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Archiv "Marburger Bund: Klinikstrukturen und krankenhausärztlichen Dienst weiter verbessern" (29.05.1975)

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Senatsempfang

aber auch konfliktreichsten Gebie- te der Innenpolitik, nämlich der Gesundheitspoltik, nicht unbe- trächtlich zu vermehren."

Der Präsident des Deutschen Ärz- tetages und der Bundesärztekam- mer, Prof. Dr. Hans J. Sewering, dankte dem Senator für den Will- kommensgruß und unterstrich die mehr als einhundertjährige Verbun- denheit der deutschen Ärzteschaft mit der Hansestadt durch den Hin- weis darauf, daß bereits 1837 die Vorgängerin der Deutschen Ärzte- tage, die Versammlung der deut- schen Naturforscher und Ärzte, ihre 9. Jahresversammlung in Ham- burg abgehalten hat. Sewering würdigte die große Zahl der Ham- burger Ärzte, die in der Vergangen- heit in Wissenschaft und Gesund- heitspolitik hervorgetreten sind und die führende Stellen in der ärztlichen Berufspolitik eingenom- men haben.

An erster Stelle sei der Name Ep- pendorf zu nennen, der für die me- dizinische Wissenschaft Weltgel- tung gewonnen hat. Nicht weniger als sechs Hamburger Ärzte seien Träger der höchsten Auszeichnung der deutschen Ärzteschaft, der Pa- racelsus-Medaille: Dr. med. Grete Albrecht, Professor Dr. med. Gu- stav Hopf, Professor Dr. med. Max Nonne, Professor Dr. med. Dr.

med. deut. Dr. med. h. c. Karl Schuchardt, Dr. med. Friedrich Thieding und Dr. med. Friedrich Voges. Der Ehrenpräsident des diesjährigen Ärztetages, Professor Dr. med. Ernst Fromm, habe ein Vierteljahrhundert lang verantwor- tungsvolle Ämter in der Berufsver- tretung der deutschen Ärzte inne- gehabt und nicht weniger als vier- zehn Jahre an der Spitze der Bun- desärztekammer gestanden.

Abschließend sprach Prof. Sewe- ring die Hoffnung aus, daß der hanseatische Geist, der die Stadt Hamburg beseele, und die Vor- nehmheit, die ihre Bürger aus- zeichne, auch auf den Ärztetag ausstrahlen werden, damit er sich glanzvoll in die Reihe vergangener Ärztetage einreihen könne. gr

TAGUNGSBERICHT

Die 47. Hauptversammlung des Marburger Bundes (Verband der angestellten und beamteten Ärzte Deutschlands) am 3. und 4. Mai in Hamburg, die mit der einstimmigen Wahl von Dr. Karsten Vilmar zum neuen Ersten Vorsitzenden und mit der — ebenso einstimmig be- schlossenen — Ernennung des nach neunjähriger Tätigkeit aus diesem Amt scheidenden Dr. Erwin Odenbach zum Ehrenvorsitzenden des Verbandes schloß, stand ganz im Zeichen der aktuellen gesund- heitspolitischen Diskussion: Sie richtete ein ganzes Bündel von Forderungen und Wünschen an die Adresse des Gesetzgebers, an die politischen Parteien und an die für das Gesundheitswesen zuständi- gen Ministerien des Bundes und der Länder.

Ins Schußfeld der MB-Kritik gera- ten waren insbesondere die Ge- setzentwürfe der Bundesregierung und des Bundesrats zur Weiterent- wicklung des Kassenarztrechtes (KVWG) sowie die in jüngster Zeit bekannt gewordenen „Spar- und Rationalisierungsmaßnahmen" auf dem Krankenhaussektor, die von Bundesminister Frau Dr. Katharina Focke am 23. April 1975 in Bonn vor der Presse erläutert wurden.

Gesetzentwürfe tangieren die Niederlassungsfreiheit

In der sich anbahnenden gesetzli- chen Entwicklung sieht der Mar- burger Bund die Gefahr einer Ein-

schränkung der freien Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung und damit auch der freien Nieder- lassung in eigener Praxis.

