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Kategorie (e) Ressourcen im Übergang

Im Dokument MASTERARBEIT/ MASTER S THESIS (Seite 138-146)

8. Darstellung der Ergebnisse

8.1 Qualitative Datenergebnisse

8.1.5 Kategorie (e) Ressourcen im Übergang

Ressourcen im Übergang sind vielfältig und können zum Teil in klassische Bereiche, wie etwa materielle, finanzielle und personelle Ressourcen aufgegliedert werden. Zusätzlich gibt es jedoch Ressourcen, die keiner Kategorie zugeordnet werden können und aufgrund ihrer Besonderheit explizit angeführt werden. Darunter fallen zum Beispiel spezielle Betreuungsformen, Elternabende, Hilfsnetzwerke sowie das Übergangsgespräch und Übergangsportfolio.

Zu den materiellen Ressourcen gehören technische Hilfsmittel, körperunterstützende Gerätschaften, spezielles Mobiliar und individuell angepasste Materialien. Im unmittelbaren Zusammenhang dazu steht die Finanzierung dieser Hilfsmittel, die der Unterkategorie finanzielle Ressourcen zugeordnet wird. Sie umfasst die Gemeinde als Kindergarten-Erhalter, der den monatlichen Spiel- und Beschäftigungsbeitrag von den Eltern einhebt und eventuell benötigte Hilfsmittel bewilligt und finanziert. Es gibt auch den Hilfsmittelpool vom Land Niederösterreich, der spezielle Materialien anschafft. Oft sind es jedoch die Eltern, die dem Kindergarten für ihre Kinder individuelle Behelfe zur Verfügung stellen. Ergebnisse der Interviews zeigen dazu Folgendes auf:

„Technische Hilfsmittel […] oder so spezielle ahm körperunterstützende ah Gerätschaften, die dann auch mitgegeben werden und nicht in der Einrichtung bleiben, wenn sie vom Kindergarten oder vom Kindergarten-Erhalter angeschafft wurden, wo die sagen okay das macht im Kindergarten gar keinen Sinn sondern den größten Nutzen hat die Schule dann, wenn man das auch mitgibt.“ (IA, 12, 448-453)

„Der Hilfsmittelpool ist für Schulen und jetzt Gott sei Dank auch für Kindergärten zugängig. Das heißt, wenn festgestellt wird, man braucht eine besondere Leselupe äh man braucht einen besonderen Sessel man braucht ein besonderes Turngerät oder Materialien. Das kann dort angeschafft werden über diesen Hilfsmittelpool. Ist für die Eltern kostenlos. Das ist oft eine finanzielle Sache, die auch bei Eltern sehr wichtig ist, und das gehört dann eigentlich diesem Hilfsmittelpool dem Kindergarten und wird mit in die Schule gegeben.“ (IB, 11, 406-412)

„Also es werden verschiedene Hilfsmittel angeschafft. Die Gemeinde dann. Die finanziert das dann, ja.“

(LA, 9, 301-304)

„Also, wir haben schon individuell für jedes Kind, ob das jetzt spezielle Sessel sind oder äh, ja also Materialien, die in der speziellen Förderung für Kinder bei uns angeschafft werden. […] Also, das Budget ist ja da, die Eltern bezahlen ja diesen Spiel- und Beschäftigungsbeitrag monatlich, den die Stadt-gemeinde einhebt. […] wir haben in den letzten 10 Jahren sehr viel investiert in Materialien, die speziell für Kinder, die eben in der basalen Stimulation gerade in der Förderung sind […] wenn dann dieses Über-gangsgespräch stattfindet, stellen wir auch diese Materialien vor. Die bleiben aber dann im Kinder-garten, weil sie ja Kindergartenbesitz sind. Ähm, es würde ja den Hilfsmittelpool geben beim Land Nieder-österreich, wo wir natürlich auch zurückgreifen könnten, das wissen wir, […] also wir mussten diesen Hilfsmittelpool des Landes Niederösterreich noch nie jetzt verständigen und da nachfragen, weil die Eltern eigentlich schon beim Eintritt in den Kindergarten oder während der Kindergartenzeit die Materialien, die Hilfsmittel, die die Kinder brauchen, schon zuhause haben, auch Orthesen und Sonstiges wie den Rollstuhl, oder spezielle Hilfsmittel, die die Kinder brauchen, dann ein zweites Mal sogar besorgen und uns in der Zeit, wo das Kind bei uns im Kindergarten ist, auch zur Verfügung stellen.“

