A 2060 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 109|
Heft 42|
19. Oktober 2012 Die Bundesregierung hat am 10.Oktober den Gesetzentwurf zur Be- schneidung von Jungen beschlos- sen. Dem Entwurf zufolge bleibt die Zirkumzision straffrei. Eltern könnten in die Beschneidung ihres Sohnes einwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt werde. Dazu ge- höre eine angemessene Schmerzbe- handlung. Vor der Beschneidung sollten die Eltern umfassend aufge- klärt werden. Außerdem müssten sie den Willen des Kindes berück- sichtigen. In den ersten sechs Le- bensmonaten dürfen dem Gesetz- entwurf zufolge Säuglinge auch von jüdischen Beschneidern be- schnitten werden, sofern diese da- für ausgebildet sind.
Hintergrund des Gesetzes ist ein Urteil des Kölner Landgerichts, das im Mai die Auffassung vertreten hatte, dass es sich bei einer Be- schneidung um eine rechtswidrige Körperverletzung handele. Dieses Urteil hätte viele jüdische und mus- limische Eltern verunsichert, meint die Bundesregierung. Der Gesetz- entwurf beseitige jetzt die „beste- hende Rechtsunsicherheit“.
Jüdische und islamische Verbän- de begrüßten den vom Bundeskabi- GESETZENTWURF
Beschneidung bei Jungen soll straffrei bleiben
nett beschlossenen Gesetzentwurf.
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Grau- mann, bezeichnete ihn als „sehr ge- lungen und geglückt“. Jetzt gehe es
Zahl der Woche
115 000
Menschen wurden 2010 wegen übermäßigem Alkoholkonsums stationär behandelt. 2000 wurden 54 000 Personen wegen eines Vollrausches eingeliefert.
Quelle: dapd/Statistisches BundesamtStrafbare Körper- verletzung oder nicht? Das neue Gesetz soll Rechts- sicherheit geben.
Foto: dpa
Das Bundeskabinett hat die Ein- bringung eines Gesetzes über den Beruf des Notfallsanitäters in den Bundestag beschlossen. Kernpunk- te des Gesetzentwurfs sind unter anderem die Verlängerung der Aus- bildungsdauer von zwei auf drei NOTFALLSANITÄTER
Bundeskabinett billigt neuen Ausbildungsgang
Jahre und die Festlegung von Qua- litätsanforderungen an die Schulen und Einrichtungen der praktischen Ausbildung. Anstelle des bisheri- gen Rettungsassistenten wird die neue Berufsbezeichnung „Notfallsa- nitäter“ eingeführt. Im Ausbildungs- ziel wird beschrieben, über welche Kompetenzen Not- fallsanitäter verfügen müs- sen, um auch kritischen Ein- satzsituationen gerecht wer- den zu können.
Die Bundesärztekammer lehnt den Gesetzentwurf ab.
Er führe in seiner derzeiti- gen Fassung zu einer Verwi- schung der Grenzen zwi- Der neue Notfall-
sanitäter soll den Rettungsassisten- ten ersetzen und mehr Kompetenzen bekommen.
Foto: picture alliance
noch darum, wie man die Beschnei- der qualifiziere. Die Deutsche Kin- derhilfe kritisierte hingegen den Gesetzentwurf als „aktionistischen
Schnellschuss“. Kli
schen dem Heilberuf des Arztes und einem geplanten neuen Gesund- heitsfachberuf.
Der Einordnung des neuen Be- rufsbildes in einen zur begrenzt selbstständigen Heilkundeausübung befugten Fachberuf könne nicht zu- gestimmt werden. Die bei Notfall- patienten vorzunehmenden Maß- nahmen seien derart gefahrenge- neigt, dass auch Ärzte sie erst nach zusätzlicher Qualifikation und mehrjähriger Berufserfahrung durch- führen könnten. Mit einem solchen Gesetz werde zudem der Einstieg in ein notarztfreies Rettungssystem befördert, kritisiert die Bundesärz-
tekammer. TG