A2016 Deutsches ÄrzteblattJg. 104Heft 28–2916. Juli 2007
A K T U E L L
Der Hausarzt- und Haus- apothekervertrag der Bar- mer entspricht nicht den Vorgaben des § 140 a SGB V und ist deshalb kein echter Integrations- vertrag. Die KV Thürin- gen hat damit das Recht, von der Barmer mehr als 400 000 Euro an Honoraran- sprüchen für das Jahr 2005 und das erste Quartal 2006 zurückzufor- dern. Diese Auffassung hat das Thüringer Landessozialgericht be- reits im Januar 2007 in seinem Ur- teilsspruch vertreten (Az.: L 4 KA
362/06); die Begründung dafür liegt nun schriftlich vor. Eine Entschei- dung durch das Bundessozialge- richt steht allerdings noch aus.
Die Richter führen in ihrer Urteils- begründung aus, dass die gewählte Vertragskonstellation nicht die ge- setzlichen Vorgaben für Integrations- verträge erfülle. Denn „in der Ko- operation zwischen Hausärzten und Apothekern ist weder eine interdis- ziplinär-fachübergreifende noch ei- ne verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung des Pati- enten zu sehen“. Zwar ist der Begriff
„interdisziplinär-fachübergreifend“
im Gesetz nicht definiert. Doch kommt das Landessozialgericht zu dem Schluss, dass dem Gesetzgeber unter integrierter Versorgung „eine Beteiligung von Haus- und Fach- ärzten sowie weiterer (nicht ärztli- cher) Leistungserbringer“ vorschweb- te. Dem Barmer-Vertrag fehle aber die Einbindung von Fachärzten.
Die Barmer hatte direkt nach der Urteilsverkündung erklärt, sie wolle Revision vor dem Bundessozial- gericht einlegen. Mittlerweile sind bundesweit rund zwei Millionen Versicherte in den Hausarzt- und Hausapothekervertrag der Barmer eingeschrieben. Es beteiligen sich rund 38 000 Hausärzte und knapp
19 000 Apotheker. Rie
GERIATRISCHE VERSORGUNG
KBV stellt Konzept für mehr Kooperation vor
Die Kassenärztliche Bundesvereini- gung (KBV) hat einen Vertragsent- wurf für eine verbesserte medizini- sche Betreuung älterer Menschen vorgelegt. Das Konzept sieht eine qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung vor, bei der in der geriatrischen Rehabi- litation besonders qualifizierte Ärz- te, Therapeuten und Pflegekräfte zusammenarbeiten.
Pate für den Vertragsentwurf der KBV war ein seit 1999 bestehendes geriatrisches Rehabilitationsmodell in Sachsen-Anhalt. In der Kreisstadt Schönebeck versorgen vier geria- trisch fortgebildete Hausärzte mit sechs Mitarbeiterinnen ältere Patien- ten in einem extra hierfür geschaf- fenen ambulanten Rehazentrum.
Täglich werden zehn bis 15 Patien-
ten in das Zentrum gebracht. Nach zwei bis drei Therapieeinheiten, ei- nem Gruppenfrühstück und einem gemeinsamen Mittagessen geht es gegen 14 Uhr zurück nach Hause.
Die Initiative wurde mit dem Berli- ner Gesundheitspreis 2007 ausge- zeichnet. Dr. med. Burkhard John, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen-Anhalt und seinerzeit Mitbegründer des
Zahl der Woche
36,1 Millionen
medizinische Maßnahmen wurden 2005 in den deutschen Krankenhäusern durchgeführt. Davon waren 12,1 Millionen Operationen, 9,8 Millionen nicht operative Therapien und 7,8 Millionen betrafen die Diagnostik.
BARMER-VERTRAG
Urteil liegt mittlerweile schriftlich vor
Foto:Caro
Foto:Johannes Aevermann
Projekts, gab allerdings zu beden- ken, dass für eine flächendeckende Versorgung in Sachsen-Anhalt 70 bis 80 solcher Einrichtungen nötig seien. John hofft, dass die KV neben der AOK und IKK weitere Kassen zur Zusammenarbeit bewegen kann.
Nach dem Vertragsentwurf der KBV übernimmt der Hausarzt die kontinuierliche Versorgung des Pati- enten. Ein speziell fortgebildeter Teamarzt ist für die geriatrische Komplexbehandlung zuständig. Der Teamarzt leitet das multiprofessio- nelle Team, bestehend aus Ergo- therapeuten, Physiotherapeuten, Lo- gopäden und Pflegekräften.
Der Entwurf ist das sechste Pro- dukt der sogenannten Vertragswerk- statt der KBV. Bereits vorgelegte Konzepte betreffen Patienten mit chronischen Wunden, mit HIV/Aids oder Darmkrebs sowie die palliativ- medizinische Versorgung und die in- terventionelle Schmerztherapie. SR