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Academic year: 2022

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zu den Sitzungen der nachfolgenden Gremien:

Ausschuss für Umwelt und Strukturplanung 13.11.2012 TOP

Kreisausschuss 22.11.2012 TOP

Kreistag 13.12.2012 TOP

TOP

SozialTicket;

Übertragung der Abwicklung und Finanzierung des SozialTickets auf den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)

In seiner Sitzung am 20.10.2011 beschloss der Kreistag die Einführung des SozialTickets im Kreis Kleve in Form eines Pilotprojektes analog dem des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) ab dem 01.12.2011.

Zum 31.12.2012 endet das Pilotprojekt zum SozialTicket auch im Kreis Kleve. Die hierzu be- fristet erlassene Satzung des Kreises Kleve über die Festsetzung des Tarifs für das SozialTi- cket im Gemeinschaftstarif für den VRR und die Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN) als Höchsttarif (Allgemeine Vorschrift) endet ebenso zum 31.12.2012.

Marktforschung/Evaluation

Der VRR hat dem Marktforschungsinstitut Target Group eine Studie über die Nutzung des SozialTickets im VRR-Raum in Auftrag gegeben. Die Marktforschung wurde auf Wunsch der Kreise Kleve und Wesel auf den VGN-Raum ausgeweitet.

Die schwache Nachfrage nach SozialTickets im Kreis Kleve hat dazu geführt, dass die Rekru- tierung von SozialTicket-Nutzern für eine Befragung nach einer ergebnislosen Anfangsphase bezogen auf den Kreis Kleve eingestellt wurde.

Die drei Verkaufsstellen für SozialTickets im Kreis Kleve haben mir auf Anfrage die Verkaufs- zahlen bis einschließlich August 2012 mitgeteilt:

Dez.

2011

Jan.

2012

Febr.

2012

März 2012

April 2012

Mai 2012

Juni 2012

Juli 2012

Aug.

2012

DB 3 9 13 24 18 21 19 11 14

NIAG 8 21 19 14 16 20 18 24 20

SWK 0 0 0 0 0 0 0 0 0

11 30 32 38 34 41 37 35 34

(2)

Im Dezember 2011 wurden 11 Tickets im Kreis Kleve verkauft, bis zum 30.08.2012 insgesamt lediglich 281 SozialTickets.

Die Hochrechnung der bisherigen Verkaufszahlen für das Jahr 2012 ergibt einen voraussicht- liche Verkauf von rund 420 Tickets.

Eine Erkenntnis aus der Marktforschung der Target Group zum Pilotprojekt war, dass die ge- ringe Nutzung des SozialTickets im kreisangehörigen Raum darauf basiert, dass es nur in der Preisstufe A (und damit in der Regel nur innerhalb einer Kommune) gilt und nicht für weiterge- hende verkehrliche Bedürfnisse genutzt werden kann.

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR)

Der Verwaltungsrat der VRR AöR hat mit Beschluss vom 27.09.2012 entschieden, das Sozi- alTicket zum 01.01.2013 in den Regeltarif zu übernehmen. Nach der Tarifharmonisierung wird das SozialTicket somit auch unmittelbar im Kreis Kleve gelten.

Dem Beschluss liegen folgende Rahmenbedingungen zu Grunde:

• Es darf durch die Übernahme des SozialTickets in das Regelsortiment nicht zu einer Mehrbelastung der Aufgabenträger, der Verkehrsunternehmen und der Kunden des weite- ren Ticketsortiments kommen.

• Das SozialTicket wird ab dem 01.01.2013 im gesamten VRR in den Regeltarif übernom- men.

• Der Geltungsbereich des SozialTickets wird in den Kreisen auf kreisweite Gültigkeit aus- geweitet.

• Für das Jahr 2013 wird der Preis in Höhe von 29,90 € beibehalten. Dies gilt für die kreis- freien Städte und die Kreise. In den Folgejahren nimmt das SozialTicket in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Landesmitteln an der jährlichen Preisanpassung teil.

• Bei nicht auskömmlicher Landesförderung wird der Preis des SozialTickets zeitnah – auch unterjährig – entsprechend nach oben angepasst.

• Mit Wegfall der Landesförderung entfällt nach Ablauf des Folgemonats ab Kenntnis durch die VRR AöR das SozialTicket. Hierzu bedarf es keines gesonderten Beschlusses des Verwaltungsrates der VRR AöR.

