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Archiv "Berlin: Marburger Bund Berlin gegen Arztetagsvotum" (10.01.1980)

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Aufsätze • Notizen

Hartmannbund AUS DEN BUNDESLÄNDERN

BERLIN

Marburger Bund Berlin gegen Arztetagsvotum

Der Vorstand des Marburger Bun- des Landesverband Berlin hat zur Mitarbeit und Teilnahme an einem sogenannten „Gesundheitstag"

aufgerufen, der vom 14. bis 18.

Mai 1980 in Berlin geplant ist. Dies geht aus dem Rundschreiben 11/

19 des Landesverbandes Berlin hervor.

Unter dem Motto „Gesundheitstag statt Ärztetag" wird die Zielset- zung des gesundheits- und sozial- politischen Programms, das der vom 13. bis 17. Mai 1980 in Berlin zusammentretende 83. Deutsche Ärztetag verabschieden will, be- reits jetzt dahin qualifiziert, daß es

„in bekannter Weise Privilegiensi- cherung auf Kosten der Patienten und der Allgemeinheit betreibt."

Weiter heißt es wörtlich: „Kriti- sche Meinungen, fortschrittliche Diskussionsbeiträge werden von den Ärztefunktionären wie immer diffamiert und unterdrückt, ein echter Meinungsaustausch findet nicht statt. Viele der zwangsver- pflichteten Mitglieder in den ein- zelnen Ärzteverbänden und Stan- desorganisationen sehen ihre An- sichten auf dem Ärztetag nicht vertreten. Alle anderen Berufs- gruppen, die maßgeblichen Anteil an der Gesundheits- und Sozial- versorgung der Bevölkerung be- sitzen, bleiben unberücksichtigt.

Die Interessen der Patienten und potentiell Kranken werden über- gangen."

Es habe sich deshalb, so wird be- richtet, „eine Initiative gebildet, die dem Ärztetag einen Gesund- heitstag gegenüberstellen will, der die Gegenpositionen und Vorstel- lungen der Betroffenen aufzeigt und ausspricht. Die Initiative zum Gesundheitstag geht von Beschäf- tigten des Berliner Gesundheits- wesens aus, die überzeugt sind, daß das vorhandene Potential an kritischen Positionen, perspekti-

veweisenden Vorstellungen und Praxisansätzen stark genug ist, um das Meinungs- und Informa- tionsmonopol der Standesorgani- sationen und der institutionalisier- ten Gesundheitspolitik zu brechen und die Alternative ins öffentliche Bewußtsein zu tragen. Ziel des Ge- sundheitstages ist es, die beste- hende Gesundheitskrise zu be- nennen, Ursachen aufzuzeigen und die vorhandenen Ansätze und Vorstellungen zu ihrer Überwin- dung und zur Veränderung der un- zureichenden Gesundheitsversor- gung zu diskutieren."

Der „Gesundheitstag" will diese Ziele mit „Arbeitsgruppen, Dikus- sionsrunden, Vorträgen, Refera- ten und öffentlichen Großveran- staltungen, mit Ausstellungen, kulturellen Beiträgen und sponta- nen Initiativen" verwirklichen.

Abschließend heißt es in » dem Rundschreiben: „Der Vorstand des Marburger Bundes Landesver- band Berlin begrüßt die Initiative zum Gesundheitstag und beteiligt sich aktiv an der Gestaltung der Bereiche: 1. Selbsthilfegruppen von Patienten; 2. Gesundheit und Umwelt; 3. Ärzteaktionen für die Berliner Bevölkerung. Er fordert seine Mitglieder auf, sich durch Beiträge, Teilnahme oder Spen- den an der Vorbereitung und Ge- staltung des Gesundheitstages 1980 zu beteiligen." JK

NORDRHEIN-WESTFALEN

Herdecke feierte das Zehnjährige

Das Gemeinnützige Gemein- schaftskrankenhaus Herdecke in Herdecke-Kirchende, zuweilen als Musterbeispiel einer Reformklinik gepriesen, feierte im Rahmen ei- ner gesundheitspolitischen Vor- tragsveranstaltung am 8. Novem- ber 1979 sein zehnjähriges Beste- hen. Das Herdecker Modellkran- kenhaus, 1969 von einer Handvoll engagierter anthroposophischer Ärzte aus der Taufe gehoben, ver- Studiums; daran anschließend eine

mindestens zweijährige Assistenz- zeit. Die beiden Assistentenjahre sollen nach Maßgabe der Weiterbil- dungsordnung auf die Weiterbil- dungszeit angerechnet werden kön- nen. Die Assistenzärzte sollen so- wohl vom Krankenhaus als auch vom niedergelassenen (Lehr-)Arzt bezahlt werden.

