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Neuordnung des PBWU-Projektes

5. POLICY-ZYKLUS

5.3 Programmimplementation

5.3.2 Weitere Programmimplementation und Projekt-Neuordnung

5.3.2.3 Neuordnung des PBWU-Projektes

5.3.2.3.1 Vorschlag der GSF-Geschäftsführung zur Reform der PBWU

Die GSF-Geschäftsführung nimmt die von ihr selbst provozierte Kritik des Wissenschaftlichen Beirats an der PBWU (i.Q.: PBWU, 29.1. und 29.3.1988) zum Anlaß, eine Personal- und Or-ganisationsreform der Projektgruppe zu empfehlen bzw. vorzunehmen. Begünstigend kommt hinzu, daß das zweite PBWU-Teilprojekt „Luftverunreinigungen und menschliche Gesundheit“

an der GSF nun begonnen werden soll, was ohnehin personelle Umstrukturierungen erforder-lich macht.

Bereits kurz nach der Gremiensitzung vom 29.3.1988 sind die Vorstellungen der GSF-Geschäftsführung über die Zukunft der PBWU intern konkretisiert (i.Q.: GSF, 12.4.1988).

Darin wird die Stärkung des Wissenschaftlichen Beirats dahingehend interpretiert, daß dieser nun die Rolle eines „Lenkungsgremiums“ übernähme und praktisch „Fachaufsicht“ über das PBWU-Projekt hätte. Damit käme der PBWU lediglich die Funktion eines Projektstabes mit deutlich reduzierten Aufgaben zu. Die Geschäftsführung beabsichtige daher konsequenterweise eine personelle „Kapazitätsreduktion“. So solle die Projektgruppe für die künftige Bearbeitung des Teilprojekts „Wald“ auf 2 wissenschaftliche Mitarbeiter verringert werden.

Die Vorstellungen der GSF werden dem Vertragspartner Bayerisches Umweltministerium offi-ziell mitgeteilt (i.Q.: GSF, 26.4.1988). Die geforderten Funktionserweiterungen des Wissen-schaftlichen Beirats werden als „fundamentale Änderung“ bezeichnet, welche die Aufgaben der PBWU auf Sekretariatsfunktionen für den Beiratsvorsitzenden reduzierten. In Hinblick auf eine Verbesserung der Akzeptanz der PBWU bei ihrer wissenschaftlichen Klientel würden diese Änderungen von der GSF allerdings begrüßt. Es sei an der Zeit, der häufig geäußerten Kritik am Umfang der Projektgruppe Rechnung zu tragen. Die GSF habe daher beschlossen, zum 1.6.1988 den bisherigen Leiter der PBWU zurückzuziehen und einen bisherigen Projektgrup-penmitarbeiter mit der Leitung der Gruppe, der noch ein weiterer, bisheriger wissenschaftlicher Mitarbeiter und eine Schreibkraft angehören solle, zu betrauen. Die beabsichtigten personellen Veränderungen seien mit dem Sprecher des Wissenschaftlichen Beirats abgestimmt. Das PBWU-Teilprojekt „Wald“ würde der Geschäftsführung unterstellt werden.

5.3.2.3.2 Vorschlag des Umweltministeriums zu Förderverfahren und Organisations-struktur der PBWU

Das Ministerium antwortet auf die Vorschläge der GSF (i.Q.: Bayer. Umweltministerium, 19.5.1988). Dabei wird vorausgeschickt, daß Übereinstimmung hinsichtlich der Akzeptanzpro-bleme der PBWU sowie einer erforderlichen Neustrukturierung bestünde. Nicht geteilt wird jedoch die Auffassung, daß die Aufgaben der PBWU auf die eines Sekretariats des

Beiratsvor-sitzenden reduziert worden wären. Nach wie vor hätte die PBWU die Aufgaben der Konzepti-on vKonzepti-on Forschungsprogrammen, der Abwicklung vKonzepti-on Begutachtungsverfahren, der Erstellung von Berichten, Vorbereitung von Tagungen oder der Bearbeitung von Einzelfragestellungen des Auftraggebers. Hierzu sei wissenschaftliche Kompetenz auch bei der Projektgruppe erfor-derlich.

Die Befugnisse des Wissenschaftlichen Beirats zu erweitern, hält das Ministerium für sinnvoll.

