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Förderverfahren im PBWU-Projekt nach dessen Neuordnung

5. POLICY-ZYKLUS

5.3 Programmimplementation

5.3.2 Weitere Programmimplementation und Projekt-Neuordnung

5.3.2.4 Förderverfahren im PBWU-Projekt nach dessen Neuordnung

Auf der Sitzung vom 14.3.1989 werden 11 Fortsetzungsanträge behandelt, die entsprechend den Festlegungen in den PBWU-Gremien einer Antragsrunde 1989 zeitlich vorgezogen werden sollten. Nach Rücksprache mit dem Beirat hatte die PBWU eine schriftliche Begutachtung durchgeführt. Der Beirat hatte auf deren Grundlage Förderempfehlungen erarbeitet, die nun dem Projektrat vorgestellt, gemeinsam diskutiert und mit einer Förderentscheidung zu jedem einzelnen Antrag abgeschlossen werden (i.Q.: PBWU, 14.3.1989).

5.3.2.4.1 Vor-Sichtung von Anträgen durch den Wissenschaftlichen Beirat

Angesichts der hohen Zahl von Fortsetzungsvorhaben bei nur geringer Mittelverfügbarkeit for-dert der Sprecher des Wissenschaftlichen Beirats grundsätzlich, einen Mittel-Verteilungs-schlüssel anzuwenden, der auch in gewissem Umfang (zu ca. 1/3) Fördermittel zur Bedienung neuer Forschungsansätze zulasse. Zudem sollten die Fördermittel nicht nur einem Standort, dem Wank, zufließen und die Grundlagenforschung nicht gänzlich zurückgefahren werden.

Die auf der Sitzung getroffenen Förderentscheidungen zu Fortsetzungsanträgen sowie die be-grenzten verfügbaren Fördermittel beschränken derartige Steuerungsvorschläge in praxi jedoch erheblich. Nach Abzug aller vertraglichen Verpflichtungen stehen für 1989 und 1990 insgesamt lediglich ein Restbetrag von knapp 1,5 Mio. DM für Neuvorhaben zur Verfügung. Mit dieser

Vorgabe sollen durch den Wissenschaftlichen Beirat alle beabsichtigten Neu- und Fortset-zungsvorhaben vorerst gesichtet werden (i.Q.: PBWU, 14.3.1989).

Hierzu wird am 3.5.1989 eine interne Sitzung durchgeführt. Auf dieser nehmen allerdings le-diglich der Sprecher des Wissenschaftlichen Beirats, sein Vertreter sowie der Leiter der PBWU teil. Die geringe Teilnehmerzahl läßt nach Ansicht der Anwesenden auf Ermüdungserscheinun-gen bei verschiedenen Beiratsmitgliedern schließen; gegebenenfalls sei eine „personelle Umbe-setzung“ durch das Bayerisches Umweltministerium erforderlich (i.Q.: PBWU, 3.5.1989).

Insgesamt liegen 12 Neuanträge mit einem Antragsvolumen in Höhe von insgesamt knapp 6 Mio. DM, allein für 1989 und 1990 knapp 3 Mio. DM, vor. Die enorme Diskrepanz zu den verfügbaren Fördermitteln für beide Jahre erfordert eine deutliche Selektion bereits bei der er-sten Antragssichtung durch den Wissenschaftlichen Beirat. Als maßgebliche Beurteilungskrite-rien werden die „Beteiligung am Forschungsschwerpunkt Wank und der Bezug zur Waldscha-densforschung“ herangezogen. Für 8 der 12 Neuanträge werden „erhebliche Bedenken“, „ge-ringe Priorität“ oder die Empfehlung, „die Anträge nicht, zumindest nicht in der vorliegenden Form weiterzuverfolgen“, ausgesprochen. Das Sitzungsprotokoll wird beiden PBWU-Gremien als Unterlage zur nächsten gemeinsamen Sitzung übermittelt (i.Q.: PBWU, 29.5.1989).

Schließlich wird im Rahmen dieser Begutachtung für lediglich 2 durch externe Gutachter posi-tiv beurteilte Neuanträge eine Finanzierung ausgesprochen (i.Q.: PBWU, 27.7.1989). Weiter-hin wird der Antrag eines neu in das Gremium des Wissenschaftlichen Beirats aufgenommenen Institutsleiters der GSF zu Ende des Jahres 1989 bewilligt (i.Q.: PBWU, 7.11.1989). Einige der nicht geförderten Anträge werden in der Folge allerdings erneut vorgelegt und behandelt.

