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Konvergenzen und Divergenzen im Bereich Bildungspartnerschaft bzw. Kooperation

Im Dokument MASTERARBEIT/ MASTER S THESIS (Seite 183-186)

8. Darstellung der Ergebnisse

8.3 Integration

8.3.3 Konvergenzen und Divergenzen im Bereich Bildungspartnerschaft bzw. Kooperation

Im Hinblick auf die Bildungspartnerschaft bzw. die Kooperation zwischen Kindergarten und Volksschule sind die quantitativen und qualitativen Daten durchwegs konvergent. Aus beiden Datensätzen geht hervor, dass die Zusammenarbeit mit der Schule hinsichtlich des Übergangs zumeist mehrmals pro Jahr stattfindet. So gaben bei der Frage 17 etwa 90% der Befragten an, mehrmals pro Jahr die Zusammenarbeit mit der Schule zu pflegen. In den Interviews wurde dazu Folgendes beschrieben:

„Ja, es geht jetzt meistens los jetzt also kurz vor der Schuleinschreibung [...] Also da ist schon ein- zweimal, dass wir uns sehen und treffen und dann ja bis zum Schulschluss wird es dann halt regelmäßiger und häufiger. Also da gehen wir sicher zwei- dreimal hinüber, und es kommen auch zwei- dreimal vielleicht Kinder. [...] zum Schluss, das mit dem Stationenbetrieb, also das ist eigentlich so ein Fixpunkt.“

(PC, 4, 190-201)

„Der Kontakt Schulkinder zu den Kindergartenkindern ist eigentlich vielfältig und mehrmals im Jahr.“

(LB, 3, 72-73)

Es spiegeln sich diesbezüglich auch die vereinzelten Stimmen, dass die Kooperation nur ein Mal pro Jahr stattfindet:

„Ah es ist wenig. Also ich finde, es ist sehr wenig. Wir werden eingeladen. [...] verbringen dann einen Vormittag in der Schule.“ (PA, 7, 199-201)

Aus der quantitativen Datenauswertung dazu ist ersichtlich, dass nur 10% angeben, 1 Mal pro Jahr Kontakt zu haben.

Der Kooperationszeitraum wird in den Interviews sehr unterschiedlich geschildert. Es wird erwähnt, dass der Kindergarten im Übergang schon die Jahre vor dem letzten Kindergartenjahr, im Vorfeld, Kooperation pflegt (vgl. IB, 3, 96-97) und auch, dass der Beginn „kurz vor der Schuleinschreibung“ (PC, 4, 190-201) oder „im Advent“ stattfindet (PB, 3, 68-79). Das Ende der Zusammenarbeit, hinsichtlich des Übergangs wird nicht explizit erwähnt jedoch nennt eine Pädagogin, dass die Kooperations-maßnahmen bis zum Schulschluss regelmäßiger und häufiger werden und zum Schluss der Stationenbetrieb gemacht wird. (vgl. PC, 4, 190-201) Die quantitativen Daten zeigen hinsichtlich des Kooperationsbeginns Folgendes an: „nach den Weihnachtsferien“, „unterschiedlich je nach Aktivität“

und „Übergangsgespräch nach der Schuleinschreibung“. Die meisten Nennungen erhielt die Antwort

„unterschiedlich, je nach Aktivität“. Danach wurde „im 2. Halbjahr des letzten Kindergartenjahres“ am häufigsten genannt. Hinsichtlich des Endes der Zusammenarbeit gaben fast alle Befragten „am Ende des letzten verpflichtenden Kindergartenjahres“ an (lediglich eine Person gab an, dass sie die Kooperation kurz vor den Sommerferien beendet). Aussagen beider Datensätze liefern bezüglich des Beginnes der Zusammenarbeit mit der Schule hinsichtlich des Übergangs somit Informationen, die eine Divergenz anzeigen. Konvergent ist jedoch das Ende der Zusammenarbeit, das sich nicht über das letzte Kindergartenjahr hinaus erstreckt.

Es wurden sowohl in den Interviews als auch in den Fragebögen eine Fülle an konkreten Kooperationsmaßnahmen von Kindergarten und Schule hinsichtlich des Übergangs genannt. Aus der Graphik zu Frage 23 sind folgende Angebote entnommen: das „Übergangsgespräch“, „Gemeinsame Aktivitäten, Aktionstage“, die „Gelegentliche Miteinbeziehung der Schulkinder im Kindergarten“ und die „Gelegentliche Miteinbeziehung der Kindergartenkinder in der Schule“ sowie der „Austausch über pädagogische Themen“, die „Gemeinsame Planung und Begleitung des Übergangs“, die „Hospitation in der Schule“, „Gemeinsame Feste und Feiern“ und „Gemeinsame Elternabende/Elternarbeit“. In den Transkripten findet man Kooperationen wie etwa: „Gemeinsame Aktivitäten“, „Feste“, „Wandertag“, (vgl. IA, 5, 185-190) „gemeinsame Jause“, „gemeinsame Bewegungseinheiten“, „gegenseitige Wechselbesuche“ (vgl. IA, 7, 273-289), „Leseprojekte“, „gemeinsame Experimenttage“, „Spieletage“

(vgl. IB, 3, 97-98), „Nahtstellengespräche“ (vgl. LB, 9, 348). Zum Großteil sind Kooperationsmaß-nahmen aus beiden Datensätzen kongruent, allerdings divergieren die Nennungen des

„Übergangsgesprächs“, der „Gemeinsame Planung und Begleitung des Übergangs“ sowie

„Gemeinsame Elternabende/Elternarbeit“ in den Fragebögen gegenüber den Inhalten der Interviews, die diese drei Punkte im Kontext Kooperation von Kindergarten und Schule im Übergang nicht aufgreifen.

