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Archiv "Marburger Bund solidarisiert sich" (10.03.1977)

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Die Information:

Bericht und Meinung

„Kostendämpfungsgesetz"

§ 368 n Abs. 2 Sätze 4 und 5 der Reichsversicherungsordnung vorge- schriebene Vergütung vereinbart, so gilt eine solche Vereinbarung unbe- schadet der Laufzeit der Verträge so lange fort, bis die Höhe der vereinbar- ten Vergütung jeweils der Höhe der in

§ 368 n Abs. 2 Sätze 4 und 5 der Reichsversicherungsordnung vorge- schriebenen Vergütung entspricht.

Erläuterung

Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen kraft Gesetzes den Sicherstel- lungsauftrag auch für die ärztliche Versorgung der Anspruchsberech- tigten in der freien Heilfürsorge so- wie die Durchführung der Wehr- tauglichkeitsuntersuchung über- nehmen. Die Vergütung soll an die- jenige, welche von den Ortskranken- kassen gezahlt wird, gebunden werden.

Einwände

Ein gesetzlicher Zwang für die Kas- senärztlichen Vereinigungen zur Übernahme der Versorgung der An- spruchsberechtigten der freien Heil- fürsorge sowie zur Durchführung der Wehrtauglichkeitsuntersuchung ist verfassungsrechtlich bedenklich, weil

• die Kompetenz des Bundesge- setzgebers nach Art. 74 Nr. 12 GG, das Recht der Sozialversicherung regeln zu dürfen, hierfür nicht aus- reicht.

O das Vergütungssystem für die Versorgung der Sozialversicherten aller Kassenbereiche und der An- spruchsberechtigten in der freien Heilfürsorge unzulässig gleichge- schaltet wird.

Politisch ist diese Nivellierung als Einstieg in die Ablösung der Sozial- versicherungspraxis durch ein um- fassendes staatliches Versorgungs- system zu werten.

• Die Zusammenstellung wird im nächsten Heft fortgesetzt (vor allem mit den das Krankenhaus betreffen- den Passagen).

NACHRICHTEN

Kassenarztverband bietet freiwillige

Honorarbegrenzung an

Der Deutsche Kassenarztverband hat anläßlich seiner Jahreshauptver- sammlung vom 18. bis 20. Februar in Bad Nauheim „zur weiteren Kosten- dämpfung im Gesundheitswesen für den Bereich der kassenärztlichen Leistungen" einen „Honorarstopp"

vorgeschlagen. In einer von der De- legiertenversammlung angenomme- nen Resolution empfahl der Ver- band, mit den Krankenkassen über das Jahr 1977 hinaus Vereinbarun- gen zu treffen, die das Arzthonorar ähnlich wie in den Jahren 1976 und 1977 maßvoll begrenzen sollen.

Damit sollen Regierung und Parla- ment, so heißt es in der Resolution, in den Stand versetzt werden, eine vernünftige Lösung der Rentenmi- sere zu erreichen, ohne daß die Krankenversicherung belastet wird.

Der Kassenarztverband ist allerdings der Ansicht, daß dies nur geschehen könne, wenn der Entwurf zum Kran-

kenversicheru ngs-Kostendäm p- fungsgesetz von den übrigen Ge- setzentwürfen zur Rentenversiche- rung „abgekoppelt" werde. Auch nach den sogenannten Verbesse- rungen im Kabinett enthalte dieser Entwurf nach wie vor dirigistische Tendenzen und schmälere den Ver- antwortungsspielraum der Selbst- verwaltungskörperschaften. Prakti- kable Selbstverwaltungskonzepte in den Bereichen Arzneimittel und Krankenhaus müssen nach Ansicht des Kassenarztverbandes erst noch erarbeitet werden. DÄ

Marburger Bund solidarisiert sich

Mit dem

Hinweis auf Presseinforma- tionen betont der Marburger Bund, daß er die Reaktionen der Ärzte- schaft auf den Entwurf zum Kosten- dämpfungsgesetz nicht „mißbilligt"

oder „verurteilt" habe, sondern daß er ausdrücklich sein Verständnis für die Maßnahmen der niedergelasse- nen Ärzte bekundet habe. Er lege

Wert auf die Feststellung, daß er die Gefahren des Gesetzentwurfes nicht nur für die Ärzte, sondern für das gesamte Gesundheitswesen ein- schließlich des Krankenhauswesens nicht geringer einschätze als die niedergelassenen Kollegen und daß er den Entwurf insoweit ebenfalls ablehne.