• Auch die Papiervariante erhält die Bezeichnung „Mein Ticket“.

• Die „Richtlinie der VRR AöR über die Festsetzung der Tarife des SozialTickets im Ge- meinschaftstarif für VRR als Höchsttarif“ wird für den Geltungsbereich der Anlage 1 der Soz-RL beschlossen. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf das Gebiet der Kreise Kleve und Wesel ist ohne Beschluss durch den Verwaltungsrat der VRR AöR möglich, so- weit die Aufgabenträger Kreis Kleve und Kreis Wesel die Aufgabe auf die VRR AöR über- tragen.

• Zur Ermittlung der Mindererlöse durch die Erweiterung des Geltungsbereichs in den Krei- sen auf kreisweite Gültigkeit ist im Jahr 2013 eine Marktforschung durchzuführen. Deren Ergebnisse fließen in die Ermittlung des Ausgleichs gem. der „Richtlinie der VRR AöR über die Festsetzung der Tarife des SozialTickets im Gemeinschaftstarif für den VRR als Höchsttarif“ ein.

• Die Landesmittel sind im VRR gesamthaft einzusetzen (Poolung).

• Die bisher im Pilotprojekt praktizierte Berechtigungsprüfung – Ausgabe der Karten durch Ämter und Verwaltungen – wird beibehalten.

Zusammenarbeit mit der VRR AöR

(3)

Aufgrund der aktuellen Entwicklung zum Thema SozialTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) bietet sich eine Zusammenarbeit mit dem VRR auch in diesem Themenfeld an.

Durch die Aufnahme des SozialTickets in den Regeltarif des VRR vergrößert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten, da dieses künftig im gesamten VRR-Raum angeboten wird. Die Landesvorgabe der kreisweiten Gültigkeit wird nach Ende der Pilotphase umgesetzt. Mit die- ser tariflichen Veränderung erschließt sich auch innerhalb der Kreise ein neuer Kundenkreis.

Der Beschluss des VRR AöR sieht für den Kreis Kleve die Möglichkeit vor, die Aufgabe der Abwicklung und Finanzierung des SozialTickets auf den VRR übertragen zu können. Eine Erweiterung des Geltungsbereiches der „SozialTicket-Richtlinie“ (Soz-RL) der VRR AöR auf das Gebiet des Kreises Kleve wäre dadurch möglich. Im Ergebnis würden die Landesmittel für die Finanzierung des SozialTickets für den Kreis Kleve mit den Landesmitteln aller weiteren Gebietskörperschaften des VRR zusammengeführt (Poolung).

Mit dem VRR besteht Einigkeit über die nachfolgenden Eckdaten für eine Zusammenarbeit zwischen der VRR AöR und dem Kreis Kleve – vorbehaltlich der Beschlussfassung im Kreis- tag - (gleiches gilt für den Kreis Wesel):

• Die Beantragung der Fördergelder für das SozialTicket im Kreis Kleve beim Land NRW und die Zuteilung an die Verkehrsunternehmen wird ab dem Jahr 2013 auf die VRR AöR übertragen.

• In Umsetzung des Beschlusses in der VRR AöR wird sichergestellt, dass dem Kreis Kleve hierdurch keine finanziellen Belastungen erwachsen. Auch Verwaltungskosten dürfen dem Kreis Kleve durch die Übertragung auf die VRR AöR nicht entstehen.

• Näheres wird in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Kreis Kleve und der VRR AöR geregelt, der insbesondere folgende Punkte enthalten soll:

• Durch die Übertragung der Aufgabe zur Abwicklung der Finanzierung des SozialTickets des Kreises Kleve auf die VRR AöR darf dem Kreis keine finanzielle Belastung durch eine Poolung der Landesmittel entstehen.

• Der Kreis Kleve unterstützt die Regelungen des Beschlusses des Verwaltungsrates der VRR AöR vom 27. September 2012 zur Übernahme des SozialTickets in das Regelsorti- ment.

• Über diese Regelungen hinaus sollen die zur Verfügung gestellten Landesmittel für den Kreis Kleve primär für sein Kreisgebiet verwendet werden.

• Überschüssige Mittel aus dem Kreis Kleve sollen dann in die Poolung auf VRR-Ebene überführt werden.

• Durch die Aufgabenübertragung dürfen dem Kreis Kleve keine Verwaltungskosten für die Abwicklung der Finanzierung durch die VRR AöR in Rechnung gestellt werden.

