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Erste Begutachtungsrunde im Herbst 1985

5. POLICY-ZYKLUS

5.3 Programmimplementation

5.3.1 Startphase des PBWU-Forschungsprogramms

5.3.1.1 Erste Begutachtungsrunde im Herbst 1985

5.3.1.1.1 Programmausschreibung und Einreichung erster Anträge bei der PBWU

Das Rahmenprogramm der PBWU zur Verstärkung der bayerischen Waldschadensforschung wird in der Fassung vom 24.5.1985 ausgeschrieben. Die Ausschreibung ist an einschlägige uni-versitäre wie außeruniuni-versitäre Forschungseinrichtungen gerichtet, und zwar ausschließlich an bayerische Institutionen. Die Vorlage von Forschungsanträgen ist kurzfristig bis zum 31.8.1985 befristet.

Zum Stichtag werden 29 Forschungsanträge bei der PBWU eingereicht. Die insgesamt bean-tragte Mittelhöhe beträgt ca. 14 Mio. DM. Bei den antragstellenden Universitätsinstituten sind sowohl in Hinblick auf Anzahl als auch Finanzhöhe der Anträge die beiden Münchener Univer-sitäten stark vertreten. Weiterhin stammen Anträge von den UniverUniver-sitäten Würzburg, Erlan-gen/Nürnberg und Bayreuth sowie von der außeruniversitären Fraunhofer-Gesellschaft - Insti-tut für Atmosphärische Umweltforschung in Garmisch-Partenkirchen (FhG-IFU) und der GSF Neuherberg (s. Tabelle 2).

Hinsichtlich der bearbeiteten Fachdisziplinen überwiegen Anträge, die sich mit biochemischen und pflanzenphysiologischen Fragestellungen einschließlich Cuticula-Forschung, Schadstof-fentgiftung sowie den Bereichen Luftchemie und Immissionserfassung beschäftigen (s. Tabelle 3). Weitere Anträge betreffen atmogene Schadstofffrachten, den Einfluß von Klima und Boden auf die Waldvitalität, Zustand und Zeigerwerte der Bodenvegetation,

Schadstoffanreicherun-gen im Holz, Wirt/Parasit-Verhältnisse unter Schadstoffeinfluß sowie moderne, fernerkun-dungsgestützter Methoden der Waldzustandserfassung.

Antragsteller Anzahl Anträge Kosten (Mio. DM)

Uni. München 5 3,2

TU München 5 2,4

Uni. Würzburg 5 0,6

TUM-Weihenstephan 3 1,0

Uni. Erlangen/Nürnbg. 3 3,3

GSF Neuherberg 3 1,2

Uni. Bayreuth 2 1,7

FhG-IFU Garmisch-P. 2 0,5

FH Weihenstephan 1 0,1

Summe: 29 14,0

Tab. 2: Forschungsanträge und Antragsteller (Sommer 1985) (eigene Erhebung)

Fachdisziplin Anzahl Anträge Kosten (Mio. DM)

Luftchemie/Strahlung 7 4,6

Biochemie 6 1,4

Physiologie 5 2,2

Cuticula 3 1,3

Klima 2 1,7

Bodenkunde 2 2,1

sonstige 4 0,7

Summe: 29 14,0

Tab. 3: Forschungsanträge und Fachdisziplinen (Sommer 1985) (eigene Erhebung)

Regional beziehen sich zahlreiche Anträge auf den neu einzurichtenden, alpinen Forschungs-schwerpunkt „Kalkalpen“ oder stellen weitgehend standortsunabhängige Laboruntersuchungen bzw. nicht lokal zuordenbare Freilanduntersuchungen dar. Einzelne Anträge beziehen sich auf die bestehenden Forschungsschwerpunkte Fichtelgebirge und Bayerischer Wald sowie die in der Ausschreibung vorgesehene Pilotphase zur Konzeption eines Laubwaldstandorts. Für den ebenfalls bereits bestehenden Forschungsstandort Höglwald werden keine Anträge vorgelegt (s. Tabelle 4).