Der Marburger Bund hatte die Reak- tionen des Konsultationsringes der sieben freien Verbände als überha- stet und in der Methode zu heftig bezeichnet, weil sie die Bevölkerung völlig unvorbereitet getroffen hät- ten, so daß die meisten Menschen das Ziel dieser Aktionen nicht oder nur falsch verstünden, weil sie mein- ten, die niedergelassenen Ärzte wollten für Honorarerhöhungen streiken.

Daß sich der Marburger Bund mit öffentlichen Äußerungen bisher be- wußt zurückgehalten hat, erklärte er vor allem damit, daß er ein Kosten- dämpfungsgesetz überhaupt für überflüssig halte. Er verweist in die- sem Zusammenhang darauf, daß das Krankenversicherungs-Weiter- entwicklungsgesetz erst zum Jah- resbeginn in Kraft getreten sei, erste positive Auswirkungen dieses Ge- setzes schon -erkennbar geworden seien und die Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen darüber hinaus mit ihrer Empfehlungsverein- barung schon einen wirksamen Bei- trag zur Kostendämpfung erbracht habe. dfg

Ersatzkassen und PKV für gegliederte Kranken- versicherung

Die jetzt geltende Einkommensgren- ze für die Versicherungspflicht und Beitragsbemessung in der gesetzli- chen Krankenversicherung soll bei- behalten werden. Zu dieser Forde- rung bekannten sich die Verbände der Ersatzkassen und der privaten Krankenversicherung in einem Spit- zengespräch in Köln. Jede Erhö- hung der Grenzen müsse zu uner- wünschten Verschiebungen der fi- nanziellen Last unter den einzelnen

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Heft 10 vom 10. März 1977 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Die Information:

Bericht und Meinung

Kassenarten führen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der beiden Verbände. Außerdem werde das be- währte System der gegliederten Krankenversicherung gefährdet und Unruhe unter die Versicherten ge- bracht.

Beide Verbände wandten sich auch gegen die geplante Verschiebung der Kosten des Rentnerkranken- schutzes von der Renten- auf die Krankenversicherung. Der Rentner- krankenschutz müsse von der Ren- tenversicherung finanziert werden, da die Rente Lohnersatz sei. Eine Entlastung der Rentenversicherung könne nur über einen sozial gestaf- felten Krankenversicherungsbeitrag der Rentner systemgerecht erreicht werden.

Ersatzkassen und Privatversiche- rung stellten übereinstimmend fest, daß die selbstverantwortlichen Be- mühungen aller Beteiligten um eine Kostendämpfung im Gesundheits- wesen bereits spürbare Erfolge ge- bracht hätten. Sie sind gewillt, alle Anstrengungen zur Stabilisierung dieser Entwicklung zu unternehmen und dabei künftig enger zusammen- zuarbeiten. WZ

Krankenhausbetten weniger ausgelastet

Die Betten in den Krankenhäusern der Bundesrepublik waren 1975 nur noch zu 83,3 Prozent belegt gegen- über 85,7 Prozent ein Jahr zuvor.

Wie das Statistische Bundesamt, Wiesbaden, mitteilte, lagen dabei Sonderkrankenhäuser mit 86,2 Pro- zent über und Akutkrankehäuser mit 81,8 Prozent unter diesem Durch- schnittswert.

Die Patienten blieben 1975 im Durchschnitt einen halben Tag we- niger in den Krankenhäusern: die Verweildauer in Akut- und Sonder- krankenhäusern sank von 22,7 Ta- gen (1974) auf 22,2. Das Bettenange- bot stieg um zwei Prozent auf insge- samt 729 791 Betten. Dagegen sank die Zahl der Krankenhäuser um zwei Prozent auf 3481. Auf 10 000 Ein-

wohner kamen 79 Akut- und 39 Son- derkrankenhausbetten.

