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Themen und Formen politischer Geschäfte zur Gleichstellung

3. Zum Geschlechterregime in der Schweiz

4.7 Substantielle Repräsentation in National- und Ständerat

4.7.3 Themen und Formen politischer Geschäfte zur Gleichstellung

In meiner Analyse werden insgesamt 338 Vorstöße, Bundesratsvorlagen und Petitionen berücksichtigt, die im Zeitraum 1996 bis 2011 eingereicht bzw.

vorgelegt wurden. Insgesamt gesehen nahm das gleichstellungspolitische Agenda-Setting relativ und absolut zu, wobei Erwerbsarbeit und Vereinbar-keit zwar die wichtigsten Themen waren, aber auch ältere feministische An-liegen wie Gewalt und häusliche Gewalt gegen Frauen sowie der Bereich reproduktive Rechte und Gesundheit dazu gehören. Darüber hinaus lässt sich ein „Konjunkturschub“ für Vorstöße zu Vereinbarkeit und verschiedenen Formen von Mutterschafts-, Vater- und Elternurlaub feststellen; zwischen 2006 und 2011 stellen sie ein Drittel aller Geschäfte. Insgesamt scheint dies kontraintuitiv zu vielen tagespolitischen Beobachtungen, die Gleichstellung stehe nicht mehr auf der Agenda. Gleichstellungspolitische Anträge sind dabei weiterhin eine Domäne linker Frauen, auch wenn der Anteil der Män-ner-Anträge anstieg.

Tabelle 5: Gleichstellungsrelevante parlamentarische Geschäfte 1996 – 2011

1996-2011 1996-2000 2001-2005 2006-2011 Gesamt Vorstöße/

Vorlagen in Curia Vista 6429 2815 3077 5370

Alle gl‘relevanten Geschäfte

338 70 81 187

davon Vorstöße 309 62 71 176

Erwerbsarbeit 76 (23%) 17 (24%) 12 (15%) 47 (25%)

Familien 13 (4%) 1 (1%) 6 (7%) 6 (3%)

Finanzen und Steuern 32 (10%) 4 (6%) 9 (11%) 19 (10%)

Gewalt 28 (8%) 5 (7%) 6 (7%) 17 (9%)

Institutionelles 46 (14%) 11 (16%) 12 (15%) 23 (12%) Reproduktive Rechte 27 (8%) 11 (16%) 11 (14%) 5 (3%) Sozialversicherung 17 (5%) 6 (9%) 5 (6%) 6 (3%) Vereinbarkeit / Urlaube 90 (27%) 13 (19%) 18 (22%) 59 (32%)

Anderes 9 (3%) 2 (3%) 2 (3%) 5 (3%)

Gesamt 338 (100%) 70 (100%) 81 (100%) 187 (100%)

Quelle: (Institut für Politikwissenschaft, Universität Zürich 2013).

Die Hälfte der Vorstöße verteilt sich auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (27%) und auf die Erwerbsarbeit (23%). Darüber hinaus sind die

ein-gebrachten Themen vielfältig und differenziert. Die Vorstöße und Vorlagen zu Gleichstellungsfragen sind überproportional gestiegen: während sich die Gesamtzahl zwischen 1996/2000 und 2006/11 nur knapp verdoppelt hat, haben sich die hier recherchierten Vorstöße und Vorlagen fast verdreifacht.

Während also – wie auch immer zu quantifizierende – Verbesserungen in der Gleichstellung der Geschlechter erreicht wurden, hat sich das politische Agenda-Setting in den Eidgenössischen Räten noch verstärkt.

Quantitativ überwiegen die parlamentarischen Impulse, während nur sehr wenige Vorlagen vom Bundesrat kommen. Im Zeitverlauf unterscheiden sich die verschiedenen Arten der politischen Geschäfte kaum: Gut 40% sind Mo-tionen, je ein knappes Viertel entfallen auf Postulate und parlamentarische Initiativen und nur 5% sind Vorlagen des Bundesrates. Gut drei Viertel der Geschäfte sind persönliche Vorstöße von Mitgliedern der Eidgenössischen Räte. Vom Rest sind knapp 30% Fraktionsanträge; der Rest verteilt sich un-gefähr gleichmäßig auf Petitionen, Kommissionsanträge und Geschäfte des Bundesrats.