Nach wie vor, so betonten die De- legierten, sind in den Gesetzent- würfen der Bundesregierung und der Länder Bayern und Baden- Württemberg Vorstellungen enthal- ten, die die Möglichkeit von Nie- derlassungssperren und dirigisti- schen Lenkungsmaßnahmen nicht ausschließen. Ein Beweis für diese Tendenz sei eine Bestimmung des Regierungsentwurfs, der vorsieht, für die Zulassung zur kassenärztli- chen Tätigkeit künftig die Ablei- stung einer sechsmonatigen Vor- bereitungszeit als Vertreter oder Assistent bei einem freipraktizie- renden Kassenarzt zu fordern. Die- ser Absicht widersprach der Mar- burger Bund in einer mit großer Mehrheit angenommenen Ent- schließung, weil

> dadurch die Niederlassung als Kassenarzt — entgegen der mit der Änderung verfolgten Absicht — nicht erleichtert, sondern vielmehr erschwert werde;

> der zeitliche Aufwand in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen stehe;

> zu erwarten sei, daß weder für Assistenten noch für Vertreter Ar- beitsmöglichkeiten in ausreichen- dem Umfang und zu befriedigen- den Bedingungen zur Verfügung stünden; und weil

Marburger Bund:

Klinikstrukturen und

krankenhausärztlichen Dienst weiter verbessern

Dr. Karsten Vilmar wurde neuer Erster Vorsitzender, Dr. Erwin Odenbach Ehrenvorsitzender

1700 Heft 22 vom 29. Mai 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung

Blick in den Tagungssaal der 47. Hauptversammlung des Marburger Bundes (Verband der angestellten und beamteten Ärz- te Deutschlands), die am 3./4. Mai, unmittelbar vor Beginn des Ärztetages, in Hamburg abgehalten wurde

D der Sinn dieser Vorbereitung auf die kassenärztliche Tätigkeit nicht in dem Erlernen der medizini- schen Praxis bestehe, sondern in dem Erwerb administrativ-rechtli- cher Kenntnisse für die Besonder- heiten der kassenärztlichen Ar- beitsweise.

■ Statt dessen schlug der Marbur- ger Bund vor, die Vorbereitungs- zeit vollkommen zu beseitigen und dafür einen einwöchigen Einfüh- rungskurs auf seminaristischer Ba- sis abzuhalten, in welchem dem angehenden Kassenarzt das für seine Berufsausübung wichtige ad- ministrative und rechtliche Rüst- zeug intensiv und korrekt vermittelt wird. Gerade weil die bisherige Praxis gezeigt habe, daß die Ver- tretertätigkeit das notwendige Wis- sen nur lückenhaft vermittle (insbe- sondere wegen der Fülle der Routi- nearbeiten in der Praxis), sieht der Marburger Bund nur in einem „fun- dierten Basiskurs" durch die Kas- senärztlichen Vereinigungen einen geeigneten Weg, den angehenden Kassenarzt auf seine künftige Tä- tigkeit gründlich vorzubereiten.

e■ In einer weiteren Entschließung, die sich ebenfalls mit dem Gesetz-

entwurf zur Änderung des Kassen- arztrechts befaßt, weist der Mar- burger Bund darauf hin, daß Zulas- sungsbeschränkungen — gleich welcher Art — nicht nur ein ver- fassungsrechtlich höchst fragwür- diges, sondern auch ein sachlich ungeeignetes Mittel seien, struktu- relle Mängel in der ambulanten Versorgung zu beseitigen. Der Ver- band lehnt solche Zulassungsbe- schränkungen ab, weil sie nicht nur der beabsichtigten Verbesse- rung der kassenärztlichen Versor- gung, insbesondere in Stadtrand- und Landgebieten, zuwiderlaufen, sondern auch keinen Krankenhaus- arzt dazu bewegen können, sich unter dem Druck des Gesetzes den Niederlassungsregelungen zu un- terwerfen.

Verfassungsrechtliche Möglichkeiten ausschöpfen

In einer Entschließung wurde dar- an erinnert, daß auf Grund der Ent- scheidung des Bundesverfassungs- gerichtes vom 21. März 1960 die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen alle Mög- lichkeiten nutzen sollten, die ambu- lante ärztliche Versorgung sicher-

zustellen, bevor das Grundrecht der freien Berufswahl und Berufs- ausübung gemäß Artikel 12 Ab- satz 1 des Grundgesetzes einge- schränkt werden darf: „Der Ge- setzentwurf mißachtet diese Grundsätze, wenn er Zulassungs- beschränkungen erlaubt, bevor von der Möglichkeit, Eigeneinrichtun- gen der Kassenärztlichen Vereini- gung und letztlich auch der Kran- kenkassen zu schaffen, Gebrauch gemacht worden ist."

