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Agentur für Arbeit und Jobcenter Kreis Kleve machen sich im Ausbildungsprogramm NRW für junge Menschen stark

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Academic year: 2022

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Herausgeber: Kreis Kleve – Der Landrat – Pressestelle

Postfach 15 52, 47515 Kleve – Nassauerallee 15-23, 47533 Kleve Pressesprecherin Ruth Keuken, Telefon 02821 85-162, E-Mail: ruth.keuken@kreis-kleve.de

Dr. Claudia Gronewald, Telefon 02821 85-128, E-Mail: claudia.gronewald@kreis-kleve.de PM20-269-SGB-II-Juni / Ausbildungsprogramm NRW

Agentur für Arbeit und Jobcenter Kreis

Kleve machen sich im

Ausbildungsprogramm NRW für junge Menschen stark

Anzahl der SGB-II-Leistungsempfänger weiter gestiegen

Kreis Kleve – Nicht alle Jugendlichen im Kreis Kleve, die gerne eine Ausbildung beginnen möchten, finden einen Ausbildungsplatz. Auch wenn die heimische Wirtschaft ungeachtet der vielfältigen Auswirkungen der Corona- Pandemie größtenteils ihr geplantes Ausbildungsniveau beibehält oder gar erhöht, so haben es insbesondere

Jugendliche mit eingeschränkten

Ausbildungsperspektiven schwer, einen Ausbildungsplatz für den Start ins Berufsleben zu finden. Deshalb machen sich die Agentur für Arbeit Wesel und das Jobcenter Kreis Kleve gemeinsam im Ausbildungsprogramm NRW für die jungen Menschen stark. Aktuell gibt es im Kreis Kleve im Bereich des SGB II insgesamt 1.869 erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren.

Mit der Förderung des Landes werden 24 zusätzliche

Ausbildungsplätze bezuschusst. Betriebe, die diese

Ausbildungsplätze einrichten, erhalten in den ersten

beiden Jahren einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung

in Höhe von 300 Euro im Monat bei einer

Vollzeitausbildung. Bei einer Ausbildung in Teilzeit beträgt

der Zuschuss 174 Euro je Monat. Um die Betriebe bei der

Ausbildung zu unterstützen und den Jugendlichen

individuelle Hilfestellung zu geben, finanziert das Land

zusätzlich eine begleitende Betreuung. Im Kreis Kleve

bringt das Berufsbildungszentrum Kreis Kleve e.V.

(2)

- 2 -

Betriebe und Bewerber passgenau zusammen, so dass beide vom Ausbildungsprogramm profitieren.

Weitere Informationen zu diesem Förderangebot finden Interessenten auf der Homepage des Kreises Kleve (www.kreis-kleve.de) unter dem Suchbegriff

„Ausbildungsprogramm NRW“ oder telefonisch beim Berufsbildungszentrum Kreis Kleve, Nadja Brauer, unter Tel 02821 993-68 oder 0151 624 625 76

Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Kreis Kleve leben derzeit insgesamt 14.873 Menschen in 8.201 SGB-II-Bedarfsgemeinschaften – das sind 117 Personen mehr als im Vormonat. Davon sind 10.967 erwerbsfähige Leistungsberechtige; bei den verbleibenden 3.906 Sozialgeldempfängern handelt es sich in der Regel um Kinder. Von 100 Einwohnerinnen und Einwohnern im Kreisgebiet befinden sich etwa 5,6 im SGB-II-Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 7,1 und landesweit bei 9,5. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,6, in Viersen bei 6,3 und in Borken bei 4,3.

Die Zahlen der Vermittlung in Arbeit werden in der Statistik des Jobcenters Kreis Kleve mit einer dreimonatigen Wartezeit erfasst. Im Februar 2020 konnten 188 Personen in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vermittelt werden. Weitere 82 Menschen arbeiten nun in einem Minijob.

Im Mai 2020 wurde zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II ein Betrag in Höhe von rund 9,41 Mio. Euro aufgewendet. Auf den Kreis Kleve und die Kommunen entfielen hiervon etwa 2,25 Mio. Euro für die Kosten der Unterkunft. Bisher lagen die finanziellen Aufwendungen im Jahr 2020 (Januar bis Mai) bei insgesamt 44,3 Mio. Euro.