Nahezu alle einschlägigen bayerischen und bisher in der Waldschadensforschung involvierten Forschungseinrichtungen beteiligen sich. Es kann davon ausgegangen werden, daß die Mitglie-der des Wissenschaftlichen Beirats für die von ihnen vertretenen oMitglie-der benachbarte Institute aufgrund der vorangegangenen Beschäftigung mit dem PBWU-Rahmenproramm als zeitlichen Vorteil nutzen konnten und zeitgerecht Anträge vorlegen konnten. Vergleichbares kann für die GSF gelten. Auch den weiteren Ressorts im Projektrat der BWU kommt eine vergleichbare Vermittlerrolle gegenüber den von ihnen jeweils vertretenen Forscherklientela oder bestehen-den Forschungsverbünbestehen-den zu.

Standort Anzahl Anträge Kosten (Mio. DM)

Kalkalpen 11 4,3

Fichtelgebirge 3 2,3

Bayer. Wald 2 1,3

Höglwald -

-Laubwald 1 0,3

Labor od. nicht zuordenbar

12 5,8

Summe: 29 14,0

Tab. 4: Forschungsanträge und Forschungsstandorte (Sommer 1985) (eigene Erhebung)

5.3.1.1.2 Mündliches Begutachtungsverfahren zur Forschungsförderung

Die Projektgruppe führt eine interne Bewertung der einzelnen Anträge durch (s. Tätigkeitsbe-richt der PBWU für den betreffenden BeTätigkeitsbe-richtszeitraum 1.7. - 30.11.1985). Darin werden insbe-sondere die Einpassung in das PBWU-Rahmenprogramm und der zu erwartende Beitrag zur Ursachenklärung der Waldschäden geprüft. Eine Diskussion und Vorauswahl der Anträge durch den Wissenschaftlichen Beirat, wie auf den Sitzungen der PBWU-Gremien vom 11.2.

und 21.3.1985 beschlossen worden war (i.Q.: Bayer. Umweltministerium, 11.2.1985 und PBWU, 21.3.1985), findet nicht statt. Allerdings lädt die PBWU entsprechend dem Gremien-beschluß vom 11.2.1985 sowie in der Ausschreibung festgelegten Verfahren zu einer gemein-samen mündlichen Begutachtungsrunde die Antragsteller und externen Gutachtern in die GSF ein. Den Gutachtern werden alle Forschungsanträge, die kurzgefaßten Stellungnahmen der PBWU sowie das Rahmenprogramm übersandt (i.Q.: PBWU, 2.10.1985).

Der Vertreter des Kultusministeriums im Projektrat bringt seine „Überraschung“ und sein „Un-verständnis“ über das gewählte Vorgehen zum Ausdruck (i.Q.: Kultusministerium, 10.10.1985). Eine Begründung wird gefordert, warum die Gremienbeschlüsse mißachtet und das Begutachtungsverfahren ohne die koordinierende Vorauswahl und gesamtkonzeptionelle Einordnung der Anträge durch den Wissenschaftlichen Beirat erfolgte. Die externen Gutachter dürften wohl kaum in der Lage sein, über eine reine Einzelbegutachtung hinausgehend die ein-zelnen Anträge zu koordinieren und den interdisziplinären Ansatz zu wahren. Statt dessen werde ein „beziehungsloses Nebeneinander einzelner Projekte“ befürchtet.

Die PBWU begründet die Abweichungen von der vereinbarten Vorgehensweise insbesondere mit Terminschwierigkeiten und dem Handlungsdruck, der sich aufgrund des möglichst raschen Beginns einer ersten Förderphase ergäbe (i.Q.: PBWU, 21.10.1985). Das Verfahren sei mit dem Vorsitzenden des Projektrats, dem Vertreter des Umweltministeriums, abgestimmt. Daher müsse die Begutachtung der Anträge bereits vor der Beratung in den Gremien der PBWU er-folgen, was jedoch nicht als negativer Einfluß auf das Ergebnis zu bewerten sei.