Der MB hält deshalb die im Kran- kenversicherungsweiterentwick- lungs-Gesetz vorgesehene Zustim- mung der Krankenkassen zur Schaffung von Eigeneinrichtungen der KVen für nicht erforderlich, so- gar für zweckwidrig, weil damit die vorrangige Verpflichtung der KV im Sicherstellungsauftrag in Frage ge- stellt werde.

Wie Dr. Erwin Odenbach, zum Zeit- punkt dieser Hauptversammlung noch Erster Vorsitzender, feststell- te, wird der Marburger Bund anläß- lich einer geplanten Sachverständi- genanhörung vor dem Bundes- tagsausschuß für Arbeit und So- zialordnung mit Nachdruck die Po- sitionen der angestellten und be-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 22 vom 29. Mai 1975 1701

(3)

Die Information:

Bericht und Meinung

Marburger Bund

amteten Ärzte deutlich machen und dabei die Forderungen erhe- ben, daß potentiell niederlassungs- willige Ärzte — nämlich die Kran- kenhausärzte — nicht gewillt sind, sich ihre berufliche Entwicklung durch gesetzliche Reglementierung verbauen zu lassen. Die Delegier- ten ließen keinen Zweifel daran, daß es für den Marburger Bund in dieser existenzwichtigen Frage zwei Essentials gibt, die mit Nach- druck verfochten werden sollen:

• Der Marburger Bund akzeptiert im Bereich des Kassenarztrechts weder die Einrichtung von Ambula- torien noch die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit.

• Für den Fall jedoch, daß solche Beschränkungen entgegen seinen Warnungen dennoch in Betracht gezogen bleiben, wird er in Über- einstimmung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darauf bestehen, daß Eigeneinrich- tungen geschaffen werden müssen, bevor Niederlassungsbeschränkun- gen verhängt werden dürfen.

Anreize für

„unterversorgte" Gebiete

Daß der Marburger Bund (in ihm sind zwei Drittel aller beamteten und angestellten Ärzte gewerk- schaftlich organisiert, ein Organi- sationsgrad, der von anderen Ge- werkschaften nicht im entfernte- sten erreicht wird) bereit ist, nützli- che Beiträge zur Lösung der zur Diskussion stehenden Novellie- rungsprobleme zu leisten, doku- mentierten die Delegierten mit der Forderung, Gebührenzuschläge bei der Honorierung solcher Ärzte ein- zuführen, die bereit sind, sich in unterversorgten Gebieten in freier Praxis niederzulassen. Diesen Zu- schlägen sollten entsprechende Gebührenabschläge in überver- sorgten Gebieten gegenüberste- hen. Die Honorarzuschläge sollten jedoch nicht über eine Anhebung der Gebühren zu Lasten der Kran- kenkassen, sondern im Wege eines

„Lastenausgleichs innerhalb der Solidargemeinschaft der Kassen- ärzte" aufgebracht werden.

Die Verkürzung der Arbeitszeit, der Wegfall der Medizinalassistenten- stellen als Folge des Auslaufens des Medizinalassistenten-Status und die Einrichtung akademischer Lehrkrankenhäuser haben zu einer erheblichen Mehrbelastung der Krankenhausärzte geführt mit der Folge, daß vielfach die Versorgung der Patienten dadurch beeinträch- tigt Wurde. An die Adresse der Bundesregierung, der Länderregie- rungen und der Krankenhausträger richtet sich deshalb der MB-Appell, die bestehenden MA-Stellen in Planstellen umzuwandeln.

In einer weiteren Entschließung wurde Kritik daran geübt, daß die Beteiligung von nicht niedergelas- senen Ärzten an der kassenärztli- chen Versorgung bislang zu einer Bedürfnisprüfung durch den Zulas- sungsausschuß abhängig gemacht werde. Dieser Modus sei „nicht sachgerecht und daher zu beseiti- gen", heißt es in einer Resolution.