Anlage:

Kreis Kleve: Grundsicherung für Arbeitsuchende (Juni 2020)

(3)

Juni 2020

FÜR

A RBEITSUCHENDE

www.kreis-kleve.de

(4)

Bericht in Kürze

Bedarfsgemeinschaften

Grundsicherung für Arbeitsuchende Juni 2020

Vormonat

.

Aktuelle Eckdaten

Vorjahresmonat Aktuell

Integrationen in sozialversicherungspflichtige Arbeit (Februar 2020)

8.201 8.094 8.425

10.967 10.850 11.332

188 237

3.906 3.928 4.182

160

Erwerbsfähige Leistunsgberechtigte

Sozialgeldempfänger

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:

Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Juni 2020 gestiegen auf nunmehr 8.201 Bedarfsgemeinschaften (+107). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 224 höher, nämlich bei 8.425.

In den aktuell 8.201 Bedarfsgemeinschaften leben 14.873 Menschen, davon 10.967 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 3.906 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder.

Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 53,6 %.

Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,6 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 7,1 % und landesweit bei 9,5 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,6 %, in Viersen bei 6,3 % und in Borken bei 4,3 %.

Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):

Im Februar 2020 wurden insgesamt 188 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken (-49). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls zurückentwickelt (-24).

Integrationsquote (Kennzahl K2):

Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Februar 2020 liegt diese Quote kreisweit bei 24,2 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 15,0 % in Wachtendonk bis 34,1 % in Straelen.

Finanzielle Aufwendungen:

Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im Mai 2020 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 9,41 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 2,25 Mio. € für die Kosten der Unterkunft.

Im Mai wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 422,98 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 332,21 € je BG in Kerken bis 459,00 € je BG in Kranenburg.

Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 408,00 € und im

Landesvergleich bei 421,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 364,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 388,00 €, in Borken bei 383,00 € und in Viersen bei 388,00 €.

Seite 1

(5)

219 209 198 10 4,8% 21 10,6%

1.025 997 1.003 28 2,8% 22 2,2%

975 966 1.052 9 0,9% -77 -7,3%

914 909 952 5 0,6% -38 -4,0%

171 169 169 2 1,2% 2 1,2%

289 290 295 -1 -0,3% -6 -2,0%

185 185 175 0 0,0% 10 5,7%

2.185 2.159 2.268 26 1,2% -83 -3,7%

125 125 137 0 0,0% -12 -8,8%

617 608 598 9 1,5% 19 3,2%

84 81 87 3 3,7% -3 -3,4%

186 183 215 3 1,6% -29 -13,5%

162 165 174 -3 -1,8% -12 -6,9%

116 116 129 0 0,0% -13 -10,1%

696 689 738 7 1,0% -42 -5,7%

252 243 235 9 3,7% 17 7,2%

8.201 8.094 8.425 107 1,3% -224 -2,7%

davon:

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahre

über 50 Jahre Alleinerziehende mit Erwerbseinkommen

mit Bezug von Arbeitslosengeld I Sozialgeldempfänger

Gesamt 7.206 7.667 14.873

- -

- 2.872

- 177

1.515 103

1.636 3.151

1.547

2.021 1.885 3.906

1.650 5.185

912

5.782 10.967

957 1.869

In den aktuell 8.201 Bedarfsgemeinschaften leben 14.873 Menschen

Männlich Weiblich Gesamt

Bedburg-Hau

Summe Weeze Straelen Kerken

Wallfahrtsstadt Kevelaer Rheurdt

Rees Kranenburg Kleve Kalkar

Wachtendonk

Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften in den Kommunen

Issum Goch Geldern

Emmerich am Rhein

Vormonat

Uedem

absolut in % Berichts-

monat

Vor- monat

Vor- jahres-

wert

Veränderung gegenüber Vorjahreswert Jun. 20 Mai. 20 Jun. 19 absolut in %

6000 6500 7000 7500 8000 8500 9000 9500 10000 10500 11000

T-0 T-3

Jun. 2020 8201 BG Mai. 2020

8094 BG

Jun. 2019 8425 BG

Seite 2

(6)

