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Archiv "Frage der Woche an . . . Dr. med. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe" (05.08.2013)

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hat er stets persönlich zu erbringen.

Dabei ist bei jeder einzelnen Be- handlungsmaßnahme zu fragen, ob sie dem Wahlarzt nach herkömm - lichem Verständnis zur eigenen Ver- antwortung zuzurechnen ist. Ist dies nicht gewährleistet, so handelt es sich nicht um eine zulässige gebüh- renrechtliche Delegation. Der Ho- noraranspruch des Chefarztes be- steht nicht, weil es sich nach § 4 Abs. 2 Satz 1 GOÄ nicht um eine eigene Leistung handelt“.

Ist wie vorliegend von einer vor- hersehbaren Verhinderung des Klä- gers in den streitbefangenen Fällen auszugehen, die von einer Wahlarzt- vereinbarung nicht umfasst wird, darf auch keine entsprechende Li- quidation von Wahlarztleistungen erfolgen. Der Chefarzt hatte mit den Patienten auch keine wirksame Stellvertretervereinbarung im Wege der Individualabrede getroffen. Im vorliegenden Fall hat somit der

Chefarzt gegenüber den Patienten beziehungsweise den Kostenträgern (private Krankenversicherung, Bei- hilfe) über das Vorliegen der Tatsa- chen getäuscht, die den geltend ge- machten Zahlungsanspruch begrün- det hätten. Diese Pflichtverletzung ist dem handelnden Chefarzt vorzu- werfen. Er hat nicht substanziiert vorgetragen, dass er gehindert war, seine Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Darüber hinaus hat der Chefarzt keinen durchgreifenden Rechtfertigungs- oder Entschuldi- gungsgrund vorgetragen.

Kein Flüchtigkeitsfehler Nach den Feststellungen des Lan- desarbeitsgerichts hat der Chefarzt

„durch sein Verhalten seine arbeits- vertragliche Rücksichtnahmepflicht verletzt, denn er hat alles zu unter- lassen, was das Ansehen und den Ruf des Beklagten schädigen kann“. Der Chefarzt war gehalten,

das Vertrauen Außenstehender – hier der Patienten – in die korrekte Abrechnung der medizinischen Leistungen nicht zu erschüttern und auf diese Weise den Ruf der Be- klagten zu belasten. Unzulässige Abrechnungen fallen negativ auf die Beklagte zurück. Diese setzt sich damit dem Verdacht aus, aus ihrer Sphäre heraus, durch ihre Mit- arbeiter, würden Patienten und Krankenkassen betrogen“.

Wegen dieser Schwere der Ver- tragsverletzungen bedurfte es im vorliegenden Fall nicht einmal ei- ner vorherigen Abmahnung. Ange- sichts des planvollen und zielge- richteten Handelns des Chefarztes und angesichts der Häufigkeit der falschen Abrechnungen liegt auch kein Flüchtigkeitsfehler oder ein einmaliger Ausrutscher vor.

Rechtsanwalt Gerd Klier, Neuruppin Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht

Korruption, Pfusch, Behandlungsfehler und Honorargier – das Image der Ärztinnen und Ärzte in der Öffentlichkeit habe zuletzt nicht nur leichte Kratzer bekommen, sondern werde seit einiger Zeit systematisch schlechtgeredet, kritisierte die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe am 13. Juli in Münster.

Herr Dr. Windhorst, Sie haben bei der Kammerversammlung von

„Ärzte-Bashing“ gesprochen. Ist es wirklich so schlimm?

Windhorst: Ja. Was derzeit vonseiten der Krankenkassen, der Politik und einzelnen Medien auf uns einprasselt, können wir nicht länger hinneh- men. Das Kesseltreiben gegen die Ärzteschaft muss aufhören.

Zwar sind die Information über und die Transparenz von Gesundheits- entscheidungen medial ebenso unverzichtbar wie die Aufdeckung von Missständen, aber die Verfehlungen Einzelner dürfen doch nicht einem ganzen Berufsstand angelastet werden. Durch globale Verunglimpfun- gen und pauschale Vorurteile wird die ganze Ärzteschaft in Misskredit gebracht. Das ist eine gefährliche Entwicklung. Dadurch entsteht eine Misstrauenskultur im Gesundheitswesen, und das ist einem vertrauens- vollen Arzt-Patienten-Verhältnis mehr als abträglich. Hiermit wird auch die positive Wirkung eines solchen gegenseitigen Vertrauens beim Hei- lungsprozess, also der Aufbau einer guten Behandlungsbeziehung mit der Berücksichtigung ganzheitlicher therapeutischer Maßnahmen, der sogenannte Placeboeffekt, erheblich gemindert.

Das „Ärzte-Bashing“ als beliebtes Spiel interessierter Kreise hat zur Folge, dass sich der medizinische Nachwuchs verunglimpft fühlt. Sollte

das Kesseltreiben gegen die Ärzteschaft nicht bald ein Ende haben, müssen wir uns nicht wundern, wenn unser Gesundheits- system demnächst ohne Ärztinnen und Ärzte auskommen muss. Es kommt nicht von ungefähr, wenn im vergangenen Jahr mehr als 2 240 gut ausgebildete und hochqualifizierte Mediziner ins Ausland

abgewandert sind, weil sie sich hier unter den gegebenen Rahmenbe- dingungen nicht mehr wohlfühlen. Die so entstandenen Lücken können nicht ausreichend durch Zuwanderung aus dem Ausland gefüllt werden.

Die ständige Ärzteschelte hinterlässt also bereits Spuren. Steter Tropfen höhlt den Stein des Vertrauens.

Zwar gehören die Ärzte bei Umfragen immer noch zur Spitzengruppe der angesehensten Berufsgruppen in Deutschland, aber im Euro Health Consumer Index (EHCI), der die Gesundheitssysteme in 34 europäischen Staaten aus der Sicht der Patienten bewertet, ist Deutschland im Ver- gleich zu 2009 im vergangenen Jahr vom sechsten Rang auf Rang 14 abgerutscht. Die EHCI-Studie bewertet Ergebnisqualität, Transparenz und Vertrauen aus Sicht der Patienten und besteht aus fünf Bereichen, die für den Verbraucher im Gesundheitssystem wichtig sind: Patienten- rechte und -informationen, Wartezeiten für Behandlungen, Diagnosen, Vorsorge, Vielfalt und Umfang der angebotenen Leistungen und Pharma- zeutika. Der EHCI ist zu einem Maßstab für das europäische Gesund- heitswesen geworden.

FRAGE DER WOCHE AN . . .

Dr. med. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

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