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Zwischenlager und Erkundungsbauwerk für Endlager

Im Dokument Nukleare Entsorgung in der Schweiz (Seite 112-117)

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4. Fallstudie 3: Zwischenlager und sistier- sistier-tes Endlagerprojekt Gorleben

4.4 Die Projekte zur Entsorgung radioaktiver Abfälle in Gorleben

4.4.1 Zwischenlager und Erkundungsbauwerk für Endlager

Die Gemeinde Gorleben ist heute Standort eines Zwischenlagers für schwach und mittelaktive sowie für hochaktive Abfälle (je eine Halle), sowie einer Pilotkonditio-nierungsanlage. Beides wird von der Brennelementlager Gorleben GmbH (BLG) mit Sitz in Gorleben betrieben. Das Zwischenlager für SMA (Fasslager) gehört der Gesellschaft für Nuklear-Service GNS, das Zwischenlager für HAA (Castoren-Halle) gehört der BLG, die eine Tochter der GNS ist (Abb.55).

Weiter besteht in Gorleben ein Bergwerk zur Erkundung des Salzstockes im Hin-blick auf ein Endlager für hochaktive Abfälle. Betreibergesellschaft ist die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) mit Sitz in Peine (Niedersachsen). In Dannenberg existiert zusätzlich eine Umladesta-tion für die Transportbehälter (Castoren) von der Bahn auf die Strasse.

In Folge eines vom Bund 2001 verfügten Moratoriums sind die Erkundungsarbeiten im Salzstock heute eingestellt.15

Abbildung 55: Gemeinde Gorleben (Hintergrund) mit den Anlagen des Zwischen-lagers (links) und dem Erkundungsbauwerk für das HAA-Lager (rechts)

Quelle: BLG.

15 Beschluss des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2001 gemäss § 24 BverfGG (Erklärung des Bun-des zur Erkundung Bun-des Salzstockes Gorleben, Anlage 4 zur Vereinbarung zwischen der BunBun-desregie- Bundesregie-rung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000, NVwZ-Beilage IV zu Heft 10/2000).

4.4.2 Entstehungsgeschichte

Die nachfolgende Übersicht beschreibt die wichtigsten Meilensteine bei der Pla-nung und Realisierung der nuklearen Entsorgungsanlagen in Gorleben. Die Über-sicht basiert auf einer Literaturanalyse sowie auf Interviews mit regionalen Ex-pert/innen.16 Eine ausführliche Wiedergabe der politischen, rechtlichen und sozia-len Ereignisse der bundesdeutschen und der niedersächsischen Endlagersuche ist hier nicht vorgesehen, da dies den Rahmen einer Übersicht sprengen würde17.

Standortsuche in Deutschland und in Niedersachsen

Die deutsche Standortsuche beruhte in den 70er-Jahren auf dem Konzept des Nuklearen Entsorgungszentrums (NEZ). Dieses Konzept bestand darin, Wieder-aufbereitung, Abfallbehandlung und Endlagerung an einem Ort zu konzentrieren.18 Im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (BMFT) von 1972 bis 1976 durchgeführte Abklärungen an mehreren Standorten resultierten in der Auswahl von drei niedersächsischen Standorten für ein NEZ (Börger, Ahlden und Fassberg). Diese wurden weiter untersucht. Unter anderem wegen Protesten der Bevölkerung wurden die Untersuchungen bis 1976 an allen drei potenziellen Standorten eingestellt.

Parallel und unabhängig zu den Erkundungen des Bundes führte eine interministe-rielle Arbeitsgruppe der niedersächsischen Landesregierung von Mai bis Herbst 1976 ebenfalls eine Standortsuche für ein NEZ durch19. Für Gorleben als Standort sprach nach dem Bericht der Arbeitsgruppe seine Grösse (40 km2), die Lage (Salz in der Tiefe von 300 bis 3'500 m) und die Unversehrtheit des Salzstockes. Die Ar-beitsgruppe kam daher zum Ergebnis, dass Gorleben ein optimaler Standort für ein NEZ sei. In einer Kabinettsvorlage zur Standortentscheidung im Winter 1977 wur-de daher wur-der Standort Gorleben vorgeschlagen.

