A 1998 Deutsches Ärzteblatt
|
Jg. 108|
Heft 39|
30. September 2011 Das Bundeskabinett hat eine Än -derung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beschlossen. Da- mit wird vor allem das seit 1998 nicht geänderte Gebührenverzeich- nis an die medizinische und tech - nische Entwicklung angepasst. Der GOZ-Punktwert bleibt hingegen unverändert. Anders als vom PKV- Verband gefordert, öffnet der Ge- setzgeber die privatzahnärztliche Gebührentaxe nicht für selektivver- tragliche Lösungen. Der Bundesrat muss der Reform noch zustimmen.
Streit gibt es darüber, welche zu- sätzlichen Kosten auf die Privat - zahler, die privaten Krankenversi- cherungen und die Beihilfekosten- träger zukommen. Das Bundesge- sundheitsministerium geht von ei- nem Honorarplus in Höhe von sechs Prozent für die Zahnärzte aus.
Der PKV-Verband kommt in seinen Simulationsrechnungen hingegen auf einen Zuwachs um 14 bis 20 Pro- zent – „unabhängig davon, ob man das nun Punktwerterhöhung oder Strukturkomponente nennt“.
Nach Einschätzung der Bundes- zahnärztekammer und der Kassen- zahnärztlichen Bundesvereinigung GEBÜHRENORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE
Streit über die Kostenwirkungen
Zahl der Woche
12 000
Kinder verstarben im Jahr 2010 weltweit weniger pro Tag als im Jahr 1990.
Quelle: Unicef/WHOZu Beginn der Influenzasaison 2011/12 appellierte Prof. Dr. med.
Reinhard Burger, Präsident des Ro- bert-Koch-Instituts (RKI), an Ärz-
tinnen und Ärzte, sich gegen Grip- pe impfen zu lassen. „Sie haben nicht nur ein erhöhtes Ansteckungs- risiko, sondern können auch die Grippeviren auf ihre Patienten über- INFLUENZASAISON 2011/12
Grippe wird häufig unterschätzt
tragen“, erklärte er. Als wichtigster Ratgeber für Patienten habe das medizinische Personal zudem Vor- bildfunktion. Die Virusgrippe wer- de nicht selten auch von Ärzten unterschätzt.
Auf geringe Impfraten bei medizinischem Personal in Krankenhäusern verwies auch Dr. med. Ole Wich- mann vom RKI. Lediglich 20 bis 25 Prozent wären in den letzten Jahren ge- gen Grippe geimpft gewe- sen. Eine bundesweite Be- fragung unter niedergelassenen Ärz- ten im letzten Herbst hätte ergeben, dass sich 60 Prozent von ihnen re- gelmäßig gegen saisonale Influenza impfen lassen.
führt die GOZ-Novellierung zwar zu mehr Klarheit in Abrechnungs- fragen, mit dem Verzicht auf eine Anhebung des Punktwertes blieben die Interessen der Zahnärzte aber weitestgehend unberücksichtigt.
Die GOZ-Novellierung stellt ein Präjudiz für die Reform der ärztli- chen Gebührenordnung (GOÄ) dar.
Vor diesem Hintergrund begrüßt Dr.
med. Regina Klakow-Franck, Lei- terin des Gebührenordnungsdezer- nats der Bundesärztekammer, dass auch die neue GOZ keine Öff- nungsklausel enthält. Ansonsten sei die Novellierung enttäuschend, weil sie den Zahnärzten nach Jahren des Stillstands kaum höhere Honorare
verspreche. JF
Die Bundeszentrale für gesund- heitliche Aufklärung (BZgA) hat ihr Informationsangebot erweitert.
Neben Materialien für Schwangere, Senioren und medizinisches Perso- nal stehen auch Informationen für Menschen mit Vorerkrankungen zur Verfügung. In Kooperation mit der Bundesärztekammer und der Deut- schen Krankenhausgesellschaft hat die BZgA allen impfenden Ärzten Faltblätter und Plakate zugesandt.
Die Grippesaison beobachten kann man unter www.influenza.rki.de.
Rund 700 Ärzten melden hier. Un- ter www.grippeweb.rki.de fragt das RKI die Bevölkerung direkt nach akuten Atemwegserkrankungen. Bis- lang erstatten etwa 1 400 Teilneh- mer regelmäßig Bericht. ER Das medizinische
Personal hat eine Vorbildfunktion, auch in Impffragen.
Keine Öffnung für selektivvertragliche Lösungen: Mit der GOZ-Re- form passt der Gesetzgeber vor allem das Gebührenverzeichnis an.
Foto: Fotolia
Foto: dapd