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Archiv "Krankenhäuser: Die neue Leitwährung" (17.06.2005)

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ach Vorlage des Referentenent- wurfs am 31. März 2005 und An- hörung der Verbände und Länder im April 2005 zu einer „Verordnung zur Bestimmung vorläufiger Landesbasis- fallwerte im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2005“

(KFPV 2005) ist die Verordnung am 18. Mai 2005 in Kraft getreten. Die Spanne der Landesbasisfallwerte reicht von 2 564 Euro (Mecklenburg-Vorpom- mern) bis 3 122 Euro (Berlin).

Das Bundesministerium für Gesund- heit und Soziale Sicherung (BMGS) hat seinen Schritt, mittels Ersatzvornahme vorläufige Landesbasisfallwerte für die einzelnen Länder vorzugeben, damit begründet, dass bei weiterer Verzöge- rung zunehmend Liquiditätsengpässe für Kliniken mit einem Mindererlös bis zu 25 Prozent drohen könnten. In der am 1. Januar 2005 gestarteten „Konver- genzphase“ des Fallpauschalensystems stellt der Landesbasisfallwert den an- zustrebenden Zielwert dar. Die Verein-

barung oder Festsetzung des Basisfall- wertes ist die wesentliche Voraussetzung für den Abschluss der Budgetverhand- lungen des einzelnen Krankenhauses.

Ausgangsbasis:

Werte aus 2004

Basis der Berechnung des Ministeriums sind die Werte der Budgetvereinbarung 2004 und die Summe der Bewertungs- relation. Es lagen Daten von 1 661 Kran- kenhäusern mit einem Gesamterlös- volumen von circa 45 Milliarden Euro (ohne Ausgleiche und Berichtigung) zu- grunde. Teile der komplexen Berech- nungsmodalitäten wurden in der Be- gründung zum Referentenentwurf (www.

bmgs.de) veröffentlicht. Insbesonde- re der „Kodiereffekt“ (angenommene Kodier-„Abweichung“ für 2004 – ab- schließend pauschal mit zwei Prozent bundesweit angesetzt) als auch der lan- desbezogene „Katalogeffekt“, um den das Leistungsvolumen vermindert wur- de, sind umstritten. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK gGmbH, Siegburg) hat – basierend auf dem Katalogeffekt – das durchschnittli- che Fallgewicht (Case-Mix-Index, CMI) unter Berücksichtigung landesspezifi- scher Änderung berechnet (Tabelle 1).

Im Vergleich des Fallpauschalenka- talogs 2005 gegenüber dem von 2004 führt der „Katalogeffekt“ zu einer durchschnittlichen Verminderung des Fallgewichtes (Case-Mix-Index) um fünf Prozent .

Die komplexen Berechnungsmoda- litäten des BMGS führten zu unter- schiedlichen Landesbasisfallwerten (siehe Tabelle 2).

Auffallend ist, dass nicht für sämt- liche Bundesländer Werte vorgegeben wurden. Dies ist unter anderem da- durch begründet, dass beispielsweise

Schleswig-Holstein und Baden-Würt- temberg im Vorfeld signalisiert hatten, kurz vor einer Einigung/Festsetzung von Landesbasisfallwerten zu stehen.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung am 18. Mai 2005 gab es in den Bundes- ländern sieben Einigungen, es erfolgten sieben Festsetzungen von Landesbasis- fallwerten durch Schiedsstellen (inklu- sive Hessen) und drei Schiedsstellen- Verfahren waren noch nicht abge- schlossen. In sechs Ländern kam es zu Abweichungen um zwei bis 4,5 Prozent in Relation zu den vorläufigen Landes- basisfallwerten (Gründe: Kodiereffekt, Verrechnung von Zusatzentgelten, Ka- talogeffekt und andere). Für Nord- rhein-Westfalen (circa 18 Millionen Einwohner, 459 nach DRGs abrech- nende Krankenhäuser, Summe der Budgetvereinbarungen 2004 circa 10,2 Milliarden Euro) wurde am 1. Juni 2005 durch die zuständige Schiedsstelle ein Landesbasisfallwert von 2 679,80 Euro festgesetzt. Bundesweit gilt es, die ab- schließenden Ergebnisse der noch lau- fenden Verfahren abzuwarten.