(LB, 11/12, 433-452)

„Wir haben spezielle Sessel, wir haben spezielle Schaukeln für die Kinder im Bewegungsraum, ah Bällebecken. […] vom Sensorischen her haben wir auch, sind wir gut ausgestattet. […] das wird im Team besprochen, wir entscheiden, was gekauft wird. […] und das finanziert die ...? Die Gemeinde. Mhm. Also schon von unserem Beschäftigungsmaterialgeld aber wir brauchen, wenn das höhere Summen sind, immer die Einwilligung der Gemeinde.“ (PA, 9, 272-280)

„Meistens auch die Eltern in den Kindergarten bringen, das was benötigt wird […] manche Gemeinden diese Kosten übernehmen, damit das Kind eben auch im Kindergarten gut versorgt ist mit speziellem Tisch oder speziellem Sessel, und dass es dann kein Thema ist, das wird mitgenommen. […] Das heißt, wenn das wenn das Mobiliar ist, das mitwächst. Es gibt da halt auch großzügigere Gemeinden und manche, die ah die da ein bisschen aufs Budget achten müssen. Es bleibt sicher vieles auch an den Eltern hängen.“ (SA, 8, 291-299)

„Es gibt prinzipiell materielle Ressourcen, um die Kinder gut zu fördern, ahm jetzt speziell für den Übergang, das sind alles Sachen, die sie eigentlich schon vorher gebraucht haben, ah es gibt schon die Möglichkeit, dass manche Sachen dann in die Schule übertragen werden. Also ich denk jetzt dran, wir hatten ein Rollstuhlkind, wo so ein Zimmeruntergestell, das hat uns mehr oder weniger die Gemeinde für dieses Kind angeschafft und es wird dann für die Schule mitgegeben.“ (SC, 9, 288-293)

„Es gibt diesen Hilfsmittelpool, ah wo man Material beantragen kann speziell fürs Kind. Es ist jedoch so, dass dies ein Material sein muss, das man dann eventuell, nein sogar sicher für ein anderes Kind auch verwenden kann. Zum Beispiel für ein sehbehindertes Kind eine spezielle Lupe, die kann ein anderes sehbehindertes Kind auch verwenden. Wenn das jetzt für ein körperbehindertes Kind eine speziell angepasste Sitzschale ist, dann kann man das nicht über den Hilfsmittelpool beantragen, dann muss man irgendwie eine andere Lösung finden. Das zahlen dann meistens die Eltern“ (SD, 6, 198-208)

Personelle Ressourcen im Übergang oder in der Vorbereitung darauf sind ebenfalls an finanzielle Mittel gebunden. So obliegt es der Gemeinde, ob sie eine Stützkraft im Kindergarten auch in der Schule weiter finanziert:

„Es ist eine finanzielle Sache, weil die Gemeinde muss natürlich diese Stützkraft bezahlen schon im Kindergarten und dann auch in der Schule. In der Schule hat sie dann einen anderen Namen, da heißt sie Schulassistenz und ist aber eine ja eine Dame aus der Gemeinde, die da angestellt ist.“ (IB, 4, 115-118)

„Kann sein, hatte ich schon einmal bei einem hörbehinderten Kind, weil die Stützkraft die Gebärde natürlich mitgelernt hat und die hat dann das Kind begleitet die 4 Jahre in der Volksschule. Ahm das ist halt dann eine Gemeindesache. Wäre schön, aber dann kommt es natürlich auf den Erhalter darauf an, wie das dann weiter finanziert wird. Also von unserer Seite gern natürlich, aber das sind dann die finanziellen Dinge.“ (SD, 6/7, 213-217)

Es sind aber auch zeitliche und strukturelle Rahmenbedingungen mit den personellen Ressourcen verknüpft:

„Ja, schon. Dass vielleicht sogar ah die Stützkraft dabei ist, die das Kind begleitet bei der Schuleinschreibung, […] ah dass sie andere Schulen besuchen […] es ist ein bisschen eine dienstrechtliche Sache, aber manches Mal ist da die Stützkraft dabei […] die Sonderpädagogin […], die kann auch dabei sein“ (IB, 5/6, 191-200)

„Ich denke mir, dass die Rahmenbedingungen gut passen müssen, dass man einfach vom Personal das gut abdecken kann, das ist schon sehr wichtig, dass man da die Kinder gut unterstützen und begleiten kann.“ (PC, 5, 151-153)

Als zusätzliche Ressourcen für den Transitionsprozess können die unterschiedlichen Betreuungsformen genannt werden. Auf struktureller Ebene sind das die Betreuung in HPI-Gruppen, im Versuch HP Betreuung und die Betreuung als Einzelintegration. Kinder mit schweren Behinderungen und Mehrfachbehinderung werden von Ärzten und Therapeuten begleitet:

„Wenn es um um schwere Behinderungen und Mehrfachbehinderungen geht, dass hier natürlich auch ein ein von Ärzten das begleitet wird bzw. von den Therapeuten“ (SA, 3, 102-103)

Als Besonders ist folgende Möglichkeit hervorzuheben:

„Wir haben eine zweite Form hier im Ort B. Kinder mit schweren Behinderungen, nicht nur im verpflichtenden Kindergartenjahr, die sind vielleicht zwei Tage im Kindergarten oder drei Tage und die anderen beiden Tagen sind sie in einem Ambulatorium in Therapie. Ah und das funktioniert sehr gut. […]

Und unsere Erfahrungen sind die, im Kindergarten sind die Sozialkontakte im Vordergrund und im Ambulatorium ist Therapie und das ist ein guter Wechsel. Und im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr wird dass dann auch aufgeteilt, dass diese Kinder ein paar Tage im Ambulatorium sind?

Ja, ja weil viele Kinder wechseln dann ins Ambulatorium und besuchen dort praktisch im Ambulatorium die Schule.“ (IB, 4, 118-131)

Innerhalb der Strukturen werden die Kinder zudem in unterschiedlichen Sozialformen betreut:

„natürlich arbeiten wir in unterschiedlichen Sozialformen, […] es gibt Kinder im Kindergarten, die ganz einen speziellen kleinen Rahmen brauchen, wo eben Einzel- beziehungsweise Kleingruppen das Richtige sind. […] Das Kollektive gehört genauso dazu“ (LB, 5, 196-174)

Ferner gibt es einen Elternabend für Eltern von Kindern im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr sowie gelegentlich einen Abend speziell zum Thema Übergang und natürlich den ersten Elternabend in der Schule für Eltern von Schulanfängern:

„Es ist so, dass die Eltern beim ersten Elternabend oder bei einem weiteren Elternabend im Kindergarten informiert werden was überhaupt im letzten verpflichtenden Jahr an Angeboten für die Schulanfänger, meistens ein eigener Elternabend ah angeboten wird. Wie Schulvorbereitung gemacht wird, auch im Übergang mit der Schule und es wird auch den Eltern gesagt, dass diese Kooperation da ist, was in dieser Kooperation passiert, manches Mal auch mit Eltern“ (IB, 12/13, 169-174)

„Wir hatten einmal, wie das Thema Übergang und Kooperation sehr intensiv an uns herangekommen ist […] stellen wir den Eltern die Lernwerkstatt vor […] Jedes Jahr würde das den Rahmen sprengen. […]

Elternabend übernimmt die Schule. Ja, genau“ (LB, 12, 456-469)

Sonderkindergartenpädagoginnen haben in Niederösterreich zudem die Möglichkeit, eine kostenlose Supervision in Anspruch zu nehmen und sich im Rahmen von Arbeitstreffen mit anderen Sonderkindergärtnerinnen und mit der zuständigen Kindergarteninspektorin austauschen. Es gibt auch pädagogische Beraterinnen sowie ein Trauma-Team, das bei schwierigen Situationen gegebenenfalls hinzugezogen werden kann:

„Supervision natürlich […] Austausch mit den anderen Sonderkindergärtnerinnen natürlich auch mit der Frau Inspektor. Wir haben dann auch Arbeitstreffen, wo die Frau Inspektor dabei ist […] dann gäbe es noch die pädagogischen Beraterinnen. […] ahm für Flüchtlingskinder diesen Bereich gibt’s auch, da gibt es ein Trauma-Team, die kann man auch beantragen. Also ja da gibt es schon Möglichkeiten. […] ein privates Netzwerk auch, was man sich dann aufbaut mit Schulkolleginnen von früher“ (SD, 7, 221-235) In einem der beiden Bezirke gibt es ein überregionales Kinder- und Jugendhilfsnetzwerk, wo Kindergärten, Schulen, Therapeuten, Vereine und weitere Unterstützungsstellen sich zu Plattformveranstaltungen treffen, gegenseitig vorstellen und austauschen. Dieses Netzwerk verfügt auch über eine informative Homepage, die für jeden jederzeit abrufbar ist.

„Wir haben auch ah ein Hilfswerknetz ah ein überregionales im Bezirk und ah da wo es auch Treffen gibt.

Wo Kindergarten, Schule, das heißt Kinder und Jugendnetzwerk Ort D, vielleicht kennen Sie es? Ah wo auch Therapeuten dabei sind wo die verschiedensten Schulformen da sind und ah da gibt es alle Adressen die da sind und die sind total gut verlinkt, es kann jeder da zugreifen wenn er das braucht, ah diese Treffen sind sehr gut besucht und da hat man auch wenn man auf ganz spezielle Dinge braucht einfach zugreifen. Und es werden immer mehr und es werden auch viele Dinge auch kleine Vereine vorgestellt, die einfach spezielle Lernbegleitung machen oder spezielle Dinge anbieten ah man hört manches Mal nur den Namen und bei diesen Treffen ist es, bei diesen Plattformtreffen sag ich immer ist es sehr spannend auch zu sehen was ist möglich was gibt es eigentlich von dem man eigentlich gar nichts gewusst hat. Oder vielleicht nur einmal wo gelesen hat aber da wird es dann genau vorgestellt und es kommt, die haben eine Homepage und da kann man, können sich alle Hilfe runterholen.“

(IB, 10/11, 386-398)

Einen wesentlichen Teil im Übergang nehmen Vernetzung und Austausch ein. Von den Interviewpartnerinnen nennen fast alle diese Komponente in irgendeiner Form.

„Kinder mit schweren Behinderungen, nicht nur im verpflichtenden Kindergartenjahr, die sind vielleicht zwei Tage im Kindergarten oder drei Tage und die anderen beiden Tage sind sie in einem Ambulatorium in Therapie. Ah und das funktioniert sehr gut. Da ist es so, dass der Austausch, dass die Kindergartenpädagoginnen sogar manches Mal einen Tag mit sind im Ambulatorium, um zu sehen, was macht, welche Therapien macht das Kind dort, damit man das auch gut im Kindergarten umsetzten kann.“ (IB, 4, 119-124)

„Besonders solche Kinder werden dann auch hingewiesen, dass sie irgendwelche Therapien vielleicht machen, Ergotherapien und das alles. Und mit denen arbeiten wir dann auch zusammen, holen dann auch Rückmeldung oder irgendwas. Gibt’s meistens so einen Fragebogen und das damit wir sie unterstützen in der Arbeit und das ja.“ (LA, 8, 288-291)

„Wir haben einmal im Jahr ein Nahtstellengespräch, das... ein Jahr ist die Volksschule dran, ein Jahr der Kindergarten, wo […] es ist vermehrter Austausch wichtig […] versuchen wir eben in Nahtstellengesprächen zu schaffen, indem wir uns austauschen, zusammensetzen“ (LB, 9/19, 347-364)

„Wenn wir mit wirklich beeinträchtigten Kindern arbeiten, dann haben wir eine gute Vernetzung mit den Therapeuten, die mit dem Kind arbeiten. Und denen ist ja auch das Anliegen ahm der Übertritt in die Schule. Das heißt, da passiert auch ganz viel mit den Therapeuten, das kann sein in freier Praxis oder mit den Ambulatorien […] da gibt es dann so Gespräche, wir nennen das mhm manchmal ist es eine Helferkonferenz, manchmal ist es einfach ein großer runder Tisch wo alle, die mit dem Kind in irgendeiner Form zu tun haben, sich treffen und austauschen. Und das ist so hilfreich“ (SA, 7, 232-242)

Konkret und ausführlich wird das Übergangsgespräch als „die Unterstützungsmaßnahme für den Übergang vom Kindergarten in die Schule bei Kindern mit Behinderung“ angeführt. Es wird beschrieben, dass dies ein für den Kindergarten verpflichtendes Angebot ist und bei Bedarf empfohlen wird, jedoch die Inanspruchnahme den Eltern obliegt.

