Die Information:
Bericht und Meinung
KBV-Vertreterversammlung: Empfehlungsvereinbarung
zelner KVen verwiesen, in denen ein bewußter Verzicht der Ärzte- schaft auf eine Honorarsteigerung über den Umsatz von 1975 hinaus als das Gebot der Stunde angese- hen wird, ohne daß dadurch die Patienten in irgendeiner Weise ge- schädigt werden.
In den Ihnen vorliegenden und zur Annahme empfohlenen Regelungen ist ein solcher Verzicht auf Steige- rung der Umsätze nicht enthalten.
Vielmehr wird in der Empfehlungs- vereinbarung lediglich eine Be- grenzung des Zuwachses der Ge- samtvergütung vorgeschlagen. Da- bei gehen die Vertragspartner al- lerdings von der Erwartung aus, daß diese Grenze nicht überschrit- ten wird — also eine Ausbezahlung des vereinbarten Zuschlages unter denselben Bedingungen wie bisher erfolgen kann.
Selbstverständlich gilt diese Be- trachtungsweise nicht für das La- bor. Hier werden wir, wenn sich die bisherige Leistungsbedarfssteige- rung unverändert fortsetzt, zu an- deren Honorarverteilungskriterien
kommen müssen.
Gesamtvergütung wird 1976 und 1977 weiter steigen
Der tolerierte Zuwachs der Ge- samtvergütung dieser Empfeh- lungsvereinbarung ist beachtlich.
Legen wir den Umsatz der gesetzli- chen Krankenkassen im Jahre 1975 in Höhe von 7,65 Milliarden DM zu- grunde, so kann die Gesamtvergü- tung im Jahre 1976 um 610 Millio- nen DM und im Jahre 1977 um 660 Millionen DM — zusammen also um 1,27 Milliarden DM — zuneh- men, ohne daß wir am bisherigen Abrechnungssystem Änderungen vornehmen müßten.
In diesen Summen sind nicht die zusätzlichen Vergütungen für Maß- nahmen nach dem Strafrechtsre- form-Ergänzungsgesetz sowie eine Vermehrung der Früherkennungs-
und Vorsorgeuntersuchungen — letztere haben gerade 1975 be- achtlich zugenommen — enthalten.
Beziehen wir in unsere Berechnung die Ausgabenentwicklung bei den Ersatzkassen mit ein, so können wir eine Steigerung der Gesamt- vergütung in 1976 und 1977 von na- hezu zwei Milliarden DM anneh- men.
Eine Begrenzung, die auch honorarmäßig durchaus akzeptabel ist
Im übrigen beinhaltet die Empfeh- lungsvereinbarung einen garantier- ten Zuwachs durch eine lineare Anhebung der Gebührensätze des BMÄ in Höhe von 4 Prozent. Je- der von Ihnen wird sicher die Fra- ge bereits geprüft haben, was an Honorarzuwachs 1977 erreichbar sein würde, wenn eine Einigung mit den Bundesverbänden der Krankenkassen nicht zustande käme.
Lassen Sie mich meine Ausführun- gen mit der Festellung beenden:
Die Begrenzung des Anstiegs der kassenärztlichen Gesamtvergütung stellt ein Novum dar. Sie steht al- lerdings eng mit den Regelungen der Laborbegrenzung im Zusam- menhang. Dabei wurde die Grenze des Zuwachses der kassenärztli- chen Gesamtvergütung in einer Größenordnung angesiedelt, die für uns — unabhängig von der ab- soluten politischen Notwendigkeit der Annahme dieser Empfehlungs- vereinbarung — auch honorarmä-
ßig durchaus akzeptabel ist.
Für die Erhaltung des zukünftigen Verhandlungsspielraumes bei An- nahme dieser Empfehlungsverein- barung kommt es entscheidend darauf an, die vorgegebenen Gren- zen des Anstiegs der kassenärztli- chen Gesamtvergütung nicht zu durchstoßen. Dazu ist eine schnel- le Einführung der Regelung zur Begrenzung des Zuwachses der Gesamtvergütung für Laborleistun- gen in allen KV-Bereichen notwen- dig.
NACHRICHTEN
70 Millionen DM für Sicherstellungs- maßnahmen
und Notfalldienst
Rund 70 Millionen DM haben die Kassenärztlichen Vereinigungen im Jahre 1975 aus den Mitteln der Kassenärzte für Maßnahmen zur weiteren anhaltenden Verbesse- rung des Standes der ambulanten ärztlichen Versorgung in der sozia- len Krankenversicherung aufge- wendet.
Davon sind mehr als 47 Millio- nen DM aufgebracht worden, um mit finanziellen Anreizen und Hil- fen sicherzustellen, daß sich Kas- senärzte an solchen Orten nieder- lassen, wo sie dringend gebraucht werden.
Rund 22 Millionen DM sind von den Kassenärztlichen Vereinigun- gen im Rahmen eines verstärk- ten ärztlichen Notfalldienstes — zum Beispiel Errichtung von Arzt- rufzentralen, Kostenübernahme für Funktaxen und Funkeinrichtungen
— ausgegeben worden.
Die Kassenärztlichen Vereinigun- gen stellen seit Jahren, einer Emp- fehlung der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung folgend, einen be- stimmten Prozentsatz der kassen- ärztlichen Honorarsumme für die Finanzierung sogenannter Sicher- stellungsmaßnahmen wie Umsatz- garantien, Praxiseinrichtungsdarle- hen, Zinszuschüsse, Landzulagen, Finanzierung von Arzthäusern und anderes bereit.
Es ist ihnen mit diesen freiwilligen und selbstfinanzierten Maßnahmen gelungen, die kassenärztliche Ver- sorgung auch in ländlichen und Stadtrandgebieten weitgehend zu verbessern. Wie eine am 4. Mßi 1976 abgeschlossene Erhebung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung ergab, haben die Kassen- ärztlichen Vereinigungen für sol- che Sicherstellungsmaßnahmen im Jahre 1976 gleich hohe Beträge bereitgestellt. PdÄ