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Archiv "Zahl der Woche" (16.11.2007)

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A3136 Deutsches ÄrzteblattJg. 104Heft 4616. November 2007

A K T U E L L

Die AOK darf für 40 Wirkstoffe kei- ne Rabattverträge abschließen, bei denen die Kasse im Augenblick mit der Industrie verhandelt. Das hat die Vergabekammer bei der Bezirksre- gierung Düsseldorf beschlossen.

Die Vergabekammer wirft der AOK einen „Verstoß gegen das Gleichbe- handlungs- und Transparenzgebot“

vor. In der Begründung des Be- schlusses heißt es: „Die Verwen- dung von Auswahlkriterien, die den Bietern geheim bleiben, ist dem Vergaberecht fremd und unter kei- nem Gesichtspunkt vertretbar.“ Die AOK hatte 83 Wirkstoffe ausge- schrieben. Für Mitte November wird eine Entscheidung der Ver- gabekammer des Bundes zur AOK- Ausschreibung erwartet.

Die AOK kritisiert, die Düssel- dorfer Entscheidung erschwere, dass Versicherte Zuzahlungen bei rabattierten Wirkstoffen sparen. Der Beschluss der Vergabekammer Düs- seldorf stehe im Widerspruch zur Entscheidung der Vergabekammer

Baden-Württemberg vom Januar dieses Jahres. „Wir werden deshalb die notwendigen juristischen Schrit- te ergreifen“, sagte Christopher Hermann, stellvertretender Vor- standsvorsitzender der AOK Baden- Württemberg.

Der Beschluss der Vergabekam- mer gefährde die Rabattverträge aber nicht grundsätzlich: „Wir ha- ben schon mit 23 Arzneimittel-Her- stellern neue Verträge über insge- samt 17 Wirkstoffe geschlossen, die ab 2008 für zwei Jahre gelten. Für 66 Wirkstoffe stehen die Verträge noch aus“, so Hermann.

„Wir bedauern die Entscheidung der Vergabekammer. Der von der AOK eingeschlagene Weg, Rabatt- verträge abzuschließen, ist richtig“, sagte eine Sprecherin des AOK- Bundesverbandes gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.

Krankenkassen seien öffentliche Auftraggeber und Rabattverträge öf- fentliche Aufträge. Auf die Verträge sei deshalb das Vergaberecht strikt anzuwenden. Es könne und dürfe keine Sonderrechte für Krankenkas- sen geben, kommentierte der Bran- chenverband proGenerika die Ent- scheidung der Vergabekammer. hil Ärzte dürfen bei Privatpatienten auch

Leistungen, die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand als durchschnitt- lich zu bewerten sind, nach dem Höchstsatz der üblichen Gebühren- spanne abrechnen. Das hat der Bun- desgerichtshof (BGH) am 8. Novem- ber entschieden (Az.: III ZR 54/07).

Er billigte damit die gängige Abrech- nungspraxis und stärkte die Rechte der Ärzte gegenüber Patienten.

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Privatpatient geweigert, die Rechnung eines Augenarztes zu be- zahlen, weil er sie für überhöht hielt.

Der Arzt hatte seine persönlich-ärzt- lichen Leistungen zum 2,3-fachen des Gebührensatzes abgerechnet und die medizinisch-technischen Leistungen zum 1,8-fachen Satz.

Das sind die Höchstsätze der in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgesehenen „Regelspanne“.

Diese „weit überwiegende“ Ab- rechnungspraxis mit dem Höchst- satz der Regelspanne sei dem Ge- setzgeber „seit vielen Jahren be- kannt“, betonte der BGH. Bei der Schaffung der Gebührenordnung sei aber davon abgesehen worden, den Bereich der Regelspanne deutlicher abzugrenzen. Ein Mittelwert für durchschnittliche Leistungen sei

„nicht vorgesehen“. Allerdings dürften Ärzte ihre Leistungen „nicht schematisch mit dem Höchstsatz der Regelspanne berechnen“, beton- te das Gericht. Sie müssten sich bei einfachen ärztlichen Verrichtungen im unteren Bereich der Regelspanne bewegen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßte das Urteil. „Ich bin dar- über erfreut, weil dies eine Bestäti- gung dafür ist, wie wir uns verhal- ten“, sagte der Gebührenordnungs-

Experte der BÄK, Dr. med. Franz Gadomski. Es sei der Wille des Ge- setzgebers gewesen, „den Schwel- lenwert von 2,3 zum Richtwert zu machen“. Wäre die BGH-Entschei- dung anders ausgefallen, hätte dies zu einer Einschränkung der Vergü- tungen für Ärzte bis zu 30 Prozent geführt, sagte der Präsident der Ärz- tekammer des Saarlandes. ddp

Zahl der Woche

74,5

Jahre alt wird ein neugeborener Junge in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich.

Die Lebenserwartung eines Jungen in Baden-Württemberg ist 3,5 Jahre länger.

RABATTVERTRÄGE

Verbot für bestimmte Wirkstoffe

GOÄ

Gericht billigt gängige Abrechnungspraxis

Begrüßt die BGH-Entscheidung:

Gebührenordnungsexperte Franz Gadomski

Foto:BÄK

Foto:Fotolia/G.Sanders

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Deutsches ÄrzteblattJg. 104Heft 4616. November 2007 A3137

A K T U E L L

RETTUNGSASSISTENTENGESETZ

Vorerst keine Novellierung

Die Inhalte des Rettungsassistenten- gesetzes von 1989 bleiben unver- ändert. Das hat der Gesundheitsaus- schuss des Deutschen Bundestages mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD beschlossen.