M W Alle

Bedburg-Hau 155 147 302 294 278 + 8 + 3% + 24 + 9%

Emmerich am Rhein 616 746 1.362 1.330 1.333 + 32 + 2% + 29 + 2%

Geldern 638 698 1.336 1.335 1.472 + 1 + 0% - 136 - 9%

Goch 544 651 1.195 1.199 1.263 - 4 - 0% - 68 - 5%

Issum 106 125 231 228 231 + 3 + 1% 0 0%

Kalkar 187 211 398 396 404 + 2 + 1% - 6 - 1%

Kerken 117 120 237 241 219 - 4 - 2% + 18 + 8%

Kleve 1.408 1.508 2.916 2.873 3.008 + 43 + 1% - 92 - 3%

Kranenburg 87 86 173 174 186 - 1 - 1% - 13 - 7%

Rees 400 415 815 800 814 + 15 + 2% + 1 + 0%

Rheurdt 55 51 106 101 105 + 5 + 5% + 1 + 1%

Straelen 108 131 239 235 284 + 4 + 2% - 45 - 16%

Uedem 110 108 218 223 239 - 5 - 2% - 21 - 9%

Wachtendonk 67 79 146 146 163 0 0% - 17 - 10%

Wallfahrtsstadt Kevelaer 435 527 962 957 1.025 + 5 + 1% - 63 - 6%

Weeze 152 179 331 318 308 + 13 + 4% + 23 + 7%

Summe 5.185 5.782 10.967 10.850 11.332 + 117 + 1% - 365 - 3%

Jun. 19 Mai. 20

Vorjahreswert Veränderung gegenüber

Jun. 2020

Vor- monat

Vor- jahres-

wert Vormonat Berichtsmonat

absolut in % absolut in %

Altersstruktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Kommunen

Grundsicherung für Arbeitsuchende Juni 2020

Menschen je 100 Einwohner im Leistungsbezug -überregionaler Vergleich- Stand: Mai. 2020 *

4,3

6,3

7,6 5,6

9,5 7,1

Kreis Borken Kreis Viersen Kreis Wesel Kreis Kleve NRW BRD

*) Quelle: Statistik der BA und statistisches Bundesamt

260 652 2.758 821 694

246 711 3.189 856 780

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

15-17 JAHRE 18-24 JAHRE 25-49 JAHRE 50-57 JAHRE AB 58 JAHRE männlich weiblich

Seite 3

(7)

2016 2017 2018 2019

3.013 3.078 3.160 2.939

1.507 1.426 1.301 1.218

Gesamt 4.520 4.504 4.461 4.157

Bedburg-Hau 2 11 4 2 -3 10

Emmerich am Rhein 18 8 25 11 -7 -3

Geldern 29 7 26 6 3 1

Goch 18 12 31 11 -13 1

Issum 4 4 11 4 -7 0

Kalkar 9 3 15 4 -6 -1

Kerken 3 2 4 2 -1 0

Kleve 43 18 55 38 -12 -20

Kranenburg 4 3 7 0 -3 3

Rees 17 9 9 10 8 -1

Rheurdt 5 0 2 2 4 -2

Straelen 6 2 2 3 5 -2

Uedem 3 2 8 2 -5 0

Wachtendonk 2 0 4 3 -3 -3

Wallfahrtsstadt Kevelaer 17 2 31 8 -14 -7

Weeze 9 2 4 3 5 -2

Kreis Kleve 188 82 237 106 -49 -24

*) sh. Erläuterungen

geringf. Besch. (g.B.)

sozialvers. Beschäftigung (sv.B.)

166 348

2020 (bisher) Integrationen in sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungen im Jahresverlauf

Gesamtentwicklung der Integrationen im Jahresvergleich

24,2 %

Integrations- quote K2* im Feb. 2020

514

34,1 % 29,1 % 15,0 % 28,5 % 28,5 % 33,0 % 21,0 % 20,1 % 20,9 % 22,5 % 23,2 % 25,3 % 23,9 % 26,0 % 28,3 % 24,2 % sv.B. g.B.

Integrationen in sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungen der Kommunen im Februar 2020

Vorjahres-Monat (Feb. 2019)

sv.B. g.B.

Veränderung zum Vorjahres-Monat

sv.B. g.B.