Bei den externen Experten, die von der PBWU um Bewertung der Anträge gebeten werden, handelt es sich vorschlagsgemäß um DFG-Gutachter. Nahezu alle der angefragten Wissen-schaftler erklären ihr Interesse und ihre Bereitschaft zur Beteiligung am

Begutachtungsverfah-ren. Damit besteht das Gutachtergremium aus 9 hochrangigen und zum Teil selbst in der Wald-schadensforschung tätigen Wissenschaftlern aus dem gesamten Bundesgebiet. Sie waren der PBWU vom Bayerischen Kultusministerium genannt worden und bereits bei der Beurteilung der Anträge der Bayerischen Forschungsgruppe Forsttoxikologie beteiligt.

Einige der Gutachter legen wegen terminlicher Verhinderung oder zusätzlich zu ihrer Teilnah-me schriftliche StellungnahTeilnah-men vor, die z.T. von grundsätzlichen BeTeilnah-merkungen zum PBWU-Projekt begleitet werden. So empfehlen einige Gutachter generell die „Zusammenführung ver-schiedener, divergierender Projekte“ der Bayerischen Staatsregierung. Gleichzeitig wird um

„angemessene Berücksichtigung“ der Arbeiten der Forschungsgruppe Forsttoxikologie auch im PBWU-Projekt gebeten (i.Q.: Fachgutachter, 3.9., 11.9. und 22.10.1985).

Darüber hinaus äußern sich mehrere Gutachter kritisch zur Qualität der vorgelegten Anträge (i.Q.: Fachgutachter, 17.10., 22.10. und 4.11.1985). Dem DFG-üblichen Anspruch an die For-schungsqualität würden nur wenige Anträge gerecht, zudem fielen erhebliche Diskrepanzen zwischen Antragsbegründung und Antragssumme negativ auf. Ein Gutachter zeigt sich ent-täuscht darüber, daß „wichtige Forschungsgebiete völlig (oder fast völlig) fehlen“ und nennt hierfür Beispiele. Das Rahmenprogramm sei zu eng auf direkte Luftschadstoffwirkung zuge-schnitten, was dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnis nicht mehr gerecht würde. Einzelne Forscher hätten ihre bisherige Arbeitsrichtung zudem nur soweit modifiziert, daß ihr Antrag gerade noch der Ausschreibung gerecht würde. Folglich sei es mit der Ausschreibung nicht gelungen, neue Ansätze zu provozieren, die wesentlich zu einer Kausalanalyse der Schäden beitragen könnten. Die meisten der Vorhaben würden zwar als Grundlagenforschung einen Beitrag zur wissenschaftlichen Erkenntnis liefern, derartige Vorhaben sollten aber nicht in ei-nem angewandten Forschungsprogramm zur Genese von Waldschäden verankert werden.

Zur Begutachtungssitzung am 24./25.10.1985 sind auch die Projektgruppe, Vertreter des Pro-jektrats sowie Gäste anderer Koordinierungseinrichtungen anwesend. Die Anträge werden von den Antragstellern mündlich vorgestellt und diskutiert. Die anschließende Beratung erfolgt unter Ausschluß der Antragsteller. Der Leiter der PBWU moderiert die Sitzung. Er ruft die zu behandelten Vorhaben der Reihe nach auf, verliest gegebenenfalls vorliegende, schriftliche Voten einzelner Gutachter, weist auf die Stellungnahme der PBWU hin, beteiligt sich an der Diskussion und faßt abschließend deren Ergebnis zusammen (i.Q.: PBWU, 24./25.10.1985).

Überwiegend stehen bei der internen Beurteilung fachlich/inhaltliche wie methodische Aspekte im Vordergrund (STEUER [1997, S. 30, 44]). Die jeweils fachlich tangierten Gutachter bestim-men die Diskussion. Im Kontext der Argubestim-mente oder durch Proklamation einzelner Gutachter verständigt man sich auf eine Förderempfehlung. Diese geht nur in einzelnen Antragsfällen über das Gesamturteil einer Bewilligung oder Ablehnung hinaus, indem inhaltlich, finanziell oder zeitlich zu konkretisierende Vorgaben bzw. Modifizierungswünsche der Gutachter im Begutachtungsergebnis fixiert werden.