Die Bundesregierung hatte infolge der Grenznähe Gorlebens zur DDR aus vertei-digungs- und aussenpolitischen Überlegungen zunächst starke Einwände gegen den Standort Gorleben. Am 22. Februar 1977 benannte der niedersächsische Mi-nisterpräsident Ernst Albrecht (CDU) jedoch trotzdem das Gebiet über dem Salz-stock Gorleben als Standort für das Nukleare Entsorgungszentrum. Dieses Vorge-hen Albrechts wurde von gegneriscVorge-hen Kreisen als politisch motiviert bezeichnet.

Dem Standort Gorleben hing unter anderem auch daher in allen folgenden Debat-ten immer der Makel der Unklarheit der Auswahlkriterien an.

16 Die folgenden Darstellungen stützen sich vor allem auf die Berichte und Studien von Althoff (1996a und 1996b), van den Berg/Damveld (2000), IAEA (2002), Bröskamp (2003), Dally (2003), Geulen (1996), Jacob (1996), Kassel (2003), König (2003), Lidskog/Andersson (2002), Tiggemann (o.J.), Turmbesetzer/innen (1996). Weiter fliessen die Ergebnisse von Experteninterviews mit Vertretern der Brennelementlager Gorleben GmbH BGL, den Bürgermeistern der Gemeinde Gorleben und der Samt-gemeinde Gartow, Vertretern der Verwaltung des Landkreises Lüchow-Dannenberg, der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, der Bäuerlichen Notgemeinschaft sowie der ev.-luth. Kirchenge-meinde Gartow mit ein.

17 Die Geschichte Gorlebens ist komplex; die durchgeführte Recherche geht über die hier publizierten Meilensteine hinaus.

18 Bereits in den 60er-Jahren hatten Studien des Bundes Salzformationen als für die Endlagerung geeignetste geologische Gesteinsformation definiert für Deutschland (Bundesanstalt für Bodenfor-schung BfB).

19 Das Land Niedersachsen hatte ein Interesse daran, die Realisierung eines wirtschaftlich- und struk-turpolitisch bedeutsamen nuklearen Entsorgungszentrums zu überprüfen.

Zu Unklarheiten trug weiter bei, dass ursprüngliche Zeitplanungen der 70er- und 80er-Jahre nicht eingehalten werden konnten.20.

Reaktionen in der Region Gorleben und Realisierung von Entsorgungsanla-gen

Die Benennung Gorlebens als möglicher Standort für ein NEZ kam für die Bevölke-rung überraschend aus der Presse. Es wurden u.a. ein Imageschaden und in der Folge Absatzprobleme für die Landwirtschaft und ein Rückgang des Tourismus befürchtet. Kurz nach der Bekanntgabe, dass Gorleben Standort für ein NEZ wer-den sollte, wurwer-den in der Region die beiwer-den regionalen Widerstandsorganisationen Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg und Bäuerliche Notgemein-schaft gegründet.21 Der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg war zu Beginn über alle Fraktionen hinweg deutlich positiv eingestellt gegenüber dem NEZ.

Anfang Juli 1977 fasste die Bundesregierung den Beschluss zur Erkundung des Salzstocks von Gorleben.

Am 16. Mai 1979 erklärte der niedersächsische Ministerpräsident Albrecht ange-sichts massiver Proteste die Wiederaufbereitungsanlage für politisch nicht durch-setzbar. Die Umorientierung führte zum sogenannten integrierten Entsorgungskon-zept, mit räumlich voneinander getrennten Anlagen. An den Erkundungsarbeiten für ein Endlager für radioaktive Abfälle wurde jedoch festgehalten, ebenso an den Plänen für ein Zwischenlager. Im Juni 1979 gab der Kreistag Lüchow-Dannenberg eine zustimmende Stellungnahme zu den geplanten Bohrungen in Gorleben ab.22 Im gleichen Jahr begannen die Erkundungsarbeiten.

Als Protest gegen ein Endlager besetzten rund 5'000 Endlagergegner ab dem 3.

Mai 1980 die Bohrstelle und errichteten das Hüttendorf „Freie Republik Wendland".

Das Hüttendorf wurde am 4. Juni 1980 unter Polizeieinsatz geräumt.

Im Mai 1981 gab der Samtgemeinderat bekannt, dass er für den Bau der Zwi-schenlager sei23. Im Januar 1982 war Baubeginn der Zwischenlager (SMA und HAA).

