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Premiere II

Premiere III

Premiere IV

Premiere V

Premiere VI

Premiere VII

„Eberswalder Gespräche“ diesmal in Lutherstadt Wittenberg

Auftaktveranstaltung mit VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck

Feierliche Eröffnung in Eberswalde

Bürgermeister Dr. Schulze und Bergamtspräsident Dr. Freytag gaben Einblicke Wie man Fairness

organisieren kann ?!

Auch Dank Sparkassen wird der Abstand zum Westen kleiner

Premiere I

Über Vorbildwirkung und die Kraft der Kleinen

Erstmals im Heft:

Neue Rubrik

„Kommunalwirtschaftliche Forschung“

Erstmals präsentiert:

Ergebnisse von „Kommunalwirtschaft 2025“

S. 27 S. 14

S. 25

Erstmals in der Hochschule:

„Eberswalder Vorträge zur Kommunalwirtschaft“

Erstmals in Deutschland:

Masterstudiengang Kommunalwirtschaft

Erste Kupferstadt in Brandenburg:

Geologisch-politische Erkundungen S. 28

S. 33

S. 69

S. 78

Erstmals bei uns zu diesem Thema:

IVS-Vorsitzender Dieter Bauhaus

Erstes Interview für UNTERNEHMERIN KOMMUNE 2010:

Claus Friedrich Holtmann

Konrad Felber zieh

t am Vorabend des 20.

Jahrestages der Ein heit nach Dr. Dieste l im Juniheft nun seine B ilanz zur Aufarbeitu ng der DDR-Geschichte (S. 83)

Zur Diskussion:

Ihre Meinung unter

www.unternehmerin-kommune.de

(2)

Sparkassen-Finanzgruppe

Fragen zur Finanzwirtschaft?

Wir helfen Ihnen gern –

in Ihrer Sparkasse oder online unter

www.gut-fuer-deutschland.de

Sparkassen. Gut für Deutschland. s Für uns zählt jeder Einzelne.

Aus Prinzip.

Sparkassen sind gegründet worden, um vor Ort allen Teilen der Bevölkerung bei der eigenen finanziellen Vorsorge zu helfen und den Zugang zu modernen Finanzdienstleistungen zu ermöglichen. Dieses Geschäftsprinzip ist moderner denn je. Denn es vereinigt Kompetenz in Finanzfragen mit sozialer Verantwortung und nachhaltigem Denken und Handeln.

Dem Wohlstand der Region und den dort lebenden Menschen verpflichtet: die Sparkassen.

Gut für Sie – und gut für Deutschland.

GFD Prinzip 210x297+3+3+3 04.08.2010 18:41 Uhr Seite 1

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3 UNTERNEHMERIN KOMMUNE + FORUM NEUE LÄNDER • SEPTEMBER 2010

FORUM NEUE LÄNDER

INFORMATIONEN / INSPIRATIONEN UNTERNEHMERIN KOMMUNE

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60 Apéritif I

Apéritif II

Apéritif III Gastkommentar Energiekonzept 2010

Energiekonzept blendet Wettbewerbsgedanken aus Doppik in Brandenburg

Zwischenstop mit neuen Orientierungshilfen Hypothesen aus gesellschaftspolitischer, humanistischer, ökonomischer und ökologischer Sicht

Kommunalwirtschaft in einer sich wandelnden Welt.

Neue Rolle, neues Verständnis?

Feierliche Eröffnung des Studiengangs für Kommunalwirtschaft in Eberswalde Nachhaltigkeit – Kernaspekt der Kommunalwirtschaft Mittelstandsförderung per Loslimitierung

Effektives Steuerungsinstrument bei öffentlicher Auftragsvergabe?

Mehrheitlich werden einvernehmliche Lösungen gefunden

Inhouse und Markt ohne Grenzen schliessen sich aus Zu den Perspektiven der kommunalen Partnerschaften

Besondere Herausforderung beim Erwerb von Strom- und Gasnetzen Mehr als nur Bekanntmachungspflichten

„Wenn die Harmonie dahin ist, wird das Haar in der Suppe gesucht“

„Wir werden niemals mehr Geld haben als heute“

„Wir sind nicht auf der Jagd, sondern bei der Innenarchitektur“

Risikominimierte und belastbare Kaufpreisermittlung

Anforderungen an den Abschlussvon neuen Konzessionsverträgen

Sektorale Bestandsaufnahmen zu Kommunalwirtschaft 2025

Dritte „Eberswalder Gespräche“:

Prognosen schwierig, aber dringend notwendig

Erste Ergebnisse „Kommunalwirtschaft 2025“ vorgestellt

Eberswalder Vorträge Teil I – VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck Brüssel setzt den Rahmen

Beteiligungen und Strukturen im Überblick

Serie zur Sparkassen-Sportförderung im Osten Deutschlands , Teil 5 Kommunalwirtschaft in Potsdam

Körbe für ganz Mitteldeutschland Stadtwerke Potsdam – Fazit und Ausblick

Chronik einer erfolgreichen Dekade

Geologisch-ökonomische Erkundungen in der Lausitz Leistungsfähiger Konzern mit Potential nach oben

Stabilität und Wachstum für Potsdam

Kupfer kommunale

„Dialog Kommunalwirtschaft “ am 18. August 2010 in Potsdam Bekenntnis zur Daseinsvorsorge durch die öffentliche Hand Zur Zukunft der Gasversorgung in den Neuen Bundesländern

Geschäftsbilanz des Ostdeutschen Sparkassenverbandes

Voraussetzung für stabiles ökonomisches und gesellschaftspolitisches Engagement:

Brücke ins regenerative Zeitalter

Wieder auf dem Wachstumspfad

„Die Sparkassen müssen kommunal bleiben“

Nachrichten

Personalien / Veranstaltungen / Bücher Dessert / Impressum

Das Nauener Tor ist eines der drei noch erhaltenen Stadttore Potsdams. Es stammt aus der Zeit Friedrichs II. Foto: Stadtverwaltung Potsdam/Michael Lüder

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Liebe Leserinnen, liebe Leser,

auf unserer Titelseite lesen Sie siebenmal das Wort „Premiere“. In einer Welt, in der – immer mit reichlich Getöse und viel hei- ßer Luft – vorwiegend alter Wein in neuen Schläuchen gereicht wird, muss deshalb auch der so exponierte dargebotene Begriff kritisch hinterfragt werden. Ist er die Dru- ckerschwärze wirklich wert, mit der er auf’s Papier gebracht wurde?

Dass ich diese Frage bejahe, wird Sie nicht wundern. Schließlich bin ich dafür verant- wortlich, was in diesem Blatt steht. Das aber ist per se noch kein Gütesiegel. Selbiges ergibt sich alleinig aus der Beschaffenheit der Speise! Natürlich habe ich alle Gerichte, die ich Ihnen in dieser Ausgabe, serviere, auch gekostet. Ich gehörte hier und da auch zu den rührenden Köchen, und kann versi- chern, dass in diesem Kreis niemand war, der den Brei verdorben hat.

Das finale Urteil aber treffen ausschließlich die Gäste. Sie, die Leserinnen und Leser. Aber auch die 26 Studenten, die am 14. September 2010 an der Hochschule für nachhaltige Ent- wicklung Eberswalde (FH) an der feierlichen Eröffnung des deutschlandweit ersten Master- Studienganges Kommunalwirtschaft teilnah- men. Sie werden dieses über zwei Semester reichende Bildungsangebot nutzen, sie wer- den es testen, sie werden es mit kritischen Anmerkungen auch qualifizieren.

Der besondere Reiz von Premieren ist nicht die Perfektion in höchster Vollendung. Es ist vielmehr die Mischung aus maximalem Anspruch, aus Improvisation, Innovation und produktiven Lampenfieber. Das wird auch beim Studiengang Kommunalwirt- schaft so sein. Zwischen der ersten Idee und der feierlichen Eröffnung lagen nicht einmal zwei Jahre. Schon wer weiß, wie kompliziert und anspruchsvoll der hochschulrechtli- che Genehmigungsprozess ist, wird ange- sichts dieses Tempos seinen Hut ziehen. Zu bauen, was es noch nie gegeben, ist für alle

Beteiligten eine Herausforderung, die bis an die Substanz geht. Es ist aber auch die Nagelprobe für jene, die solche Innovatio- nen unermüdlich fordern. Jetzt gilt es, sich zu bekennen.

Der erste Testflug ist immer ein Wagnis.

Gefragt sind Vertrauen und Mut. Beides haben jene bewiesen, die ihre Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter zum Berufsbegleiten- den Studiengang Kommunalwirtschaft nach Eberswalde delegierten und sich zuvor mit vielen praktischen und theoretischen Hand- reichungen in das ambitionierte Projekt ein- brachten. Ich nenne beispielhaft die unter dem Dach der VNG – Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft (VuB) agierenden ostdeutschen kommunalen Anteilseigner an der VNG – Verbundnetz Gas AG, und namentlich Rainer Otto, einen der Initiato- ren, sowie Hans-Joachim Herrmann, VKU- Chef für Sachsen-Anhalt und Stadtwerke- Geschäftsführer in Lutherstadt Wittenberg und VuB-Geschäftsführer Andreas Reinhardt, die dieses Engagement fortsetzten.

