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Archiv "Bayern: Fünfzig neue Krankenhäuser geplant" (14.11.1974)

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Academic year: 2022

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Die Information:

Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

Kinderklinik 24, Medizinische Klinik 23, Chirurgie und Haut jeweils rund 18 Tage. Etwas über 15 Tage im Durchschnitt blieben die Patienten in der Medizinischen Poliklinik, fast 14 in der Frauenklinik, 12 in der Augenklinik, knapp elf in der Zahn- klinik und knapp neun in der HNO- Klinik. EB

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Olympia-Vorbild für Kanada 1976

Der Internationale Seglerverband hat beim Organisationskomitee für die Olympischen Spiele 1972, das sich in Liquidation befindet, alle Unterlagen über die Planungen des ärztlichen und sanitätsdienstlichen Einsatzes während der olympi- schen Segelregatten in Kiel ange- fordert. Sie sollen in gleicher Form für die Olympischen Spiele in Ka- nada 1976 übernommen werden.

Besondere Anerkennung hatten in Kiel die in Zusammenarbeit mit der Bundesmarine geschaffenen schwimmenden Rettungs- und Bergungszentren gefunden sowie die klare Kennzeichnung der Medi- kamente im Hinblick auf die Do- ping-Kontrollen. Fi

BAYERN

Fünfzig neue

Krankenhäuser geplant

Mit einem Bauvolumen von etwa 2,6 Milliarden DM sollen in den kommenden Jahren fünfzig Kran- kenhäuser in die Krankenhausför- derung aufgenommen werden.

Dazu gehören Großprojekte in München, Ingolstadt, Bamberg, Bayreuth, Schweinfurt, Aschaffen- burg und Augsburg. Für das Jahr 1974 standen zur Förderung lang- und mittelfristiger Investitionen 350 Millionen DM zur Verfügung, mit denen fast 2300 Betten neu ge- schaffen oder saniert werden konn- ten. Diese Angaben machte Finanz- minister Dr. Ludwig Huber bei der

Jahresversammlung der Bayeri- schen Krankenhausgesellschaft.

Finanzminister Huber rechnete vor, daß der Bund entgegen dem Kon- zept des Krankenhausfinanzie- rungsgesetzes weniger als ein Drit- tel der Aufwendungen für den Neu- bau von Krankenhäusern beisteu- ert, da die Bundesleistungen in fe- sten Beträgen berechnet werden.

Der Freistaat Bayern und die Ge- meinden sowie Gemeindeverbände hätten im Jahre 1974 ihre Leistun- gen auf insgesamt 300 Millionen DM erhöht, während der Bund bei seinen bisher gewährten 50 Millio- nen DM geblieben sei. Die Investi- tionsförderung durch den Bund mache daher nur ein Siebentel der gesamten Investitionen aus. gb

BADEN-WÜRTTEMBERG

Vorsorgeuntersuchung gilt auch für

Kindergärten

Das Sozialministerium hat darauf hingewiesen, daß die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen für Klein- kinder bis zum vollendeten vierten Lebensjahr auch als Aufnahmeun- tersuchungen für den Kindergarten anerkannt werden. Nach dem Kin- dergartengesetz ist vor der Aufnah- me des Kindes eine ärztliche Un- tersuchung vorgeschrieben, deren Kosten von den Eltern zu tragen sind. Falls eine Vorsorgeuntersu- chung bei der Aufnahme in den Kindergarten nicht länger als 12 Monate zurückliegt, können die El- tern also die Kosten sparen. DÄ

„Chefanästhesisten"

sollen nicht mehr über die KV abrechnen

Die Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg hat sich gegen einen Erlaß des Wirtschaftsministe- riums gewandt, nach dem die Chef- anästhesisten (Narkoseärzte) für ihre Tätigkeit in den Belegabteilun-

gen sogenannter gemischter An- stalten ihre Leistungen nicht mehr über die Kassenärztlichen Vereini- gungen abrechnen dürfen, da ihre Tätigkeit auf den Belegabteilungen mit dem Chefarztgehalt abgegolten sei. Die KV Nord-Württemberg hat diesen Erlaß als untragbar und die ärztliche Versorgung der Bevölke- rung gefährdend bezeichnet.

Das Wirtschaftsministerium stütze sich mit diesem Erlaß auf Vor- schriften der Bundespflegesatzver- ordnung. Es stelle sich damit je- doch gegen die Auffassung aller anderen Bundesländer, die auf ei- nen solchen Erlaß verzichtet hät- ten, um die Versorgung mit Narko- seärzten nicht zu gefährden. We- gen des Mangels an Narkoseärzten seien bisher alle Chefanästhesisten selbstverständlich auch in den Be- legabteilungen anderer Kranken- häuser tätig gewesen. Der Erlaß des Wirtschaftsministeriums würde bedeuten, daß diese Ärzte den Ver- lust der Hälfte ihres Einkommens hinzunehmen hätten. ID-ÄP