Tabelle 6: Geschäfte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nach Einzelthemen

Themen

Gesamt-Vorlagen

Erläuterungen und Beispiele

Kinderbetreuung 27 (30%) Vor allem Bereitstellung und Finanzierung von familienexterner Kinderbetreuung

Väterurlaub 9 (10%) Bezahlte oder unbezahlte Urlaube, Urlaub statt Wiederholungskurs79, Revision der Erwerbser-satzordnung (EO)

Mutterschaftsurlaub 17 (19%) Nach Mutterschaftsurlaub in der EO geht es hier v.

a. um Detailfragen, wie Anpassungen bei Auf-schub des Urlaubs u. ä.

Elternurlaub 13 (14%) Elf von 13 Vorstößen möchten individuelle Rechtsansprüche verankern

soziale Sicherung 4 (4%) Vorstöße, die eine Finanzierung durch Sozialver-sicherungen vorsehen, z. B. Taggelder für Eltern schwerkranker Kinder

Verschiedenes 20 (22%) Maßnahmenplan und Bericht über berufstätige pflegende Angehörige, Ergänzung der Bundesver-fassung für bedarfsgerechtes Kinderbetreuungs-angebot; Einführung von Blockzeiten an allen Schulen; Bericht zu Auswirkungen verschiedener sozialstaatlicher Maßnahmen

Alle Geschäfte zu Verein-barkeit / Urlauben

90 (100%)

Quelle: (Institut für Politikwissenschaft, Universität Zürich 2013).

79 In der Schweizer Armee wird nach der Rekrutenschule (18-21 Wochen) jährlich ein Wie-derholungskurs von drei Wochen Dauer geleistet.

Innerhalb des Themas Vereinbarkeit von Familie und Beruf zeigen sich cha-rakteristische Schwerpunkte: Neben der Bereitstellung und Finanzierung von Kinderbetreuungsplätzen tritt die Frage nach Urlauben für Eltern kleiner Kinder immer mehr in den Vordergrund: Die Hälfte der entsprechenden 39 Vorstöße wurde 2008 oder später eingereicht. Drei Viertel dieser Geschäfte schlagen individuelle Rechtsansprüche zur Steuerung vor, beim Elternurlaub sogar bei elf von 13 Vorstößen. Erwähnenswert ist eine konzertierte Aktion von Abgeordneten der vier Bundesratsfraktionen von 2005, die in gleichlau-tenden parlamentarischen Initiativen per Verfassungszusatz die Gemeinden verpflichten wollten, ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit bereitzustellen.

Fokus: Der Erfolg der Mutterschaftsversicherung

In den Untersuchungszeitraum fällt auch die Verabschiedung eines 14wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaubs 2003, welcher in einer Referen-dumsabstimmung 2004 angenommen wurde (vgl. Fuchs 2009). Diese re-distributive Maßnahme hat hohen Symbolgehalt, denn es geht dabei um die Frage, ob Mutterschaft und Kinder eine ausschließliche Privatangelegenheit sind, oder ob sie gesellschaftlicher Unterstützung bedürfen – kurz, solche Debatten betreffen die Trennung von öffentlicher und privater Sphäre. 1945 war in die Verfassung ein Artikel eingefügt worden, der den Gesetzgeber mit der Einrichtung einer Mutterschaftsversicherung beauftragte (heute Art. 116 nBV). In vier Abstimmungen (1974, 1984, 1987, 1999) wurden entsprechen-de Vorschläge abgelehnt. In entsprechen-der Diskussion wanentsprechen-delten sich die Argumente der Gegner: Sie attackierten (1974, 1984, 1987) oder verlangten (1999, 2004) aus taktischen Gründen Leistungen für nicht-erwerbstätige Mütter. Obwohl Maßnahmen zum Schutz der Mutterschaft bereits früh in der alten Frauenbe-wegung aufgenommen wurden, hatten konservative und liberale Frauenver-bände die verschiedenen Entwürfe nicht immer unterstützt – Klassenunter-schiede waren oft stärker als eine „Frauensolidarität“ (vgl. Senti 1998, S.