• Die Richtlinie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR über die Festsetzung der Tarife für Sozialtickets im Gemeinschaftstarif für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) als Höchsttarif (Sozialticket-Richtlinie - Soz-RL -) soll direkte Wirkung im Kreis Kleve entfalten.

Landesmittel für die Förderung des SozialTickets

Das Land NRW stellt für die Förderung des SozialTickets Mittel bereit. Die Förderung des Landes gilt als finanzieller Beitrag zur Deckung der Ausgaben der Aufgabenträger. Zuwen- dungsempfänger sind die Kreise und kreisfreien Städte, soweit sie die Abwicklung der Förde- rung nicht auf Zweckverbände oder eine gemeinsame Anstalt übertragen haben. Der Betrag dient ausschließlich zur Deckung der durch das SozialTicket entstehenden Mindererlöse. Kos- ten der Verwaltung (Personal- und Sachkosten, externe Beratungskosten, Marketing, Evalua- tion etc.) bleiben unberücksichtigt.

Der Kreis Kleve hat für die Förderung des SozialTickets folgende Landesmittel erhalten:

für das Jahr 2011: 247.414,57 €

(4)

für das Jahr 2012: 130.023,01 €

Die Landesmittel für die Förderung des SozialTickets für 2013 wurden vom Kreis Kleve zu- nächst formlos und fristwahrend bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Nach einer Übertragung der Abwicklung und Finanzierung des SozialTickets auf die VRR AöR wird diese auch die Mittel für den Kreis Kleve im Rahmen ihrer Gesamtförderung beantragen. Der form- lose Antrag des Kreises Kleve wird dann zurückgezogen.

Aufgrund der Einnahmeaufteilung im VRR werden die tatsächlichen Mindererlöse aus den Ticketverkäufen für 2011 und 2012 frühestens 2013 bekannt sein.

Die Zuwendung für 2012 kann vom Aufgabenträger bis zum 30.06.2013 verausgabt werden.

Ausgehend von den niedrigen Verkaufszahlen im Kreis Kleve müssten die zu viel gezahlten Landesmittel erstattet werden. Bei einer Übertragung der Abwicklung und Finanzierung des SozialTickets auf die VRR AöR zum 01.01.2013 würden nicht verausgabte Mittel aus dem Jahr 2012 für alle Gebietskörperschaften im VRR auch für das Jahr 2013 zur Verfügung ste- hen. Dementsprechend würde der VRR dann auch die Spitzabrechnung 2012 in Gänze mit dem Land NRW durchführen. Eine entsprechende Genehmigung des Zuwendungsgebers wäre durch den Kreis einzuholen.

Zusammenfassung und weiteres Vorgehen

Zum 01.01.2013 wird das SozialTicket in den Regeltarif des VRR übernommen. Die Voraus- setzungen (berechtigter Personenkreis und Preis) bleiben in 2013 bestehen. Darüber hinaus erhält das SozialTicket kreisweite Gültigkeit, was die Attraktivität deutlich steigert.

Für die Übertragung der Abwicklung und Finanzierung des SozialTickets auf die VRR AöR ab 01.01.2013 sind im Wesentlichen folgende Schritte nötig:

• Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Kreis Kleve und der VRR AöR zur Übertragung der Abwicklung der Finanzierung des SozialTickets. Hierin wird ne- ben den Rahmenbedingungen auch vereinbart, dass für den Kreis Kleve keine Kosten entstehen (Übertragung der vollen Finanzverantwortung auf die VRR AöR).

• Abstimmung mit der Bezirksregierung zur Weiterreichung bislang nicht verausgabter Lan- desmittel.

• Information über die ab 01.01.2013 geltenden Veränderungen an die mit den für die Er- stellung der Berechtigtenausweise (Trägerkarten) zuständigen Stellen in den kreisangehö- rigen Kommunen und an die Öffentlichkeit.

Beschlussvorschlag:

1. Der Kreistag beschließt die Übertragung der Abwicklung der Finanzierung des SozialTi- ckets im Kreis Kleve auf die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) AöR ab dem 01.01.2013.

Hierdurch dürfen dem Kreis Kleve keine Kosten entstehen.

2. Der Landrat wird beauftragt, einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der VRR AöR abzuschließen und alle weiteren notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.

3.

(5)

Kleve, 30.10.2012 Kreis Kleve Der Landrat 3.2 - 36 91 06

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