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Auswirkungen von Abgeltungen und Steuern

Im Dokument Nukleare Entsorgung in der Schweiz (Seite 55-59)

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32.5 Mio. CHF

2.5.3 Auswirkungen von Abgeltungen und Steuern

Wie zu Beginn von Abschnitt 2.5.2 dargelegt, sind die Ausgleichszahlungen (Ab-geltungen) nicht in die Wirkungsanalysen des Betriebs des Zwilag einbezogen worden. Ihre Wirkungen werden hier in diesem Abschnitt separat, unter Einbezug der Steuern, ermittelt. Bei den Steuern wurden einerseits die vom Zwilag an die Einwohnergemeinde Würenlingen bezahlten Steuern sowie die durch das Zwilag in der Region direkt und indirekt ausgelösten Einkommenssteuern (Gemeindeanteil) mitberücksichtigt. Die Wirkungen werden für die gesamte Region Würenlingen (Kerngemeinden und äusserer Kreis) berechnet.

Regelung der Abgeltungen

Wie bereits in Abschnitt 2.4.2 beschrieben wurde durch den eingesetzten „Rat der Weisen“ eine Lösung bezüglich Abgeltungen gefunden. Die Betreibergesellschaft erklärte sich bereit, zur Gewährung eines volkswirtschaftlichen Ausgleichs auf der Basis einer freiwilligen finanziellen Zuwendung an die Gemeinden eine jährliche Ausgleichszahlung zu leisten. Konkret sieht die Lösung folgendermassen aus:

Basis ist ein Gesamtbetrag von 1.4 Mio. CHF, der jedoch indexiert ist und entspre-chend heute bei über 1.8 Mio. CHF liegt. Der Gesamtbetrag der Ausgleichszahlung unterteilt sich in einen Drittel Standortanteil und zwei Drittel Regionalanteil.

Demgemäss erhält Würenlingen als Standortgemeinde einen Drittel des Gesamt-betrages. Dies wurde damit begründet, dass Würenlingen einerseits am stärksten betroffen ist, und sich andererseits das Areal für eine industrielle Nutzung mit mehr Arbeitsplätzen als das Zwischenlager (ca. 30 Arbeitsplätze) eignen würde. Die übrigen zwei Drittel Regionalanteil wird gemäss einem Verteilschlüssel auf jene fünf Gemeinden vereilt, deren Fläche innerhalb eines Radius von 2 km vom vorge-sehenen Zwischenlagerstandort gelegen ist. Dies sind neben Würenlingen die

Ge-223'104 VZÄ

12.5%

1.5%

92%

3% 4%

Direkt

Vorleistungen

Einkommenseffekt

Total BWS in Region 17.3 Mio. CHF

meinden Döttingen, Böttstein, Villigen, Stilli (die letzten beiden Gemeinden fusio-nieren am 1.1.2006). Der Verteilschlüssel wurde wie folgt festgelegt:

Einwohnerzahl der Gemeinde x Gemeindefläche innerhalb Umkreis von 2 km Finanzkraft pro Einwohner (Durchschnitt von drei Jahren).

Wie Abbildung 30 zeigt erhält gemäss der für die zweite Fünfjahresperiode festge-legten Verteilung Würenlingen knapp 62% des Gesamtbetrags. Von den übrigen vier Gemeinden erhält Böttstein mit 17% am meisten, vor Döttingen (14%) und Villigen (7.5%). Sehr gering ist der Beitrag, welchen Stilli erhält (0.2%). Es wurde jedoch durch den Verwaltungsrat des Zwilag beschlossen, den Anteil von Stilli auf 1% des indexierten Gesamtbetrages zu erhöhen (entsprechend erhöhen sich da-mit auch die effektiv bezahlten Ausgleichszahlungen).

Abbildung 30: Verteilung der Ausgleichszahlungen an die fünf Kerngemeinden während der zweiten Fünfjahresperiode 2001-2005*

Quelle: Referat Arthur Schneider. Gemeindeammann Würenlingen, Tagung „Akzeptanz durch Partizi-pation“, 29.6.2005, Bern.