Ich nenne beispielhaft den Vorstandsvorsit- zenden der Thüga AG, Ewald Woste, und sei- nen Kommunikationschef Christoph Kahlen, die dem kommunalen Thüga-Netzwerk den Zugang zum Studiengang ermöglichten.

Ich nenne beispielhaft den Hauptgeschäfts- führer des VKU, Hans-Joachim Reck und den Vorsitzenden der VKU-Landesgruppe Berlin-Brandenburg, Helmut Preuße. Beide steuerten Ideen bei und delegierten Mitar- beiter an die Eberswalder Hochschule.

Und ich nenne beispielhaft die Oberbürger- meister und Bürgermeister aus dem Harz- kreis, Dr. Eberhard Brecht (Quedlinburg), Peter Gaffert (Wernigerode), Andreas Henke (Halberstadt) und Hanns-Michael Noll (Blankenburg). Diese vier Kommunen werden den Studiengang nicht nur zur Qua- lifizierung von Mitarbeitern aus Verwaltun- gen und Unternehmen nutzen. Sie haben

dort auch eine Projektgruppe angedockt, die im Rahmen von Masterarbeiten die Potenziale interkommunaler Kooperatio- nen im Bereich der Kommunalwirtschaft für den Harzkreis untersuchen soll. Das ist das „Theoria cum Praxi“ von Leibnitz in sei- ner nahezu idealen Erscheinungsform. Der Studiengang bietet die bestmögliche Platt- form. Auch das ist das Werk vieler. Stellver- tretend sei an dieser Stelle dem Präsidenten der Hochschule, Prof. Dr. Wilhelm-Günther Vahrson, gedankt.

Wer heutzutage einen Antrag für einen neuen Studiengang an sein Ministerium adressiert, beweist angesichts der manifes- ten Lehr-Engpässe auch Mut. Hier war es zuvorderst aber Weitsicht. Im Ergebnis gibt es ein zentrales Bildungsangebot, auf das viele, das zeigt die Resonanz, schon lange gewartet haben. Der Startschuss dafür fällt aber nicht in München, nicht in Marburg oder Heidelberg. Die Premierenfeier steigt in Eberswalde im ostdeutschen Brandenburg.

Das ist wahrlich auch ein nachhaltiges Zei- chen, das dem Namen und dem Geist der Hochschule Ehre macht.

Jetzt drücken wir die Daumen. Für Prof. Dr.

Mario Stoffels, den Leiter des Studiengan- ges, der das Projekt mit großem Engage- ment maßgeblich mit auf den Weg brachte, und vor allem für die Studenten. Sie sollen ab Juni 2011 als „Meister der Kommunal- wirtschaft“ neue Zeichen für diese perspek- tivreiche und nachhaltige Form von Ökono- mie setzen. Das ist die Hoffnung, das ist vor allem aber die Erwartung.

Ihr Dr. Michael Schäfer

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5 UNTERNEHMERIN KOMMUNE + FORUM NEUE LÄNDER • SEPTEMBER 2010

Die Stadtwerke sind von den Ergebnissen des

„Atomgipfels“ der Bundesregierung enttäuscht.

Das vorgestellte Energiekonzept der Bundesre- gierung hat aus Sicht der Stadtwerke deutliche Schwachstellen. Es enthält zwar ambitionierte zeitliche Zielmarken für den Ausbau der erneu- erbaren Energien sowie für die Minderung der Kohlendioxid-Emissionen bis zum Jahre 2050.

Dem Anspruch, den Weg dorthin zu beschrei- ben, wird das Konzept aber nicht gerecht. Uns ist das Energiekonzept an vielen Stellen zu un- konkret. Es enthält Prüfaufträge statt klarer Vorstellungen zu den Rahmenbedingungen für anstehende Investitionsentscheidungen. Um einen Investitions- und Modernisierungsstau zu verhindern, muss das Konzept noch weiter kon- kretisiert werden.

Uns enttäuscht vor allem, dass die Bedeutung des Wettbewerbs für den Energiemarkt unter- schätzt wird. Die Äußerungen, dass die Lauf- zeitverlängerungen keinen negativen Einfluss auf den Wettbewerb auf dem Erzeugungsmarkt haben, zeugen von Realitätsferne. Die Effekte sind gravierend, darauf haben auch Monopol- kommission und Bundeskartellamt mehrfach hingewiesen. Ohne funktionierenden Wettbe- werb ist aber keine preiswürdige und nachhaltige Energieversorgung in Deutschland zu erwarten.

Ob es in einem oligopolistisch dominierten Energiemarkt zu einem preisdämpfenden Effekt der Laufzeitverlängerung kommt, ist äußerst unwahrscheinlich. Der VKU hält deshalb die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen zur wettbewerbsneutralen Ausge- staltung der Laufzeitverlängerung für nicht aus- reichend. Vielmehr müssen zusätzliche struktu- relle Maßnahmen getroffen werden, welche die Verzerrungen auf dem Erzeugungsmarkt kom- pensieren, die durch eine Laufzeitverlängerung entstehen. Alte, ineffiziente Kohlekraftwerke der Kernkraftwerksbetreiber könnten vom Markt

genommen werden. Die frei werdenden Kapa- zitäten können dann Wettbewerber wie die Stadtwerke mit neuen, hocheffizienten Anlagen bedienen. Das käme auch dem Klima zugute, da zusätzliche CO2-Emissionen vermieden werden könnten.

KWK muss im Konzept verankert werden

Ein weiterer Aspekt: Zurzeit befinden sich kommunale Kraftwerksinvestitionen in der Größenordnung von 6,5 Milliarden Euro im Bau oder im Genehmigungsverfahren. Diese getätigten kommunalen Investitionen in neue Kraftwerksanlagen waren politisch gewünscht.

Die Stadtwerke haben in der Erwartungshaltung investiert, dass 20.000 Megawatt an Kraftwerks- kapazitäten stufenweise vom Netz gehen. Nach den Beschlüssen der Regierung bleiben diese Ka- pazitäten nun deutlich länger am Netz – zu Las-

ten der Wirtschaftlichkeit der neuen kommuna- len Anlagen. Zusätzlich haben die Stadtwerke mittelfristige Investitionen mit einem Volumen von weiteren sechs Milliarden Euro geplant.

Diese Investitionen müssen nun überprüft wer- den, und selbst bereits realisierte Projekte und Bestandsanlagen sind in ihrer Wirtschaftlichkeit gefährdet.

Das Energiekonzept der Bundesregierung klammert zudem die hocheffiziente gekop- pelte Erzeugung von Wärme und Strom in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) fast vollständig aus. Das widerspricht den selbst gesetzten Zielen der Bundesregierung, die KWK auf 25 Prozent auszubauen. Der KWK kommt in einer nachhaltigen Energieversorgung eine Schlüsselrolle zu, da die Wärmenachfrage durch energetisch verbesserte Gebäude nur allmählich zurückgeht. Von einer Verdopplung der energe- tischen Sanierungsrate auszugehen, ist unrealis- tisch. Das zeigt die Erfahrung mit Förderpoliti- ken der Vergangenheit mehr als deutlich. KWK ist mit Wirkungsgraden von bis zu 90 Prozent die mit Abstand effizienteste Erzeugungstech- nologie und eine kostengünstige Alternative zur teuren Sanierung des Gebäudebestandes. Die Stadtwerke haben allein im Jahr 2008 durch die gekoppelte Erzeugung von Strom- und Nutz- wärme 9,4 Millionen Tonnen CO2 eingespart.

Daher muss der Ausbau der KWK unbedingt im Energiekonzept verankert werden.

Auch beim notwendigen Netzausbau greift das Konzept zu kurz. Es erkennt zwar die Bedeu- tung für die effiziente Integration erneuerbarer Energien erkannt, fokussiert jedoch einseitig auf den Ausbau der „Stromautobahnen“ zur Durch- leitung des erneuerbaren Stroms in die Ver- brauchszentren im Westen und Süden. Für die dezentrale Einspeisung erneuerbarer Energien ist die Verteilnetzebene existenziell – sie wird aber im Energiekonzept nicht einmal erwähnt.

ENERGIEKONZEPT 2010

Energiekonzept blendet

Wettbewerbsgedanken aus

Von Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU)

B

eim sogenannten „Atomgipfel“ am 6. September 2010 im Bundeskanzleramt haben die zuständigen Koalitionsvertreter unter Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel die Eckpunkte des neuen Energiekonzeptes der Bundesregierung festgelegt.

Die Kanzlerin nannte das Ergebnis eine „Revolution“. Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle maß der Einigung „epochale Bedeutung“ zu. „Noch niemals wurde eine so feste Brücke gebaut in das Zeitalter der erneuerbaren Energien“, sagte er. Auch CSU- Chef Horst Seehofer sieht ein „neues Zeitalter“ bei der Energieversorgung. Dieses euphorische Selbstlob der Koalitionäre stieß auf die außerordentlich harsche Kritik der Opposition. Selten gingen bei einem strategischen Thema die Meinungen derart extrem auseinander. Wie die Bewertung aus Sicht der kommunalen Unternehmen ausfällt, erläutert im folgenden Beitrag Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU).