Der MB begründet seine Forderung so: „Insbesondere die restriktive Handhabung des Begriffs der Si- cherstellung, an welchem das Be- dürfnis zur Beteiligung gemessen wird, führt häufig entweder dazu, daß durch unnötigerweise stationär durchgeführte Spezialuntersuchun- gen vermeidbare Kosten für den Versicherten entstehen oder einer ungesetzlichen Ausweitung der Pra- xis leitender Krankenhausärzte durch Heranziehung von nachge- ordneten Ärzten Vorschub geleistet wird."

Odenbach: Für

moderne Klinikstrukturen

Eine Reihe von recht provokati- ven und vielfach unbequemen For- derungen hatte der aus dem Amt scheidende MB-Chef Dr. Erwin Odenbach auf einer Pressekonfe- renz zum Auftakt seiner Verbands- tagung angemeldet. Mit Nachdruck setzte er sich für eine Änderung der historisch gewachsenen Klinik- strukturen ein. Der „allein zustän- dige und verantwortliche Chefarzt"

sei durch ein Team gleichrangiger und deshalb gleichberechtigter

Fachärzte zu ersetzen. Es gehe auch nicht länger an, daß nur die Chefärzte und die niedergelasse- nen Ärzte in der Öffentlichkeit als

„vollwertige und ausgebildete Me- diziner" angesehen, dagegen Ober- ärzte und Assistenzärzte völlig wirk- lichkeitsfremd als „Unvolendete", als Noch-nicht-ganz-Ärzte, als Halb- ärzte oder als fast gescheiterte Ärzte betrachtet würden.

Odenbach weiter:

Nur ein krankenhausärztliches Sy- stem, das auf Kooperation und Teamge:st aufbaue, könne gewähr- leisten, daß genügend qualifizierte Fachärzte den Krankenhausarztbe- ruf als Lebensstellung anstreben und so auf lange Sicht den „Exodus aus dem Krankenhaus" verhin- dern. Nur so seien die Vorausset- zungen dafür zu schaffen, daß den Patienten vom ersten Augenblick ihrer Krankenhauseinweisung an genügend Fachärzte zur Verfügung stehen, auf deren Urteil, Behand- lung und Betreuung sie Anspruch haben.

Das Bekenntnis zu kollegialen, modernen Krankenhausstrukturen bedeute jedoch nicht etwa ei- ne „Dekapitierung" von Chefarzt- stellen, betonte Dr. Odenbach. Das Kollegia!system sollte vielmehr Zug um Zug dort Platz greifen, wo neue Krankenhäuser oder neue Kran- kenhausabteilungen mit neuen Strukturen installiert werden.

Selbstverständlich müsse es auch innerhalb des Kollegialsystems ei- nen ärztlichen Primus inter pares geben. Er solle von den Kollegen auf Zeit gewählt werden und gege- benenfalls auch abwählbar sein, falls sich ein Wechsel als notwen- dig oder zweckmäßig erweise.

Befürchtungen, die Kolegialstruk- tur des ärztlichen Dienstes am Krankenhaus könnte in einen tech- nokratischen Demokratismus ent- arten, trat Dr. Odenbach in seinem Referat vor der MB-Hauptversamm- lung entgegen: „Wir werden uns auch nicht durch kompromittieren- de, überspitzte Forderungen im Krankenhauswesen in die Ecke derjenigen drängen lassen, die die

1702 Heft 22 vom 29. Mai 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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In Würdigung einer 25jährigen sachlichen und fruchtbaren Zusammenarbeit zwi- schen dem Marburger Bund und der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft erhielt DAG-Vorstandsmitglied Heinz Groteguth (Mitte) bei der Hauptversammlung des Marburger Bundes das ihm vom Vorstand der Bundesärztekammer verliehene Ehrenzeichen der deutschen Ärzteschaft

Die Information:

Bericht und Meinung

böswillig vielzitierte „Mitbestim- mung der Putzfrau am Kranken- bett" wollen. Wir werden aber im- mer wieder auf die Notwendigkeit tätigkeitsbezogener Mitwirkung im Krankenhaus drängen, weil diese die Effizienz erhöhen kann und kei- neswegs Dauersitzungen zur Folge haben muß."