Die Fragen 24 und 25, die nach Existenz und Inhalten gemeinsamer, schriftlich festgehaltener Kooperations- und Zielvereinbarungen fragen, erhielten überwiegend die Antwort „teilweise“ zum Vorhandensein solcher Vereinbarungen und als Art bzw. Inhalte wurden das „Übergangsportfolio“ und die „Protokolle von Übergangsgesprächen“ angegeben. In den qualitativen Daten wurden das Übergangsgespräch und das Übergangsportfolio auch erwähnt, aber hauptsächlich wurde das Konzept, welches am Anfang des letzten verpflichtenden Kindergartenjahres erstellt werden muss, von Inspektorinnen angesprochen:

„Ja es wird ein Konzept entwickelt für das letzte Kindergartenjahr. Das ist verpflichtend.“ (IB, 5, 176) oder

„Manchmal gibt es auch Häuser, die Hauskonzepte entwickeln, wenn mehrere Gruppen sind, dass man sagt ok da gibt es aus jeder Gruppe einige Schulkinder, die werden zusammengefasst und es wird einfach hier auch ein Hauskonzept entwickelt, damit man alle Kinder daran teilhaben lassen kann.“

(IA, 7, 266-269)

Hier lässt sich demnach eine starke Divergenz erkennen, da dieses verpflichtende Konzept in der quantitativen Datenauswertung gar nicht vorkommt.

Bei Kindern mit Behinderung ergab die quantitative Auswertung hinsichtlich der Kooperation Folgendes: 70% pflegen mehrmals pro Jahr und 30% nur 1 Mal pro Jahr die Kooperation mit den Schulen, an die Kinder im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr wechseln. Wie bereits angemerkt, wirkt sich der Faktor „Behinderung“ auf die Zusammenarbeit dahingehend aus, dass ein höherer Anteil der Befragten angab, dass bei Kindern mit Behinderung die Kooperation nur einmal pro Jahr stattfindet. In den qualitativen Daten lässt sich hinsichtlich der Kooperation mit der Schule bei Kindern mit Behinderung nicht genau feststellen, wie oft diese stattfindet, in Abweichung zu regulären Kooperationsmaßnahmen. Erwähnt wird jedoch, dass die Zusammenarbeit meistens nur mit der lokalen Volksschule gepflegt wird und nur im Rahmen des Übergangsgesprächs mit dem SPZ kooperiert wird. (vgl. PA, 7, 220-222 und PC, 8, 265-268 und SC, 6, 201-203) Auch hinsichtlich des Beginns und des Endes der Zusammenarbeit mit der Schule bei Kindern mit Behinderung lassen sich in den Interviews keine expliziten Aussagen finden, die vom Zeitraum der regulären Kooperationsmaßnahmen abweichen.

Aus der Auswertung des Fragebogens geht hervor, dass 90% der Befragten angeben, teilweise oder zur Gänze eine zusätzliche oder spezielle Zusammenarbeit mit der Schule hinsichtlich des Übergangs für Kinder mit Behinderung pflegen und nur etwa 10% dies nicht tun. Die Antworten der darauf folgenden Frage zeigten, woraus die zusätzliche oder spezielle Kooperation mit der Schule für Kinder mit Behinderung hinsichtlich des Übergangs besteht: „Übergangsgespräch oder andere zusätzliche Gespräche“. Dies ist mit den Aussagen der interviewten Personen konvergent, wie folgende Passage zeigt:

„Das Übergangsgespräch ist grundsätzlich eine Ma- eine Maßnahme, die gesetzt worden ist, damit einfach der Austausch zwischen Kindergarten und Schule offiziell und transparent gemacht werden kann.

[…] das Übergangsgespräch kann man dann vorschlagen, wenn wir vom Kindergarten ah die Sorge haben, dieser Übertritt wird nicht ganz problemlos verlaufen, aufgrund einer Behinderung aufgrund einer Verhaltensbeeinträchtigung und so weiter.“ (SA, 6/7, 213-223)

Wer auf welchen Ebenen bzw. welche Personen den Kontakt und die Zusammenarbeit hinsichtlich der Bildungspartnerschaft Kindergarten/Schule pflegen, untersuchte die Frage 42, die an Kindergarten-leiterinnen im Rahmen der Befragung gestellt wurde. Die Auswertung ergab, dass aus dem

Kindergarten die Kindergartenleitung, die Kindergartenpädagoginnen und Sonderkindergarten-pädagoginnen, mit der Schule kooperieren und es seitens der Schule die Schulleitung und Lehrerinnen sind, die den Kontakt und die Zusammenarbeit mit dem Kindergarten pflegen. Kongruent sind beide Datensätze, da auch in den Interviews beschrieben wird, dass sowohl auf der Leitungsebene als auch auf der Ebene der Pädagoginnen Kontakt und die Kooperation stattfindet.

(vgl. IB, 3, 99-101 und IA, 7, 261-265)

Nur zum Teil ähnlich ist die in den quantitativen Daten genannte Zusammenarbeit der Sonderkinder-gartenpädagogin mit der Schule, da es diesbezüglich in den qualitativen Daten verschiedene Aussagen gibt:

„Aber jetzt so wenn es eine Frage der Schule ist, […] da habe ich noch nicht so eine gute Zusammenarbeit ahm erlebt, ja.“ (SA, 6, 192-194)

„Die Sonderkindergartenpädagogin ist […] auch in der Kooperation mit der Schule mit dabei.“

(LB, 8, 299-307)

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