Deutsches ÄrzteblattJg. 104Heft 4616. November 2007 A3137
A K T U E L L
RETTUNGSASSISTENTENGESETZ
Vorerst keine Novellierung
Die Inhalte des Rettungsassistenten- gesetzes von 1989 bleiben unver- ändert. Das hat der Gesundheitsaus- schuss des Deutschen Bundestages mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD beschlossen.
Die Fraktionen von FDP und der Linken hatten sich für eine Novel- lierung stark gemacht, die Grünen enthielten sich.
Den Antrag auf Novellierung des Rettungsassistentengesetzes war aus der FDP-Fraktion Ende 2006 in den Bundestag eingebracht worden. Bei den Beratungen im Gesundheitsaus- schuss ging es in erster Linie darum,
ob sich an der jetzigen Definition des Berufsbilds und an der Berufs- bezeichung etwas ändern solle. Dar- über hinaus stand zur Disposition, die Kompetenzen, die Rettungsas- sistenten derzeit haben, auszuweiten (dazu DÄ 33/2007). Insbesondere bestand die FDP-Fraktion darauf, die jetzige Not- in eine Regelkom- petenz umzuwandeln und die Aus- bildungsdauer von zwei auf drei Jahre zu erhöhen.
Sowohl die CDU/CSU als auch SPD bezeichneten die Forderungen zwar als „legitim“. Die Rettungs- assistenten hätten jedoch bereits aus- reichende Kompetenzen, befanden die Unionsvertreter. Auf Vorschlag der SPD soll nun eine Arbeitsgruppe eine Novelle vorbereiten. MM
Der von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Entwurf eines Gendia- gnostikgesetzes, das Rahmenbedin- gungen für die Zulässigkeit von Gentests regeln soll, ist unter Fach- leuten umstritten. Dies wurde bei einer Anhörung des Bundestags- gesundheitsausschusses deutlich.
Der Entwurf sieht ein Verbot für Ar- beitgeber und Versicherer vor, Gen- tests zu verlangen oder Ergebnisse abzufragen, und schreibt das Prinzip der Freiwilligkeit bei solchen Tests fest. Zugleich sollen mit dem Gesetz die Forschung auf diesem Feld und die damit verbundenen medizini- schen Fortschritte gesichert werden.
Für die Bundesärztekammer (BÄK)
bezeichnete Prof. Dr. med. Peter Propping, Direktor des Instituts für Humangenetik der Universität Bonn, es als falsch, sich bei einer gesetzli- chen Regelung auf die Gentechnik und damit auf eine bestimmte Unter- suchungsmethode zu beschränken:
Entscheidend und damit regelungs- bedürftig sei der Umgang mit den Ergebnissen von Diagnosetechni- ken. Nach Angaben Proppings müss- ten nach dem Gesetzentwurf gene- tisch bedingte Krankheiten einer Privatversicherung nicht offenbart werden, eine andere ähnlich gela- gerte Krankheit hingegen schon.
Die BÄK appellierte im Vorfeld der Anhörung an den Gesetzgeber, ein Fortpflanzungsmedizingesetz zu schaffen. Wesentliche Inhalte für die Fortpflanzungsmedizin seien auf diverse Gesetze wie das Arznei- mittelgesetz, das Stammzellgesetz, das Embryonenschutzgesetz, das Transplantationsgesetz und das Strafgesetzbuch verteilt und damit nahezu undurchschaubar, kritisierte der Präsident der Bundesärztekam- mer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe. In dieser Hinsicht schaffe auch der Entwurf für ein Gendia- gnostikgesetz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kaum Klarheit. SR GENDIAGNOSTIK
BÄK fordert Fortpflanzungsmedizingesetz
Einen Entwurf für ein Gendiagnos- tikgesetz haben die Grünen vorge- legt. Die Koalitions- fraktionen wollen eigene Eckpunkte erarbeiten.
Der deutsche Apothekenmarkt gerät zunehmend unter Druck. Vor wenigen Jahren hat die Zulassung des Versandhandels mit Arzneimit- teln den selbstständigen Apothe- kern manch schlaflose Nacht berei- tet. Nun steht das Fremd- und Mehrbesitzverbot zur Diskussion.
Allen voran die Grünen versprechen
sich durch die Zulassung von Apo- thekenketten mehr Wettbewerb und Vorteile für die Verbraucher. Das entspricht zwar durchaus grünen wirtschaftspolitischen Vorstellun- gen. Nicht ohne Einfluss dürften je- doch auch persönliche Kontakte zu den großen Playern auf dem Apo- thekenmarkt sein.
So vermeldete das Nachrichten- portal Apotheke Adhoc kürzlich, dass eine ehemalige Mitarbeiterin des Bundesvorstands von Bündnis 90/Die Grünen inzwischen in der Abteilung „Corporate External Af- fairs“ des Arzneimittelgroßhändlers Celesio arbeitet. Dort hält die Lob- byistin anscheinend auch den Kon- takt zur Politik. Sie ist auch heute noch Mitglied im Stuttgarter Kreis- verband der Grünen, an dessen Spitze die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Birgitt Ben- der, steht. In deren Stuttgarter Wahl- kreis wiederum liegt die Konzern- zentrale von Celesio. Und Celesio rüstet sich für die neuen Zeiten. Im Frühjahr übernahm der Großhändler die Mehrheit an der Internetapothe- ke DocMorris, die hauptsächlich auf dem deutschen Markt aktiv ist.
Celesio ist in der Branche kein Neu- ling. Das Unternehmen betreibt be- reits 2 000 Apotheken in sieben eu- ropäischen Ländern. Und der deut- sche Markt ist lukrativ. Immerhin werden dort jährlich Arzneimittel im Wert von 25 Milliarden Euro zulas- ten der gesetzlichen Krankenversi- cherung abgegeben.
RANDNOTIZ
Heike Korzilius
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Foto:dpa