5.3.2.4.2 Jahresweise Bündelung der Behandlung von Forschungsanträgen

In Anbetracht der knappen Fördermittel setzt sich immer mehr durch, die vorliegenden oder angekündigten Forschungsanträge für das kommende Jahr gebündelt zu behandeln. Gegenüber fallweiser Behandlung und Förderentscheidung im Rahmen der aktuell verfügbaren Fördermit-tel werden alle Anträge nun gegeneinander in finanzielle wie fachliche Konkurrenz gesFördermit-tellt. Zu-dem kann durch die zeitlich parallele Bearbeitung mehrerer Vorhaben die Zusammenarbeit bei Planung, Durchführung und Auswertung verbessert werden. Neu- wie Fortsetzungsanträge werden gleichermaßen jahresweise zusammengefaßt und gemeinsam behandelt. Dies umfaßt die Vor-Sichtung durch den Wissenschaftlichen Beirat, die Durchführung der externer Begut-achtung und die Förderentscheidung in gemeinsamen PBWU-Gremiensitzungen unter Berück-sichtigung vorhandener Fördermittel.

Bei Fortsetzungsanträgen tritt die PBWU frühzeitig mit potentiellen Antragstellern in Kontakt und mahnt gegebenenfalls die rechtzeitige Antragsvorlage an (i.Q.: PBWU 3.5.1989). Hier muß berücksichtigt werden, daß in vielen Fällen die zeitliche Gleichschaltung von Fortset-zungsanträgen bzw. -vorhaben aufgrund verfahrensbedingt unterschiedlicher Laufzeiten der entsprechenden Erstvorhaben erschwert wird.

Im Zuge der jahresweisen Bündelung der Antragsbehandlung werden zu Beginn des Jahres 1990 insgesamt 13 Neu- und Fortsetzungsanträge - zu etwa gleichen Anteilen - behandelt. Die

PBWU hatte zu den einzelnen Anträgen bereits externe, schriftliche Gutachten eingeholt. Bei einer Antragssumme von insgesamt rund 3,5 Mio. DM fallen auf das Jahr 1990 rund 1 Mio.

beantragte Mittel. Dem stehen, wie die Vertreter des Bayerischen Umweltministeriums auf der Sitzung am 20.2.1990 mitteilen, 0,7 Mio. Fördermittel gegenüber. Diese vergleichsweise ge-ringe Diskrepanz zwischen beantragten und verfügbaren Fördermitteln kann mit einer relativ geringen Ablehnungsrate von nur 2 Anträgen und gewissen Mittelkürzungen bei förderungs-würdigen Anträgen leicht bewältigt, ja sogar überkompensiert werden. Gegenüber den in Aus-sicht gestellten Fördermittel werden für 1990 Festlegungen in Höhe von 0,6 Mio. DM getrof-fen (i.Q.: PBWU, 20.2.1990).

Die weitere Verlängerung des Mitte des Jahres 1990 auslaufenden PBWU-Vertrages, explizit auf die Tagesordnung der Sitzung am 20.2.1990 gesetzt, passiert die beiden PBWU-Gremien ohne Einwände, Anregungen und Vorschläge. Die Mittel hierfür hatte das Bayerisches Um-weltministerium bereits außerhalb der für eigentliche Forschungsmaßnahmen vorgesehenen Fördermittel reserviert.

Der Vorschlag eines Beiratsmitglieds, eine mündliche Begutachtungsrunde unter Anwesenheit der Antragsteller durchzuführen, wie zu Beginn des Projektes erfolgt, findet keine Zustim-mung. Als Gründe werden hohe Kosten und Terminfindungsprobleme genannt.

Aufgrund der zu Beginn des Jahres gegebenen Fördermittelsituation und der getroffenen För-derentscheidungen für 1990 kommt die nächste gemeinsame Sitzung der PBWU-Gremien am 17.7.1990 ohne den Tagesordnungspunkt der (Nach-)Behandlung vorliegender Anträge aus.

Es wird wiederum festgelegt, für das kommende Jahr 1991 die erwarteten Neu- und Fortset-zungsanträge in ihrer Behandlung zeitlich zu bündeln und zeitgerecht einer Förderentscheidung zu Beginn des nächsten Jahres zuzuführen (i.Q.: PBWU, 17.7.1990).