Hans-Joachim Reck

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Energie / Kommunalwirtschaft

Für lokale „Smart Grids“ und den erforderli- chen Ausbau der Verteilnetzebene stehen bei den Stadtwerken erhebliche Investitionen im zweistelligen Milliardenbereich an. Damit diese getätigt werden, muss der Investitionsrahmen ausreichend wirtschaftlich gestaltet werden.

Die Bundesregierung sollte das Bundeskar- tellamt in die weiteren Gespräche mit einbe- ziehen und deren Wettbewerbsexpertise im Energiemarkt ausreichend berücksichtigen.

Außerdem bedarf es einer langfristigen Plan- barkeit für die Energiewirtschaft insgesamt und daher ist die Unsicherheit durch ein mögliches Verfassungsurteil kontraproduktiv für die notwendigen Investitionen.

www.vku.de UNSER AUTOR

Hans-Joachim Reck ist seit dem 1. Sep- tember 2007 Geschäftsführendes Präsidial- mitglied und Hauptgeschäftsführer des Ver- bandes kommunaler Unternehmen (VKU) in Berlin. Der Jurist war lange Zeit in der Politik in verschiedenen Funktionen aktiv: u.

a. von 1993 – 1996 als Bundesgeschäfts- führer der CDU und 2003 – 2005 als Gene- ralsekretär der CDU in Nordrhein-Westfalen.

Seine privatwirtschaftliche Erfahrung kommt aus dem Engagement im Management der Deutschen Telekom AG und als Partner bei der Heidrick & Struggles Unternehmensbe- ratung GmbH & Co. KG.

Eine moderne KWK-Anlage bei den Stadtwerken Leipzig Foto: VKU/regentaucher.com

in „Monsieur Megakonzern“ umbenennen sollte. Denn „Brüderle“, so argumentiert Schlandt,

„macht Politik für die vier großen Energieunternehmen und lässt 796 Stadtwerke fallen. Diese kommunalen Versorger, die sehr viel in eine schnelle Energiewende investieren, schreiben nun rote Zahlen“, zieht der Kollege von der „Berliner Zeitung“ sein Fazit. Die Verzögerung des Wechsels in eine neue regenerative Energiewelt und die Behinderung von Innovation trifft die Stadtwerke direkt.

Darüber hinaus aber haben die „roten Zahlen“, die diese Unternehmen in ihre Bücher schreiben müssen, noch ganz andere, verheerende Folgen. Die kommunalen Versorger sind in Deutschland glänzend aufgestellt. Weil sie hoch effizient arbeiten, werden trotz günstiger Preise, von denen die Kunden profitieren, auch Überschüsse erzielt. Die sind für die Kommunen geradezu überlebens- wichtig. Fast zeitgleich mit der Verkündung der „revolutionären“ Ergebnisse des Atomgipfels, gingen die kommunalen Spitzenverbände in die Öffentlichkeit. Sie informierten über das Rekorddefizit bei Deutschlands Kommunen, das in diesem Jahr bei rund 15 Mrd. Euro liegt. Für dieses Desaster trägt in erheblichem Maße der Bund die Verantwortung, der den Kommunen speziell im Sozialbereich immer neue Aufgaben aufbürdet, ohne für eine angemessene Finanzierung zu sorgen.

Insofern sind die Benachteiligung kommunaler Unternehmen durch die Wettbewerbsverzerrenden Beschlüsse im Kanzleramt und das kommunale Finanzdesaster zwei Seiten einer Medaille: Das Schicksal der Kommunen hat für die Bundespolitik offenbar keine Bedeutung. Im Gegenteil. Selbst die Bereitschaft der Städte, sich zu einem erheblichen Maße am eigenen Schopf aus dem Sumpf zu ziehen, wird sabotiert. Gut funktionierende kommunale Versorger kompensieren nämlich zum Teil auch die strukturellen Defizite in den Kommunalfinanzen, die der Bund schon seit Jahrzehnten dul- det. Auch die aktuell tätige Reformkommission wird keine Abhilfe schaffen. Viel mehr, als zum x-ten Male die Gewerbesteuer zur Disposition zu stellen, ist den Mitgliedern bis dato nicht eingefallen.

Die Effekte kommunalwirtschaftlicher Betätigung sind vielfältig und segensreich: Der Autor dieser Zeilen hat folgende identifiziert:

Den Nachfrageeffekt: Die kontinuierliche Nachfrage nach Produkten und Leistungen in der jeweiligen Region als Existenzgrundlage für die dort existierenden privaten Unternehmen.

Den Beschäftigungseffekt: Die nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen.

Den Konsumtionseffekt: Die dauerhafte Sicherung von konsumtiver Nachfrage als Aspekt der nachhaltigen Arbeitsplatzsicherung.

Den Innovationseffekt: Die Stimulierung und Auslastung von F/E-Kapazitäten durch Auftragsvergaben z. B. im Bereich der Erneuerbaren Energien.

Den Investitionseffekt: Kontinuierliche Investitionstätigkeit auf der Grundlage von Ertragsstärke.

Den Ausbildungseffekt: Die Generierung von qualifizierten Ausbildungskapazitäten und die Übernahme in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.

Den Steuereffekt: Die Generierung von kommunalen Steuereinnahmen insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer.

Den Wachstumseffekt: Die Stimulierung von Wachstum und Expansion für kleine und mittlere Unternehmen der Privatwirtschaft durch stabile Nachfrage.

Den gesellschaftspolitischen Effekt: Eine effiziente Wertschöpfung mit ihren Erträgen als Grundlage für gesellschaftspolitisches Engagement.

Den Nachhaltigkeitseffekt: Die Konzentration in der wirtschaftlichen Betätigung auf regionale Ressourcen beim Human- und Sachkapital, dezentrale Lösungen, Kreislaufwirt- schaftsmodelle und regenerative Energien.

Diese Wirkungen gehen von Unternehmen aus, die im Wettbewerb stehen. Dort schlagen sie sich prächtig, trotz einer Fülle von Benachteiligungen. Das sind bisher vor allem die Beschrän- kungen im Gemeindewirtschaftsrecht. Die neue Keule heißt Energiepolitik. Wenn das so wei- tergeht, dann werden wir wohl absehbar die kommunale Selbstverwaltung beerdigen müs- sen. Denn auch an der kommunalen Basis, dort wo unser demokratisches Gemeinwesen, seine Lebenskraft entfaltet, gilt der Satz: „Ohne Moos, nichts los.“

Michael Schäfer

„Die FDP“ zertrümmert den Energie-Mittelstand“, titelte der Kommentator der „Berliner Zeitung“, Jakob Schlandt am 9.

September und schlägt vor, dass sich Minister Rainer Brü- derle – er lässt sich gern als „Mister Mittelstand“ feiern – ,

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7 UNTERNEHMERIN KOMMUNE + FORUM NEUE LÄNDER • SEPTEMBER 2010

DOPPIK IN BRANDENBURG

Zwischenstop mit neuen

Orientierungshilfen

Von Klaus Rabolt und Sabine Gräf, PricewaterhouseCoopers AG

D

as vielgelobte Brandenburger Pilotkonzept zur Doppik-Implementierung – wir berichteten ausführlich über den Start in der Ausgabe Juni/2003 – wurde Ende 2007 erfolgreich abgeschlossen. Die Modellkommunen haben inzwischen ihre Eröffnungsbilanzen vorgelegt. Diese sind größtenteils auch schon geprüft. Inzwischen rückt bei allen Kommunen ins Bewusstsein, dass mit dem doppischen Zeitalter ganz erhebliche Veränderungen in den Verwaltungsstrukturen und -Abläufen verbunden sind. Wohin die Reise geht, und was auf die Kommunen alles zukommt, ist Gegenstand des nachfolgenden Beitrages.

Unsere Autoren, Klaus Rabolt und Sabine Gräf von der PricewaterhouseCoopers AG in Berlin, sind in Sachen Doppik in Brandenburg viel unterwegs und begleiten und prüfen die Kommunen und ihre Unternehmen.

Klaus Rabolt Sabine Gräf

Wie war der bisherige Ablauf?

Im Jahr 2004 hat das Land Brandenburg das Modellprojekt ausgelobt und als exter- nen Berater PricewaterhouseCoopers (PwC) ausgewählt. Die Pilotierung der Kommunen sah vor, dass Ergebnisse geliefert werden, die dann allen weiteren Kommunen als Hilfe- stellung für die eigene Umstellungsphase zur Verfügung stehen. Zu vielen Themen wurden Workshops vorbereitet und die Praxisumset- zung mit den beteiligten Piloten, dem In-

nenministerium und den Rechnungsprüfern diskutiert. Wichtige Ergebnisse flossen in die Gesetzgebung ein. Dazu gab es Publizität unter der Rubrik „Häufig gestellten Fragen“

im Internetportal des Landes Brandenburg (doppik-kom.brandenburg.de).