* Der Gesamtbetrag ist indexiert. Der Anteil von Stilli wird gemäss VR-Beschluss des Zwilag auf 1% des Gesamtbetrages erhöht. Die Erhöhung wird zusätzlich zum Gesamtbetrag ausbezahlt.

Wirtschaftliche Auswirkungen der durch das Zwilag bezahlten Abgeltungen und induzierten Steuern auf die Region Würenlingen

Neben den nahezu 1.9 Mio. CHF Ausgleichszahlungen des Zwilag im Jahre 2005 zahlt das Zwilag auch noch insgesamt rund 0.2 Mio. CHF an Steuern an die Stand-ortgemeinde Würenlingen. Diese Zahlung basiert auf Art. 8 des Vertrages vom 17.11.1989 des Zwilag mit der Einwohnergemeinde Würenlingen (damals CHF 150'000, indexiert). Ausserdem kommen noch rund 0.3 Mio. CHF Einkommens-steuern hinzu, die das Zwilag durch den Betrieb direkt und indirekt in der Region auslöst. Ingesamt resultieren somit Einnahmen durch Abgeltungen und Steuern von total 2.4 Mio. CHF. Im Folgenden werden deren wirtschaftliche Auswirkungen ermittelt.

Bei der Ermittlung der regionalwirtschaftlichen Wirkungen der Ausgleichszahlun-gen sowie der zusätzlich Ausgleichszahlun-generierten Steuererträge ist folAusgleichszahlun-genden drei Effekten Rechnung zu tragen, welche zu einer Wirkungsreduktion führen können:

Rückzahlung von Schulden: Die Rückzahlung von Schulden absorbiert die ent-sprechenden Mittel und vermindert deshalb die wirtschaftlichen Effekte.

Gemeinde

! Steuersenkungen: Steuersenkungen bewirken Mindereinnahmen in den Ge-meinden. Die entsprechenden Mittel fliessen der Bevölkerung zu, deren verfüg-bares Einkommen sich erhöht. Dies wird jedoch nur in sehr geringem Umfang zu Mehrausgaben in der Region führen, da teils mehr gespart wird, teils Hypo-theken zurückbezahlt werden oder auch ausserhalb der Region mehr ausgege-ben wird (z.B. Ferienreisen).

! Bezug von Gütern und Dienstleistungen von ausserhalb der Region: Auch wenn die Gemeinden die Mittel selbst ausgeben, wird ein Teil davon zu Käufen von Gütern und Dienstleistungen ausserhalb der Region führen (z.B. Bauaufträge an auswärtige Firmen).

Zu den ersten zwei Effekten lassen sich aufgrund von statistischen Daten Aussa-gen machen: Wie die Abbildung 17 in Abschnitt 2.2.4 illustriert, vermochten drei Gemeinden seit Mitte der 90er Jahre ihre Nettoverschuldung deutlich zu vermin-dern bzw. sogar in ein Nettovermögen zu wandeln: Würenlingen, Döttingen und Villigen. Bei Böttstein hat die Verschuldung bis 1998 noch zugenommen, seither findet jedoch auch dort ein Abbau statt. Einzig in Stilli hat die Verschuldung ten-denziell eher zugenommen, allerdings ist auch der Beitrag, welcher Stilli von den Ausgleichszahlungen erhält, sehr klein. Aus diesen Zahlen lässt sich schliessen, dass ein Teil der Abgeltungen tatsächlich zur Schuldentilgung verwendet worden sind.

Auch bezüglich Steuerfuss zeigt sich mehrheitlich (Abb. 31), dass im Zeitraum ab 1996 Senkungen vorgenommen wurden. Dies trifft vor allem für Würenlingen, Villi-gen und DöttinVilli-gen zu, deren SenkunVilli-gen deutlich stärker als im Kantonsdurch-schnitt ausgefallen sind, während Stilli nur eine marginale Reduktion vorgenom-men hat. Einzig Böttstein wies 2005 einen leicht höheren Steuerfuss auf als 1996.

Abbildung 31: Entwicklung der Steuerfüsse in den Kerngemeinden und im Durchschnitt aller Gemeinden des Kt. Aargau, 1990-2005

Quelle: Statistisches Amt des Kantons Aargau.