Die Fraktionen von FDP und der Linken hatten sich für eine Novel- lierung stark gemacht, die Grünen enthielten sich.

Den Antrag auf Novellierung des Rettungsassistentengesetzes war aus der FDP-Fraktion Ende 2006 in den Bundestag eingebracht worden. Bei den Beratungen im Gesundheitsaus- schuss ging es in erster Linie darum,

ob sich an der jetzigen Definition des Berufsbilds und an der Berufs- bezeichung etwas ändern solle. Dar- über hinaus stand zur Disposition, die Kompetenzen, die Rettungsas- sistenten derzeit haben, auszuweiten (dazu DÄ 33/2007). Insbesondere bestand die FDP-Fraktion darauf, die jetzige Not- in eine Regelkom- petenz umzuwandeln und die Aus- bildungsdauer von zwei auf drei Jahre zu erhöhen.

Sowohl die CDU/CSU als auch SPD bezeichneten die Forderungen zwar als „legitim“. Die Rettungs- assistenten hätten jedoch bereits aus- reichende Kompetenzen, befanden die Unionsvertreter. Auf Vorschlag der SPD soll nun eine Arbeitsgruppe eine Novelle vorbereiten. MM

Der von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Entwurf eines Gendia- gnostikgesetzes, das Rahmenbedin- gungen für die Zulässigkeit von Gentests regeln soll, ist unter Fach- leuten umstritten. Dies wurde bei einer Anhörung des Bundestags- gesundheitsausschusses deutlich.

Der Entwurf sieht ein Verbot für Ar- beitgeber und Versicherer vor, Gen- tests zu verlangen oder Ergebnisse abzufragen, und schreibt das Prinzip der Freiwilligkeit bei solchen Tests fest. Zugleich sollen mit dem Gesetz die Forschung auf diesem Feld und die damit verbundenen medizini- schen Fortschritte gesichert werden.

Für die Bundesärztekammer (BÄK)

bezeichnete Prof. Dr. med. Peter Propping, Direktor des Instituts für Humangenetik der Universität Bonn, es als falsch, sich bei einer gesetzli- chen Regelung auf die Gentechnik und damit auf eine bestimmte Unter- suchungsmethode zu beschränken:

Entscheidend und damit regelungs- bedürftig sei der Umgang mit den Ergebnissen von Diagnosetechni- ken. Nach Angaben Proppings müss- ten nach dem Gesetzentwurf gene- tisch bedingte Krankheiten einer Privatversicherung nicht offenbart werden, eine andere ähnlich gela- gerte Krankheit hingegen schon.

Die BÄK appellierte im Vorfeld der Anhörung an den Gesetzgeber, ein Fortpflanzungsmedizingesetz zu schaffen. Wesentliche Inhalte für die Fortpflanzungsmedizin seien auf diverse Gesetze wie das Arznei- mittelgesetz, das Stammzellgesetz, das Embryonenschutzgesetz, das Transplantationsgesetz und das Strafgesetzbuch verteilt und damit nahezu undurchschaubar, kritisierte der Präsident der Bundesärztekam- mer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe. In dieser Hinsicht schaffe auch der Entwurf für ein Gendia- gnostikgesetz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kaum Klarheit. SR GENDIAGNOSTIK

BÄK fordert Fortpflanzungsmedizingesetz

Einen Entwurf für ein Gendiagnos- tikgesetz haben die Grünen vorge- legt. Die Koalitions- fraktionen wollen eigene Eckpunkte erarbeiten.

Der deutsche Apothekenmarkt gerät zunehmend unter Druck. Vor wenigen Jahren hat die Zulassung des Versandhandels mit Arzneimit- teln den selbstständigen Apothe- kern manch schlaflose Nacht berei- tet. Nun steht das Fremd- und Mehrbesitzverbot zur Diskussion.

Allen voran die Grünen versprechen

sich durch die Zulassung von Apo- thekenketten mehr Wettbewerb und Vorteile für die Verbraucher. Das entspricht zwar durchaus grünen wirtschaftspolitischen Vorstellun- gen. Nicht ohne Einfluss dürften je- doch auch persönliche Kontakte zu den großen Playern auf dem Apo- thekenmarkt sein.

So vermeldete das Nachrichten- portal Apotheke Adhoc kürzlich, dass eine ehemalige Mitarbeiterin des Bundesvorstands von Bündnis 90/Die Grünen inzwischen in der Abteilung „Corporate External Af- fairs“ des Arzneimittelgroßhändlers Celesio arbeitet. Dort hält die Lob- byistin anscheinend auch den Kon- takt zur Politik. Sie ist auch heute noch Mitglied im Stuttgarter Kreis- verband der Grünen, an dessen Spitze die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Birgitt Ben- der, steht. In deren Stuttgarter Wahl- kreis wiederum liegt die Konzern- zentrale von Celesio. Und Celesio rüstet sich für die neuen Zeiten. Im Frühjahr übernahm der Großhändler die Mehrheit an der Internetapothe- ke DocMorris, die hauptsächlich auf dem deutschen Markt aktiv ist.

Celesio ist in der Branche kein Neu- ling. Das Unternehmen betreibt be- reits 2 000 Apotheken in sieben eu- ropäischen Ländern. Und der deut- sche Markt ist lukrativ. Immerhin werden dort jährlich Arzneimittel im Wert von 25 Milliarden Euro zulas- ten der gesetzlichen Krankenversi- cherung abgegeben.

RANDNOTIZ

Heike Korzilius

Nützliche Kontakte

Foto:dpa

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