Dem Pilotprojekt folgte das Gesetzgebungs- verfahren. Die Regelungen zur doppischen Haus- haltswirtschaft sind in 2008 in Kraft getreten.

Vermögenserfassung und -Bewertung:

Als häufig sehr schwierig und aufwändig hat sich die Vermögensbewertung im Rahmen der Eröff- nungsbilanz herausgestellt. Hauptproblem: die Anschaffungs- und Herstellkosten (AHK) sind oft nicht bekannt sind oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand zu ermitteln. Gemäß § 85 Abs.

2 Bbg KVerf können in diesem Fall abweichende Bewertungsmethoden angewendet werden. Ein weiteres Problem stellt der Umstand dar, dass viele Vermögensgegenstände, die in der kom- munalen Bilanz abzubilden sind, nicht oder nur sehr schwer unter betriebswirtschaftlichen Ge- sichtspunkten bewertet werden können. Als Bei-

spiel seien hier Seen, Straßenbäume, Parks oder andere öffentliche Grünanlagen genannt. Vor diesem Hintergrund war es wichtig, sich bei der Bewertung von dem (betriebswirtschaftlichen) Gedanken zu lösen, dass in der kommunalen Bi-

lanz marktorientierte Verkehrswerte abgebildet würden. Für einen Großteil des kommunalen Vermögens ist eben keine oder kaum allgemeine Nachfrage vorhanden.

ˆEs galt daher, geeignete Verfahren zu finden, um trotzdem Angaben in die Eröffnungsbi- lanz aufnehmen zu können, die dem tatsäch- lichen Vermögensbild entsprechen. Hierfür erwiesen sich insbesondere als geeignet:

ˆFür die Bewertung des Grund und Bodens:

Die von den Gutachterausschüssen ermittelten, zum Bilanzstichtag aktuellen Bodenrichtwerte;

ˆFür die Bewertung von Gebäuden: Das Sachwertverfahren;

Für die Bewertung der Straßen: Die Ermittlung von Wiederbeschaffungszeitwerten. Es handelt sich grundsätzlich nicht um Werte, die am freien Markt im Falle einer potentiellen Veräußerung er- zielbar wären, sondern – gerade bei den Gebäuden – um Substanzwerte. Dies muss dem Leser einer kommunalen Bilanz bewusst sein, um Trugschlüs- se z. B. hinsichtlich des Vorhandenseins möglichen Konsolidierungspotenzials von vornherein auszu- schließen. Im Mittelpunkt steht die Nutzenstiftung für öffentliche Zwecke und das dafür im Vermögen gebundene Kapital. Dieses dient als Anhaltspunkt für den künftigen Bedarf an Erhaltungsaufwen- dungen und Ersatzbeschaffungen.

Eröffnungsbilanz

Für die Eröffnungsbilanz haben sich die Piloten mit Unterstützung von Land und Beratern auf folgende wichtige Hinweise verständigt:

ˆEs hat sich als sinnvoll erwiesen, das zu- ständige Rechnungsprüfungsamt frühzei- tig in die Überlegungen zur Inventur, zur Bewertung und zur Erstellung der Eröff- nungsbilanz einzubeziehen. Die hierdurch zu erzielenden „Mitnahmeeffekte“ wirken sich im Nachhinein verständnis- und zeit- fördernd sowie effektivitätssteigernd aus.

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Kommunalfinanzen

PWC-LEISTUNGSANGEBOTE ZUR UNTERSTüTZUNG DER DOPPIK-IMPLEMENTIERUNG

ˆ Coaching im Umstellungsprozess (Projektplanung und Begleitung des gesamten Prozes- ses) mit eigenem Projektmanagementtool

ˆ Unterstützung bei der Erfassung und Bewertung des Infrastrukturvermögens (insbe- sondere der Strukturierung der Straßenerfassung und -Bewertung gemäß den örtlichen Besonderheiten mit eigener Software)

ˆ Beratung bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz

ˆ Politikberatung

ˆ Schulungen zu allen Aspekten der Doppik

ˆ Vorprüfung der Unterlagen für die Eröffnungsbilanz, bevor diese dem Prüfer vorgelegt werden

ˆ Prüfung der Eröffnungsbilanz

ˆ Prüfung doppischer Jahresabschlüsse

ˆ Teilprüfungen (Eröffnungsbilanz/Jahresabschluss) in Absprache mit dem zuständigen Rechnungsprüfungsamt

ˆ Beratung bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses

ˆ Gesamtbegleitung des Projektes Gesamtabschluss

ˆ Vorprüfung der Unterlagen für den Gesamtabschluss, bevor diese dem Prüfer vorgelegt werden

ˆEine umfassende und für jedermann gut nachvollziehbare Dokumentation der Be- wertung stellt eine wesentliche Grundlage für die prüffähige Erstellung der Eröff- nungsbilanz dar.Die frühzeitige und einheit- liche Festlegung von Bewertungsstandards vermeidet spätere Einzelfalldiskussionen.

ˆIn der Eröffnungsbilanz fehlerhafte oder zu Unrecht angesetzte Aktiva und Passiva können bis zum vierten, der Eröffnungsbilanz nach- folgenden Jahresabschluss korrigiert werden, wenn es sich um wesentliche Beträge handelt.

Doppische Haushaltswirtschaft Die ersten Wochen und Monate der doppischen Be- wirtschaftung stellen auch bei bester Vorbereitung für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung dar. Zur Minimierung der Umstellungsbelastung sollten im Vorfeld klare Vereinbarungen insbeson- dere zu folgenden Themen getroffen werden:

ˆEindeutige Vorgaben zum Belegdurchlauf

ˆVerfahren der Abbildung von Geschäftsvorfäl- len, die auch die Anlagenbuchhaltung betreffen

ˆVorgehensweise zur Mittelbindung und zu Aufträgen

ˆVorgehensweise zur Erstellung von Deckungskreisen

ˆDurchführung der Mittelbewirtschaftungs- kontrolle sowohl aktiv (systemtechnisch) als auch passiv (durch z. B. Leserechte)

ˆVerfahren und spezielle doppische Beson- derheiten von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen

ˆKamerale Kassenreste sollten zum Zeit- punkt der Überleitung in das doppische System möglichst nur auf Personenkonten vorhanden sein, um den manuellen Über- leitungs- und Erfassungsaufwand in Gren- zen zu halten und möglichst frühzeitig Einzahlungen automatisiert diesen offenen Forderungen zuordnen zu können.

ˆUm den doppischen Echtbetrieb zu un- terstützen bieten sich u. a. folgende Maß- nahmen an:

• inhaltliche und systemseitige Schulung der Beschäftigten in der Buchhaltung.

• vor allem bei einer dezentralen Geschäfts- buchhaltung sollten die Beschäftigten in der Anfangsphase zusammengenommen werden, um ihnen die Gewöhnung an die noch nicht so vertrauten Abläufe und Inhalte zu erleichtern.

• als zusätzliche Qualitätssicherung kann vor allem in der ersten Zeit der doppischen Bewirtschaftung eine Kontierungsprüfung eingerichtet werden, welche jede Buchung hinsichtlich ihrer Kontierung überprüft;

• Einrichtung einer Hotline für alle Systemnutzer;

• Durchführung von Abstimmungsrunden, um die Übereinstimmung von Planung und Bewirtschaftung sicherzustellen, unter Hinzuziehung der Hauptbuchhaltung, der Kämmerei und der betroffenen Bereiche;

• fortlaufende Vervollständigung des Kontierungshandbuches;

• Prüfung der Umsetzbarkeit und Effizienz der Anbindung von Vorverfahren, die Mas- sendaten liefern.

Doppischer Jahresabschluss Für das Themenfeld des Jahresabschlusses haben die Beteiligten vor allem auf folgende As- pekte hingewiesen:

ˆDer größte Unterschied in den Jahres- rechnungen zwischen Kameralistik und Doppik besteht in dem unterschiedlichen Herangehen an das Leistungs-, Fällig- keits- und Zahlungsprinzip. Während in der Kameralistik die Verbuchung im Rechnungswesen primär durch die Fäl- ligkeit bzw. den Zahlungsfluss gesteuert wurde, unterliegt die Doppik anderen Funktionsmechanismen wie z.B. der Er- gebnis- und Finanzrechnung.

ˆIn der Ergebnisrechnung spielt das Leis- tungsprinzip eine Rolle; mit Erbringung der Leistung ist das Ergebnis zu belasten.

Die Fälligkeit des möglichen Zahlungs- flusses und auch der Zahlungsfluss selbst haben auf die Ergebnisrechnung (im Ge- gensatz zur kameralen Rechnung) keinen Einfluss.

ˆDie Finanzrechnung beinhaltet nur die Zahlungsströme. In ihr werden sämtli- che Ein- und Auszahlungen des Jahres dargestellt. Das Ergebnis der Finanz- rechnung ist somit die Veränderung des Geldmittelbestandes im abgelaufenen Haushaltsjahr.

