A 1258 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 108|
Heft 23|
10. Juni 2011 Auf beruflich ge-nutzte Adressen sollte Facebook kei- nesfalls Zugriff er- halten.
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Ein- richtung der Weltgesundheitsorga- nisation (WHO), stuft elektroma - gnetische Felder, die beispielsweise bei der Nutzung von Mobiltele - fonen entstehen, als „potenziell krebserregend“ ein. Dies wurde als Ergebnis einer Tagung mitgeteilt, zu der sich 31 Wissenschaftler aus 14 Ländern auf Einladung der IARC in Lyon getroffen hatten.
Betroffen sind nicht nur Mobil - telefonierer. Eine berufliche Expo- sition ist durch Radaranlagen oder Mikrowellen möglich. Für die All- gemeinbevölkerung ergibt sich eine Exposition durch die Übertragung von Radio, Fernsehen und durch WLAN. Die Debatte dreht sich aber in erster Linie um die Frage, ob die häufige Nutzung von Handys das Risiko von Hirntumoren erhöht.
Die Experten kamen zu dem Schluss, dass es „begrenzte Bewei- se“ für ein erhöhtes Risiko auf Gliome und Akustikusneurinome gebe. „Limited evidence of carcino- genicity“ umschreibt die Situation, in der eine positive Assoziation zwischen Exposition und Erkran- kung gefunden wurde, für die eine kausale Interpretation glaubwürdig scheint, obwohl ein Zufall, eine sta- tistische Verzerrung oder ein Stör- faktor nach vernünftigem Ermessen WELTGESUNDHEITSORGANISATION
Handystrahlung „potenziell krebserregend“
nicht ausgeschlossen werden kön- nen. Für andere Tumoren konstatie- ren die Experten eine nicht ausrei- chende Beweislage („inadequate evidence of carcinogenicity“).
Die Einschätzung überrascht, da in vergangenen Studien keine Asso- ziation mit Hirntumoren gefunden wurde. Der Mitteilung zufolge gibt
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfrei- heit, Johannes Caspar, hat darauf auf- merksam gemacht, dass bei Face- book derzeit vermehrt Patientendaten DATENSCHUTZ
Patientendaten nicht an Facebook übermitteln
auftauchen. Der Grund: Wenn ein neuer Account bei Facebook ange- legt wird, fragt das soziale Netzwerk, ob das Adressbuch zum „Freunde- Finden“ verwendet werden soll. Auf dem PC oder Smartphone von Ärz- ten befinden sich im Adressbuch häufig Patienteninformationen, die dann von Face book automatisch im- portiert werden.
Nach Angaben von Caspar hät- ten sich bereits Ärzte darüber ge- wundert, dass ihre Patienten Einla- dungen zu Facebook erhielten, in denen ihnen andere Patienten mit
es aber eine Studie, die für Vielmo- biltelefonierer (30 Minuten am Tag über zehn Jahre) ein um 40 Prozent erhöhtes Gliomrisiko gefunden ha- be. Um welche Studie es sich han- delt, wird nicht genannt. Die ent- sprechende Monografie (102 in der Serie der IARC) ist noch nicht pu-
bliziert. rme
Name und Bild als „mögliche Be- kannte, die schon auf Facebook sind“ präsentiert wurden. Das sei nicht mit dem geltenden Daten- schutzrecht vereinbar.
Die Stiftung Gesundheit weist dar - auf hin, dass dies auch gegen die ärzt- liche Schweigepflicht verstoße. So darf ein Arzt nicht einmal Auskunft darüber geben, ob eine bestimmte Person bei ihm in Behandlung ist oder war. Datenschützer warnen da- her eindringlich davor, Facebook Zu- griff auf beruflich genutzte Adress - bestände einzuräumen. EB
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Menschen in Deutschland starben 2009 an Lungen- und Bronchialkrebs.
Verursachen Mo- biltelefone Hirn- tumoren? Experten einer WHO-Einrich- tung halten das für möglich.
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