In dieser, von „Antragsaltlasten“ freien Situation kann die Diskussion zur Umsetzung beste-hender „Forschungslücken“ aufgegriffen werden. Hierzu besteht eine von der PBWU erstellte

„Vorschlagsliste für weiteren Forschungsbedarf“ als Grundlage, die eine Verstärkung der be-stehenden Förderschwerpunkte sowie die Neu-Etablierung der Laubwaldforschung vorsieht.

Im Wissenschaftlichen Beirats besteht allerdings inhaltlich noch weiterer Diskussionsbedarf, auch das Bayerische Umweltministerium muß erst die Ergebnisse der Haushaltsverhandlungen im Herbst des laufenden Jahres abwarten. Auf die weitere Behandlung des Themas Neukon-zeptionierung der Forschung wird an anderer Stelle (Kap. 5.3.4) eingegangen.

5.3.2.4.3 Zurückhaltende Bewilligung von Neuvorhaben

Zur Sitzung der PBWU-Gremien am 11.12.1990 liegen 5 Fortsetzungs- und 6 Neuanträge vor.

Ausgenommen den Antrag zur Fortführung der Labor-Einrichtung „Zentrale Analytik“ an der GSF werden für das Jahr 1991 insgesamt Mittel in Höhe von knapp 2 Mio. DM für Neu- und Fortsetzungsanträge beantragt. Nach Durchführung der externen Begutachtung und interner Vorbesprechung durch Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats können auf der nächsten Gremiensitzung am 26.2.1991 Förderentscheidungen getroffen werden. Diese führen im Falle der Fortsetzungsanträge überwiegend zu einem positiven Ergebnis, z.T. mit finanziellen oder

zeitlichen Beschränkungen. Im Falle der Neuanträge werden überwiegend fachlich begründete Ablehnungen ausgesprochen bzw. eine modifizierte Wiedervorlage der Anträge anheimgestellt.

Die Finanzierung der positiv entschiedenen Anträge ist im Rahmen der verfügbaren Förder-mittel. Auch die „Zentrale Analytik“ kann weitergeführt werden. Auf der Gremiensitzung am 10.7.1991, die vom neuen Leiter der Abteilung Umweltsicherung am Bayerischen Umweltmi-nisterium geleitet wird, werden 2 der zur Modifizierung empfohlenen Neuanträge nachverhan-delt (i.Q.: PBWU, 11.12.1990, 26.2.1991 und 10.7.1991).

Das Verfahren, die für das kommende Jahr erwarteten Anträge gegen Ende des laufenden ge-meinsam zu behandeln, soll auch für das Jahr 1992 angewendet werden. Auf der Sitzung der PBWU-Gremien am 31.10.1991 werden bereits grundsätzliche Stellungnahmen des Wissen-schaftlichen Beirats zu den 6 vorliegenden Neu- bzw. Fortsetzungsvorhaben vorgetragen, die in einer internen Vorbesprechung formuliert worden waren. Diese führen z.T. zur Befürwor-tung, z.T. aber auch zu Ablehnung bzw. Modifizierungsauflagen für Anträge, noch bevor die externe Begutachtung durchgeführt wurde. Die Umsetzung der geforderten Antragsmodifizie-rungen durch die Antragsteller hat zeitliche VerzögeAntragsmodifizie-rungen zur Folge, so daß erst auf der übernächsten Sitzung am 16.7.1992, der vorletzten Sitzung der PBWU-Gremien, Förderent-scheidungen getroffen werden. Hierbei stehen als Ergebnis des internen wie externen Selekti-ons- bzw. Begutachtungsprozesses nur noch 2 Anträge zur Entscheidung an, von denen einer als letzte Fördermaßnahme im PBWU-Projekt bewilligt wird (i.Q.: PBWU, 13.10.1991 und 16.7.1992).

5.3.2.4.4 Neubesetzungen im Wissenschaftlichen Beirat

Die geringe personelle Beteiligung des Wissenschaftlichen Beirats an der internen Antragsvor-begutachtung vom 3.5.1989 war Anlaß zur Umbesetzung des seit 1985 existierenden Bera-tungsgremiums gewesen. Im Protokoll zur Sitzung war dem Bayerischen Umweltministerium empfohlen worden, bei den einzelnen Mitgliedern nachzufragen, „ob eine weitere Beteiligung in dem Beratungsgremium der PBWU überhaupt noch erwünscht sei.“ Andernfalls erschiene eine personelle Umbesetzung notwendig. Auf der nächsten Sitzung der PBWU-Gremien vom 27.7.1989 wird das Thema aufgegriffen und Vorschläge zur Umbesetzung des Wissenschaftli-chen Beirats diskutiert. Akzentverschiebungen in den wissenschaftliWissenschaftli-chen Fragestellungen, ins-besondere die beabsichtigte Verstärkung der Laubwaldforschung, machten nach Ansicht des Bayerischen Umweltministeriums auch eine veränderte Zusammensetzung der im Beirat ver-tretenen Disziplinen erforderlich (i.Q.: PBWU, 3.5.1989 und 27.7.1989).