ˆIm kameralen System war es zu Beginn eines neuen Haushaltsjahres nur bedingt möglich, Ausgaben des abgelaufenen Haus- haltsjahres noch in das alte Haushaltsjahr zu buchen. In der Regel wurden die Aus- gaben, die sich auf das alte Haushaltsjahr DOPPIK IN BRANDENBURG

2005:

Auslobung des Modellprojektes

• Kommunen: Landeshauptstadt Potsdam

• Kreisangehörige Stadt Königs Wusterhausen

• Kreisangehörige Stadt Nauen

• Landkreis Dahme-Spreewald

• Landkreis Ostprignitz-Ruppin

• Gemeinde Boitzenburger Land

• Gemeinde Leegebruch

• Amt Gerswalde mit amtsangehörige Gemeinde Gerswalde

Berater:

PricewaterhouseCoopers AG 2007:

Abschlussbericht des Modellprojektes 2008:

Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens:

Kommunalverfassung, Kommunaler Haushalts- und Kassenverordnung 01. 2011:

Letzter Termin für die Umstellung der brandenburgischen Kommunen 01. 2013:

Letzte Frist für die Erstellung einer konsolidierenden Gesamtbilanz

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9 UNTERNEHMERIN KOMMUNE + FORUM NEUE LÄNDER • SEPTEMBER 2010

UNSERE AUTOREN

Klaus Rabolt, Dipl.-Kfm., Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Partner der PwC, wurde im Mai 1957 in Rastatt/Baden geboren.

Nach seinem Abschluss als Diplom-Kauf- mann an der Universität Mannheim legte er die Berufsexamina als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ab. Herr Rabolt ist seit 1995 Partner im Bereich „Public Services“

der PricewaterhouseCoopers AG bzw. der Vorgängerunternehmen.

Er verfügt über einen breiten Erfah- rungshintergrund in den Bereichen der öffentlichen Einrichtungen und Unter- nehmen, insbesondere bei Ver- und Entsorgungsunternehmen, Verkehrsbe- trieben, kulturellen Einrichtungen, Unter- nehmen des Gesundheitswesens und Unternehmen der Immobilienwirtschaft.

Er ist verheiratet und hat drei Kinder.

Sabine Gräf, Dipl.-Wirtschaftsinformatike- rin (FH), Senior Consultant der PwC wurde im Februar 1963 in Bottrop geboren.

Im Nachgang zu ihrem Abschluss als Sparkassenbetriebswirtin schloss sie 2004 das Studium zur Wirtschaftsinformatikerin in Gütersloh an der Fachhochschule der Wirtschaft ab. Frau Gräf ist Beraterin und Prüferin im Segment „Public Services“ der PricewaterhouseCoopers AG. Sie besitzt einen breiten Erfahrungshintergrund in den Bereichen Strategisches Manage- ment, Projektsteuerung und -Planung sowie Vermögenserfassung, -bewertung und -bilanzierung.

Sie ist geschieden und hat zwei Kinder.

bezogen, bereits auf den Ansatz des neuen Haushaltsjahres gebucht und belasteten so- fort den Planansatz.

ˆIn der Doppik werden die Aufwendungen und Erträge des abgelaufenen Haushaltsjahres auch noch auf den Leistungszeitraum im al- ten Haushaltsjahr gebucht. Dieses ist bis zur endgültigen Fertigstellung der Jahresrechnung möglich.

ˆFür reine Umbuchungen und Abschluss- buchungen im Rahmen des Jahresab- schlusses, die nicht für die KLR relevant sind und somit keiner monatlichen Ein- zelperiode zuzuordnen sind, empfiehlt es sich, eine 13.  Periode im IT-System zu eröffnen und zu bebuchen. Damit lassen sich bestimmte Buchungsvorgänge, wie beispielsweise Abschlussbuchungen, leich- ter nachvollziehen.

ˆGerade im Übergang von der Kamera- listik zur Doppik sollte deutlich werden, dass es einen sauberen Schnitt aufgrund der Unterschiedlichkeit dieser beiden Rechnungssysteme nicht gibt. Dabei ist zu entscheiden, ob die Gewichtung auf einen sauberen Abschluss der Kamera- listik gelegt wird (dies ist gerade auch bei der Problematik der Bildung von Kassenausgaberesten relevant) oder ob man den Beginn der Doppik möglichst leistungsgerecht und somit ohne Ergeb- nisbelastung mit Aufwendungen des Vorjahres realisieren möchte.

Gesamtabschluss

Ein weiteres umfassendes Thema aus dem Pilotprojekt ist der Gesamtabschluss. Für eine kommunale Gebietskörperschaft soll ein Gesamtabschluss in Anlehnung an die han- delsrechtlichen Konzernrechnungslegungsvor- schriften erstellt werden. Der Gesamtabschluss

baut auf den Einzelabschlüssen der Kommune und ihrer verselbständigten Einheiten auf. Er besteht aus einer Gesamtbilanz, einer Gesamt- ergebnisrechnung, einer Gesamtfinanzrech- nung (Kapitalflussrechnung), einem Konsoli- dierungs- und Beteiligungsbericht sowie den dazugehörigen Anlagen.

Wie jedes betriebliche Geschehen, sollte auch eine Konsolidierung zunächst geplant und dann mit Hilfe organisatorischer Maß- nahmen verwirklicht werden. Die KomHKV verlangt auch von kleinen Kommunen, die i.

d. R. über nur geringe Personalkapazitäten ver- fügen, die Erstellung eines Gesamtabschlusses.

Es ist daher auch besonders für diese Kommu- nen empfehlenswert, gute, vollständige und leicht verständliche schriftliche Arbeitsanwei- sungen (eventuell gemeinschaftlich mit ande- ren Kommunen) zu erstellen. In diesen sollte der Arbeitsablauf für die Erstellung des Ge- samtabschlusses inhaltlich und organisatorisch ausreichend beschrieben sein.

Erfahrungen aus dem Projekt haben ge- zeigt, dass es sehr hilfreich sein kann, zunächst eine Gesamteröffnungsbilanz zu erstellen.

Diese „Probebilanz“ stellt eine wichtige Erfah- rung auf dem Weg zur Erstellung eines ersten prüffähigen und publizierbaren Gesamtab- schlusses dar.

Die Konzernrechnungslegung erfordert eine Reihe von Integrations-, Anpassungs- und Ag- gregationsmaßnahmen. Je nach Art und Um- fang der zu konsolidierenden Jahresabschlüsse kann die Erstellung des Gesamtabschlusses auf Basis von Excel-Tabellen bzw. Datenbankpro- grammen erfolgen und/oder mit Hilfe einer spezifischen Konsolidierungssoftware durch- geführt werden. Die Entscheidung hierüber sollte nicht nur unter kurzfristigen finanziellen Aspekten getroffen werden, sondern auch die Dokumentationsanforderungen für den Ge- samtabschluss berücksichtigen.

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Kommunalfinanzen

Gabriele Eberwein

„Für Umstellung sind Verwaltung und Politik verantwortlich“

Fragen an Gabriele Eberwein, Leiterin Finanzen der Gemeinde Boitzenburger Land

UNTERNEHMERIN KOMMUNE + FORUM NEUE LÄNDER:

Ihre Gemeinde war beim Modellprojekt Dop- pik des Landes beteiligt. Welche Erfahrungen aus der Pilotierung sollten die anderen Kom- munen vor allem zur Kenntnis nehmen?

Eberwein:

Auf alle Fälle ist ein gut durchdachtes und auf die jeweilige Kommune abgestimmtes Zeit-, Ressour- cen- und Personalkonzept notwendig. Die im Konzept vorgesehenen Termine sollen unbedingt gehalten werden. Alle Mitarbeiter müssen auf dem Weg zur Doppik mitgenommen und teilweise in- dividuell vorbereitet werden. Die Umstellung des Rechnungswesens ist nicht Sache der Kämmerei, sondern der ganzen Verwaltung und auch der Po- litik. Unsere politischen Vertreter wurden bereits sehr zeitig, fast zwei Jahre früher, auf die Umstel- lung vorbereitet. Dazu wurde eine Extra-Schulung für die Kommunalpolitiker durchgeführt. Auch der Produktplan und die Tiefe der Planungsdarstellung wurden den Politikern erläutert und gemeinsam mit ihnen beschlossen. Der Produktplan ist so rechtzei- tig zu erarbeiten, damit eine sofortige Zuordnung des Inventars zu den einzelnen Produkten erfolgen kann. Das erspart Doppelarbeiten und damit Frust bei den Mitarbeitern. Soviel Produkte wie nötig, und so wenig wie möglich sollte die Devise sein.

Alles was an Produkten vorhanden ist, zieht auch Produktkonten nach sich, die zu beplanen und ab- zurechnen sind. Die Erstellung der Matrixtabellen zur Überleitung von kameralen Haushaltsstellen zu doppischen Produktkonten lief recht reibungslos.

Jeder Mitarbeiter erhielt nach der Umstellung die Überleitungstabellen als „Navigation“ vom Alten zum Neuen. Vor der Umstellung sollte man auch noch einmal den Geschäftsablauf in der Verwaltung kritisch betrachten. So beispielsweise die Frage, ob eine zentrale, oder dezentrale Buchführung aufge- baut werden soll. Gut geschultes und motiviertes Personal ist eine Grundvoraussetzung!