691). 2001 lancierte eine breite Koalition mit Vertreter*innen aller vier Re-gierungsparteien einen neuen Vorstoß, nämlich eine Parlamentarische Initia-tive (01.0426), die 110 Ratsmitglieder unterschrieben. Der Vorstoß sah eine Finanzierung von 14 Wochen Mutterschaftsurlaub für erwerbstätige Mütter aus der Erwerbsersatzordnung (EO) vor. Aus der EO wurde bis dahin vor allem der Lohn während des Militärdienstes bezahlt und paritätisch über Lohnabzüge finanziert. Mit Pierre Triponez, Direktor des Gewerbeverbands und Nationalrat der FDP waren ein Teil der Arbeitgeber und Liberalen mit im Boot. Mit großer Mehrheit wurde der Entwurf 2003 gutgeheißen; Anfang 2004 kam allerdings das Referendum - durch die SVP und einige FDP-Nationalräte lanciert - zustande und wurde im September 2004 mit 55,4%

Nein-Stimmen abgelehnt. Die 5. Abstimmung war erfolgreich, weil sie nicht

nur von links, sondern auch von bürgerlichen Parteien und Arbeitgeberorga-nisationen unterstützt wurde. Die Stimmenden fällten ihre Entscheidung vor allem aufgrund grundlegender, abstrakter Gründe wie soziale Gerechtigkeit, Familienförderung oder Bezug auf die Verfassungsbestimmungen (Allen-spach et al. 2004, S. 28). Dieser „breite Klassenkompromiss“ lässt sich auch bei wohlfahrtstaatlichen Reformen von Alterssicherung oder Arbeitslosen-versicherung beobachten (vgl. Bonoli und Häusermann 2011, S. 196–197).

Dieses Beispiel zeigt, dass Themen mehrmals auf die Agenda gesetzt und kontinuierlich bearbeitet werden müssen, besonders, wenn sie redistributiv sind und eine hohe symbolische Bedeutung haben.

Erwerbsarbeit ist mit 23% (N = 76) der parlamentarischen Geschäfte das zweitwichtigste Feld der Gleichstellungspolitik:

Tabelle 7: Geschäfte zur Erwerbsarbeit nach Einzelthemen

Themen

17 (22%) Verbesserung des Kündigungsschutzes im GlG, Änderung Schlichtungsverfahren, Antrag zur Evaluation, Erlass eines Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Lohngleichheit 16 (21%) Methoden und Instrumente zur Förderung oder Kontrolle

der Lohngleichheit, z. B. Lohngleichheitsdialog, Einsatz von Lohngleichheitsinspektor*innen, Einsatz einer Lohn-gleichheitskommission, obligatorische Lohngleichheits-tests

Berufliche Bildung 4 (5%) Wissen zur Erhöhung des Frauenanteils in technischen und gewerblichen Berufen; Gender Mainstreaming in der Lehrstellenförderung, Bonus für ausbildende Einrichtun-gen der Kinderbetreuung

Weiterbildung, Wieder-einstieg

9 (12%) Impulsprogramm zum Wiedereinstieg von Frauen, Überprüfung des gleichen Zugangs zur Weiterbildung, Gender Mainstreaming von Beschäftigungsprogrammen Bundesverwaltung 15 (20%) Vorstöße, die den Bund als Arbeitgeber ansprechen Arbeitsteilung 4 (5%) Bericht zur Umverteilung bezahlter und unbezahlter

Arbeit; Maßnahmen zur freien Wahl der Arbeitszeit Verschiedenes 8 (10%) Zertifizierung für familienfreundliche Unternehmen, bei

Frauen für Leistungen der Arbeitslosenversicherung keinen Nachweis der Kinderbetreuung mehr verlangen Internationales 5 (7%) Ratifizierung diverser ILO-Übereinkommen, z. B.