Im Verlauf des Jahres 1990 findet eine gewisse Umbesetzung statt, die allerdings in der Summe mehr einer Erweiterung des bisher achtköpfigen Gremiums als dessen fachlicher Umstrukturie-rung entspricht. Während zwei Mitglieder nordbayerischer Universitäten auf eigene Veranlas-sung ausscheiden, kommen vier Wissenschaftler neu hinzu. Diese vertreten die Fachgebiete all-gemeine Botanik, Biochemie, Bioklimatologie und Bodenkunde. Die Auswahl orientiert sich nur bedingt an den geplanten, veränderten Forschungsschwerpunkten. Eine Rolle scheint so-wohl der Ersatz der durch das Ausscheiden von Mitgliedern betroffenen Fachdisziplinen als auch die Vertretung bestimmter Forschungsinstitutionen zu spielen. Die neuen Mitglieder ge-hören bayerischen Universitäten, unter anderem der Forstwissenschaftlichen Fakultät der

Uni-versität München, sowie der GSF an. Mit den neuen und zusätzlichen Vertretern von Boden-kunde und Botanik werden diese klassischen Naturwissenschaften um renommierte Repräsen-tanten der Grundlagenforschung verstärkt. Dies läßt sich mit dem Anliegen des Bayerischen Umweltministeriums, angewandte Waldschadensforschung zu fördern, kaum begründen und läßt auf die Dominanz des Beratungsgremiums bei Vorschlag und Auswahl neuer Beiratsmit-gliedern schließen. Durch die Berufung eines neuen GSF-Institutsleiters in das Gremium kann der Einfluß des Forschungszentrums im Projekt nun auch in fachlicher Hinsicht - neben der Vertretung im Projektrat - verstärkt werden. Die fachlich-inhaltliche Beteiligung im Rahmen eines Forschungsprojektes des Instituts folgt alsbald.

5.3.2.5 Theorieorientiertes Zwischenergebnis

5.3.2.5.1 „Entmachtung“ der PBWU durch die Wissenschaft?

Die Kritik an der Projektgruppe wird von der GSF zur strukturellen und personellen Änderung genutzt. Im Ergebnis ist dieser Schritt, der zu einer verkleinerten PBWU unter der Leitung ei-nes ihrer bisherigen Mitarbeiter führt, entscheidender als die geplanten Verfahrensänderungen, die letztendlich ohne verbindliche Festlegungen bleiben.

Die Absetzung des ehemaligen Leiters der PBWU bedeutet einerseits die Beseitigung von Kri-tik, die unmittelbar auf dessen Person zu beziehen ist. „Eigenmächtige“ Entscheidungen der PBWU, die fachliche Präjudizierung von Anträgen, wenig transparente Verfahrensweisen in der Antragsbehandlung waren weitere Punkte, welche der Gruppe und damit dem verantwort-lichen Gruppenleiter den Vorwurf der Kompetenzüberschreitung bei gleichzeitig unzureichen-der Beteiligung ihrer Gremien einbrachte.

Allerdings läßt sich nur ein Teil der Kritik tatsächlich der Projektgruppe zuordnen. So war der Wissenschaftliche Beirat vertraglich nicht in dem Maße, wie es seinen Vorstellungen entsprach, am Verfahren zu beteiligen. Zudem entstand manche Kritik (z.B. Nichtentscheidung oder Ver-zögerung in der Antragsbehandlung) lediglich in Verbindung mit Finanzierungsproblemen des Umweltministeriums und wurde zu Unrecht der PBWU angelastet. Der Wissenschaftliche Bei-rat versucht interessengeleitet und nicht ausschließlich formal legitimiert, seinen Machteinfluß auf das Förderverfahren und die entsprechenden Entscheidungen zu vergrößern.