„Also wir haben das Werkzeug des Schulübergangsgespräches, das gesetzlich auch vorgegeben ist, aber es obliegt der Familie, ob sie das in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Also es ist ein für die Kindergärten ein verpflichtendes Angebot, es anzubieten aber die Einverständnis oder die Zustimmung ob das gewünscht wird, obliegt ganz alleine bei den Eltern.“ (IA, 3, 82-86)

Die Sonderkindergartenpädagogin informiert die Eltern, holt ihr Einverständnis ein und organisiert das Gespräch, wenn nötig. Beantragen können das Übergangsgespräch der Kindergarten, die Schule oder

die Eltern. Es bietet den Rahmen, um Schulformen, Therapiemöglichkeiten, die Einschulung, Unterstützungen für zu Hause, notwendige Transportmöglichkeiten sowie einen Hortplatz zu besprechen. Das Übergangsgespräch ist die einzige Maßnahme des offiziellen und transparenten Austausches, dient der Evaluierung und Organisation von Unterstützungen und schafft die Rahmenbedingungen für einen gelingenden Übergang. Beispielhaft werden nun einige Auszüge aus den Interviews dargestellt:

„Nahtstellen- oder Übergangsgespräche, was heißt Schule, Kindergarten, Eltern ah haben einen Rahmen, wo sie sich treffen. Auch Therapeuten können dabei sein, wie es halt die Eltern wünschen. Und es ist in diesem Rahmen ah wird besprochen, wie das Kind im Kindergarten ist, ah was sich die Eltern für das Kind für die Schule wünschen, welche Schulformen es gibt. […] Übergangsgespräche sind sehr wichtige Gespräche. Ah manches Mal bin ich dabei gemeinsam auch mit der Schule wenn ich dabei bin, ist auch der Schulinspektor auch immer dabei da geht es darum, viele Eltern wollen auch gerne den häuslichen Unterricht haben, wo Kinder noch ein Jahr im Kindergarten verbleiben können.“

(IB, 7, 241-261)

„Also wenn wir merken, dass es brennt und dass das jetzt die Schule auch betreffen wird, da gibt es dann die Möglichkeit eines Übergangsgespräches. Äh, diese Übergangsgespräche können vom Kindergarten, Schule als auch von den Eltern beantragt werden, da würde es auch zu einem Austausch kommen. Mit der Schule, das braucht dann einen eigenen Rahmen, das muss zu einer Ankündigung kommen, das könnte dann in der Schule oder im Kindergarten stattfinden. Ganz wichtig, da sind die Eltern eingebunden, wo man einfach schaut: Wie kann man den Übergang für dieses Kind - individuell wieder gesehen - gut schaffen? Ja? Wie läuft es denn jetzt im Kindergarten? Wie könnte das in der Schule ausschauen? Da ist auch natürlich die SOKI dabei, da ist auch die Kindergarteninspektorin dabei, die Eltern und wir vom Kindergarten. Ich, als Leiterin, die gruppenführende Pädagogin und die SOKI. In dem Falle, wo wir denken, dass eine interkulturelle Mitarbeiterin notwendig ist, von Nöten ist, würden wir die uns herholen und dazubitten.“ (LB, 8, 273-285)

„Das Übergangsgespräch ist grundsätzlich eine Ma- eine Maßnahme, die gesetzt worden ist, damit einfach der Austausch zwischen Kindergarten und Schule offiziell und transparent gemacht werden kann.

