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Archiv "Zahl der Woche 8" (08.07.2011)

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A 1506 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 27

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8. Juli 2011 In ihrem Konzept zur Fachkräfte -

sicherung will die Bundesregierung dem Ärztemangel unter anderem mit dem Abbau von Bürokratie und mit Änderungen beim Auswahlver- fahren für die Zulassung zum Medi- zinstudium begegnen. Für Ärzte und Ingenieure soll zudem die Vor- rangprüfung der Bundesagentur für Arbeit ausgesetzt werden. Die Ab- schaffung wird durch einen Erlass an die Arbeitsagenturen erfolgen.

Bislang gilt: Will ein Unternehmen eine Fachkraft aus dem Nicht-EU- Ausland einstellen, müssen die Ar- beitsagenturen in jedem Einzelfall prüfen, ob für den Job nicht deut- sche Arbeitnehmer oder im Inland lebende EU-Bürger zur Verfügung stehen.

„Die Streichung der Vorrangprü- fung finden wir richtig“, sagte dazu der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, zumal in- folge der Vorrangprüfung nur drei Prozent aller Fälle abgelehnt wür- den, wie Bundesgesundheitsminis- ter Daniel Bahr (FDP) berichtet ha- be. Wichtig sei jedoch, dass alle ausländischen Ärzte, die nach FACHKRÄFTEMANGEL

Marburger Bund für die Streichung der Vorrangprüfung

Deutschland kämen, nicht nur fachlich, sondern auch sprach- lich und interkulturell kompe- tent seien. „Wo Arzt drauf steht, muss auch immer Arzt drin sein“, forderte Henke.

Den Vorschlag, die Aufent- haltsbegrenzung für Medizin- studierende aus anderen Län- dern aufzuheben, lehnte Hen- ke jedoch ab. Man dürfe die Nachwuchsärzte nicht aus Schwellen- und Entwick- lungsländern wegsaugen, um in Deutschland den selbstver- schuldeten Ärztemangel aus-

zugleichen. fos

Zahl der Woche

8

Prozent der EU-Bevölkerung nahmen 2010 Medikamente gegen Depressionen ein, in der Altersgruppe der 45- bis 54-Jährigen sogar zehn Prozent.

Die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) müssen nicht wie geplant vom 1. Juli 2011 an flächendeckend angewendet werden. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 30. Juni mitgeteilt. Das bedeutet, dass Vertragsärzte und -psychotherapeuten zwar weiterhin verpflichtet sind, ihre Dia gnosen nach der ICD-10-GM zu verschlüs- AMBULANTE KODIERRICHTLINIEN

Keine Anwendung ab 1. Juli

seln, sie müssen dabei aber nicht die AKR anwenden.

Ursprünglich sollten Ärzte und Psychotherapeuten vom dritten Quar- tal an verbindlich nach den AKR ko- dieren. Denn am 1. Juli endete die Übergangsregelung, mit der die KBV und der Spitzenverband der gesetz - lichen Krankenversicherung (GKV) das verbindliche Inkrafttreten des Re-

gelwerks schon einmal um ein halbes Jahr verschoben hatten.

Inzwischen hat die Bun- desregierung in ihrem Refe- rentenentwurf zum Versor- gungsstrukturgesetz aber an- gekündigt, dass die Ver- pflichtung der KBV und des GKV-Spitzenverbands, Am- bulante Kodierrichtlinien zu vereinbaren, ganz entfallen

soll. Die KBV hat daraufhin nach eigenen Angaben den Kassen vor- geschlagen, die Vereinbarung zu den AKR auszusetzen, weil diese nach Inkrafttreten des Versorgungs- strukturgesetzes am 1. Januar 2012 ohnehin nicht mehr gelten würde.

Die Kassen wollten einer einver- nehmlichen Lösung jedoch nur zu- stimmen, wenn diese sich auf die Berechnung künftiger Honorarzu- wächse auswirkt, schrieb der KBV- Vorstandsvorsitzende, Dr. med. An- dreas Köhler, am 30. Juni in einem Brief an die Kassenärztlichen Ver- einigungen. Das hätte nach Ansicht von Köhler zu erheblichen Hono- rarverlusten für die Ärzte geführt.

Man habe deshalb entschieden, die AKR-Vereinbarung einseitig nicht

umzusetzen. HK

Ärzte aus dem Ausland füllen in vielen deutschen Krankenhäusern die Lücken. Künftig soll das Verfahren einfacher werden.

Die Ambulanten Kodierrichtlinien werden mit dem Versorgungsstruk-

turgesetz voraus- sichtlich endgültig

vom Tisch sein.

Foto: Fotolia Foto: dapd

A K T U E L L

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