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I 215/2001 ERZ 3. Juli 2002 48C

Interpellation

2561 Gerber, Thun (FDP)

Weitere Unterschriften: 18 Eingereicht am: 19.11.2001

Diplommittelschulen (DMS) quo vadis?

Der vom Regierungsrat beigezogene „Wirtschaftsrat“ kommt gemäss seinem Bericht vom 19.10.01 u.a. zum Schluss,

- dass der Bildungsbereich ein entscheidender Faktor für den Wirtschaftsstandort Bern darstellt,

- dass das Bildungspotential nicht ausgeschöpft sei,

- dass das Bildungswesen auf seine Effizienz und Effektivität hin untersucht werden müsse,

- dass Bildungseinrichtungen überprüft und die Angebote besser aufeinander abgestimmt bzw. koordiniert werden sollen.

Um im Bildungswesen diese Ziele zu erreichen und die notwendige Handlungsfreiheit zu erlangen, wird es einerseits mehr Geld benötigen, andrerseits sind bestehende Strukturen auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen.

Ich bitte den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Braucht es neben der berufsbildenden (Berufslehre mit und ohne Berufsmaturitätsschule und der allgemeinbildenden Sekundarstufe II (Maturitätsschule) noch einen dritten Weg mit einem eigenständigen Abschluss?

2. Was für einen Auftrag soll die DMS in Kenntnis der neuen Ausbildungssystematik für soziale und Pflegeberufe in Zukunft erhalten?

3. Gilt der Grundsatz, wonach auf der Sekundarstufe II keine Abschlüsse ohne Anschlüsse an die Tertiärstufe angeboten werden sollen?

4. Können heutige DMS auf die Berufsmaturität vorbereiten?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 22.11.2001

Antwort des Regierungsrats

Die Diplommittelschulen (DMS) haben gemäss dem Diplommittelschulgesetz des Kantons Bern vom 17. Februar 1986 die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler für die Ausbildung in Berufen vorzubereiten, die eine erweiterte schulische Vorbildung, ein bestimmtes Alter und eine fortgeschrittene persönliche Entwicklung verlangen. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erteilte im Dossier 11A aus dem Jahre 1989 der DMS den Auftrag, für die Jugendlichen einen Ausbildungsgang anzubieten, die eine

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vertiefte Allgemeinbildung erwerben und ausreichend vorbereitet sein müssen, um zu einer beruflichen Ausbildung im nicht-universitären Tertiärbereich zugelassen zu werden.

Beim Aufbau der Diplommittelschulen standen als Abnehmerinstitutionen Bildungsstätten aus dem gesundheitlichen und sozial-erzieherischen Bereich im Vordergrund.

Der Kanton Bern führt in Bern, Biel, Langenthal und Thun seit Ende der achtziger Jahre zweijährige, deutschsprachige Diplommittelschulen mit zusammen fünf Klassenzügen, im französischsprachigen Kantonsteil führt der Kanton in Moutier eine dreijährige Diplommittelschule mit zwei Klassenzügen. Die Schulen bieten den Schülerinnen und Schülern eine breit gefächerte Allgemeinbildung mit Vertiefungsmöglichkeiten im Bereich des Gesundheitswesens oder im sozial-erzieherischen Bereich. Eine Befragung hat 1998 ergeben, dass die Absolventinnen und Absolventen der DMS entsprechend der Ausrichtung der Schule anschliessend zu zwei Dritteln eine Ausbildung im Gesundheitsbereich und zu einem Fünftel eine Ausbildung im sozial-erzieherischen Bereich wählen.