Auf die von Kritikern des Systems der gesundheitlichen Versorgung mit Nachdruck verfochtene Forde- rung eingehend, die Krankenhäu- ser auch für die ambulante vorsta- tionäre Diagnostik und die nach- stationäre Behandlung generell zu öffnen, trat Odenbach entgegen:

„Bei der derzeitigen ärztlichen Be- setzung und Qualifikation halte ich das für äußerst gefährlich. Man sollte nicht vergessen, daß die Zahl der Weißkostümierten, die derzeit in den Kliniken noch herumlaufen, unbekannt ist!" Damit wurde das umschrieben, was der MB längst zur Dauerforderung erhoben hatte:

mehr Planstellen für Fachärzte zu errichten, statt Einstellungsstopps anzukündigen (wie Frau Dr. Focke androhte).

Bewährte Partnerschaft DAG — MB

Die 47. Hauptversammlung des Marburger Bundes war gleichzeitig Anlaß, die mittlerweile 25jährige enge Zusammenarbeit zwischen Deutscher Angestellten-Gewerk- schaft (DAG) und Marburger Bund zu würdigen. Sprecher beider Or- ganisationen wiesen darauf hin, daß der bemerkenswert kurzgefaß- te, aber in der Praxis um so wirk- samere Kooperationsvertrag vom 19. Februar 1950 niemals geändert oder gar eingeschränkt werden mußte. Jederzeit habe die Respek- tierung der Selbständigkeit ein er- folgreiches und tolerantes Zusam- menwirken auf dem gewerkschaft- lich-tarifpolitischen Arbeitsgebiet ermöglicht. Keine Neufassung von Tarifen für die Krankenhausärzte sei von der DAG ohne Konsultation und Einschaltung des Marburger Bundes erwogen worden, und vor allem bei dem Arbeitskampf des

Marburger Bundes in den Jah- ren 1971 und 1972 habe sich die DAG als verläßlicher Partner er- wiesen.

Die Würdigung des hohen Werts dieser Zusammenarbeit fand ihren sichtbaren Ausdruck in der Verlei- hung des goldenen Ehrenzeichens der deutschen Ärzteschaft an Heinz Groteguth (Hamburg), Mit- glied des Bundesvorstands des DAG, durch den Vorstand der Bun- desärztekammer. Präsident Profes- sor Dr. Hans J. Sewering über- reichte Groteguth Auszeichnung und Verleihungsurkunde.

Einen Schlußstrich unter die lä- stigen Querelen zwischen Marbur- ger Bund (Bundesverband) und dem MB-Landesverband Berlin zo- gen die Delegierten in Hamburg, indem sie auf einstimmigen Vor- schlag des Bundesvorstandes den Antrag auf Ausschluß des Landes- verbandes Berlin nunmehr endgül- tig zurückzogen. Gleichzeitig wur- de die Mitgliedschaft im Marburger Bund von den Delegierten bei einer Gegenstimme und sieben Enthal- tungen als unvereinbar mit der Mit-

arbeit in der „Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Ärzte" (AUA) be- zeichnet.

Dr. Vilmar — neuer Vorsitzender

Dr. Erwin Odenbach (Köln-Ron- dorf), der das Amt des Ersten Vor- sitzenden des Marburger Bundes seit 1966 innehatte, ist inzwischen mit der Leitung der neugeschaffe- nen Abteilung „Fortbildung und Wissenschaft" der Bundesärzte- kammer betraut worden; er stellte sich auf der Hauptversammlung in Hamburg nicht mehr zur Wieder- wahl. Zu seinem Nachfolger wähl- ten die Delegierten einstimmig den bisherigen Zweiten MB-Vorsitzen- den, Dr. Karsten Vilmar (45), Ober- arzt an der Unfallchirurgischen Kli- nik des Zentralkrankenhauses St.- Georgen-Straße in Bremen. Neuer Zweiter Vorsitzender wurde der 34jährige Facharzt für Pathologie am Städtischen Krankenhaus So- lingen, Dr. Jörg-Dietrich Hoppe.

Dem Bundesvorstand des Marbur- ger Bundes gehört als neugewählte Beisitzerin die Kemptener Chirur- gin Dr. Hannelore Siebold an. HC

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 22 vom 29. Mai 1975 1703

Referenzen

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