A3288 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 48⏐⏐30. November 2007
A K T U E L L
Entgegen den aktuellen Entschei- dungen der Vergabekammern in Bonn und Düsseldorf hat das Ober- landesgericht (OLG) in Karlsruhe jetzt grünes Licht für den Abschluss der AOK-Rabattverträge gegeben.
„Das OLG hat am 19. 11. 2007 in ei-
nem Hinweis-Beschluss klargestellt, dass Vergabekammern grundsätzlich nicht zuständig sind, sondern Rechts- fragen zu Arzneimittelrabatten aus- schließlich vor den Sozialgerichten zu klären sind“, so Christopher Hermann, Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg und Verhand- lungsführer bei den Arzneirabatt- verträgen für das AOK-System.
Die AOK wertet den OLG-Be- schluss als richtungsweisenden Mei- lenstein in der Auseinandersetzung um die Rabattverträge. Laut Her- mann wollten einige wenige Arznei- mittelhersteller mit dem Gang vor die Vergabekammern das Verfahren torpedieren: „In Karlsruhe steht die- ses Ansinnen jetzt vor dem Aus. Wir
Zahl der Woche
37,6
Millionen Operationen und medizinische Prozeduren wurden 2006 bei vollstationär behandelten Patienten vorgenommen – 4,2 Prozent mehr als im Vorjahr.
Der Marburger Bund (MB) hat die Ärztinnen und Ärzte der katholi- schen Krankenhäuser dazu aufgeru- fen, am 5. Dezember in Bad Honnef für bessere Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung auf die Straße zu gehen. Zuvor hatte der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (KKVD) in einem Gespräch mit der Ärztegewerk- schaft erneut bekräftigt, keine arzt- spezifischen Tarifregelungen ver- einbaren zu wollen. „Deshalb ist es nun an der Zeit, Worten Taten fol- gen zu lassen“, sagte der neue MB- Vorsitzende, Rudolf Henke. Nach seinen Angaben sind die Arbeitsbe- dingungen in den kirchlichen Klini- ken mit am schlechtesten. Er beruft
sich dabei auf eine MB-Mitglieder- befragung, an der sich auch 3 112 Ärzte aus konfessionellen Kranken- häusern beteiligten.
Der KKVD wirft dem MB hinge- gen polemische Meinungsmache vor und „protestiert entschieden gegen die Anschuldigungen, die Arbeitsbedingungen für Ärzte in kirchlichen Krankenhäusern seien besonders schlecht“. Insbesondere bezweifelt der Verband die Serio- sität der MB-Untersuchung zur Ar- beitszufriedenheit. Katholische Kran- kenhäuser wollten und könnten ihr Personal schon aus ihrem Selbst- verständnis heraus nicht schlechter bezahlen und behandeln als andere Klinikarbeitgeber. JF RABATTVERTRÄGE
Karlsruher Gericht bestätigt AOK-Linie
Der Marburger Bund ruft zu einer Kundgebung am 5. Dezember in Bad Honnef auf.
Grünes Licht für die Rabatte:
Die AOK sieht sich durch die Entschei- dung des Oberlan- desgerichts Karls- ruhe bestätigt.
Foto:dpa
KATHOLISCHE KRANKENHÄUSER
Ärzte wollen demonstrieren
Foto:ddp
haben dementsprechend heute Eil- verfahren vor dem Sozialgericht Stuttgart angestrengt, um schnellst- möglich Klarheit zu erreichen, dass alle Verträge pünktlich zum 1. Janu- ar 2008 in Kraft treten können. Die Sozialgerichte müssen Herr der Ver- fahren werden, damit Einsparpoten- ziale für Versicherte und Zuzah- lungsbefreiung für Patienten umfas- send realisiert werden können.“
Nach Beschwerden verschiede- ner Hersteller hatte die Düsseldorfer Vergabekammer am 5. November das Ausschreibungsverfahren für 40 Wirkstoffe gestoppt. Mitte Novem- ber zog die Vergabekammer des Bundeskartellamts nach und er- klärte die Ausschreibungen der AOK-Rabattverträge für nichtig. In beiden Kammern hatte man die AOK als öffentlichen Auftraggeber eingestuft. Anders als geschehen, müssten die Ausschreibungen euro- paweit vorgenommen und die Ver- gabekonditionen transparenter ge- macht werden.
Bei den Ortskrankenkassen ver- tritt man die Meinung, dass die Ver- gabekammern nicht befugt sind, Ra- battverträge zu verbieten. Zuständig seien, wie nun vom OLG in Karlsru- he bestätigt, vielmehr die Sozialge- richte, da Krankenkassen allein dem Sozialrecht unterlägen. TB