Im Juli 1983 stimmte die Bundesregierung der Aufnahme der untertägigen Erkun-dung des Salzstockes Gorleben zu.

Seit Oktober 1984 werden die beiden Zwischenlager planmässig bewirtschaftet. Im Oktober 1984 fand der erste Fasstransport statt.24

20 Appel, D., Kreusch, J., Neumann, W. (2001).

21 Die Bevölkerung des Landkreises Lüchow-Dannenberg hatte sich zu einem früheren Zeitpunkt gegen den Bau von zwei KKW zur Wehr gesetzt. Dies erklärt möglicherweise die schnelle Mobilisation des Widerstandes gegen das geplante nukleare Entsorgungszentrum.

22 Die Zustimmung wurde an folgende Bedingungen geknüpft: Förderungsmittel von Land (Niedersach-sen) und Bund für den Landkreis, um eine monostrukturelle Ausrichtung zu vermeiden, Standortgebun-dene Gesellschaft für die Entsorgung (Steuern sowie Kompensationszahlungen). Diesen Forderungen wurde mit der Zahlung der „Gorleben-Gelder“, der Gründung der BLG (Brennelementlager Gorleben GmbH) mit Sitz in Gorleben sowie vertraglich gesicherten Zahlungen der BLG (Ansiedlungsverträge) weitgehend entsprochen.

23 Diese Entscheidung war gebunden an ein Nein zur Wiederaufbereitungsanlage.

24 Unter den Fässern waren auch falsch deklarierte und illegal verschobene Fässer (Beginn des Trans-nuklear-Skandals). 1987 erreichte der Transnuklear-Skandal seinen Höhepunkt. 1'290 Fässer wurden beschlagnahmt. Als Konsequenz wurde statt der Firma TRANSNUKLEAR die Gesellschaft für Nuclear Services GNS, die Betreiberin der Zwischenlager, beauftragt, die Transporte der Abfälle aus den Kern-kraftwerken zu gewährleisten.

In den Jahren 1987 bis 1999 gab es ein Stop-and-Go bezüglich Baugenehmigun-gen für das Erkundungsbergwerk, Castor-Transporten sowie Bewilligung einer Pilotkonditionierungsanlage auf dem Gelände der BLG. Es gab gerichtliche Kla-gen25 und Verfügungen politischer Ämter. Beteiligte Parteien waren die Bundesre-gierung bzw. namentlich das Bundesumweltminsterium, das niedersächsische Umweltministerium, die Betreibergesellschaften BLG und DBE sowie die Endla-gergegner/innen. Kurz vor den Landtagswahlen 1990 erteilte das Umweltministeri-um der niedersächsischen CDU/FDP-Koalition eine mit Sofortvollzug versehene erste Teilerrichtungsgenehmigung für eine Pilotkonditionierungsanlage auf dem Gelände der BLG. Der Landkreis erteilte die Baubewilligung. Von 1990 bis 1999/2000 erfolgte der Bau der Pilotkonditionierungsanlage.

1990 kam es zum Regierungswechsel in Niedersachsen - von einer CDU- zu einer SPD-geführten Regierung. Die neue Regierung stand den Entsorgungsanlagen negativ gegenüber. Im Landkreis Lüchow-Dannenberg erfolgte ein Jahr später, 1991, ein Politikwechsel. Zwar blieb die CDU stärkste Kraft im Kreistag, die übri-gen Fraktionen schlossen sich jedoch zu einer bunten Koalition zusammen. Die Mehrheit im Kreistag war damit gegen das Endlager eingestellt. Deshalb verzichte-te der Landkreis in der Folge auf die sogenannverzichte-ten Gorleben-Gelder des Bundes.

Nur die Gelder aus dem Ansiedlungsvertrag mit der BLG wurden weiterhin einge-fordert. Mittlerweile hat der Landkreis neu mit der BLG verhandelt und erhält seit dem Jahr 2004 wieder Geld aus dem Ansiedlungsvertrag.

Der Gorlebener Gemeinderat stimmte 1992 mit 4:3 Stimmen auch für eine zweite Abfalllagerhalle des Zwischenlagers.