5.3.1.1.3 Beratung und Entscheidung in den PBWU-Gremien

Die Ergebnisse der Antragsbegutachtung stehen auf der Tagesordnung der nächsten gemein-samen Sitzung der PBWU-Gremien am 18.11.1985. Als Sitzungsunterlage versendet die PBWU unter anderem eine Zusammenstellung der beantragten Fördermittel sowie antragswei-se eine Zusammenfassung der Gutachterdiskussion. Noch im Vorlauf zur Sitzung legt ein Mit-glied des Wissenschaftlichen Beirats, welches selbst zwei Anträge eingereicht hatte, eine aus-führliche Stellungnahme zu den übersandten Zusammenfassungen vor. Darin werden verschie-dene formale Richtigstellungen vorgenommen, der - negativen - Einschätzung der Gutachter entgegnet und eine Diskussion im Rahmen der kommenden Sitzung vorgeschlagen (i.Q.: Wis-senschaftlicher Beirat, 14.11.1985).

Auf der Sitzung rechtfertigt der Leiter der PBWU die kritisierte Verfahrensdurchführung wie-derum damit, daß die Einschaltung des Wissenschaftlichen Beirats zur Vorauswahl der Anträge aus Zeitgründen nicht hätte stattfinden können (i.Q.: PBWU, 18.11.1985). Einzelne Gremien-mitglieder kritisieren, daß nicht über sämtliche, sondern nur auffällig hohe oder unzureichend begründete Mittelpositionen in den einzelnen Anträgen beraten und entschieden worden sei.

Ein möglichst detailliertes Gutachtervotum würde der PBWU und dem verantwortlichen Mini-sterium die Verhandlungen mit den Antragstellern erleichtern. Auch die Zusammensetzung des DFG-Gutachtergremiums wird als fachlich unausgewogen kritisiert.

Nach intensiver Diskussion akzeptieren die PBWU-Gremien jedoch das Vorgehen der PBWU und die vorliegenden Gutachtervoten. Der Wissenschaftliche Beirat sieht seine Aufgabe nicht in einer „Nach-Begutachtung“, zumal Mitglieder des Gremiums gleichzeitig Antragsteller sind.

Unterstrichen wird, daß an der Trennung zwischen Gutachtern und Mitgliedern des Wissen-schaftlichen Beirats festgehalten werden müsse. Der Wissenschaftliche Beirat ist um die Neu-tralität einer fachlichen Beurteilung bemüht. So lagen die Tonbandaufzeichnungen zur Gut-achtersitzung zwar der PBWU vor, seien vom Beirat aber nicht verwendet worden (i.Q.: Wis-senschaftlicher Beirat, 17.1.1986). Alle Seiten drängen auf eine möglichst rasche Weiterbe-handlung der Anträge und Mittelabfluß. Als Förderbeginn für die ersten Antragsbewilligungen des PBWU-Forschungsprogramms beabsichtigt das finanzierende Umweltministerium bereits Anfang des Jahres 1986 (i.Q.: PBWU, 18.11.1985).

Insbesondere in Hinblick auf den zu etablierenden alpinen Forschungsstandort einigt man sich darauf, auf eine zweite Ausschreibung zu verzichten und vielmehr potentielle Antragsteller ge-zielt anzusprechen. Auf ein erstes Vorgespräch mit mehreren Forschern kann der Leiter der PBWU bereits verweisen. Allerdings wird von einem Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats wiederum der im PBWU-Konzept skizzierte Umfang der dort vorgesehenen Forschungsarbei-ten kritisiert. Dieser müsse auf ein „finanziell wie arbeitskapazitätsmäßig zu bewältigendes Maß reduziert“ werden.

5.3.1.1.4 Weiteres Verfahren der Antragsbehandlung

Den Antragstellern wird das Ergebnis der Begutachtung und der entsprechenden Förderemp-fehlung der PBWU-Gremien vom Bayerischen Umweltministerium mitgeteilt (i.Q.: Bayer.

Umweltministerium, 26.11. bzw. 2.12.1985). Danach werden - vorbehaltlich haushaltsrechtli-cher Zustimmung - insgesamt

•15 Anträge als „förderungswürdig“ eingestuft und zur Finanzierung durch das Bayerische Umweltministerium vorgesehen.

•8 Anträge können nicht zur Förderung empfohlen werden und erfahren eine Ablehnung. Die Ablehnung erfolgt in der Regel schriftlich und ohne konkrete Angabe einer fachlichen Be-gründung.