Weiter setzt sich der Hartmannbund für eine verbesserte Weiterbildung in der Allgemeinmedizin ein. Die Weiterbildung zum Allgemeinarzt umfaßt danach vier Jahre. Weiterbil- dungszeiten aus bereits erfolgter Facharztweiterbildung sollen bei der Weiterbildung zum Allgemeinarzt angerechnet werden. Als Vorausset- zung für die Anerkennung als Allge- meinarzt wird gefordert, eine „ange- messene Zeit einer Tätigkeit in einer Allgemeinpraxis" abzuleisten. An die Ärztekammern und Landesregie- rung wird appelliert, für die Bereit- stellung einer ausreichenden Zahl von Weiterbildungsplätzen Sorge zu tragen. Für praktische Ärzte müsse bei geänderter Weiterbildungsord- nung eine zumutbare Übergangsre- gelung gelten. Die rechtlichen Vor- aussetzungen seien zu schaffen, daß künftig nur Ärzte mit abgeschlosse- ner Weiterbildung zur kassenärztli- chen Tätigkeit zugelassen werden.

Qualifizierte Ärzte sollten künftig bei allen Institutionen und Einrichtun- gen, die medizinische Daten und In- formationen verarbeiten, als Daten- schutzbeauftragte eingesetzt wer- den. Versicherungsrelevante Infor- mationen dürften nur dann weiter- gegeben werden, wenn die strikten gesetzlichen Auflagen (Zweckbin- dung) beachtet werden. Psychoso- ziale Informationen sollten keines- falls mehr an Verwaltungen und Ver- sicherungsträger weitergeleitet wer- den, etwa um die Leistungspflicht gegenüber Drogenabhängigen zu überprüfen. Der HB protestiert ge- gen die Absichten des Bundesver- bandes der Ortskrankenkassen und anderer Krankenkassenverbände, kassenübergreifende, ja sogar kas- senartenüberg reifende Aufarbei- tung von patienten- und arztbezoge- nen Daten im Computer vorzuneh- men. Dr. Harald Clade

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 2 vom 10. Januar 1980 73

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AUS DEN BUNDESLÄNDERN

fügt inzwischen über 300 Betten .(Versorgungsstufe II); es ist an-

fänglich ausschließlich mit Mitteln des privaten Trägervereins finan- ziert worden. Die Landesregierung hat sich zu Beginn lediglich zur Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von 2,5 Millionen DM bereit erklärt. Später ist diese in ein Dar- lehen umgewandelt worden.

Nach Inkrafttreten des nordrhein- westfälischen Krankenhausbe- darfsplanes ist Herdecke als eines der ersten Krankenhäuser des Landes in die öffentliche Finanzie- rungsförderung aufgenommen worden. Das Land hat inzwischen bereits 67 Millionen DM für Investi- tions- und Erweiterungszwecke bereitgestellt. Vor dreieinhalb Jah- ren ist auf dem Klinikgelände „Auf dem Heil" ein Erweiterungsbau in Angriff genommen worden, der kurz vor der Vollendung steht. Er wird das Gemeinschaftskranken- haus Herdecke 1980 auf insge- samt 500 Planbetten erweitern.

Die durchschnittliche Belegungs- quote liegt mit 90,7 Prozent weit über dem Bundesdurchschnitt.

Herdecke hat nicht nur mit einer in allen Bereichen konsequent ver- ankerten Kollegialverfassung neue Wege auf dem Gebiet der Krankenhausbetriebsführung und innerbetrieblicher Organisation beschritten, auch manche unkon- ventionelle Ansätze in Therapie und Pflege fanden bundesweit Be-

achtung (und manche Nachah- mer): Schwerpunkte des Gemein- nützigen Krankenhauses sind, so Privatdozent Dr. med. Gerhard Kienle, die Gelenk- und Rheuma- chirurgie, die Neurologie und die Geburtshilfe. Von Anfang an prak- tizierte Herdecke das sogenannte Rooming-in, das sich sowohl bei Kassen- als auch bei Privatpatien- ten großen Zuspruchs erfreut.