Die weit verbreitete Meinung, die Doppik braucht unbedingt Betriebswirtschaftler in den Verwaltungen, teile ich so nicht. Kommunale Buch- führung mit all ihren Besonderheiten wird nicht automatisch eine doppelte kaufmännische Buchfüh- rung, nur weil in den Kommunen jetzt auch Soll an Haben gebucht wird. Natürlich ist auch die kameral genutzte Software einer kritischen Betrachtung zu unterziehen, ob sie auch wirklich „doppiktauglich“

ist. Folgendes Fazit aus unserer Pilotierung ist mir besonders wichtig: Konstruktive Kritik sollte an einer Stelle zusammenlaufen und bewertet werden.

Nur dann erkennt man rechtzeitig Schwachstellen und beugt zukünftigen Fehlern vor. Suchen Sie recht-

zeitig den Kontakt zu den örtlichen Prüfern, auch für diese ist es „Neuland“ und nichts ist demotivierender als beschwerliche Arbeitsprozesse noch einmal anzu- fassen. Wir befinden uns jetzt im fünften Jahr der Doppik. Der vierte Jahresabschluss (2009) ist zurzeit in der Prüfung. Es war in den ersten beiden Jahren ein beschwerlicher Weg, aber aus Fehlern lernt man und wird sicherer. Sprechen Sie mit anderen Kom- munen. Der Prozess ist nicht so beschwerlich, weil man „Leidensgenossen“ an seiner Seite weiß.

Konferenz mit den Beteiligungen UNTERNEHMERIN KOMMUNE + FORUM NEUE LÄNDER:

Ist Ihr Gesamtabschluss schon fertig, und welche Stolpersteine mussten Sie auf dem Weg dorthin beiseite räumen?

Eberwein:

Die erste Frage muss ich mit einem Jein beantwor- ten. Im Sommer des vorigen Jahres habe ich mich intensiv mit der Erarbeitung des Gesamtabschlusses der Gemeinde beschäftigt. Doch wer, gerade in den kleinen Kommunen, hat dafür das entsprechend ausgebildete Personal? Das zweite Problem war die Software. Nach intensivem Literaturstudium und Beschäftigung mit der komplizierten Materie habe ich dann mit Hilfe von Excel-Tabellen letztendlich eine Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung , Ka- pitalflussrechnung und auch diverse Anlagen erstellt.

Beim Erarbeiten des Gesamtlageberichtes kam dann das Rundschreiben vom MI, dass der Gesamtab- schluss erst ab 2010 zwingend zu erarbeiten ist, und ich habe von einer weiteren Arbeit an den restlichen Anlagen abgesehen. Aber bis dahin gab es schon etli- che Stolpersteine aus dem Weg zu räumen.

Es wurde eine Konferenz mit allen Beteiligungen, bei uns fünf an der Zahl, durchgeführt, um das Ver- ständnis der Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu erleichtern. Die Reaktion reichte von kompletter Abwehrhaltung bis zu sehr guter Zusammenarbeit.

Im Ergebnis wurde eine Gesamtabschlussrichtlinie entwickelt und auch eine Gegenüberstellung von HGB-Regelungen für Konzerne zu den spezifi- schen Landesregelungen des Gesamtabschlusses. In diesem Jahr bin ich gerade wieder beim Gesamtab- schluss und muss sagen, dass die Beteiligungen hier eine durchweg gute Zuarbeit leisten. Auch die Soft- ware wurde entsprechend neu programmiert und die voll zu konsolidierenden Einzelbilanzen sind mittlerweile über Kontenbrücken fehlerfrei eingele- sen worden. Im vorigen Jahr wurde über die Analy- se von Differenzen klar, dass auf einen einheitlichen Buchungsschluss bei den voll zu konsolidierenden Beteiligungen zu achten ist, um Aufrechnungsdif- ferenzen zu vermeiden. Aus diesem Grund wurde auf das Signal der Mutter, also Gemeinde, auch bei unseren Eigenbetrieben das Buchen in das alte Wirtschaftsjahr eingestellt. Gleichzeitig wurde auch deutlich, dass es für einige spezifischen Er- gebnisse aus dem Gesamtabschluss keine Regelun- gen in den Vorschriften zu finden sind und plötz- lich fragt man sich: Wo gibt es ein Konto für den passivischen Unterschiedsbetrag, was nehme ich für Stammkapital oder Gewinnrücklage und in welchem Kontenbereich takte ich den Firmenwert ein? Besser wäre es, auch hier Prüfer mit einzubin- den. Vermutlich wird die Gemeinde dafür keine zusätzlichen Mittel bereitstellen können. Noch ist der Gesamtabschluss aber nicht pflichtig.

UNTERNEHMERIN KOMMUNE + FORUM NEUE LÄNDER:

Welche Unterstützung wünschen Sie sich vom Land nach Auslaufen des Modellprojektes?

Eberwein:

Ich finde es sehr schön, dass sich die Mo- dellkommunen noch immer gemeinsam mit dem Ministerium des Innern halbjährlich zu einem Erfahrungsaustausch treffen.

Leider sind die dafür zuständigen Mitar- beiterinnen des Ministeriums mit ihrer täg- lichen Arbeit neben der Doppik schon mehr als genug ausgelastet. Trotzdem versuchen Sie, gemeinsam mit uns Lösungsvorschläge zu er- arbeiten. Es gibt noch viele Baustellen, z.B. die Pensionsrückstellungen nach dem BilMoG.

Wie wird sich das BilMoG überhaupt in den Kommunen und mit welchen Konsequenzen auswirken: Ergänzungen von Konten, Proble- me in Zusammenhang mit der Kassenstatistik.

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11 UNTERNEHMERIN KOMMUNE + FORUM NEUE LÄNDER • SEPTEMBER 2010

Ergebnisse der Risikoanalyse maßgeblich für Prüfungsintensität

Fragen an Christian Erdmann, Leiter Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Potsdam

UNTERNEHMERIN KOMMUNE + FORUM NEUE LÄNDER:

Wie werten Sie den Aufwand für das Prüfen der Eröffnungsbilanz der Landeshauptstadt?

Erdmann:

Der Aufwand für die Prüfung der Eröff- nungsbilanz ist hoch. Die korrekte Aufnahme und Bewertung des kommunalen Vermögens und der Schulden, sowie deren Prüfung erfor- dern von Verwaltung und örtlicher Prüfung daher einen erheblichen Einsatz von Ressour- cen, der neben die übrigen gesetzlichen und übertragenen Aufgaben der örtlichen Prüfung tritt.

Hier ist zu berücksichtigen, dass die örtli- che Prüfung sowohl die Aufgaben einer Inter- nen Revision als auch eines Abschlussprüfers wahrnimmt. Dieses erfordert eine sorgfältige Prüfungsplanung, insbesondere für das neue Aufgabenfeld der Prüfung der Eröffnungsbilanz und künftige Jahresabschlussprüfungen.

Es ist genug für alle da

... wenn wir miteinander teilen. Helfen Sie uns zu helfen.

Foto: Ch. Krackhardt

Postbank Köln 500 500 500 BLZ 370 100 50

Prüfungsgegenstand sind neben der Eröff- nungsbilanz auch die Angabe- und Berichter- stattungen im Anhang, da diese wesentlich zum Verständnis der Vermögens- und Schuldenlage beitragen. Der Grundsatz der Wirtschaftlich- keit bei der Prüfungsdurchführung erfordert, dass die Prüfung der Eröffnungsbilanz insbe- sondere die Positionen umfasst, die sich wesent- lich auf die Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage auswirken können.

Der Entscheidung darüber, welche Prüffel- der mit welcher Intensität geprüft werden, muss daher eine Risikoanalyse und die Ermittlung einer Wesentlichkeitsgrenze vorausgehen. Zur Risikobestimmung wird versucht, inhärente Ri- siken (also das verwaltungs- bzw. verwaltungs- umfeldimmanente Fehlerrisiko) sowie Kont- rollrisiken zu ermitteln.

Dieses wird von der örtlichen Prüfung über- wiegend auf der Grundlage der Beobachtung oder prüferischen Begleitung der verwaltungs- weiten Verfahrensumstellung bzw. aufgrund der

bisherigen Prozesserfahrung mit der Doppik, aber auch aus Prüfungserkenntnissen vergange- ner Jahre vorgenommen.

Fehler in der Projektorganisation und –um- setzung, fehlende interne Regelungen oder Er- fahrungen in der Verwaltung sowie ein nicht ausreichendes oder wenig funktionsfähiges In- ternes Kontrollsystem sind derartige zu bewer- tende Risiken.

Es folgt die Bestimmung von Prüffeldern, die sich z.B. am Aufbau der Bilanz orientieren können. Zur Sicherstellung eines ganzheitli- chen Prüfungsansatzes kann es sinnvoll sein, sich beeinflussende Positionen der Bilanz in der Prüfung zusammen zu betrachten. Die Prü- fungsdurchführung wird dabei sowohl durch Anwendung von Systemprüfungen oder Nach- weisprüfungen gestaltet.