Besondere Einrichtungen 2005

Bei den „Besonderen Einrichtungen“

handelt es sich um „spezialisierte Ein- richtungen, die in Deutschland nur in begrenzter Zahl vorgehalten werden P O L I T I K

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A1714 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 24⏐⏐17. Juni 2005

Krankenhäuser

Die neue Leitwährung

Rechtsverordnungen zu vorläufigen Landesbasisfallwerten und „Besonderen Einrichtungen“ in Kraft

´ Tabelle 1CC´

Veränderung des Case-Mix-Index

Bayern –5,8493 %

Berlin –4,3182 %

Brandenburg –5,0741 %

Bremen –5,0325 %

Hamburg –4,7804 %

Hessen –5,5490 %

Mecklenburg-Vorpommern –5,2533 % Nordrhein-Westfalen –4,9381 % Rheinland-Pfalz –6,0041 %

Saarland –4,8028 %

Sachsen –4,6852 %

Sachsen-Anhalt –4,9867 %

Thüringen –4,9614 %

´ Tabelle 2CC´

Vorläufige Landesbasisfallwerte nach der KFPV 2005

Bayern 2 656 A

Berlin 3 122 A

Brandenburg 2 628 A

Bremen 2 893 A

Hamburg 2 843 A

Hessen 2 786 A

Mecklenburg-Vorpommern 2 564 A Nordrhein-Westfalen 2 646 A Rheinland-Pfalz 2 848 A

Saarland 2 952 A

Sachsen 2 633 A

Sachsen-Anhalt 2 673 A

Thüringen 2 621 A

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ach dem Willen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments soll es künftig klare politische Vorga- ben geben, damit alle rund 450 Millio- nen EU-Bürger bei medizinischen Be- handlungen stärker als bisher vom ge- meinsamen Binnenmarkt profitieren und sich auf Mindeststandards beim Pa- tientenschutz berufen können. „Bisher gaben der Europäische Gerichtshof und die Patienten das Tempo an“, sagte der konservative britische EP-Abge- ordnete John Bowis. Eine gemeinsame politische Strategie ist nach seiner An- sicht und der der Parlamentarier jedoch besser geeignet als Gerichtsurteile, um die Patientenströme und den Kosten- fluss über die Grenzen zu steuern.

Zugang zur Behandlung im Ausland

Die Europaabgeordneten stellen sich das so vor: Innerhalb der nächsten 18 Monate soll die EU-Kommission ein Handbuch vorlegen, das Auskunft dar- über gibt, wie Patienten Zugang zu Behandlungen im Ausland bekommen können, wenn ihnen die notwendige Therapie in der Heimat zum Beispiel aufgrund von Wartelisten verwehrt ist.

Auch sollen die Leitlinien die Rechte und Pflichten der Patienten darlegen – wie das Recht auf eine angemessene und qualifizierte Versorgung, auf Auf- klärung, Datenschutz und Vertraulich- keit – sowie über erstattungsfähige Leistungen informieren und Einzel- heiten der Kostenerstattung, auch hin- sichtlich der Verschreibung von Arz- neimitteln, transparent machen. Die

Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die Leitlinien innerhalb eines Jahres zu ergänzen und umzusetzen. Die wohn- ortnahe Versorgung soll weiterhin Vorrang haben.

Nach Meinung der Parlamentarier könnte ein allgemein verstärkter politi- scher Druck die Anbieter von Gesund- heitsleistungen dazu motivieren, stets nach besten Qualitätsstandards zu be- handeln, um eine Abwanderung von Patienten zu verhindern. Die SPD-Euro- paabgeordnete Karin Jöns hält es des- halb für sinnvoll, ein europaweites Ran- king ärztlicher Leistungen einzuführen, um Transparenz herzustellen.