Motivation der Bevölkerung zur Krebsvorsorge

Eine verstärkte Motivation der Be- völkerung zur Krebsvorsorge sollte über eine intensivere Informations- übermittlung erzielt werden. Zu die- ser Feststellung gelangte eine im Auftrag des Deutschen Krebsfor- schungszentrums, Heidelberg, her- ausgegebene Schrift über „Motiva- tion der Bevölkerung zur Krebsvor- sorge".

Die Einsicht in die Notwendigkeit der Krebsvorsorge sei zwar vorhan- den, stellt die Studie fest. Um jedoch bei der Bevölkerung eine größere Resonanz für die Krebsvorsorge zu erreichen, sind detaillierte Informa- tionen über Inhalt und Bedeutung sowie eine verbesserte Organisation der Untersuchungen (durch Aufklä- rung in der Schule, entsprechende Programme in der Volkshochschule) seitens der Verantwortlichen erfor- derlich. Vor allem bei den Angehöri- gen der „unteren Sozialschicht"

und bei der Dorfbevölkerung bedür- fe es einer gezielteren Informations- übertragung. Dabei könnten „Rund- funk und Fernsehen, Gewerkschaf- ten sowie Industrie- und Handels- kammer als geeignete Vermittler"

dienen. Aber auch finanzielle Er- leichterungen in Verbindung mit den Vorsorgeuntersuchungen (Bo- nus bei den Versicherungen gegen Vorlage einer Bescheinigung) könn- ten einen Anreiz zur regelmäßigen Krebsvorsorge bieten. WZ/DÄ

Hochschulen:

Belastungsgrenze ist erreicht

Die Kürzungen in den Personal- und Sachmittelhaushalten der Hoch- schulen sind von der Westdeut- schen Rektorenkonferenz (WRK) heftig kritisiert worden. Nach Auf- fassung des WRK-Senats handelt es sich nicht mehr lediglich um Spar- maßnahmen, sondern in den Strei- chungen wirken sich seiner Ansicht nach bereits Änderungen bildungs- politischer Zielsetzungen aus. Wird diese Politik fortgesetzt, dann sehen sich die Hochschulen vor großen Schwierigkeiten bei der Bewälti- gung der jetzt auf die Hochschulen drängenden starken Jahrgänge. Es sei nämlich nur eine „bequeme Illu- sion", daß sich die Zielzahlen der geltenden Bildungsplanung bei ent- sprechendem Druck auf die Hoch- schulen auch trotz der Streichungs- politik der Länder erreichen ließen.

„In ihrem heutigen Zustand ist die Belastbarkeitsgrenze der Hochschu- len in allen stark nachgefragten Fä- chern entweder schon jetzt oder nach der bevorstehenden Einfüh- rung des Richtwertverfahrens er- reicht oder überschritten", stellen die Rektoren fest. Sie glauben, neu- erdings mit dieser Auffassung auch bei der Rechtsprechung Verständnis zu finden: „Die Gerichte beginnen, den Hochschulen Schutz zu gewäh- ren, wenn rücksichtsloses Herauf- rechnen der Aufnahmezahlen ihre Funktionsfähigkeit in Forschung und Lehre bedrohen würde." Die Hochschulen würden in Zukunft nicht zögern, diesen Schutz konse- quent in Anspruch zu nehmen, heißt es in der WRK-Stellungnahme. NJ

Berichtigung

In unserer Nachricht „Vier neue Be- rufskrankheiten anerkannt" (DEUT- SCHES ÄRZTEBLATT Heft 4/1977, Seite 199) ist ein Fehler enthalten:

Richtig muß es heißen „Mesothe- liom" und nicht „Nesotheliom". DÄ Die Krankenhäuser mit weniger als

200 Betten stellten 27 Prozent des Bettenangebotes, Krankenhäuser mit 200 bis unter 800 Betten 58 Pro- zent und Großkrankenhäuser mit 800 und mehr Betten 22 Prozent.

Insgesamt waren 1975 in den Kran- kenhäusern 60 635 Ärzte (vier Pro- zent mehr gegenüber dem Vorjahr) - und 207 278 (fünf Prozent) staatlich geprüftes Pflegepersonal beschäf- tigt. DÄ

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 10 vom 10. März 1977 639

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