•4 Anträge können in der vorliegenden Form nicht zur Förderung empfohlen werden, aller-dings wird eine Antragsmodifizierung anheimgestellt.

•2 Anträge, die am Schwerpunktstandort Kalkalpen durchgeführt werden sollen, sind grund-sätzlich förderungswürdig, müssen aufgrund des dortigen Planungsstands jedoch zurückge-stellt und eventuell dem Gesamtprogramm angepaßt werden.

Nachdem die Finanzierung durch das Bayerische Umweltministerium gesichert ist, nimmt die PBWU mit den Antragstellern Kontakt auf, um die weitere Vorgehensweise im Falle einer Vorhabensförderung, Antragsmodifizierung oder -zurückstellung abzustimmen. Da diese Ver-fahrensweise über die Gesamtlaufzeit des PBWU-Projektes nahezu unverändert bleibt, soll sie an dieser Stelle ausführlich dargestellt werden.

Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel telephonisch; bei einigen Bewilligungen muß die Akzeptanz der jeweiligen Antragsteller für gutachterseits geforderte Auflagen erst hergestellt werden. Diese betreffen z.B. fachliche Programmkorrekturen oder die Kürzung von Mitteln bzw. Vorhabenlaufzeiten. Die Vorhabenlaufzeiten betragen in der Regel 2 bis maximal 3 Jahre.

Meist sind die Auflagenforderungen jedoch vergleichsweise geringfügig und werden zudem zwischen Projektgruppe und Antragsteller verhandelt. So resultiert aus der vom Antragsteller begründeten Unerfüllbarkeit einer Auflage weniger die Nichtbewilligung des gesamten Vorha-bens, als vielmehr der Verzicht auf die entsprechende Auflage oder deren Abschwächung.

Anschließend erstellt die PBWU Bewilligungsentwürfe zu den einzelnen Forschungsvorhaben nach einer Mustervorlage des Umweltministeriums. Dem Vertragspartner bleibt unbenommen, die Ergebnisse des Forschungsvorhabens für Forschung und Lehre zu nutzen und zu veröffent-lichen (§ 10 der Musterbewilligung). Das Ministerium sichert sich jedoch die Nutzungsrechte für die erbrachten Leistungen sowie einen redaktionellen Umgestaltungsvorbehalt der schriftli-chen Ergebnisdarstellung.

Der Bewilligung vorangestellt ist jeweils ein interner Vermerk für das Bayerische Umweltmini-sterium, welcher das Vorhaben kurz skizziert und dessen Notwendigkeit begründet (s. Bewilli-gungsentwürfe der PBWU). Die Begründung bezieht sich auf das von den PBWU-Gremien gebilligte Rahmenprogramm und den Beschluß der Gremien zur Finanzierung des Vorhabens entsprechend dem Gutachtervotum. Die von der PBWU dem Umweltministerium vorgelegten Bewilligungsentwürfe werden hausintern geprüft, unterzeichnet und dem Auftragnehmer (bei Universitäten über deren Verwaltung) zur Gegenzeichnung zugesandt.

Entsprechend den Ergebnissen der ersten, mündlichen Begutachtungsrunde können ab 1.4.

bzw. 1.5.1986 insgesamt 16 von 29 Forschungsanträgen durch das Bayerische Umweltministe-rium finanziert werden. Dabei handelt es sich um als förderungswürdig sowie zur Modifizie-rung empfohlene Anträge. Diese legen für das erste Förderjahr 1986 rund 2,8 Mio. DM an Fördermitteln fest, auf ihre Gesamtlaufzeit von 2-3 Jahren bezogen insgesamt knapp 6 Mio.

DM. (i.Q.: PBWU, 11.6.1986). Nahezu die Hälfte der bewilligten Vorhaben läßt sich mittel-oder unmittelbar dem noch in Planung befindlichen alpinen Forschungsschwerpunkt zuordnen.

Weitere Vorhaben betreffen Laborarbeiten mit z.T. weitgehendem Grundlagenfor-schungscharakter, z.B. zur Schadstoffaufnahme und Schadstoffwirkung in Blattorganen.