Bei der GSF stehen der Ruf der Forschungseinrichtung sowie personelle Konsequenzen im Mittelpunkt des Interesses. Der Leiter der PBWU, der für die Kritik am Handeln der PBWU und ihre mangelnde Akzeptanz verantwortlich gemacht wird, wird abgezogen, womit gleich-zeitig der Effekt der personellen Kapazitätsverringerung eintritt. Die Besetzung der PBWU-Leitung mit einem Diplom-Forstwirt bedeutet zwar gegenüber dem früheren promovierten Agrarwissenschaftler einen fachspezifisch günstigeren Zuschnitt in Hinblick auf das bearbeitete Thema Waldschäden und kann zudem auf ein persönlich unbelastetes Verhältnis gründen. Al-lein die VerkAl-leinerung der Gruppe und Übertragung der Leitung an einen bisherigen, zudem nicht promovierten Mitarbeiter kann aber als Machtverschiebung zugunsten des Wissenschaft-lichen Beirats gewertet werden. Durch die Abstimmung der Personalmaßnahmen mit dessen Sprecher kann sich die GSF der Akzeptanz des Gremiums versichern und die Maßnahme als

ein Entgegenkommen gegenüber der Wissenschaft gewertet wissen. Die formalen Vorausset-zungen für die Fortführung des Projektes sind weiterhin gegeben. Insgesamt ist für die GSF kein wesentlicher Kompetenzverlust zu erwarten.

Die Personaländerungen kann die GSF in Eigenregie und ohne weitere Diskussion durchführen und entsprechende Fakten schaffen. Hinsichtlich der Neuregelung des Förderverfahrens und der Beteiligung der PBWU-Gremien muß jedoch ein Kompromiß ausgehandelt werden, der ei-nerseits die Transparenz, Neutralität und Objektivität des Förderverfahrens sichert, anderer-seits den Forderungen des Wissenschaftlichen Beirats nach stärkerer Beteiligung Rechnung trägt.

Das Umweltministerium rückt in der anschließenden Diskussion jedoch den Aufgabenumfang der Projektgruppe und deren für erforderlich gehaltene, wissenschaftliche Kompetenz zurecht.

Es möchte damit seinen politischen Einfluß über die intermediäre Koordinierungsstelle auf den Forschungsprozeß auch weiterhin sichern.

Für den Wissenschaftlichen Beirat steht neben der Kritik an der Finanzierung des PBWU-Forschungsprogramms eine Verfahrensreform unter stärkerer Eigenbeteiligung im Zentrum der Forderungen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß sich etwa zeitgleich am alpinen Forschungs-schwerpunkt unter maßgeblicher Beteiligung eines der die PBWU kritisierenden Beiratsmit-glieder ein „Leitungskomitee“ etabliert. Dieses Komitee beabsichtigt unter anderem, for-schungskonzeptionelle, -steuernde und -bewertende Funktionen zu übernehmen. Deren Forde-rung, in die Beratungs- und Entscheidungsvorgänge der PBWU-Gremien einbezogen zu wer-den, unterstreicht den steigenden Steuerungsanspruch der Wissenschaft im PBWU-Projekt.

Die Handlungsfähigkeit der PBWU unter neuer Leitung bleibt erhalten, da, legitimiert von Bei-rat und Umweltministerium, nach altem Verfahren der Antragsbehandlung vorgegangen wird.

Die Projektgruppe nutzt inzwischen ihre Möglichkeiten, der bisherigen Kritik aus den Gremien gegenzusteuern und eine Basis für vertrauensvolle, kooperative Zusammenarbeit zu schaffen.

Sie bemüht sich, die Behandlung von Forschungsanträgen möglichst transparent zu gestalten und die Gremien intensiv zu beteiligen. Sie kann damit ein Vertrauensverhältnis zu ihren Gre-mien aufbauen und ihre Akzeptanz erheblich verbessern. Auch das Vertrauen der GSF-Geschäftsführung in die personell umbesetzte Projektgruppe scheint nunmehr zu bestehen. Der Vorschlag des Ministeriums, einen Repräsentanten der PBWU aus der GSF-Geschäftsführung zu bestellen, wird nicht mehr für nötig gehalten.