Mutterschutz oder zum Schutz der Teilzeitarbeit Mutter-, Vater-,

Eltern-schaftsurlaub80

8 (10%) Geschäfte, bei denen diese Freistellungen im Zusammenhang/ Abhängigkeit mit

Quelle: (Institut für Politikwissenschaft, Universität Zürich 2013).

80 In den Vorstößen überwiegt diese Sprachregelung, vereinzelt ist z. B. von Elternzeit die Rede.

Antidiskriminierungsregelungen, das Gleichstellungsgesetz eingeschlossen, und Vorstöße zur Lohngleichheit machen zusammen genommen 31 Geschäf-te aus.81 Dies zeigt einmal mehr den zentralen Stellenwert der Lohngleichheit in der schweizerischen Diskussion um Gleichstellung im Erwerbsleben. Die einzige bürgerliche Partei, die in diesem Bereich einen Vorstoß lanciert hat, ist die CVP. Lohngleichheit und Antidiskriminierung sind linke Anliegen, und hier wird deutlich, wie sich die Strukturkategorien Klasse und Ge-schlecht überschneiden.

Institutionelle Politik ist mit 46 Geschäften das drittwichtigste Thema der parlamentarischen Geschäfte (siehe Tabelle 8 auf der nächsten Seite): Institu-tionelle Politik bezieht sich auf Veränderungen des staatlichen Institutionen-gefüges und kann die Machtverteilung zwischen Akteur*innen und Prozessen verändern (vgl. hierzu Knoepfel und Bussmann 1997). Dazu gehören die Schaffung neuer Institutionen, die Ausweitung der Aufgaben oder Ressour-cen bestehender Institutionen, die Anpassung oder Neuschaffung institutio-neller Routinen. Vorstöße in diesem Bereich zielen tendenziell auf strukturel-le Veränderungen statt auf einzelne Maßnahmen und sie zeigen das Vertrau-en in staatliche Steuerungsfähigkeit. Allerdings gibt es auch Anträge, die vor allem diskursive Bedeutung haben, wie die Forderung nach einer zeitgemä-ßen Landeshymne oder einer geschlechtergerechten Gelübdeformel.

Insgesamt nahmen die Vorstöße also zu und die Vereinbarkeit von Fami-lie und Beruf wurde im Laufe der Zeit zum wichtigsten Themenfeld, in dem Anliegen offenbar immer breiter akzeptiert werden. Große Unterschiede bei den Geschäften bestehen allerdings zwischen den Geschlechtern und den Parteien, wie der folgende Abschnitt zeigt.

81 30 Vorstöße, ein Bericht des Bundesrates zur Evaluation des GlG, um Doppelkodierungen bereinigt.

Tabelle 8: Geschäfte im Bereich institutioneller Politik

Themen

Gesamt-Vorlagen

Erläuterungen und Beispiele

Institutionelles allgemein 13 (28%) Berichte zum Stand der Gleichstellung; Gender-Reportings; Veränderungen beim Eidgenössisches Büro für Gleichstellung oder der Eidgenössischen Frauenkommission, Informationskampagnen für mehr Frauen im Parlament.

Quoten 10 (22%) Quoten für staatliche Institutionen, z. B. Bundesge-richte, einführen, Quoten für Verwaltungsräte börsenkotierter Unternehmen erlassen.

Gender Mainstreaming 7 (15%) Gleichstellung als Ziel in der Legislaturplanung verankern, Wirkungsanalyse in alle Vorlagen integrieren, Verfassungsreform unter Gleichstel-lungsaspekt prüfen.

Sprache und Symbole 6 (13%) Sprachliche Gleichstellung im Bund, bei Gesetzestexten umsetzen, neue Eidesformeln Internationales 4 (9%) Ratifizierung Frauenrechtskonvention CEDAW;

Ratifizierung Zusatzprotokolle von CEDAW und Europäischer Menschenrechtskonvention Familienpolitik 3 (7%) Schaffung eines Bundesamtes für Familie und

Jugend; Verfassungsbasis für Familienpolitik schaffen

Finanzen 3 (7%) Gender Budgeting öffentlicher (Teil-)Haushalte

Alle Geschäfte 46

Quelle: (Institut für Politikwissenschaft, Universität Zürich 2013).