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Archiv "Bayern - Schutzengel für Krankenhäuser und für die Rentner" (22.10.1987)

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Zuwachs in % 120

Anteil 12,3% Antei117,9%

Zahnärzte Ärzte und

Zahnersatz 60 Grundlohn

+60,7

40

20

+57,4 \

100

80

Quelle: Einnahmen/Ausgaben der GKV, KV 45

+33,8

+117,0

+68,2

+79,2

Antei115,5% \Anteil 32,9% Anteil 6,3%

Arzneien Kranken- Heil-und haus Hilfsmittel und Hilfsmittel, der eine Rekordzu-

wachsrate von 117 Prozent in den letzten zehn Jahren aufweise. Hier könnten sowohl ein Negativkatalog als auch ein förmliches Zulassungs- verfahren für neue Hilfsmittel Ab- hilfe schaffen.

Das Instrument der Selbstbetei- ligung würde lediglich zu einer höhe- ren Belastung der Versicherten füh- ren, während der von der KBV be- vorzugte Festzuschuß günstige Aus- wirkungen auf die Preisgestaltung der Hersteller haben würde.

Schließlich führe kein Weg an der Reformierung der Krankenver- sicherung der Rentner vorbei. „Wir wollen weder die Kassenleistungen für alte und kranke Menschen ein- schränken noch die Alten aus der Solidargemeinschaft drängen", be- tonte Professor Häußler. Doch müs- se der Beitragssatz der KvdR auf den Durchschnittswert der Allge- meinen Krankenversicherung ange- hoben und ein Teil der Bundeszu- schüsse zur Rentenversicherung an die GKV weitergegeben werden (siehe dazu auch Heft 42).

Zum Stichwort Pflegefallrisiko warnte der KBV-Vorsitzende vor

weiteren Milliardenkosten, die zwangsläufig auf die GKV zukämen Eine bessere Absicherung und Ver- sorgung der Pflegebedürftigen sei aus ärztlicher Sicht zwar zu begrü- ßen, doch bliebe die angestrebte Beitragsstabilität unter diesen Vor- aussetzungen eine Illusion.

Keinen Zweifel ließ Professor Häußler an dem unbedingten Willen der Kassenärzteschaft, an der seit über hundert Jahren bewährten Gliederung der gesetzlichen Kran- kenversicherung festzuhalten. Die geforderte Wahlfreiheit unter allen Kassenarten werde dieses System zwangsläufig zerstören — es käme zum Ausbluten der Ortskrankenkas- sen.

Aus diesem Grunde könne die Wahlfreiheit der Arbeiter vorerst nur im begrenzten Umfange möglich sein. Den Arbeitern sollte zumin- dest eine Alternative im Rahmen der Arbeiterersatzkassen eröffnet werden. Josef Maus

Bayern - Schutzengel für Krankenhäuser und für die Rentner

Bayerns Arbeits- und Sozialmi- nister Dr. Karl Hillermeier hat es bei der Eröffnung des 40. Bayeri- schen Ärztetages in München am 1.

Oktober sorgfältig vermieden, die CSU in Sachen Strukturreform des Gesundheitswesens festzulegen. An- deutungen Hillermeiers zu zwei seit längerem diskutierten akuten Fra- gen — Finanzierung der Krankenver- sicherung der Rentner und weitere Kostendämpfung im Krankenhaus — sind jedoch aufschlußreich:

Die Krankenhausträger dürf- ten auch bei der Strukturreform wie- der mit dem besonderen Wohlwol- len Bayerns rechnen können. Hiller- meier riet nämlich vor dem Bayeri- schen Ärztetag zum Abwarten: das vorhandene Instrumentarium solle zunächst einmal genutzt werden.

Mit dem Krankenhaus-Neuord- nungsgesetz, der geänderten Bun- despflegesatz-Verordnung, Kran- kenhausbuchführungs-Verordnung und der Abgrenzungsverordnung habe man Schritte unternommen, den ausufernden Kosten in der sta- tionären Versorgung entgegenzu- steuern. Bisher seien die Kosten- dämpfungseffekte noch nicht rea- lisiert worden.