Auch als Lehrkrankenhaus fand Herdecke im Ausland jetzt Aner- kennung: Künftig werden Medizin- studenten der Universität Bern am Krankenhaus an der Ruhr ihr Prak- tikum absolvieren. Die Initiatoren von Herdecke empfinden darin nachträglich Genugtuung, zumal die nahe gelegene Medizinische Fakultät der Gesamthochschule Essen vor zwei Jahren den Antrag der Herdecker Klinik, als Lehr- krankenhaus anerkannt zu wer- den, mit dem Argument ablehnte, die dort praktizierte Medizin ent- spreche „nicht dem naturwissen- schaftlichen Standard". HC

Pressegespräch:

Der Arzt und die Gerichte

Der in der Öffentlichkeit immer wieder aufgestellten Behauptung vom sogenannten Krähenprinzip (bei dem bekanntlich der eine Vo- gel dem anderen kein Auge aus- hacken will), das bei der Verfol-

gung und Ahndung ärztlicher Be- rufspflichtverletzungen angeblich die Regel ist, trat die Ärztekammer Westfalen-Lippe in einer Presse- konferenz zum Thema „Der Arzt vor dem Berufsgericht — der Arzt vor dem Strafgericht" entgegen.

Anhand detaillierter Erläuterun- gen der einschlägigen Rechtsbe- stimmungen wurde den Journali- sten vorab der vom Gesetzgeber gesteckte straf-, zivil- und berufs- rechtliche Rahmen aufgezeigt, der für das gesamte Gebiet ärztlicher Berufspflichtverletzungen ver- bindlich ist. Ärztekammer-Präsi- dent Dr. med. Wilhelm Baldus be- tonte dabei besonders, daß die Be- rufsordnung für Ärzte nicht etwa, wie gelegentlich unterstellt, ein

„innerärztlich ausgehandelter Standeskodex", sondern ein ge- setzlicher Auftrag ist.

Justitiar Assessor Jörg-Erich Speth legte Statistiken des Ober- landesgerichtes Hamm (zuständig für den Bereich der Ärztekammer Westfalen-Lippe) über die in den Jahren 1976 bis 1978 eingeleiteten Strafverfahren gegen Ärzte und deren Ausgang vor. Beispiel: 1977 wurden insgesamt 658 Verfahren gegen Ärzte eingeleitet, von denen 516 wieder eingestellt, 16 zu einer Anklage und davon drei zu einer Verurteilung führten. Im Schnitt, so erwies sich, werden rund 80 Prozent aller gegen Ärzte eingelei- teten Verfahren ohne Anklageer- hebung eingestellt.

Das Gemeinnützige Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke/Ruhr, das wegen seiner Reformansatze bundesweite Beachtung fand, besteht nunmehr zehn Jahre. 1980 wird das Krankenhaus einen Erweiterungsbau in Betrieb nehmen, der die Bettenkapazität von bisher 300 auf insgesamt 500 Planbetten aufstockt. Foto links: das 300-Betten-Haus; Foto rechts: Modellaufnahme des Herdecker Klinikums Fotos: Clade

74 Heft 2 vom 10. Januar 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Aufsätze • Notizen

Erfahrungen

Rationalisierung durch Datenverar- beitung beinhaltet die Frage nach den Substitutionsmöglichkeiten konventioneller Organisationsfor- men durch elektronische Datenver- arbeitung (EDV). Wie die Dokumen- tation unserer Kindervorsorge- und Krebsfrüherkennungsnnaßnahmen gezeigt hat, ist es relativ einfach, neue Verfahren direkt EDV-orientiert anzulegen. Unvergleichlich größere Schwierigkeiten bereitet die Modifi- kation der in Jahrzehnten gewach- senen konventionellen Organisation der kurativen Behandlung. Im Ver- lauf einer mehrjährigen Übergangs- zeit wird nicht vermieden werden können, daß bei EDV-Einsatz die Nahtstellen zur weiterhin papierge- bundenen Organisation doppelglei- sig ausgelegt werden müssen.

Durch diese Maßnahmen, die auch aus Datensicherungsgründen gebo- ten erscheinen, kann über lange Zeiträume der Rationalisierungsef- fekt von EDV-Maßnahmen submar- ginal bleiben. Sowohl in der Bun- desrepublik als auch im westlichen Ausland gibt es vielfältige Versuche,

THEMEN DER ZEIT

durch EDV die ambulante medizini- sche Versorgung zu verbessern. In Abhängigkeit von dem jeweiligen Gesundheitssystem wurden mehr oder minder zentralistische Lösun- gen erprobt.

