A3508 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 51–52⏐⏐24. Dezember 2007
A K T U E L L
Die Bundesregierung plant keine Entschädigung für Bluter, die durch Plasma-Produkte mit Hepatitis C in-
fiziert wurden. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke her- vor. Die Regierung verweist darin auf frühere fehlgeschlagene Versu-
che, in Zusammenarbeit mit Phar- maunternehmen, dem Deutschen Roten Kreuz und den Bundeslän- dern Hilfe zu leisten. Außerdem ge- be es keine haftungsrechtlich rele- vante Verantwortung des Staats.
Als ein Untersuchungsausschuss in der zwölften Legislaturperiode zu dem Schluss gekommen sei, dass denjenigen Patientinnen und Patien- ten, die sich durch Blutprodukte mit dem HI-Virus infiziert hatten, eine Entschädigung zustehe, habe die Regierung sofort gehandelt. Die Schäden durch Hepatitis C würden aber noch heute als gering einge- schätzt, heißt es in den Ausführun-
gen der Regierung. SR
PFLEGEREFORM
Schmidt verteidigt Pflegestützpunkte
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat die geplante Pflegereform gegen die Kritik von Union und Opposition verteidigt.
Die vorgesehenen Pflegestützpunk- te als wohnortnahe Anlaufstellen für die Betroffenen seien ein „wichtiger Schritt voran“, sagte Schmidt am 14. Dezember im Bundestag bei der ersten Lesung der Pflegereform.
Unionsfraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) plädierte hingegen dafür, die knappen Finanzmittel so weit wie möglich direkt den Pflegebedürfti- gen zukommen zu lassen. Die Pfle- gestützpunkte sollten Anwalt der Bedürftigen und „nicht der verlän- gerte Arm der Pflegekassen sein“. In den Pflegestützpunkten sollen Be- troffene beraten und die Pflegeleis- tungen koordiniert werden.
Schmidt räumte ein, dass die ge- plante Beitragsanhebung um 0,25 Pro- zentpunkte die Finanzierung der Pfle- geversicherung nur bis 2015 ge- währleiste. Über die langfristige Absicherung müsse in der kommen- den Legislaturperiode gesprochen werden. Zöller sagte, für eine zu- kunftssichere Finanzierung sei auch eine Kapitaldeckung erforderlich.
Die Grünen-Abgeordnete Elisabeth
Scharfenberg warf der Union und SPD vor, sich nicht um ein Konzept zur nachhaltigen Finanzierung zu kümmern. Die geplante sechsmona- tige Pflegezeit sei so unattraktiv aus- gestaltet worden, dass sie kaum je- mand in Anspruch nehmen werde.
Auch der FDP-Abgeordnete Heinz Lanfermann kritisierte, es gebe bis- lang keine „zukunftsfeste Finanzie- rung“ für die Pflegeversicherung.afp
Zahl der Woche
58
Milliarden Euro betrugen 2006 die Kosten für stationäre Krankenhausbehandlungen.
Im Vorjahr waren es 56,7 Milliarden Euro.
VATERSCHAFTSTEST
Juristen kritisieren Gesetzentwurf
Auf Mängel am Gesetzentwurf zur Klärung der Vaterschaft, den die Bundesregierung vorgelegt hat, ha- ben Expertinnen und Experten bei einer Anhörung des Rechtsaus- schusses des Deutschen Bundestags hingewiesen. Mehrheitlich vertra- ten die Fachleute die Auffassung, dass der Entwurf keinerlei Qua- litätsstandards für das Verfahren vorsehe.
Prof. Dr. Marion Albers von der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg bemängelte, dass das Ver- fahren vollkommen ungeregelt sei.
So sei beispielsweise unklar, was mit der Probe passiere, wenn die Untersuchung abgeschlossen sei.
Diese Auffassung vertrat auch Dr.
Angelika Nake, Fachanwältin für Familienrecht aus Memmingen. Ih- rer Meinung nach müsse sicherge- stellt werden, dass ausschließlich die zur Klärung der Vaterschaft not- wendigen Proben entnommen und untersucht würden. Auch fehlten Regelungen zu der Aufbewahrung und Vernichtung der Proben.
Dr. Frauke Brosius-Gersdorf vom Lehrstuhl für Europäisches und Deutsches Verfassungsrecht der Universität Potsdam wies darauf hin, dass das Aufwachsen des Kin- des in den gewohnten familiären Beziehungen nur bei heimlich ein- geholten Vaterschaftstests unge- fährdet sei. Würden die Zweifel des Vaters offengelegt, könne dies bei dem Kind Angst- und Verlustgefüh- le wecken und damit die Entwick- lung seiner Persönlichkeit „erheb- lich gefährden“.
Das neue Gesetz zur Klärung der Vaterschaft soll bis zum 31. März 2008 in Kraft gesetzt sein. Diese Frist hatte das Bundesverfassungs- gericht dem Gesetzgeber in einem Urteil vom Februar dieses Jahres gesetzt (DÄ, Heft 8/2007). Zu den allgemeinen Persönlichkeitsrechten des Mannes gehöre es festzustellen, ob er tatsächlich der Vater eines ihm rechtlich zugeordneten Kindes sei.
Dieser Grundrechtschutz werde bis- lang nicht angemessen berücksich- tigt, befanden die Richter. SR BUNDESREGIERUNG
Keine Entschädigung für infizierte Bluter
Foto:ddp Foto:dpa
Ulla Schmidt:
Die Finanzie- rung der Pflege- versicherung ist bis 2015 gewährleistet.