Allerdings sei es zweckmäßig, „im Interesse der Objektivität und Transparenz des Auswahl-verfahrens“ bei der Behandlung von Forschungsanträgen „Sicherungsmechanismen“ einzubau-en. So sollten nur Gutachter benannt werden, die nicht gleichzeitig Mitglied des Wissenschaft-lichen Beirats oder Angehörige entsprechender Arbeitsgruppen sind: Die Antragsteller sollten in einer Vortragsrunde zu Wort kommen, an der die Gutachter sowie die PBWU-Gremien teil-nehmen.

Anschließend wird ein „Verfahren bei der Vergabe, Betreuung und Auswertung von For-schungsvorhaben“ im Detail vorgeschlagen, wobei jeweils auf die Beteiligung der PBWU-Gremien eingegangen wird (i.Q.: Bayer. Umweltministerium, 19.5.1988). Danach würde der Beirat von der Erstellung des Rahmenprogramms, der Gutachterbenennung, Prioritätensetzung und Formulierung von Fördervorschlägen bis hin zur Billigung der PBWU-Ergebnisberichte beteiligt werden. Dem Projektrat solle insbesondere die Billigung von Vorschlägen zu Rah-menprogramm, Gutachtern und Fördervorschlägen obliegen.

5.3.2.3.3 Diskussion der Vorschläge zur Umstrukturierung des PBWU-Projekts

In der Folge finden verschiedene Diskussionen zwischen GSF, dem Umweltministerium und Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats zu den Verfahrensvorschlägen statt (z.B. am 23.6., 7.7., 19.7. und 2.8.1988). Die personell bereits neu organisierte PBWU wird in die Verhand-lungen eng mit eingebunden.

Einen zentralen und kontrovers behandelten Diskussionspunkt stellen die Modalitäten des Be-gutachtungsverfahren zu Forschungsanträgen dar. So empfiehlt die GSF-Geschäftsführung entgegen den Vorstellungen des Umweltministeriums aus Praktikabilitätsgründen die schriftli-che Begutachtung. Dabei müßten die Gutachter die Anträge „in fachlischriftli-cher Hinsicht und hin-sichtlich einer Förderungswürdigkeit prüfen“. Die Prioritätensetzung in Hinblick auf das Rah-menprogramm und verfügbare Finanzmittel sollte nach Auffassung der GSF allerdings nicht von den Gutachtern, sondern vom Wissenschaftlichen Beirat vorgenommen werden. Auch ein Mitglied des Beirats äußert Bedenken „ob die den Gutachtern zugedachten Aufgaben von die-sen auch tatsächlich übernommen werden können“ (i.Q.: Bayer. Umweltministerium, 2.8.1988). Demgegenüber plädiert dessen Sprecher für ein Verfahren, welches den Gutachtern durchaus - in Anlehnung an DFG-Schwerpunktprogramme - derartige Beurteilungen übertra-gen würde. Dabei müßten den Gutachtern allerdings entsprechende Informationen zum Pro-grammrahmen zur Verfügung stehen. Die Nichteinmischung des Wissenschaftlichen Beirats in die fachliche Begutachtung von Anträgen werde unterstützt, die Empfehlung der Gutachter müßten dann allerdings eindeutig, präzise und gut dokumentiert dem Beirat vorgelegt werden (i.Q.: PBWU, 19.7.1988).

Einigen Mitgliedern des Beirats geht der Reformentwurf des Umweltministerium zur Stärkung des Wissenschaftlergremiums nicht weit genug. Er entspräche nicht den Vorstellungen über ei-ne effiziente Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Projektträger und Ministerium, die für eine optimale Nutzung der vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen notwendig wäre (i.Q.: Wissenschaftlicher Beirat, 8.8. und 24.8.1988). Es wird vorgeschlagen, die Pro-grammkonzipierung und -aktualisierung sowie die Ergebnisbewertung „der Wissenschaft zu überlassen“. Über den erforderlichen Wissensstand verfügten in der Regel nur solche Wissen-schaftler, die selbst aktiv auf dem betreffenden Gebiet forschten und international anerkannt seien, was in besonderem Maße für die interdisziplinäre Waldschadensforschung gelte.

Für das Umweltministerium zeichnet sich ab, daß im Beiratsgremium selbst unterschiedliche Meinungen zu dem vorgelegten Entwurf der Verfahrens-Neuregelung bestünden und es daher erforderlich sei, das Konzept auf der nächsten Sitzung der PBWU-Gremien zu diskutieren. Das Anliegen des Ministeriums, bis dahin eine abgestimmte Haltung des Wissenschaftlichen Beirats herbeizuführen (i.Q.: Bayer. Umweltministerium, 8.8.1988), kann aus verschiedenen perso-nellen Verhinderungsgründen nicht realisiert werden. Allerdings räumt der Sprecher des Bei-rats ein, daß die Handlungsfähigkeit der PBWU zur Bearbeitung von Forschungsanträgen aber in jedem Fall erhalten bleiben müsse, eventuell noch nach bisherigem Verfahren (i.Q.: PBWU, 18.10.1988).