©

Die Finanzierung der Kran- kenversicherung der Rentner muß, folgt man den bayerischen Auffas- sungen, innerhalb der Krankenversi- cherung gelöst werden. Man sollte von der Tatsache ausgehen, erklärte Hillermeier nämlich, „daß die de- mographische Entwicklung auch weiterhin eine erhebliche kostenmä- ßige Belastung für die Gesetzliche Krankenversicherung darstellt".

Der Vorschlag, Leistungen für die älteren Menschen aus Steuermitteln zu finanzieren, werde kaum Aus- sicht auf Erfolg haben. Hillermeier setzte sich allerdings „für eine maß- voll zu dynamisierende Anhebung des Krankenversicherungsbetrages der Rentner, eventuell auf den je- weiligen durchschnittlichen allge- meinen Beitragssatz" ein.

I Wahl-Alternative für die Arbeiter

Leistungsausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung je Mitglied für ausgewählte Leistungsgruppen 1976 bis 1986

A-2838 (22) Dt. Ärztebl. 84, Heft 43, 22. Oktober 1987

(2)

Es fiel auf, daß sich Hillermeier zu Absichten für den ambulanten Sektor überhaupt nicht äußerte. Der Präsident der Bayerischen Ärzte- kammer, Professor Dr. Dr. h. c.

H. J. Sewering, sprach den kriti- schen Punkt seinerseits an: Presse- veröffentlichung zufolge wird im Bundesarbeitsministerium erwogen, die Gesamtvergütung gesetzlich an die Grundlohnentwicklung zu bin- den. Das bedeute, erklärte Sewe- ring, daß das volle Krankheitsrisiko, das volle Risiko der Leistungsent- wicklung und das Risiko der steigen- den Kassenärztezahl allein von den Kassenärzten getragen werden muß.

Wenn das über Jahre geschehe, dann „wird die Axt an die. Wurzel der Leistungsfähigkeit der Kassen- ärztlichen Versorgung gelegt".

Sowohl Sewering wie der Präsi- dent der Bundesärztekammer, Dr.

Karsten Vilmar, bezweifelten, ob der Grundlohn überhaupt der geeig- nete Maßstab für die Ausgabenent- wicklung im Gesundheitswesen ist.

Vilmar forderte, die Beitragssatzsta- bilität dürfe nicht „die oberste Ideo- logie der Gesundheitspolitik" sein.

Würde man weiter eine anhaltend starre Kostendämpfungspolitik be- treiben, wären Leistungsbegrenzung und letzten Endes sogar Lebensbe- grenzung die Folge. Sewering erin- nerte daran, daß sich der medizini- sche Fortschritt nicht an der Grund- lohnentwicklung orientiere, sondern an der wissenschaftlichen Entwick- lung der Medizin Auch die Versi- cherten sollten sich überlegen, ob sie nicht bereit seien, mehr als es der Grundlohnentwicklung entspreche, für ihre Gesundheit auszugeben.

Professor Sewering wandte sich schließlich gegen Vorwürfe, die Ver- sicherten nützten ihre Krankenkas- sen aus und die Ärzte betrachteten die Krankenversicherung als Selbst- bedienungsladen: „Das ist eine Ver- leumdung der Versicherten und der Ärzte und das ist keine Basis, von der man aus sinnvoll Entscheidun- gen treffen kann". Medizinischer Fortschritt bedeute nun einmal ein besseres Angebot an medizinischen Leistungen; es sei verständlich, wenn dieses auch von der Bevöl- kerung in Anspruch genommen würde. NJ

Weiterbildung:

Umfragen

fehlprogrammiert

Umfragen im Zusammenhang mit der Strukturreform im Gesund- heitswesen haben zur Zeit im Bun- desarbeitsministerium Hochkon- junktur: So wurden die Kassenärzt- lichen Vereinigungen aufgefordert, ihre Verwaltungskosten zu offenba- ren. Von den Fachressorts der Bun- desländer wurden Wunschzettel für das „Reformgeschäft" eingesam- melt. Nun hat die Blüm-Administra- tion die Bundesärztekammer mit zwei Fragen konfrontiert, die den engeren oder lockeren Zusammen- hang der Strukturreform mit der Weiterbildungsordnung und den Krankenhausstrukturen ventilieren sollen.

