A 1292 Deutsches Ärzteblatt
|
Jg. 109|
Heft 25|
22. Juni 2012 Der Deutsche Bundestag hat am 14.Juni das „Psych-Entgeltgesetz“ be- schlossen. Neben der Einführung eines pauschalierenden Entgeltsys- tems für psychiatrische und psycho- somatische Einrichtungen enthält dieses auch wichtige Änderungen bei der Krankenhausfinanzierung.
So wird die Grundlohnrate als Obergrenze für den Preisanstieg von Klinikleistungen ab 2013 durch den anteiligen Orientierungswert abge- löst. Letzterer wird vom Statisti- schen Bundesamt auf Basis empiri- scher Daten zur Kostenentwicklung ermittelt. Liegt der Orientierungs- wert über der Grundlohnrate, er- folgt im Rahmen eines vorgege - benen Verhandlungskorridors eine Erhöhung der Preisobergrenze.
Die Tarifsteigerungen der Ärzte und Pflegekräfte 2012 werden an- teilig finanziert. Die Krankenkassen zahlen 50 Prozent jener Tarifsteige- rungskosten, die die Grundlohnrate überschreiten. Das ergibt eine Sum- me von 280 Millionen Euro.
Der Abschlag für zusätzlich mit den Kassen vereinbarte Mehrleis- tungen wird von einem auf zwei Jahre verlängert. Er beträgt 2013 KRANKENHAUSEINWEISUNGEN
Keine Steuerungsfunktion für die Kassen
und 2014 jeweils 20 Prozent. 2011 lag der Abschlag bei 30 Prozent;
2012 verhandelten Kassen und Krankenhäuser ihn bilateral. 2015 sollen die Mehrleistungsabschläge entfallen. Die Mengensteuerung soll
Zahl der Woche
29100
Schwangerschaftsabbrüche wurden in Deutschland im ersten Quartal 2012 vorgenommen. Das sind 0,4 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Quelle: Statistisches BundesamtElf Zukunfts- konzepte („Elite-Unis“) werden nun im Rahmen der Ex- zellenzinitiative gefördert.
Auch in Psych - iatrien wird künftig nach Fallpauscha- len abgerechnet.
Foto: picture alliance
dann neu geregelt werden. Nicht den Weg in das Gesetz gefunden hat der Vorschlag, wonach Versicherte keine Zuzahlung mehr leisten müs- sen, wenn sie eine von der Kasse gewählte Klinik aufsuchen. JF
EXZELLENZINITIATIVE
Fünf neue „Elite-Universitäten“ in Deutschland
Deutschland hat fünf neue „Elite- Universitäten“. Die Standorte Bre- men, Köln und Tübingen, die Hum- boldt-Universität Berlin und die Technische Universität Dresden er- hielten den Sonderstatus. Göttin- gen, Freiburg und Karlsruhe hinge- gen verloren ihn – und damit auch die entsprechende Finanzspritze aus der Exzellenzinitiative.
Bundesforschungsministerin An- nette Schavan (CDU) lobte die Ini- tiative als „einen großen Schub für unser Wissenschaftssystem“. Sie ha- be dazu beigetragen, die deutsche Forschung international konkurrenz- fähiger zu machen. Schavan gab die Entscheidung über die Förderungen gemeinsam mit Vertretern der Deut- schen Forschungsgemeinschaft, des
Wissenschaftsrats und der Länder in Bonn bekannt.
Im Rahmen der Exzellenzinitia- tive werden drei Bereiche geför- dert: Graduiertenschulen (zur Dok- torandenbetreuung), Exzellenzclus- ter (große Forschungsprojekte) und Zukunftskonzepte („Elite-Unis“).
In der ersten Phase bis 2012 waren 1,9 Milliarden Euro an die Hoch- schulen geflossen. In der zweiten Phase bis 2017 bekommen die aus - ge wählten Universitäten nun weite- re 2,7 Milliarden Euro.
Neu geförderte Projekten mit Bezug zur Medizin sind zum Bei- spiel die Berliner Graduiertenschu- le für integrative Onkologie und das Exzellenzcluster für Systemneuro-
logie in München. BH