Das Rechnungsprüfungsamt der Landes- hauptstadt Potsdam hat die Wesentlichkeitsgren- ze für die Prüfung der Eröffnungsbilanz bewusst niedrig angesetzt, um den Prüfungsprozess zu

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Kommunalfinanzen

Christian Erdmann

intensivieren. Dem lag die Überlegung zugrun- de, dass der Prüfungsaufwand für künftige Jah- resabschlussprüfungen hinsichtlich der Vermö- gensrechnung sinkt, da nach einer intensiven Prüfung der Eröffnungsbilanz im Wesentlichen nur noch die Zu- und Abgänge im Jahresab- schluss zu prüfen sind.

UNTERNEHMERIN KOMMUNE + FORUM NEUE LÄNDER:

Wo lagen die besonderen Schwierigkeiten?

Erdmann:

Die Anwendung des risikoorientierten Prü- fungsansatzes ist für die örtliche Prüfung eine bislang in dieser Form nicht praktizierte Prüfungstechnik. Das erfordert für die Prü- ferinnen und Prüfer z.T. eine Anpassung der Prüfungstätigkeit. Die intensive Prüfung nur solcher Prüffelder, die sich wesentlich auf die Eröffnungsbilanz auswirken, folgt jedoch dem Gebot der Wirtschaftlichkeit der Prü- fungsplanung und -durchführung.

Damit rücken die Prüffelder „Sachanla- gevermögen“ und „Finanzvermögen“ in den Fokus. Aber auch bei Anwendung des risiko- orientierte Prüfungsansatzes zeigt schon die große Zahl an bebauten und unbebauten Grundstücken sowie des Infrastrukturvermö- gens anlässlich der Prüfung der Eröffnungs- bilanz, dass die Prüfungshandlungen nur begrenzt eingeengt werden können.

Auch das Prüffeld „Forderungen“ er- fordert eine genaue Betrachtung der Al- tersstruktur der einzelnen Forderungsarten zur Bestimmung der Werthaltigkeit. Ein für die Kommunalhaushalte und auch die örtliche Prüfung völlig neues Feld sind die Rückstellungen für künftige ungewisse Verbindlichkeiten.

Ein besonderes Problemfeld stellt die Aufnahme und Bewertung des städtebau- lichen Sondervermögens nach BauGB dar.

Hier sind erst durch die Neufassung des Be- wertungsleitfadens im Jahr 2009 konkretere Hinweise auf dessen bilanzielle Behandlung erteilt worden. Im Hinblick auf die Mög- lichkeit der Korrektur der Eröffnungsbilanz gem. § 141 Abs. 21 BbgKVerf sind hier in den kommenden Jahren nicht unwesentliche Veränderungen in den Eröffnungsbilanzen zu erwarten.

UNTERNEHMERIN KOMMUNE + FORUM NEUE LÄNDER:

Prüfer und Verwaltung haben Neuland be- treten. Wie gestaltete sich die Zusammen- arbeit, und welche Unterstützung hatten Sie über den unmittelbaren Prüfungsvor- gang hinaus?

Erdmann:

Das Projekt Doppikumstellung erfordert, dass die örtliche Prüfung bei Ihrer Arbeit einen konstruktiven Beratungsansatz in den Vordergrund stellt. Daher war es erforder- lich, die Verwaltung bereits während der Pla- nungs- und Umsetzungsphasen prüferisch zu begleiten, ohne in das operative Geschehen einbezogen zu werden. Dieser Vorgehen ist von der Verwaltung nachgefragt worden und wurde von der örtlichen Prüfung wäh- rend des gesamten Projektes konsequent umgesetzt.

Die Prüfung der Eröffnungsbilanz wurde durch das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Potsdam vorgenom- men. Die Zwischenergebnisse wurden im Rahmen einer Qualitätskontrolle mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC er- örtert und evaluiert. Dadurch wurde die Arbeit der örtlichen Prüfung überprüft und die gewonnenen Prüfungserkenntnisse gesichert.

Die Arbeit der örtlichen Prüfung bei der Landeshauptstadt Potsdam wurde im Zuge der gewonnenen Erfahrungen aus dem Um- stellungsprojekt neu geordnet. Die Struktur des Rechnungsprüfungsamtes wurde durch Wegfall der bestehenden Abteilungen „Ver- waltungsprüfung“ und „Kaufmännische Prüfung“ verändert. Für die jeweiligen Prü- fungen werden nunmehr Prüfungsteams unter Leitung eines Prüfungsleiters/in zusammengestellt.

Die Prüfungsziele verändern sich von der reinen Ordnungsmäßigkeitsprüfung hin zu Wirtschaftlichkeits- und Effizienzprüfun- gen. Durch die Erstellung eines Audit-Uni- verse (Prüfungslandkarte) über die gesamte

Verwaltung, die ausgelagerten Einrichtun- gen und Beteiligungen sowie eine Risikobe- wertung der jeweiligen Prüffelder werden die Mehrjahresplanung und Jahresprogramm- planung künftig nach einem Risikokennzif- fernsystem transparent und nachvollziehbar erstellt.

Die Definition und Festlegung der Prüf- prozesse wird sich künftig im Rahmen der Einführung eines Qualitätsmanagements nach standardisierten Abläufen gestalten.

Die örtliche Prüfung muss sich künftig stär- ker als bisher (auch) als Dienstleister ver- stehen, der der geprüften Kommune einen Mehrwert bringt.

Der Sinn des Prüfens sollte nicht in der Fehlersuche bestehen, sondern in der Un- terstützung der Verwaltung bei der Verbes- serung der Prozesse und Ergebnisse des Ver- waltungshandelns liegen.

UNTERNEHMERIN KOMMUNE + FORUM NEUE LÄNDER:

Welche Unterstützung wünschen Sie sich vom Land nach Auslaufen des Modellprojektes?

Erdmann:

Zunächst ist hervorzuheben, dass während des Modellversuches eine intensive Arbeit zwischen dem Land Brandenburg und den Modellkommunen sowie den Fachverbän- den stattgefunden hat. So waren neben dem Fachverband der Kassenverwalter auch der Arbeitskreis der kommunalen Rechnungs- prüfungsämter in Brandenburg inhaltlich eingebunden.

Nach Beendigung des Modellprojektes hat sich allerdings gezeigt, dass viele Fragen und Problemstellungen erst in der Phase der Anwendung des neuen Haushaltsrechtes auftreten.

Insofern wäre es erfreulich gewesen, wenn die Modellkommunen sowie die übrigen Kommunen, die ihr Rechnungswesen vor dem Jahr 2011 umgestellt haben, intensiver betreut und das Modellprojekt insofern wei- ter geführt worden wäre.

Große Erwartungen sind an den Evalu- ierungsbericht zu richten, der gem. Art. 3 des Kommunalrechtsreformgesetzes vom 18. Dezember 2007 bis zum 31. Dezember 2011 erstellt werden muss. Darin hat die Landesregierung dem Landtag über die Er- fahrungen mit den Regelungen der neuen Kommunalverfassung zu berichten. Es steht zu erwarten, dass die Kommunen ihre zwi- schenzeitlich gemachten Erfahrungen und Änderungsvorschläge in diesen Prozess ein- bringen werden.

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13 UNTERNEHMERIN KOMMUNE + FORUM NEUE LÄNDER • SEPTEMBER 2010

UNSERE GESPRÄCHSPARTNER Gabriele Eberwein wurde am 04. März 1959 in Holzdorf/Elster geboren. Neben diversen Facharbeiterabschlüssen erwarb sie im Juni 1993 den Titel „Ökonom für Rechnungsführung und Statistik“ und im Juni 1996 schloss sie ihr Studium als Dip- lombetriebswirtin (FH) ab. Frau Eberwein ist seit 1991 als Kämmerin tätig und stellte im Rahmen der Pilotierung im Land Branden- burg die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Boitzenburger Land zum 01.01.2006 auf Doppik um. Sie ist verheiratet und hat 3 erwachsene Kinder.

Christian Erdmann wechselte nach Sta- tionen als hauptamtlicher Dozent für Finanz- wirtschaft und Kämmerer am Märkischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Bernau 1996 zur Landeshauptstadt Pots- dam. Zunächst als Leiter des Bereiches Finanzsteuerung, ab 2003 Leiter des Rech- nungsprüfungsamtes. In dieser Funktion ist er eng in den Umstellungsprozess auf das neue kommunale Rechnungswesen eingebunden.

Als Sprecher des Arbeitskreises der LeiterIn- nen der Rechnungsprüfungsämter der größ- ten deutschen Städte und Landeshauptstädte im Deutschen Städtetag nimmt er aktiv an der Fortentwicklung des Prüfungswesens teil und hat an den Berichten der KGSt zur Rechnungsprüfung im neuen Haushalts- und Rechnungswesen (Bericht Nr. 7 und 8/2007) mitgewirkt. Daneben wirkt er als Autor an ver- schiedenen Lehrbüchern und Kommentaren zum brandenburgischen Haushaltsrecht mit.