Am 25. April 1995 fand der erste Castor-Transport von Brennelementen aus dem KKW Philippsburg statt. Seitdem finden bei den jährlichen Castor-Transporten Protestaktionen in der ganzen Region um Gorleben statt, die meist von Ausschrei-tungen begleitet sind.

Moratorium, Novellierung des Atomrechts und AkEnd

Im Jahr 2000 schloss die Bundesregierung mit den Kernkraftwerksbetreibern ein Abkommen, wonach die Erkundung des Salzstockes Gorleben für mindestens drei und höchstens zehn Jahre ausgesetzt wird.26 Das Moratorium begann am 1. Okto-ber 2000. Der Samtgemeinderat der SG Gartow und der Gemeinderat von Gorle-ben protestierten gegen das Moratorium, da sie die Folgen des Arbeitsplatzabbaus fürchteten und da sie Klarheit über die Zukunftsperspektiven haben wollten.

Die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Kernkraftwerksbetreibern führte in der Folge zur Novellierung des Atomgesetztes. Im Jahr 2002 wurde im Atomge-setz die geordnete Beendigung der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung durch Festlegung von Reststrommengen für die einzelnen Kernkraftwerke festge-schrieben. Zudem wurde die Zwischenlagerung auch rechtlich als Entsorgungs-nachweis anerkannt. Auf die Forderung nach Fortschritten bei der Endlagerung, als Bestandteil des Entsorgungsvorsorgenachweises, wurde im Hinblick auf die Begrenzung der Laufzeiten der Kernkraftwerke verzichtet.

Das novellierte Atomgesetz enthält, wie bereits die vorhergehende Vereinbarung aus dem Jahr 2000/2001, das Verbot des Transports von abgebrannten

25 Beispielsweise gibt es seit 20 Jahren einen juristischen Streit über die Salzrechte der Grafschaft Bernstorff.

26 Das Abkommen wurde im Juni 2000 von der Bundesregierung und den Kernkraftwerksbetreibern paraffiert und im Jahr 2001 unterzeichnet.

elementen ins Ausland ab 1. Juli 2005 und damit verbunden das Gebot der direk-ten Endlagerung. Deutschland verzichtete damit auf die Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen. In der Konsequenz müssen abgebrannte Brenn-elemente bei den bestehenden Atomkraftwerken zwischengelagert werden, bis sie der Endlagerung zugeführt werden. Die Rücknahmepflicht von radioaktiven Abfäl-len aus den Wiederaufbereitungsanlagen La Hague (Frankreich) und Sellafield (England) gilt unverändert weiter. Im März 2006 waren alle notwendigen Zwischen-lager bei Atomkraftwerken genehmigt und im Bau befindlich, einige wurden aller-dings noch beklagt.27 Nach Gorleben dürfen nach wie vor nur schwachradioaktive Abfälle und Glaskokillen mit hochaktiven Abfällen aus der Wiederaufbereitung so-wie Abfälle, die zu einem späteren Zeitpunkt zur direkten Endlagerung bestimmt sind, transportiert werden.

Bereits im Jahr 1999 richtete das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) den Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) ein. Dieser Arbeitskreis erhielt den Auftrag, ein nachvollziehbares Verfah-ren für die Auswahl von Endlagerstandorten in Deutschland zu entwickeln. Neben dem Verfahren sollten auch Kriterien zur Auswahl von Endlagerstandorten für ra-dioaktive Abfälle entwickelt werden. Ende 2002 legte der AkEnd seinen Ab-schlussbericht vor.28

Stand der Diskussion

In der verkürzten, 15. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages war auf der Grundlage des AkEnd-Berichts ein Gesetzentwurf zur Normierung des Standort-auswahlverfahrens für Endlager in Deutschland erarbeitet worden. Dieser gelangte jedoch nicht mehr zur Abstimmung, weder in der alten Bundesregierung, noch im Parlament. Der neue deutsche Umweltminister, Sigmar Gabriel hat öffentlich ge-äussert, dass er bis Mitte des Jahres 2006 einen Vorschlag zur Endlagerfrage präsentieren wird.29 Ob sich dieser Vorschlag auf die Empfehlungen des AkEnd abstützen wird, ist noch offen. Es ist auch nicht bekannt, wer bzw. welches Gremi-um den Vorschlag ausarbeiten wird.