Die Ausgaben der Gemeinden für Investitionen fallen in der Regel zu einem gros-sen Teil im regionalen Baugewerbe an. Die Gemeinde Würenlingen hat beispiels-weise in diesem Zeitraum in Infrastrukturbauten wie Altersheim, Schul- und Sport-anlagen sowie in eine Bachrenaturierung investiert. Davon hat auch das lokale und regionale Baugewerbe profitiert. Ein weiterer Teil, insbesondere Einkäufe und Aus-rüstungsinvestitionen werden indessen auch ausserhalb der Region bezogen. Die regionale Abgrenzung schwankt indessen je nach Jahr und Art der Ausgaben bzw.

Investitionen, sodass hier keine genauen Angaben über den Anteil möglich sind.

Ausgehend von den genannten Effekten wird für die Berechnungen der regionalen Wirkungen von Abgeltungen und Steuern angenommen, dass nur ein Anteil von 70% bzw. 1.7 Mio. CHF in der Region umsatzwirksam werden. Die Berechnungen ergeben (Abb. 32), dass pro Jahr bei regionalen Unternehmen zusätzliche Umsät-ze von total (direkte und indirekte Wirkungen) 2.2 Mio. CHF (1.7 Mio. CHF direkt) ausgelöst werden. Diese Umsätze führen zu einer Erhöhung der regionalen Brut-towertschöpfung um jährlich rund 1.1 Mio. CHF (0.9 Mio. CHF direkt), wodurch zehn Arbeitsplätze (VZÄ) geschaffen werden (acht direkt). Der Beitrag der Abgel-tungen und Steuern beträgt zum regionalen BIP rund 0.04% und zur Beschäftigung 0.05%. Diese Beiträge sind sehr gering, in den Kerngemeinden liegen die entspre-chenden Anteile allerdings höher (Abb. 32).

Es werden in der Region ferner Lohneinkommen von 0.5 Mio. CHF generiert, was wiederum zu Steuereinnahmen bei den Gemeinden führt (rund 30‘000 CHF).

Abbildung 32: Wirkungen von Abgeltungen und Steuern in der Region auf Um-sätze, Bruttowertschöpfung, Beschäftigung, Lohneinkommen und Steuern, 2005

Quelle: Berechnungen Rütter + Partner.

Einstellung zur Abgeltungsfrage

Im Rahmen der in den Kerngemeinden Würenlingen und Weinland durchgeführten Unternehmensbefragungen wurde auch die Meinung bezüglich Abgeltungen er-fragt. Dabei zeigt sich, dass Abgeltungen akzeptiert sind. Deutlich mehr als die Hälfte der Unternehmen (58% bzw. 63%) sind für Abgeltungen, weil die Region eine Leistung für die Allgemeinheit übernimmt. Hinzu kommen weitere 10 bzw.

13%, die Abgeltungen befürworten, wenn der Region nachweislich Nachteile ent-stehen. Verschwindend klein ist der Anteil der Unternehmen, welche eine Verant-wortung für das Gemeinwohl übernehmen wollen und deshalb auf Abgeltungen verzichten möchten.

Generell stellen sich die Unternehmen in den Kerngemeinden Würenlingen, wo heute effektiv Zahlungen geleistet werden, leicht positiver zu Abgeltungen als jene

Direkt 1.7 0.9 8

Indirekt1 0.5 0.3 2

Total Region 2.2 1.1 10 0.5 0.03

1 Total im inneren und äusseren Kreis

2 von in Region wohnhaften Beschäftigten

durch Umsätze ausgelöste

im nördlichen Zürcher Weinland, das als potenzieller Standort genannt wird. Be-sonders auffällig ist der Unterschied zwischen den beiden Regionen bezüglich der Aussage, die Gemeinde soll sich nicht kaufen lassen und deshalb auf Abgeltungen verzichten. Im Weinland äusserten wesentlich mehr Unternehmen diese Meinung (21%) als in den Kerngemeinden der Region Würenlingen (8%).

Abbildung 33: Abgeltungsansprüche für die Kerngemeinden Würenlingen und Weinland nach Branchen und ungewichtete Totale

Quelle: Unternehmensbefragung Rütter + Partner 2005; infolge von Rundungsabweichungen ergibt die Summe nicht immer 100%.

2.5.4 Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen und die

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