Enger Zeitplan

Allerdings scheint der Zeitplan zur Ver- besserung der Patientenmobilität zu eng gesteckt. „Dafür benötigt man minde- stens zehn Jahre“, meint der CDU-Euro- paabgeordnete Dr. Thomas Ulmer. Er glaubt, dass die unterschiedlich struktu- rierten Gesundheitssysteme und die na- tionale Hoheit über die Gesundheitspo- litik auch auf absehbare Zeit eine starke Bremswirkung auf die Patientenmobi- lität erzeugen werden: „Der Weg ist steinig, und die Erfolgsaussichten für ein solches Vorhaben sind gering.“

Vom medizinischen Angebot in an- deren EU-Ländern machen gegenwär- tig vornehmlich Versicherte im grenz- nahen Bereich Gebrauch sowie Arbeit- nehmer, Studenten, Touristen oder Ru- heständler, die während ihres Auslands- aufenthaltes krank werden. Eine syste- matische Datenerfassung soll aber, so ein weiterer Wunsch des EP, Aufschluss über das tatsächliche Ausmaß der Mo- bilität der Versicherten geben.

Dann wird sich auch zeigen, ob eine europäische Patientencharta wirklich Fortschritte bringt. „In Deutschland er- geben sich die Rechte und Pflichten der Patienten aus dem individuellen Versi- chertenverhältnis. Hier nicht nur natio- nal, sondern auch europaweit Standards schaffen zu wollen, ist wenig zielführend und wirft zudem die Frage auf, ob die EU damit nicht ihre Kompetenzen über- schreitet“, merkt Malte Erbrich, gesund- heitspolitischer Referent bei der Euro- pavertretung der Deutschen Sozialversi- cherung (ESIP), an. Petra Spielberg P O L I T I K

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A1716 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 24⏐⏐17. Juni 2005

und die im Interesse der notwendigen Behandlung schwer erkrankter Patien- tinnen und Patienten für das Jahr 2005 besonders abgesichert oder gegen Fehl- anreize geschützt werden sollen“. Ba- sierend auf der für das Jahr 2004 gelten- den Regelung wurden für 2005 in der Rechtsverordnung (FPVBE 2005) fol- gende Festlegungen im Sinne einer „be- sonderen Einrichtung“ getroffen:

> Einrichtungen der Palliativmedi- zin, der Kinder- und Jugend-Rheuma- tologie, der Behandlung von Tropen- erkrankungen, Einrichtungen mit Schwerpunkten zur Behandlung von Patienten mit multipler Sklerose und/oder Morbus Parkinson sowie selbstständige Kinderkrankenhäuser können 2005 von der DRG-Abrech- nung ausgenommen werden;

> Krankenhäuser, bei denen die Ver- weildauer der Patienten wesentlich län- ger ist (in Relation zur üblichen Fall- pauschalenkalkulation);

> Krankenhäuser mit besonderen Leistungsangeboten, bei denen die Vor- haltekosten und die Fallzahlen gering oder nicht eindeutig einschätzbar sind.

Ebenso wurde für Krankenhäuser be- ziehungsweise Teile von Krankenhäu- sern, die nach Auffassung sowohl der Krankenhausträger als auch der loka- len Krankenkassen gemäß der Definiti- on als „Besondere Einrichtungen“ an- zusehen sind, die Öffnung zur Nutzung der Ausnahme als besondere Einrich- tung ermöglicht.

Sowohl die Regelungen im Bereich der Pädiatrie als auch der Palliativmedi- zin sind wegen der großen Veränderun- gen während der Konvergenzphase im DRG-Fallpauschalensystem zur Ver- meidung von Fehlsteuerungen existen- ziell wichtig.

Weitere Informationen unter:

> www.bmgs.de

> www.bundesaerztekammer.de/30/

Krankenhaus/310Stellungnahmen/index.

html

(Stellungnahmen der Bundesärzte- kammer und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlich Medizinischen Fach- gesellschaften e.V mitgetragen durch den Marburger Bund, den Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutsch- lands e.V. und den Bundesverband der Belegärzte e.V.).

Markus Rudolphi,Bundesärztekammer

Patientenmobilität

EU-Parlament für gemeinsame Strategie

Die Europäische Kommission soll

Leitlinien zur grenzüberschreiten-

den medizinischen Versorgung

vorlegen.

Referenzen

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