Wo Eltern dabei sind und hören und sehen, was wird denn jetzt über mein Kind erzählt, und wo habe ich den Rahmen als Eltern und als Pädagogin, dass ich über das Kind berichten kann. Es wird ah nicht von allen in Anspruch genommen, weil es nicht notwendig ist in der Form. Weil, es heißt ja, das Übergangsgespräch kann man dann vorschlagen, wenn wir vom Kindergarten ah die Sorge haben, dieser Übertritt wird nicht ganz problemlos verlaufen, aufgrund einer Behinderung aufgrund einer Verhaltensbeeinträchtigung und so weiter. Können aber auch die Eltern, die unsicher sind und schon spüren „mein Kind ist noch nicht so weit, das braucht vielleicht einen besonderen Rahmen“, die können das auch vorschlagen und Schule auch.“ (SA, 6/7, 213-223)

„Bei dem Gespräch wird einmal den Eltern angeboten, was gibt es denn überhaupt für Möglichkeiten der Einschulung. Die Tatsache der Einschulung das ist unumstößlich, ja nur welchen Rahmen braucht das Kind, und wer kann welchen Rahmen bieten. Das wird besprochen. Das ist so einmal das Hauptthema.

Wenn jetzt Therapeuten dazu kommen oder Jugendhilfe, dann besprechen die noch ahm wie die Situation auch zum Beispiel zu Hause unterstützt werden kann. Oder gibt es Möglichkeiten des Transportes von zu Hause in die Schule oder gibt es Möglichkeiten ahm, dass man gemeinsam noch einen guten Hortplatz sucht. Also das hängt alles damit zusammen und die Leute, die hier wirksam werden, können das sind nicht mehr wir Pädagoginnen vom Kindergarten, bei uns hört es dann auf. […] Es kommt auch dazu die Fachstelle für Inklusion und Diversität, so heißt das jetzt, ja genau die FIDS, und das da habe ich gemerkt, wie wohlwollend diese Personen auch den Eltern gegenüber sind und wie gut sie die auffangen mit ihren Ängsten und mit ihren Sorgen und dass dass vieles möglich ist, was Eltern gar nicht wissen.“ (SA, 8, 264-279)

Es gibt zwei Formen des Gesprächs, die sich in der Anzahl und Funktion der Teilnehmer sowie der Tiefe unterscheiden. Das „kleine Übergangsgespräch“ umfasst lediglich die Eltern, Direktorin der Schule, Pädagogin aus der Gruppe, Sonderkindergartenpädagogin und meistens die Leitung als Protokollführerin. Das „große Übergangsgespräch“ hingegen hat zusätzliche Teilnehmer wie etwa die Kindergarteninspektorin, die Bezirksschulinspektorin, meistens die Direktorin der Sonderschule, eine Vertretung der Fachstelle für Inklusion und Diversität (FIDS), die Schulqualitätsmanagerin (SQM) und, wenn involviert, Therapeuten, Psychologen, die Jugendhilfe und die Familienintensivbetreuerin. Wenn Eltern eine schulische Nachmittagsbetreuung brauchen, nimmt auch die Leitung dieser teil, sowie eine interkulturelle Mitarbeiterin (IKM), falls es Sprachbarrieren gibt.

„Im kleinen Rahmen ist das sind das die Eltern, die Direktorin der Schule, die Pädagogin aus der Gruppe, ich als Sonderkindergartenpädagogin und meistens ist die Leitung - in dem großen Haus ist ganz einfach, weil die Leitung oft ja Leitungsstunden zur Verfügung hat, ahm die das Protokoll mitschreiben kann. […]

Und im großen Rahmen sind zusätzlich zu der Pädagogin, Sonderkindergärtnerin, und Eltern und Direktorin noch entweder die Bezirksschulinspektorin oder eine Vertretung von ihr. Dann ist meistens auch die Direktorin vom SPZ auch da, im Fall wenn Eltern eine Nachmittagsbetreuung brauchen, ist oft auch die Leitung von dieser schulischen Nachmittagsbetreuung […] Ahh bei dem einen

Und im großen Rahmen sind zusätzlich zu der Pädagogin, Sonderkindergärtnerin, und Eltern und Direktorin noch entweder die Bezirksschulinspektorin oder eine Vertretung von ihr. Dann ist meistens auch die Direktorin vom SPZ auch da, im Fall wenn Eltern eine Nachmittagsbetreuung brauchen, ist oft auch die Leitung von dieser schulischen Nachmittagsbetreuung […] Ahh bei dem einen

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