Berichtsmonat Feb. 2020

244 274 245

206 218

365 358

248 208

159 160 188

97

113

109

112 114

98 96

109

91

87 84 82

0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500

Mrz 19 Apr 19 Mai 19 Jun 19 Jul 19 Aug 19 Sep 19 Okt 19 Nov 19 Dez 19 Jan 20 Feb 20 sozialvers. Besch. geringf. Besch.

Seite 4

(8)

Aufwendungen für Aktivierung und Arbeitsmarkt-Integration Kosten der Unterkunft

davon: Bundesleistung 30,3 % davon: Kommunaler Anteil 69,7 %

davon Bund davon Kommune Gesamt

Grundsicherung für Arbeitsuchende Juni 2020

9.409.000 3.233.000

Gesamt

Finanzielle Aufwendungen im Mai 2020 (gerundet auf 1.000 EUR)

1.002.000 5.174.000 Arbeitslosengeld II inkl. Sozialgeld und Sozialversicherungsbeiträge (ALG II)

980.000 2.253.000

111.222.000

Durchschn. Zahlungsanspruch je BG u. Monat für Kosten der Unterkunft - Überregionaler Vergleich (Feb. 2020)*

44.322.000 Kosten der Unterkunft in den Kommunen je Bedarfsgemeinschaft und Monat (Mai. 2020)*

112.333.000 121.561.000 116.169.000

Finanzielle Aufwendungen im Jahresvergleich (gerundet auf 1.000 EUR)

5.773.000 8.308.000 8.334.000 10.871.000

2016 2017 2018 2019

24.485.000

2020 (bisher)

63.246.000 68.631.000

ALG II

65.768.000 61.598.000

Integration

4.622.000 15.254.000 4.583.000

14.934.000 11.975.000

KdU

11.435.000 15.618.000

10.632.000 43.314.000 44.622.000 42.067.000 38.753.000

29.004.000 27.133.000 26.778.000 31.879.000

459,00 € 446,08 € 445,33 € 433,51 € 426,05 € 424,01 € 422,98 € 410,90 € 410,54 € 408,90 € 393,06 € 390,74 € 383,64 € 383,51 € 369,88 € 366,37 € 332,21 €

Kranenburg Kleve Geldern Emmerich a.Rh.

WfS Kevelaer Bedburg-Hau Durchschnitt Issum Goch Kalkar Rees Wachtendonk Straelen Rheurdt Weeze Uedem Kerken

388,00 € 383,00 €

388,00 € 364,00 €

421,00 € 408,00 €

Kreis Viersen Kreis Borken Kreis Wesel Kreis Kleve NRW BRD

*)

*): Sockelbetrag 27,6 % zzgl. 2,7 % Erhöhungsbetrag ; näheres siehe unter Erläuterungen

*) Bundesanteil und kommunaler Anteil, ohne Berücksichtigung von Rückflüssen

*) Quelle: Bundesagen- tur für Arbeit

Seite 5

(9)

Erläuterungen und Definitionen

Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften seit 2011 (Seite 2):

In der ersten Grafik wird eine historische Gesamtentwicklung der Bedarfsgemeinschaften dargestellt. Es werden sowohl intern ermittelte aktuelle Daten (sog." T-0-Daten") als auch Daten aus dem Datenbestand der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit einer

"Wartezeit" von drei Monaten (sog. "T-3-Daten") abgebildet. Letztere haben den Vorteil, dass die meisten nachträglichen

Bewilligungen, Aufhebungen und Korrekturen bereits eingeflossen sind, während die vorläufigen T-0-Daten besser für ein frühzeitiges Erkennen der Entwicklungstendenz geeignet sind. Für diese Eckwerte liegt der Unterschied zwischen vorläufigen und endgültigen Ergebnissen (T-0 / T-3) zurzeit bei ca. 4-5 % auf Bundesebene. Auf regionaler Ebene kann es zu deutlich größeren Unterfassungen bzw.

Übererfassungen kommen. Beim Kreis Kleve liegt die Untererfassungsrate bei durchschnittlich ca. 8,0 %.