5.3.2.3.4 Behandlung der PBWU-Neuregelung auf den Gremiensitzungen

Die nächste, für Oktober 1988 vorgesehene PBWU-Sitzung, auf der auch die „Neuregelung der PBWU“ behandelt werden soll, wird aus terminlichen, personellen Gründen sowie noch be-stehender Ungewißheit über die künftige Mittelsituation von Seiten des Ministeriums mehrfach verschoben (i.Q.: Bayer. Umweltministerium, 30.9. und 20.10.1988). Unter Leitung des neuen Abteilungsleiters am Umweltministerium kann die Sitzung dann am 15.12.1988 durchgeführt werden. Das Angebot an den Wissenschaftlichen Beirat, eine interne Vorbesprechung zur PBWU-Neuregelung vorzuschalten, wird nicht in Anspruch genommen. Der vorgesehene Ta-gesordnungspunkt bleibt unbehandelt und wird ohne nähere Begründung auf die nächste Sit-zung verschoben.

Einige Fortsetzungsanträge werden auf der Sitzung diskutiert und entschieden. Diese hatte die PBWU inzwischen zur Vermeidung von Unterbrechungen der Forschungsarbeiten in Abstim-mung mit ihren Gremien einer in Hinblick auf das künftige Verfahren „vorgezogenen schriftli-chen Begutachtung zugeführt“.

Für das weitere Vorgehen fordern die Mitglieder des Beirats allerdings in Vorgriff auf das be-absichtigte neue Verfahren, künftig alle Neu- und Fortsetzungsanträge eines Jahres zeitgleich zu behandeln und damit in gegenseitige Förderkonkurrenz zu stellen. Für das kommende Jahr 1989 sollten für zu erwartende Anträge vorab jeweils Projektskizzen eingefordert werden, die einer grundsätzlichen Vorbewertung durch den Wissenschaftlichen Beirat unterzogen würden.

Positiv befundene Projektskizzen würden dann in ausformulierter Antragsform externen Gut-achtern zur Beurteilung vorgelegt werden (i.Q.: PBWU, 15.12.1988).

Die Projektgruppe unter neuer Leitung ist bemüht, die Gremien eng in ihr Handeln einzubezie-hen und intensiv Kontakte zu pflegen. Die Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber er-folgt ausführlicher als früher, die Mitglieder der Gremien werden über alle relevanten Vorgän-ge, insbesondere im Bereich der Antragsbehandlung, umfassend und mittels schriftlicher Un-terlagen informiert und um Abstimmung bzw. Stellungnahme gebeten. Dabei verfährt die PBWU weiterhin in Ermangelung einer Verfahrensneuregelung nach einer Interimslösung, wel-che die einzelfallweise, schriftliwel-che Begutachtung von Anträgen vorsieht. Das Verfahren ist vom Sprecher des Wissenschaftlichen Beirats und dem Bayerischen Umweltministerium ak-zeptiert (i.Q.: PBWU, 18.10. und. 10.11.1988).

Inzwischen ist allerdings das Umweltministerium mit dem Verhalten des Wissenschaftlichen Beirats unzufrieden. Dessen Vertreter kritisieren, daß der Beirat bisher seinen Aufgaben nicht nachgekommen sei und seine Beratung der PBWU in allen wissenschaftlichen Fragen künftig ernst nehmen müsse (i.Q.: PBWU, vom 15.12.1988). Nach wie vor steht eine abgestimmte Haltung des Beirats zur Neuregelung der PBWU aus.

Auf der nächsten Sitzung der PBWU-Gremien am 14.3.1989 wird das Thema Neuregelung der PBWU schließlich behandelt. Vertreter des Beirats beurteilen die Kooperation zwischen der Projektgruppe und ihren Gremien nun positiv und sind der Auffassung, daß die inzwischen ge-übte Beteiligung des Wissenschaftlichen Beirats an Beratung und Entscheidungen der PBWU ohnehin ihren Vorstellungen entspräche. Eine weitere Diskussion erübrige sich daher. Es wird beschlossen, das „nunmehr erprobte Verfahren“ bei der Behandlung von Anträgen fortzusetzen und die „Neuregelung der PBWU vorerst nicht weiter zu verfolgen“ (i.Q.: PBWU, 14.3.1989).