Darüber hinaus tritt er als Dozent zu Themen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens in verschiedenen Formen der Aus- und Fortbildung auf.

Dr. Monika Prochnow wurde am 26.

Januar 1957 in Dresden geboren. Nach ihrem Abschluss als Diplomwirtschaftler (Volkswirtschaft) an der Hochschule für Ökonomie in Berlin folgte ein Forschung- studium, dass mit dem Dr. oec. erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Examen zur Steu- erberaterin und Wirtschaftsprüferin wurden während ihrer Tätigkeit bei der WIBERA AG bzw. PricewaterhouseCoopers AG abgelegt.

Frau Dr. Prochnow ist seit 2002 Senior Mana- gerin im Bereich „Public Services“ der Pricewa- terhouseCoopers AG. Sie verfügt über umfas- sende Erfahrungen bei der Beratung und insbesondere Prüfung in den Bereichen der öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, insbesondere bei Ver- und Entsorgungsun- ternehmen und Verkehrsbetrieben. Sie führt das Kompenzteam Doppik der Niederlassung Berlin. Sie ist verheiratet und hat eine Tochter.

„Es fehlt an praktischen Erfahrungen“

Fragen Dr. Monika Prochnow, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, Senior-Managerin der PwC AG

Dr. Monika Prochnow

UNTERNEHMERIN KOMMUNE + FORUM NEUE LÄNDER:

Was ist Ihnen bei der Prüfung der Eröff- nungsbilanzen von Kommunen in Branden- burg aufgefallen?

Dr. Prochnow:

Da an der Aufstellung doppischer Haushalte und Abschlüsse im Gegensatz zu privaten Unterneh- men eine breite politische Öffentlichkeit betei- ligt ist, dauert der Prozess deutlich länger. Das muss per se kein nachteil sein, denn es ist meines Erachtens unverzichtbar, die politischen Ent- scheidungsträger „mitzunehmen“. Fehlen deren Verständnis und damit auch deren Unterstüt- zung, hat es die Verwaltung deutlich schwerer.

Die Aufstellung der Eröffnungsbilanz tritt mit der laufenden doppischen Buchführung oft in den Hintergrund und Versäumtes kann nur schlecht nachgeholt werden. Derzeit werden von uns noch Jahresabschlüsse des Haushaltjahres 2007 geprüft; die Erkenntnisse daraus kommen letztlich für die Jahresabschlüsse bis 2009 zu spät.

UNTERNEHMERIN KOMMUNE + FORUM NEUE LÄNDER:

Welche Anmerkungen haben Sie zur Zusam- menarbeit mit den Fachleuten in den Ver- waltungen, mit deren Sie bei den Prüfungen zusammenarbeiten?

Dr. Prochnow:

Die Verwaltungen reklamieren zu Recht die Stabilität und damit auch längerfristige Ver-

lässlichkeit von Verwaltungsvorschriften. Sie erwarten – das gilt auch für die Rechnungsprü- fungsämter – dass jeder Sachverhalt bereits in den landesrechtlichen Regelungen enthalten ist. Es fällt schwer, diese sachgerecht auszule- gen und zu ergänzen. Dies gilt auch für falsche Regelungen.

Die Nutzung der doppischen Ergebnisrech- nung als Steuerungsinstrument wird derzeit noch dadurch erschwert, das viele landesrecht- liche und bundesrechtliche Regelungen noch auf der Finanzstatistik beruhen. Dies führt dazu, dass die Prozesse doch wieder kameral umge- stellt werden oder nicht gewollte, aufwändige Überleitungen getroffen werden müssen.

UNTERNEHMERIN KOMMUNE + FORUM NEUE LÄNDER:

Auf welchen Gebieten erwarten die Kommu- nen auf dem Weg zum Gesamtabschluss die besondere Unterstützung der Wirtschaftsprü- fer, und wie haben Sie und Ihre Mitarbeiter sich darauf eingestellt?

Dr. Prochnow

Wirtschaftsprüfer dürfen nach den landesrecht- lichen Regelungen nur in Absprache mit den Rechnungsprüfungsämtern tätig werden. Wir als PwC haben mit den unterschiedlichsten Formen der Zusammenarbeit vom Coaching des RPA über gemeinsamer Prüfung bis hin zur vollständigen Übernahme der Jahresabschluss- prüfung gute Erfahrungen gemacht

Dennoch scheint uns ein dauerhafter Aus- tausch von Erfahrungen durch tätige gemein- same Arbeit ein wichtiger Faktor, um auch im Bereich der Verwaltungen das doppische Rechnungswesen- und Prüfungswissen zu ver- breitern. Die landesrechtlichen Regelungen sehen hier jedoch zeitliche Beschränkungen vor, ja sogar einen Ausschluss der Wirtschafts- prüfer z.B. bei der Prüfung des Gesamtab- schlusses. Gerade hier besteht nach unseren Feststellungen ein besonders großer Bedarf an Unterstützung. Aus objektiven Gründen lie- gen keinerlei praktische Erfahrungen vor. Das betrifft sowohl die Verwaltungen, als auch die Rechnungsprüfungsämter.

Seitens des Innenministeriums ist das Mo- dellprojekt leider nicht über die Eröffnungs- bilanz hinaus fortgeführt worden, obwohl z.B.

zum Jahresabschluss, zum doppischen Haushalt, zum Gesamtabschluss noch viele offene Fragen bestehen und den Kommunen eine Plattform für den Erfahrungsaustausch fehlt.

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Aus der kommunalwirtschaftlichen Forschung

Im Hafen von Ringkøbing (Dänemark) ist seit dem Jahr 2005 die Skulptur „Survival of the fattest“ des dänischen Künstlers Jens Galschiøt zu besichtigen.

Galschiøt hat dazu folgende Inschrift verfasst:

„Ich sitze auf dem Rücken eines Mannes,

er ist kurz davor, unter der Bürde zusammen zu brechen Ich will alles tun, um ihm zu helfen,

außer von seinem Rücken hinunter zu steigen.“

Mit dem Kunstwerk und dem Text geißelt der Bildhauer die un- gehemmte und menschenverachtende Ausbeutung der Dritten Welt, bei der internationale Großkonzerne mit ihrer alleinigen Orientierung auf Profitmaximierung die zentrale Rolle spielen.

Seit Januar 2009 besteht bei der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH) das „Wissenszentrum Kommunalwirtschaft“. Diese Einrichtung, angesiedelt bei einem AN-Institut der Hochschule, soll maßgeblich beitragen, die schon dramatisch zu nennenden Defizite in den For- schungen zur Kommunalwirtschaft in Deutschland abzubauen. Dass dieses ambitionierte Ziel erreicht werden kann, dazu trägt auch die Unterstüt- zung durch die VNG – Verbundnetz Gas AG bei. Das Leipziger Unternehmen hat dazu einen zunächst auf fünf Jahre befristeten Kooperationsvertrag mit dem Träger des Projekts abgeschlossen.

Das „Wissenszentrum Kommunalwirtschaft“ hat u.a. auch das Ziel, die Zusammenarbeit der wissenschaftlichen Einrichtungen, die sich in Deutschland mit dieser Thematik befassen, zu fördern. Diesem Anliegen dient auch die Kooperation des „Wissenszentrum Kommunalwirtschaft“ mit UNTERNEHMERIN KOMMUNE + FORUM NEUE LÄNDER. Unsere Fachzeitschrift wird sich verstärkt dafür engagieren, neue Ergebnisse kommunalwissenschaftlicher For- schungen zu publizieren. Zu diesem Zweck gibt es ab dieser Ausgabe die neue Rubrik „Aus der kommunalwirtschaftlichen Forschung“.

Mit exklusiven wissenschaftlichen Beiträgen und mit Informationen zu Veranstaltungen, Publikationen und Initiativen wollen wir der kommunalwirtschaft- lichen Forschung und Lehre in Deutschland eine Plattform bieten und einen Beitrag dafür leisten, dass die Protagonisten dieser Wissenschaftsdisziplin Gehör finden und ein engmaschiges Netzwerk knüpfen können. Wir starten diese neue Rubrik mit einem eigenen Text und hoffen sehr, dass er Anstöße für einen regen wissenschaftlichen Disput unter Mitwirkung von Forschern, Lehrern, Praktikern und nicht zuletzt der Politik gibt.

Kommunalwirtschaft als Modell für eine

humane Reformierung der Weltwirtschaft ?

Hypothesen aus gesellschaftspolitischer, humanistischer, ökonomischer und ökologischer Sicht.

Von Michael Schäfer

A

A Michael Schäfer, Autor des Beitrages, ist Herausgeber und Chefredakteur des Fachorgans für Kommunalwirtschaft UNTERNEHMERIN KOMMUNE + FORUM NEUE LÄNDER. Er gehört zu den Initiatoren des seit 2009 bestehenden Wissenszentrum Kommunalwirtschaft in Eberswalde sowie des deutschlandweit ersten Masterstudienganges Kommunalwirtschaft an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH). Der promovierte Politologe ist Professor für Kommunalwirtschaft an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH).

Referenzen

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