Am 4. Mai 2005 hatte das alte Bundeskabinett noch eine Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben30 beschlossen. Eine entsprechende Verordnung soll Ver-änderungen ausschliessen, die den Salzstock bereits vor Abschluss eines gesetz-lich noch zu regelnden bundesweiten Auswahlverfahrens für ein Endlager un-brauchbar machen würden.31 Vorhaben, die auf einen weitreichenden Eingriff in

27 Mündliche Information von Alexander Nies, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-torsicherheit, 10.3.2006.

28 Eine detaillierte Wiedergabe der Inhalte des AkEnd Berichts findet sich bei Jentzsch (2003) und AkEnd (2002). Zusammengefasst fordert der AkEnd in seinem Bericht u.a. eine wissenschaftlich und gesellschaftlich breit abgestützte Endlagersuche mit drei Aufforderungen: dass das Lager für eine Million Jahre sicher sein muss, dass nur ein Endlager für alle radioaktiven Abfälle in Deutschland zu errichten ist und dass die radioaktiven Abfälle tief unter der Erde endzulagern sind. Die Sicherheit des Endlagers hat Vorrang vor allen anderen Aspekten (Jentzsch 2003). Besonders betont hat der Arbeits-kreis auch die Beteiligung der Bevölkerung am Auswahlverfahren. Die letzte Entscheidung über den Standort solle aber beim Bundestag liegen.

29 Mündliche Information von Alexander Nies, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-torsicherheit, 10.3.2006.

30 Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung – Gorleben VSpV.

31 Die Veränderungssperre wurde nach Angabe des BMU (persönliche Auskunft von Alexander Nies, BMU, 10.3.06) erlassen, um den Salzstock Gorleben gegen Eingriffe zu schützen, die seine Weiterver-folgung als Endlagerstandort durch den Bund beeinträchtigen könnte. Die Veränderungssperre wurde auf Wunsch der Energieversorgungsunternehmen bzw. Atomkraftwerksbetreiber, sozusagen als Ge-genleistung für das 10-jährige Moratorium, erlassen. Nach Einschätzung der Endlagergegner zielt die

den Salzstock zielen, bedürfen mit der Verordnung einer Sondergenehmigung des Bundesumweltministeriums. Die Verordnung ist im August 2005 in Kraft getreten.

Am 8. März 2006 hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht nach jahr-zehntelangem Streit die Klagen der Stadt Salzgitter, der Gemeinden Lengede und Vechelde sowie von zwei Landwirten gegen das geplante Endlager „Schacht Kon-rad“ für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Salzgitter abgewiesen.32 Eine Revision gegen die Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Kläger haben allerdings das Recht zu einer Nichtzulassungsbe-schwerde gegen diese Revisionsentscheidung des OVG. Ein rechtskräftiges Urteil zum Endlagerprojekt Konrad wird demnach erst vorliegen, wenn geklärt ist, ob die Kläger das Bundesverwaltungsgericht anrufen, und wie dieses allenfalls entschei-det.

Vor Erlangung der Rechtskraft des OVG-Urteils wird das Bundesamt für Strahlen-schutz nach Angabe des Bundesumweltministeriums keine vorbereitenden Arbei-ten zur Einlagerung beginnen.33 Der Bundesumweltminister geht zudem davon aus, dass aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen – seit Beginn des Ver-fahrens zur Schachtanlage Konrad sind über 20 Jahre vergangen - die Wirtschaft-lichkeitsberechnungen überprüft werden müssen. Er schlägt vor, die Zeit bis zu einem rechtskräftigen Urteil zum Schacht Konrad für die Entwicklung einer gene-rellen Endlagerkonzeption für Deutschland zu nutzen. Bei der Erarbeitung dieser Konzeption will er sich leiten lassen von den Positionen „nationale Verantwortung wahrnehmen“, „Verantwortung jetzt übernehmen“, „Primat der Sicherheit durchset-zen mit der Endlagerung in tiefen geologischen Formationen“ sowie „Transparenz und Nachvollziehbarkeit (des Verfahrens) sicherstellen“. Die Lösung der Endlager-frage soll dabei nach Möglichkeit mit den Abfallverursachern gemeinsam entwickelt und von diesen mitgetragen werden („Entsorgungskonsens“).

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