A 190 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 108|
Heft 5|
4. Februar 2011 Das Landessozialgericht (LSG) Ber-lin-Brandenburg hat den Mindest- mengenbeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Ver- sorgung von Früh- und Neugebore- nen ausgesetzt. Das LSG gab damit den Klagen und den Anträgen eini- ger Krankenhäuser auf einstweilige Anordnung statt. Das Gericht be- zweifelt in seiner Entscheidung vom 26. Januar die Planbarkeit der Ver- sorgung von Früh- und Neugebore- nen; zudem sieht es keinen ausrei- chend gesicherten Beleg dafür, dass die Qualität einer medizinischen Leistung in besonderem Maß von der Anzahl der erbrachten Leistun- gen abhängt. Die LSG-Entscheidung lässt eine entsprechende Urteilsten- denz in der Hauptsache vermuten.
Der G-BA hatte im Juni 2010 die Qualitätsanforderungen bei der Ver- sorgung von Früh- und Neugebore- nen erhöht und die verbindliche Zahl von vorher 14 auf 30 behandel- te Früh- und Neugeborene pro Jahr als Voraussetzung dafür festgelegt, dass ein Krankenhaus auch weiterhin die sehr betreuungsintensiven „Früh- chen“ mit einem Geburtsgewicht von unter 1 250 Gramm versorgen darf.
Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. jur. Rainer Hess, sieht mit dem Gerichtsbeschluss Mindestmen- genregelungen als Maßnahme der Qualitätssicherung insgesamt infrage NEONATOLOGIE
Mindestmengen vorerst gestoppt
gestellt. „Insbesondere der vom LSG geforderte evidenzbasierte Beleg ei- nes Schwellenwerts als Grundlage der Einführung einer Mindestbe- handlungsfallzahl ist für keinen der bisher gefassten Beschlüsse erbring- bar.“ Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, sieht sich in seiner
Die Tarifgehälter für Medizinische Fachangestellte steigen in den ers- ten drei Berufsjahren um circa fünf Prozent, vom vierten bis sechsten Berufsjahr um etwa 2,6 Prozent. In MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE
Tarifvertrag: Vor allem Berufsanfänger profitieren
den anderen Gehaltsgruppen gibt es ein Plus von 1,25 Prozent. Auf die- sen Kompromiss einigten sich der Verband medizinischer Fachberufe und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Medizinischen Fachangestell- ten/Arzthelferinnen (AAA). Auszu- bildende erhalten 30 Euro monat- lich mehr. Der Tarifvertrag gilt rückwirkend für das Jahr 2011. In den ersten drei Berufsjahren liegen die Tarifgehälter nun in den Tätig- keitsgruppen I und II bei 1 495 und 1 570 Euro.
Zahl der Woche
21 000
Patienten wurden 2009 wegen Adipositas in Vorsorge- und Rehabilita - tionskliniken behandelt. Davon waren 43 Prozent unter 18 Jahre alt.
Ablehnung des G-BA-Be- schlusses bestätigt. „Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, dass der G-BA mit seinen Entscheidungen zu - lasten der Kliniken weit über seine Kompetenzen hinausgeht.“
Die Bundesärztekam- mer (BÄK) hatte in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass die willkürliche Festle- gung einer Mindestmen- ge nicht als Instrument zur Er höhung der Qualität in die- sem Versorgungsbereich tauge. „Das Gericht hat recht mit dieser muti - gen Entscheidung. Es gibt keine hin- reichende Evidenz für konkrete, noch dazu derart hohe Fallzahl - grenz werte“, betonte der Vorsitzen- de der BÄK-Qualitätssicherungsgre- mien, Dr. med. Günther Jonitz. TG
Die Tarifpartner hoffen, dass mit diesem Ergebnis der Beruf für Schulabgänger und junge Medizini- sche Fachangestellte attraktiv bleibt.
Beide Tarifparteien verstehen die in den Verträgen geregelten Leistun- gen als Mindestbedingungen. Die neuen Tarifverträge werden nach Ende der Einspruchsfrist am 7. Fe - bruar veröffentlicht. Bundesweit arbeiteten 2009 im Gesundheits - wesen circa 390 000 Medizinische Fachangestellte, mehr als 90 Pro- zent von ihnen in den Praxen nie- dergelassener Ärzte. TG Für die Behand-
lung von Frühge- borenen sind die
Mindestmengen wieder außer Kraft gesetzt.
Foto: vario images
Mehr Geld gibt es rückwirkend ab dem 1. Januar.
Foto: Eberhard Hahne