In der zweiten Hälfte der neunziger Jahre haben sich die Voraussetzungen für die Diplommittelschulen geändert. Verschiedene Berufsausbildungen wurden neu der Tertiärstufe zugeordnet. Die Tertiarisierung gilt insbesondere für das Diplomniveau der Krankenpflege, für die medizinisch-technischen sowie die medizinisch-therapeutischen Diplomausbildungen, für Ausbildungen im sozialen und erzieherischen Bereich, für die Berufsausbildung im Bereich der Musik, für Ausbildungsgänge im gestalterischen Bereich sowie für die Lehrerinnen- und Lehrerbildung. Diese Entwicklung zusammen mit der Schaffung neuer Fachhochschulen und den damit verbundenen neuen Zulassungsbedingungen macht eine Überprüfung der zubringenden Bildungsgänge der Sekundarstufe II notwendig. Entsprechend entstehen gegenwärtig auf der Sekundarstufe II als berufliche Grundausbildungen im dualen System einerseits eine Lehre mit dem Berufsziel Fachangestellte/Fachangestellter Gesundheit, andererseits eine soziale Lehre.

Für die schulische Vorbereitung auf der Sekundarstufe II bedeutet diese Entwicklung, dass in Zukunft die heute zweijährige Ausbildung an den deutschsprachigen Diplommittelschulen als Zulassung zu den tertiären Ausbildungen nicht mehr ausreichend sein wird, da auf der Sekundarstufe II eine mindestens drei Jahre dauernde Ausbildung vorausgesetzt wird.

Zu den vom Interpellanten gestellten Fragen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

1. Die Vorbereitung auf die teilweise neu der Tertiärstufe zugeordneten Ausbildungen muss auf der Sekundarstufe II sichergestellt sein. Es ist ungewiss, ob die notwendige Anzahl Auszubildender über den Weg einer Berufsausbildung (mit oder ohne Berufsmaturität) oder einer gymnasialen Matur erreicht werden kann. Insbesondere gilt dies für die Pflegeberufe, für medizinisch-technisch-therapeutische Berufe, für Berufe im sozial-erzieherischen Bereich sowie für Ausbildungen im musikalischen Bereich.

Die Bereitstellung von genügend Lehrstellen in diesen Bereichen wird massgebend davon abhängig sein, ob in der besonderen Gesetzgebung der subventionierten Institutionen ein Ausbildungsauftrag verankert werden kann. Auch die Rekrutierung für die tertiarisierte Lehrerinnen- und Lehrerbildung gestaltet sich schwierig. In diesen Bereichen kann auf der Sekundarstufe II ein dritter Weg eine Zubringerfunktion übernehmen, wobei rechtliche Bestimmungen teilweise angepasst werden müssten.

2. Gemäss der neuen Bildungssystematik für die Gesundheitsberufe kann auf der Sekundarstufe II sowohl ein berufsgestützter wie ein schulgestützter Weg zur tertiären Diplomausbildung in Krankenpflege führen. Die sich in Aufbau befindende Ausbildung zur Fachangestellten Gesundheit (mit oder ohne Berufsmaturität) dient neben anderen Ausbildungen als berufsgestützter Zubringer zur Diplomausbildung. Es ist aber davon auszugehen, dass ein wesentlicher Teil der zur Fachangestellten Gesundheit ausgebildeten Personen nach der Berufslehre nicht eine tertiäre Diplomausbildung

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aufnimmt, sondern direkt ins Berufsleben einsteigt. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion rechnet mit einem jährlichen Bedarf von 350 Auszubildenden, welche über den schulgestützten Weg in eine Diplomausbildung eintreten müssen. Die Maturitätsschulen alleine werden diesen Bedarf auf keinen Fall decken können. Die DMS kann hier eine wichtige Funktion übernehmen. In der französischsprachigen Schweiz ist die DMS heute bereits als mögliche Zubringerin zur Fachhochschule für Gesundheit und Soziales vorgesehen.

3. Der Regierungsrat unterstützt den Grundsatz, dass ein Abschluss auf der Sekundarstufe II zu einer Berufsausübung qualifizieren soll oder Zutritt zu einer tertiären Bildungsinstitution gewähren muss. Er schliesst aber nicht aus, dass eine tertiäre Bildungsinstitution – z.B. von DMS-Absolventinnen und –Absolventen – vor einem Eintritt ergänzende Leistungen wie ein Praktikum oder das Bestehen eines Aufnahmeverfahrens voraussetzt.

4. Der Abschluss einer DMS kann nicht zur Berufsmaturität führen, da das Erlangen einer Berufsmaturität einen Berufsabschluss voraussetzt.

An den Grossen Rat

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