A 1034 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 111|
Heft 23–24|
9. Juni 2014 Im Zuge der Pflegereform sollen Familien, die Angehörige zu Hause pflegen, mehr Unterstützung bekommen.Foto: Fotolia/Ocskay Bence
Der Weltärzte- bund kritisiert die
Intransparenz bei den Verhandlungen zum Transatlanti- schen Freihandels- abkommen.
Foto: dpa
Das Bundeskabinett hat am 28. Mai die Pflegereform auf den parlamen- tarischen Weg gebracht. Das Pfle- gestärkungsgesetz soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Geplant sind zwei Reformstufen. Zunächst soll es deutliche Verbesserungen für Angehörige, Betroffene und Pflege- kräfte geben. Vor allem Familien, die Angehörige zu Hause pflegen, sollen künftig besser unterstützt werden – zum Beispiel durch mehr Tages- und Kurzzeitpflege. Diese Hilfen sollen bereits ab 2015 grei- fen. Zur Finanzierung wird ab dem nächsten Jahr der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,3 Pro- zent steigen.
2017 sollen mit dem zweiten Pfle- gestärkungsgesetz vor allem De- menzkranke profitieren. Dazu soll das Verfahren der Einteilung in Pfle- gestufen grundsätzlich umgestellt und ein neuer Pflegebegriff einge- führt werden. Die Beiträge steigen um weitere 0,2 Prozent. Insgesamt sollen so gut fünf Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich in die Pflege in- vestiert werden. Gut eine Milliarde Euro jährlich soll in einen Vorsorge- fonds fließen, um ab 2035 den Bei- tragssatz zu stabilisieren, wenn die geburtenstarken Jahrgänge (1959 bis 1967) ins Pflegealter kommen.
PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ
Kabinett beschließt Pflegereform
Bundesgesundheitsminister Her- mann Gröhe (CDU) rechtfertigte im Anschluss an die Kabinettsentschei- dung den Anstieg des Beitrags zur Pflegeversicherung. „Die Mensch- lichkeit einer Gesellschaft muss sich
Helsinki, Schutz der Privatsphäre sowie das informierte Einverständ- nis in klinische Studien, sollen künftig auch Anwendung auf Bio- banken finden. Das kündigte Ra- min Parsa-Parsi, Leiter des De - zernats für Internationale Ange - legenheiten der Bundesärztekam- mer, an. Der Schutz, den die De- klaration von Helsinki vorgebe, solle beibehalten werden. Gleich- zeitig seien aber die Anforderungen beim Umgang mit Daten bei Bio- banken zu berücksichtigen, denn, so Parsa-Parsi: „Der Weltärztebund will notwendiger Forschung nicht
im Wege stehen.“ Kli
auch darin zeigen, dass gute Pflege etwas wert ist“, sagte er. Der Kabi- nettsbeschluss sei „eine gute Nach- richt für Pflegebedürftige, ihre Ange- hörigen und die Pflegekräfte, die eine unverzichtbare Arbeit leisten“. ER
Auf scharfe Kritik beim Weltärzte- bund (WMA) stößt die Intranspa- renz bei den Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkom- men (TTIP) mit den USA. „Sie ge- WELTÄRZTEBUND
Kritik am Freihandelsabkommen TTIP
schehen im Geheimen, und das hal- ten wir für einen schweren Fehler“, betonte Otmar Kloiber, Generalse- kretär der WMA, am 29. Mai vor Journalisten beim Deutschen Ärz- tetag. „Ein solches Abkommen kann auch große Einflüsse auf die öffentliche Gesundheit haben, näm- lich dann, wenn gesundheitliche Regelungen dadurch beeinflusst und möglicherweise auch behin- dert werden können, zum Beispiel durch Werbevorschriften oder Wer- bebeschränkungen“, befürchtet der WMA-Generalsekretär. Die Grund- pfeiler der im letzten Jahr beschlos- senen revidierten Deklaration von