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Archiv "BERLIN: Ärztekammer zur Zwangsernährung" (23.04.1981)

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Beiträge Prozent

62,2

Selbstbeteiligung

TiLr 32,8

800

600

400

200

1.••■••••••.

100

22,0

-14.0

Selbstbeteiligung und Beitrag

Lesebeispiel: Bei 600 DM Selbstbeteiligung im Jahr macht der Beitrag nur noch 22,0 Prozent aus

Tarif-Beispiel: Ambulante Behandlung für Frauen mit Eintrittsalter 33

Mit den sogenannten Selbstbehalttarifen haben die Unternehmen der priva- ten Krankenversicherung (PKV) gute Erfahrungen gemacht. Sie wirken einer- seits zügelnd auf die Inanspruchnahme von Erstattungsleistungen, anderer- seits wirken sie stabilisierend auf der Beitragsseite. Dazu ein Beispiel: Bei einem Jahresselbstbehalt in Höhe von 600 DM macht die Versicherungsprä- mie nur noch 22 Prozent des 100-Prozent-Tarif-Beitrages aus. Um die ver- traglichen Zusagen auch bei stetigem Anwachsen der Heilkosten einhalten zu können, werden die Prämien laut Tarif dann angepaßt, wenn die aufge- wandten Versicherungsleistungen um den im Vertrag genannten Prozent- satz gestiegen sind PKV/DÄ

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen AUS DEN BUNDESLÄNDERN

ersten Ölkrise 1973/74) betroffen, habe es möglicherweise nur noch nicht bemerkt.

Dabei konnte Nowottny belegen, daß die Bundesrepublik, obwohl sie bei den Lohnkosten pro Ar- beitsstunde an der Spitze in der Welt liegt, noch immer Produktivi- tätssteigerungen erzielen kann und damit in der Welt auch immer noch wettbewerbsfähig ist.

Die Bundesrepublik habe nach wie vor Wachstumsreserven und somit auch die Chance, den für sie lebenswichtigen hohen Anteil des Außenhandels am Bruttosozial- produkt zu halten oder gar noch zu steigern. Dies sei jedoch nur möglich, wenn es gelingt, die marktwirtschaftlichen Freiräume gegen die Bevormundung durch den Staat frei zu halten und wenn das engstirnige Besitzstandsden- ken aufgegeben wird.

Wer die Staatsverschuldung ver- ringern will, sagte Nowottny, der muß auch bereit sein, über den Abbau staatlicher Subventionen nachzudenken; wer das Netz der sozialen Sicherung eng geknüpft halten will, der muß auch dafür sorgen, daß es finanziert werden kann; wer eine saubere Umwelt haben will, der muß nicht nur da- nach rufen, sondern der muß auch etwas dafür tun.

Als wichtige Voraussetzung für das Auffangen der künftigen Be- lastungen bezeichnete Nowottny einen funktionierenden Arbeits- markt, und dies hänge eng zusam- men mit der schulischen und be- ruflichen Bildung. Das Zauberwort von der „Chancengleichheit" ha- be der deutschen Schul- und Bil- dungspolitik in den letzten Jahren den Blick verstellt auf das, was die Volkswirtschaft am nötigsten brauche, nämlich den qualifizier- ten Facharbeiter. „Wir brauchen endlich wieder vernünftige berufli- che Chancen für Hauptschüler", erklärte Friedrich Nowottny, „die Akademisierung der Gesellschaft kann nicht der Weisheit letzter Schluß sein." gb

BERLIN

Ärztekammer

zur Zwangsernährung

Aus Anlaß des Hungerstreiks meh- rerer Gefangener, die wegen des Verdachts oder der Begehung ter- roristischer Straftaten in Berlin in- haftiert sind, hat der Vorstand der Ärztekammer Berlin zur Frage der Zwangsernährung und Zwangsbe- handlung von Häftlingen folgende Stellungnahme abgegeben:

„Der Vorstand der Ärztekammer Berlin bekennt sich unverändert zu der Aufgabe des Arztes, das menschliche Leben mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mög- lichkeiten zu erhalten und zu ret- ten. Diese Verpflichtung des Arz- tes muß jedoch dort ihre Grenze finden, wo ein eindeutiger, auf freier Willensbildung beruhender Beschluß des einzelnen Menschen vorliegt, die ärztliche Behandlung

abzulehnen und sich ihr sogar ak- tiv zu widersetzen. Unter solchen Umständen sind Zwangsernäh- rung und Zwangsbehandlung für die beteiligten Ärzte unzumutbar".

Eine inhaltlich gleiche Erklärung hatte das Präsidium des Deut- schen Ärztetages bereits im Jahre 1974 abgegeben (vgl. DEUT- SCHES ÄRZTEBLATT, Heft 51/

1974, Seite 3661). In der Stellung- nahme der Ärztekammer Berlin heißt es wörtlich weiter: „Bei aku- ter Lebensgefahr wird der Gefan- gene nicht mehr über sich selbst entscheiden können. In diesen Fällen sind die Ärzte zum Eingrei- fen grundsätzlich verpflichtet."

Demgegenüber hat der Vorstand des Landesverbandes Berlin des Marburger Bundes erklärt, er ver- trete „uneingeschränkt" den Standpunkt, daß es nicht der ärztlichen Aufgabe entspreche und „verantwortungslos" wäre, Zwangsbehandlungen durchzu- führen. JK DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 17 vom 23. April 1981 841

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