Konkret: Es wird fragend unter- stellt, daß die ärztlichen Weiterbil- dungsordnungen ein Auslöser für

„unwirtschaftliche Strukturen im Krankenhausbereich" sein könnten, weil sie „ein Hemmnis" für den Bettenabbau darstellten. Das Mini- sterium will wissen, inwieweit die in Planbetten umrissene Größe einer Fachabteilung Voraussetzung für die Qualifikation als Weiterbildungs- stätte ausschlaggebend ist und inwie- weit die „Zahl der durchgeführten Operationen als Voraussetzung für die Anerkennung als Facharzt" gilt.

Die Mutmaßungen treffen nicht zu, wie die Bundesärztekammer die Blüm-Mannen unverzüglich wissen ließ. Einen indirekten Zusammen- hang zwischen der Weiterbildung von Assistenzärzten an Kliniken und Strukturverwerfungen im stationä- ren Sektor zu unterstellen, geht an den Realitäten vorbei. Der Kran- kenhausträger muß zur Erfüllung seiner Hauptaufgabe, nämlich die ärztliche und pflegerische Betreuung von Patienten, eine angemessene Zahl von Stellen einrichten und vor- halten — gleichviel, ob die Inhaber dieser Stellen sich aus eigenem En- gagement neben ihrer ärztlichen Haupttätigkeit weiterbilden. Die Weiterbildung ist mithin ein Neben- produkt einer aus dem Arbeitsver-

trag geschuldeten ärztlichen Ar- beitsleistung und nicht etwa deren originärer Zweck. Die Ermächti- gung der Weiterbildung bewegt sich in einem inhaltlichen und zeitlichen Rahmen, die durch die persönlichen Voraussetzungen des zur Weiterbil- dung ermächtigten erfahrenen Arz- tes und die Voraussetzungen der Weiterbildungsstätte vorgegeben ist.

Zwar werden die Fachabteilungen in der Regel nach der „Meßlatte Bett"

dimensioniert, doch sind für die Weiterbildungspraxis andere, wich- tigere Kriterien ausschlaggebend: so das Leistungsspektrum der Abtei- lung, die behandelten Patienten, die diagnostischen wie therapeutischen Möglichkeiten u. a. Hinzu kommt . Starre Relationen von weiterzubil- denden Krankenhausärzten und Weiterzubildenden sowie Betten sind ohnedies nicht praxisgerecht.

Sie kommen tatsächlich denn auch nur noch selten zum Zuge. Diesem Erfordernis tragen die Richtlinien über die „Ermächtigung zur Weiter- bildung" (von 1978) Rechnung, in denen die fachbezogenen Betten- richtwerte lediglich als Sollvorschrif- ten ausgewiesen sind.

Es kann doch nicht der An- schein erweckt werden, als ob nur der Weiterbildung wegen und um die Zahl der Pflichtoperationen zu erreichen, Betten vorgehalten und sogar „Spieloperationen" inszeniert werden. Weiterbildungswillige Ärz- te müssen durch learning by doing im Team ärztliches Handeln erler- nen. Dies gilt für operative Fächer in besonderem Maße. Auf zahlenmä- ßig vorgegebene Mindesterfahrun- gen kann auch unter Qualitätsaspek- ten nicht verzichtet werden. Eingrif- fe werden in praxi auf Grund der in- dividuellen medizinischen Indika- tion und des ärztlich als notwendig beurteilten Umfangs der Kranken- versorgung durchgeführt.

Wenn schon über Strukturver- werfungen im Krankenhaus geklagt wird, dann liegen diese außerhalb der Sphäre, die von Ärzten zu ver- antworten und mit zu beeinflussen wäre• nämlich bei den Bedarfsplä- nen der Länder, den Landeskran- kenhausgesetzen und die durch den Gesetzgeber vorgegebenen Struktu- ren für den internen Betrieb! HC Dt. Ärztebl. 84, Heft 43, 22. Oktober 1987 (23) A-2839

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