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Archiv "Zahl der Woche 110 305" (09.03.2012)

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A 460 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 10

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9. März 2012 Dr. med. Carl-Heinz Müller, der sei-

nen Vorstandsposten bei der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zum 1. März aufgegeben hat und in seine Hausarztpraxis zurückkehrt, ist zufrieden mit dem, was er bewir- ken konnte: „Es waren spannende Zeiten. Ich bin froh über das, was wir erreichen konnten.“ Die Zu- sammenarbeit mit dem Vorstands- vorsitzenden Dr. med. Andreas Köh- ler sei sehr gut und vertrauensvoll gewesen und von neuen, innovati- ven Ansätzen geprägt.

Dazu zählte Müller die Bemühun- gen, die Attraktivität des Arztberufs zu steigern. „Wir haben das Thema gut platziert“, befand der KBV-Vor- stand. In Zukunft muss es nach sei- ner Ansicht weiter darum gehen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und für Bürokratieabbau in den Praxen zu sorgen. Nur so könnten Ärztinnen und Ärzte Zeit für ihre eigentliche Arbeit gewinnen und Patienten die notwendige Zu- wendung und Betreuung erhalten.

Müller zeigte sich auch zufrie- den mit der Honorarpolitik. Die Ge- samtvergütung für die Vertragsärzte sei in den Jahren 2009 bis 2011 um durchschnittlich 3,3 Prozent gestie- gen. Bei den Vergütungen der Ärzte in den neuen Bundesländern wur- KBV-VORSTAND MÜLLER

Positive Bilanz nach fast fünf Jahren

den von 2009 an besondere Anpas- sungen zur Honorarangleichung vor- genommen, erinnerte er.

Unzufrieden ist Müller mit dem Stand des Ausbaus der speziali -

sierten ambulanten Palliativversor- gung. Auch die allgemeine Pallia- tivversorgung sei unzureichend, weil die Krankenkassen die Not- wendigkeit der Finanzierung nicht sähen, kritisierte er. Dass es ihm nicht gelungen sei, die Regresse für Vertragsärzte abzuschaffen, will Müller so nicht gelten las- sen. Wegen der im GKV-Versor- gungsstrukturgesetz fixierten Re- gel, dass eine Beratung auffälli- ger Vertragsärzte vorgehe, würden Regresse faktisch unwahrschein- lich. Dazu komme die Möglich- keit, das Modell von KBV und ABDA – Bundesvereinigung Deut- scher Apothekerverbände zu erpro- ben, das auf Wirkstoffverordnung, Medikationskatalog und einem ge- meinsamen Medikationsmanage-

ment basiere. Rie

Zahl der Woche

110 305

Mitglieder hatte der Marburger Bund zum 1. Januar 2012.

Das sind 3 827 mehr als im Vorjahr.

Quelle: Marburger Bund

Die Rhön-Klinikum AG stößt mit ihren Plänen zum Stellenabbau am Universitätsklinikum Gießen und Marburg auf Kritik. Der Konzern will in den nächsten zwei Jahren bis zu 500 Stellen abbauen. Die hessi- UNIKLINIKUM MARBURG UND GIESSEN

Geplanter Stellenabbau: Kritik von allen Seiten

sche Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann warf Rhön vor, sich auf „skandalöse Art und Weise“

über die Verpflichtung zur frühzei- tigen Information hinweggesetzt zu haben. Sie wolle alle Möglichkei- ten ausschöpfen, um Schaden von der wissenschaftlichen Entwick- lung der Hochschulmedizin abzu- wenden. Auch die Mitarbeiter des Uniklinikums sind wütend. Sie füh- len sich bereits jetzt überlastet:

„Wir arbeiten alle am Anschlag“, sagte der Ärztevertreter Dr. med.

Franz-Josef Schmitz. Die Oberbür- germeister der Städte Marburg und Gießen, Egon Vaupel und Dietlind

Grabe-Bolz, kritisierten das Vorge- hen ebenfalls. Ein Universitätskli- nikum dürfe sich nicht nur am Ge- winn orientieren.

Obwohl der Konzerngewinn zu- letzt um elf Prozent auf 161 Millio- nen Euro gestiegen ist, sieht sich Rhön zu Einsparungen gezwungen.

Ein Sprecher des Uniklinikums sag- te, man stehe aufgrund des enormen Kostendrucks im Gesundheitswe- sen vor einem „massiven Problem“.

In Kürze sollen eine Unterschriften- aktion, Demonstrationen und Ak- tionen im Internet gestartet werden.

Protestforen planen auch die Be- triebsräte des Uniklinikums. JP Wieder Hausarzt:

Carl-Heinz Müller kehrt in seine Pra- xis in Trier zurück.

Foto: Georg J. Lopata

Bis zu 500 Stellen weniger – Dabei fühlen sich die Mit- arbeiter bereits jetzt

überlastet.

Foto: dapd

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 10

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9. März 2012 A 461

Über geneti- sche Risiken

dürfen seit 1. Februar nur noch besonders qualifizierte Ärzte beraten.

Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) sorgt erneut für Unmut. Deshalb haben die Bundesärztekammer (BÄK) und die Deutsche Gesell- schaft für Humangenetik (GfH) nochmals die grundlegenden Pro- bleme bei der Umsetzung des Ge- setzes sowie Optimierungsvor- schläge im Verfahren der Wissens- kontrolle erörtert. „Die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik er- klärte ihre Bereitschaft, an einer Verbesserung des Verfahrens mit- zuwirken“, betonte BÄK-Präsident

Dr. med. Frank Ulrich Montgom- ery im Gespräch mit dem Deut- schen Ärzteblatt. Auch wenn BÄK und GfH an ihrer grundsätzlichen Kritik an den gesetzlichen Vorga- ben festhielten und nicht erkennen könnten, dass durch das Gesetz tat- sächlich eine Verbesserung der ge- GENETISCHE BERATUNG

Umstrittene Qualifikationen

netischen Beratung erreicht werde, gelte es nun, die Vorgaben entspre- chend der Richtlinie der Gendia - gnostikkommission praxistauglich umzusetzen.

Anlass für das Gespräch war die Kritik der GfH daran, wie Ärzte die Qualifikation zur fachgebundenen humangenetischen Beratung erhalten können. Die meisten Landesärzte- kammern bieten seit Januar Wissens- kontrollen für die genetische und die vorgeburtliche Risikoberatung an, in deren Vorfeld freiwillige Refresher-

Kurse stattfinden. Diese Qua- lifikationsmaßnahmen sind nötig, weil nach § 10 GenDG seit dem 1. Februar nur dieje- nigen Ärzte eine genetische Beratung vornehmen dürfen, die sich dafür qualifiziert ha- ben. Darunter fällt auch die von den meisten Gynäkolo- gen bislang routinemäßig vorgenommene vorgeburt - liche Beratung.

Eine entsprechende Richt- linie veröffentlichte die Gen- diagnostikkommission am Robert-Koch-Institut im Juli 2011. Da sich die Sozialministerien der Länder jedoch erst sehr kurz- fristig mit der Umsetzung der Richtlinie beschäftigten, half die BÄK mit einer praktikablen Über- gangslösung, über die das Deutsche Ärzteblatt in einer der nächsten Ausgaben berichten wird. ER

RANDNOTIZ

Vera Zylka-Menhorn

Nur 0,1 Gramm Beckenknochen der Tiroler Eiszeit-Mumie Ötzi reichte aus, um sein komplettes Erbgut zu entziffern. Jetzt hat ein 41-köpfiges Forscherteam die Rohdaten der DNA-Sequenzierung auf verschiede- ne Aspekte hin ausgewertet (Nature Communications 3, doi:10.1038/

ncomms1701). Danach litt Ötzi vor

etwa 5 300 Jahren an Laktoseinto- leranz und an einer genetisch be- dingten Herz-Kreislauf-Erkrankung.

Damit konnte die Ursache für eine bereits bekannte Arteriosklerose der Bauchaorta aufgeklärt werden, ob- wohl Ötzi seinerzeit nicht den heute bekannten Risikofaktoren wie Über- gewicht oder Bewegungsmangel ausgesetzt war, betonte Albert Zink vom EURAC-Institut für Mumien und den Iceman in Bozen.

Die Milchzuckerunverträglichkeit war nach Einschätzung der Untersu- cher für den Tiroler Eismann hinder- lich. „Auf dem Weg zur Sesshaftwer- dung mit Ackerbau und Viehzucht wird es für ihn schwierig gewesen sein, dass er keine Milch vertragen konnte“, sagte Carsten Pusch, der die genetischen Untersuchungen an der Universität Tübingen geleitet hat.

Zudem haben die Forscher Spu- ren von Borrelia burgdorferi ent- deckt. „Dies ist der älteste Beleg für die Lyme-Borreliose“, so Pusch.

Auch bei der Suche nach Ötzis ge- netischen Verwandten wurde das Forscherteam fündig – auf Sardinien und Korsika, obwohl Ötzi die Alpen- region nie verlassen hat.

Bereits im Herbst 2011 hatten die Wissenschaftler erste Ergebnisse ihrer DNA-Analyse öffentlich ge- macht. Dabei zeigte sich, dass Ötzi braune Augen, braune Haare und die Blutgruppe 0 hatte. Bekannt waren zudem Bandscheibenverschleiß, Ka- ries, leichte Parodontose und drei Gallensteine.

Anamnese des Patienten Ötzi

Foto: Your Photo Today

Beim Aufbau der sektorenübergrei- fenden Qualitätssicherung ist der Ge- meinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Schritt weitergekommen. Er hat die korrekte Umsetzung der Vor- gaben für die Pseudonymisierung von Daten bestätigt.

Um Behandlungsabläufe in Kli- niken und Praxen im Ganzen zu be- urteilen, müssen für einzelne Pa- tienten die Daten verschiedener Leistungserbringer über größere Zeiträume erfasst und bewertet wer- QUALITÄTSSICHERUNG

Pseudonymisierung von Daten kann beginnen

den. Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, diese zu pseudonymisieren.

Dies geschieht durch eine Vertrau- ensstelle, die die Daten dann an die Bundesauswertungsstelle weiterlei- tet. Die Vertrauensstelle kann nach dem Beschluss des G-BA nun ihre Arbeit aufnehmen. Voraussichtlich bis April werden erste Daten aus den Bereichen Geburtshilfe, Neo- natologie sowie Erst- und Reim- plantation von Endoprothesen ver-

arbeitet werden. JW

A K T U E L L

Referenzen

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