NIEDERSACHSEN

300 Millionen DM für die Krankenhaus- förderung 1975

Für die öffentliche Förderung von Krankenhäusern nach dem Kran- kenhausfinanzierungsgesetz sind im Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 1975 insgesamt 300 Millio- nen DM veranschlagt. Dieser Be- trag muß zu je einem Drittel vom Bund, dem Land Niedersachsen und den Gemeinden aufgebracht werden. Nach Mitteilung des So- zial- und Gesundheitsministeriums sind von dem Gesamtbetrag vorge- sehen: 180 Millionen DM für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser; 83 Millionen DM für die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter, 65 Millio- nen DM für die Übernahme des Schuldendienstes für Darlehen, die bis zum Jahre 1969 aufgenommen wurden; 17 Millionen DM für die

3298 Heft 46 vom 14. November 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Jubiläumsfeier der Hamburger Sehbehindertenschule Foto: Conti-Press

Die Information:

Bericht und Meinung

Stützung von Pflegesätzen; 15 Mil- lionen DM für sonstige Fördermaß- nahmen. Die restlichen 120 Millio- nen DM sind für das Krankenhaus- bauprogramm des Jahres 1975 be- stimmt. Einzelheiten dieses Pro- gramms will die Landesregierung Anfang 1975 beschließen. WZ

RHEINLAND-PFALZ

Förderung

von Mietpraxen

Mit einer Feier beging die Abteilung „Sehbehinderte" der Blinden- und Sehbehindertenschu- le Borgweg ihr 50jähriges Beste- hen. Zur Sehbehindertenabteilung gehören jetzt ein Schulkindergar- ten, eine vollausgebaute Grund- und Hauptschule, der einzige Real- schulzweig für Sehbehinderte in

der Bundesrepublik, ferner Klassen für Lernbehinderte, für geistig be- hinderte Sehgeschädigte sowie eine Kaufmännische Berufsschule.

Seit drei Jahren läuft ein Versuch, begabte sehbehinderte Kinder in den Gymnasialzweig der benach- barten Heinrich-Hertz-Schule zu in- tegrieren. gb

HAMBURG

Fünfzig Jahre Sehbehindertenschule

Die Landesregierung sieht in der Errichtung von Mietpraxen ein zu- sätzliches Instrument, die ärztliche Versorgung in unterversorgten Ge- bieten zu fördern. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des FDP- Fraktionsvorsitzenden Dr. Werner Danz hervor. HC

Auch im Krankenhaus:

Krankendaten

unterliegen ärztlicher Schweigepflicht

Sozialminister Dr. Heinrich Geißler hat auf Anfrage eines Landtagsab- geordneten erklärt, die Landesre- gierung werde alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um auch im Krankenhaus persönliche medizini- sche Daten vor der Weitergabe zu schützen. Der Entwurf zum Kran- kenhausreformgesetz habe bereits vorgesehen, daß Daten nur im Rah- men der ärztlichen Schweigepflicht gebraucht werden dürften. Für die landeseigenen und die kommuna- len Krankenhäuser sei dies im Lan- desdatenschutzgesetz bereits gere- gelt. Für die übrigen Krankenhäu- ser werde das Bundesdatenschutz- gesetz eine allgemeine Regelung treffen. Die Landesregierung werde nach Inkrafttreten des Bundesda- tenschutzgesetzes prüfen, ob sie im Rahmen ihrer Kompetenzen weitere landesrechtliche Regelun- gen erlassen soll. WZ

Chefarzt wird durch Direktorium ersetzt

Nach neuen Richtlinien des Senats, die auch von der CDU-Opposition unterstützt wurden, sind in den zehn staatlichen Krankenhäusern der Hansestadt seit September 1974 die Kompetenzen der leiten- den Ärzte eingeschränkt worden.

Die neuen Richtlinien gehen aus von der kollegialen Leitungsstruk- tur und dem Mitbestimmungsrecht des Krankenhauspersonals.

Die Gesamtleitung eines Kranken- hauses wird in Zukunft ein Direkto- rium haben, dem der ärztliche Lei- ter, der Verwaltungsleiter und die leitende Pflegekraft (Oberin) gleichberechtigt angehören. Die

leitenden Ärzte werden nicht mehr von der Behörde auf Lebenszeit er- nannt, sondern für jeweils sieben Jahre gewählt. Sie können einmal wiedergewählt werden. Die leiten- de Pflegekraft dagegen kann belie- big oft wiedergewählt werden. Der leitende Arzt kann dem Pflege- und Verwaltungspersonal nur in medizinischen Angelegenheiten Weisungen erteilen. Der Verwal- tungsleiter schließlich wird auch weiterhin von der Behörde auf Dauer ernannt.

Dem Dreierdirektorium zur Seite steht in Zukunft ein Beirat aus 18 Personen. Bei Meinungsverschie- denheiten über die Leitung der staatlichen Krankenhäuser hat die Deputation der Gesundheitsbehör- de das letzte Wort. gb

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 46 vom 14. November 1974 3299

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