Bislang wurden in Deutschland etwa 15 unterschiedliche EDV-Systeme für die Arztpraxis angeboten. Keines dieser Systeme wurde in mehr als sieben Fällen praktisch eingesetzt, obgleich die Firmen teilweise bereits seit Jahren am Markt sind.

Die submarginale Wirtschaftlichkeit sowie die mangelnde Übertragbar- keit besonders aufwendiger und um- fassender Spitzenlösungen weniger, agiler Ärzte gaben für das Zentral- institut den Ausschlag, sich auf stan- dardisierte Grundfunktionen zu kon- zentrieren. Das Anwendungssystem wurde zunächst auf die Praxis- administration (Patientenstammda- tenerfassung, Leistungsdatenerfas- sung, Abrechnung mit der Kassen- ärztlichen Vereinigung) konzentriert und erprobt. Kernziele waren die praxisübergreifende Normung und die zentral einheitliche Pflegemög- AUS DEN BUNDESLÄNDERN

Deutlich gemacht wurde in diesem Zusammenhang auch, daß nach den gesetzlichen Vorschriften für die Ärztekammer erst nach Ab- Schluß eines Strafverfahrens die Möglichkeit zur Einleitung eines Berufsgerichtsverfahrens besteht, sofern noch ein berufsrechtlich zu ahndender „Überhang" besteht.

Seitens der Ärztekammer wurden in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 50 Berufsgerichtsver- fahren gegen Ärzte einleitet, im Jahresdurchschnitt 10 bis 12. Als Gründe wurden genannt: Verwei- gerung des Hausbesuches; fal- sche Abrechnung; Nichtausstel- lung von Befundberichten; Aus- stellung einer Todesbescheini- gung, ohne den Toten gesehen zu haben; unsittliches Verhalten;

Werbung; Nichtbehandlung; Ge- schäfte mit Medikamenten und Ärztemustern; Verletzung der Mel- depflicht gegenüber der Ärzte- kammer; Nichterstellung von Arzt- berichten. Für einige Journalisten war ebenfalls neu, daß die Entzie- hung der Approbation als Arzt nicht Aufgabe der Ärztekammer, sondern des zuständigen Regie- rungspräsidenten ist; die Ärzte- kammer hat nicht einmal ein An- tragsrecht hierzu. Über bisherige Erfahrungen und Ergebnisse der 1977 eingerichteten Gutachter- kommission für ärztliche Haft- pflichtfragen bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe berichtete deren Vorsitzender, Dr. jur. Herbert Kie- ler. Als positiv bewertete Dr. Kieler vor allem die relativ kurze Bearbei- tungsdauer der Anträge, die zwi- schen sechs bis acht Monaten liegt, im Gegensatz zu der meist mehrjährigen Verfahrensdauer vor den Zivilgerichten. Insgesamt gin- gen bei der Gutachterkommission seit ihrem Tätigwerden 757 Anträ- ge ein. Davon erledigten sich 125 Anträge unter anderem durch Rücknahme des Antrages oder In- teresselosigkeit des Antragstellers ohne Gutachten. Für 228 Anträge bestand keine Zuständigkeit. 140 Gutachten wurden bisher abgege- ben. In 25 Fällen wurde ein Be- handlungsfehler anerkannt; 19 Fälle wurden durch Schlichtung erledigt. DÄ-WL

EDV-Einsatz in der Arztpraxis

Zwischenergebnisse zu den Kosten-Nutzen-Effekten aus dem Projekt DOMINIG III

Erhard Geiss

Der Nachweis von Rationalisierungsansätzen in der medizinischen Versorgung durch Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung war ein Ziel des Demonstrationsvorhabens DOMINIG III, das seit vier Jah- ren mit Förderung des Bundesministeriums für Forschung und Tech- nologie vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, Köln, durchgeführt wird. Die neuere Diskussion um Kostendämpfung; Transparenz und Datenaustausch im ambulanten Sektor gibt den Projektergebnissen aktuelle Bedeu- tung. — Über die bisherigen Ergebnisse und Erkenntnisse berichtete der Verfasser in einem Vortrag auf der „Medical Informatics Berlin '79" (siehe auch DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 47/1979, Seite 3095).

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 2 vom 10. Januar 1980 75

Referenzen

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