Menschen je 100 Einwohner im Leistungsbezug (Seite 3):

Bei der Anzahl der Leistungsbezieher wäre idealerweise ein T-3-Wert anzusetzen (zu "T-3" siehe Ausführungen zur "Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften"). Dieser stünde aber erst mit hohem zeitlichen Versatz zur Verfügung. Die BA ermittelt für den Vormonat auch einige "hochgerechnete" Werte, d.h. man schätzt anhand von Erfahrungswerten, wie die T-3-Werte dieses Monats voraussichtlich ausfallen werden. Der entsprechende Wert für die Gesamtzahl der Leistungsbezieher wird hier verwendet und mit den letzten verfügbaren Einwohnerzahlen (i.d.R. der Jahres-Endstand des vorletzten Jahres) zu einer Quote je 100 Einwohner verrechnet.

Integrationen in sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigung (Seite 4):

Bei den aktuellen Werten und den Vorjahreswerten handelt es sich um Integrationen gemäß der amtlichen Definition der Kennzahl "K2 - Integrationsquote" sowie der Ergänzungsgröße "K2E1 - Quote der Eintritte in geringfügige Beschäftigung". Die Werte stammen aus dem Datenbestand der BA mit einer "Wartezeit" von 3 Monaten (T-3). Teilweise enthalten die Einzeldaten einen gemittelten Ersatzwert von "1,5", da die BA die Werte "1" und "2" aus Datenschutzgründen nicht übermittelt. In dieser Tabelle sind jedoch aus Gründen der Übersichtlichkeit alle Werte auf ganze Zahlen gerundet worden, womit sich ggf. Rundungsdifferenzen bei der Veränderung zum Vorjahres-Monat ergeben können.

Bei der "Integrationsquote" wird die Summe der Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten ins Verhältnis zum

durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den vergangenen zwölf Monaten gesetzt. Die Kennzahl wird als Prozentwert abgebildet.

Finanzielle Aufwendungen im Jahresvergleich (Seite 5):

Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 46 Abs. 5 SGB II. Der Sockelbetrag beträgt für das Jahr 2020 27,6 %. Der Erhöhungsbetrag zur Entlastung der Länder und Kommunen gemäß Abs. 7 liegt im Jahr 2020 bei 2,7 %.

Weitere Erhöhungsanteile für andere Aufwendungen bleiben bei dieser Darstellung außer Betracht.

Kosten der Unterkunft in den Kommunen je Bedarfsgemeinschaft und Monat (Seite 5):

Es handelt sich um eine eigene Datenerhebungen (Ausgaben) auf Basis von T-0-Daten ("aktueller Rand"), wobei anzurechnendes Einkommen der Kunden bereits berücksichtigt ist.

Bis September 2016 wurden auch Rückflüsse aus dem Berichtsmonat gegengerechnet. Diese konnten bei kleineren Kommunen jedoch zu erheblichen Versätzen führen, z.B. wenn größere Unterhalts- oder Darlehensforderungen von einem Pflichtigen in einer Summe beglichen wurden. Daher wird nun der Wert der KdU je BG nur noch aus den Ausgaben berechnet.

Durchschn. Zahlungsanspruch je BG und Monat für Kosten der Unterkunft - Überregionaler Vergleich (Seite 5):

In der bundesweit vergleichenden statistischen Auswertung wird der Schwerpunkt auf die Darstellung von Zahlungsansprüchen gelegt.

Nach der Berechnungssystematik des SGB II wird zunächst der Bedarf ermittelt und anzurechnendes Einkommen gegengerechnet. Der so ermittelte Leistungsanspruch wird um die Sanktionen reduziert. Daraus resultiert der "Zahlungsanspruch". Diese Werte basieren auf Daten mit drei Monaten Wartezeit. Aufgrund der Unterschiede in der Zeitscheibe und der Datenbasis besteht insofern keine direkte Korrespondenz zu den Werten in der darüber stehenden Tabelle ("Kosten der Unterkunft in den Kommunen je Bedarfsgemeinschaft und Monat"), d.h. man kann z.B. auch keine Differrenz aus den beiden angegebenen Durchschnittswerten des Kreises Kleve bilden, um daraus abzuleiten, in welchem Umfang die KdU-Ausgaben seit dem in den BA-Daten ausgewiesenen T-3-Monat gestiegen oder gefallen sind.

Soweit im Monatsbericht die männliche Form eines Begriffes verwendet wird, erfolgt dies allein zur besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit des Textes. Gemeint sind jedoch stets alle Geschlechter gleichermaßen und gleichberechtigt.

Anlage 1

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