Mit diesem neuen, auf mehr Konsens und enge Zusammenarbeit ausgerichteten PBWU-Verhalten wird erreicht, daß etwa ein Jahr nach dem Vortragen massiver Kritik an der Gruppe, nämlich im März 1989, sich der Beirat allgemein positiv über das nun eingespielte Verfahren äußert (i.Q.: PBWU, 14.3.1989). Die Phase der Kritik an der Projektgruppe und der fehlenden Akzeptanz ist damit endgültig überwunden. Weder hinsichtlich des Verfahrens der Antragsbe-handlung, noch des PBWU-Aufgabenprofils besteht weiterer Regelungsbedarf, auch wenn konstatiert wird, daß der Gruppe in Detailfragen noch ein breiter Handlungsspielraum verblie-be.

Dabei darf nicht übersehen werden, daß inzwischen eine fortgeschrittene, weniger programma-tische Regelungen bedürfende Implementationsphase des Forschungsprojektes erreicht ist. Das überwiegend politisch orientierte Ziel des federführenden Ressorts, einen alpinen Forschungs-schwerpunkt zu etablieren, ist weitgehend erfüllt. Grundlegende Einflußnahme des Beirats auf diesen Forschungsschwerpunkt, der von der Mehrheit seiner Mitglieder ohnehin mehr geduldet als inhaltlich argumentativ unterstützt wird, ist daher kaum mehr zu erwarten und zeigt sich auch in der zögerlichen Behandlung eines entsprechenden Forschungskonzeptes des am Wank gebildeten Leitungskomitees. Die nunmehr vorhandene Akzeptanz der PBWU ist also nicht nur ein Resultat der relativen Machterweiterung des Wissenschaftlichen Beirats aufgrund der per-sonellen Abstufung der PBWU. Sie kann auch unter dem Aspekt geringer Steuerungsabsichten des Beirats auf das laufende Forschungsprogramm und unter dem Eindruck insgesamt zurück-gehenden Mittelflusses für die Waldschadensforschung gesehen werden.

Weder die teilweise Umbesetzung des Beiratsgremiums im Jahr 1990, die im wesentlich eine personelle Erweiterung darstellt, noch das gemeinsame Ringen um die Erstellung und Umset-zung eines neues Forschungskonzeptes können in den Folgejahren den Fortbestand der PBWU-Waldschadensforschung sichern. Gegenüber den inzwischen veränderten Randbedin-gungen, nämlich geringerem politischen Handlungsbedarf zu einem abklingenden Thema mit der Konsequenz abnehmender staatlicher Fördermittelbereitstellung, kann sich auch ein funk-tional und personell gestärktes wissenschaftliches Beratungsgremium nicht durchsetzen.

5.3.2.5.2 Wandel der Steuerungsdominanz im PBWU-Projekt

Der Grad der Beteiligung der politischen und wissenschaftlichen Akteursgruppen an dem Im-plementationsprozeß der Waldschadensforschung im PBWU-Projekt spiegelt die gegebenen Machtverhältnisse und deren Veränderungen im Zeitverlauf bzw. während des Forschungspro-zesses wider. Dabei läßt sich ein Wandel in der Steuerungsdominanz feststellen. Als problem-lösungsorientiertes Programm angelegt, versucht das Umweltministerium bei hohem politi-schen Handlungsdruck zu Beginn, eine rasche Programmimplementation durchzuführen. Die hierfür erforderliche Dominanz der entsprechenden politischen Akteure Umweltressort und Projektgruppe wird hergestellt. Dies kann allerdings nur dadurch erfolgen, daß ein breit ge-faßtes Rahmenprogramm einen forschungspolitisch akzeptablen Kompromiß zwischen Politik und Wissenschaft zuläßt, das wissenschaftliche Beratungsgremium verfahrensmäßig weithend übergangen und von der Finanzierungshoheit des Umweltressorts steuernd Gebrauch ge-macht wird. Eine Interessenaushandlung findet nicht statt, Umweltressort und PBWU setzen sich - sogar gegen die Kritik weiterer politischer Akteure im Projektrat - durch. Das for-schungspolitische Ziel, ein Waldschadensforschungsprogramm rasch zu implementieren, kann damit erreicht werden.

Die unterbleibende Vorauswahl der Forschungsanträge durch den Beirat in der richtungsge-benden Startphase der Programmimplementation enthebt das Projekt jedoch der wissenschaft-lichen Steuerung und Schwerpunktsetzung innerhalb des breit angelegten Rahmenprogramms.

Die maßgebliche Beteiligung der PBWU im Rahmen des Förderverfahrens der ersten beiden Antragsrunden bis hin zu deren Neuorganisation bedeutet einen erheblicher Steuerungseinfluß auf die zentralen Förderentscheidungen und damit den gesamten Forschungsprozeß im Projekt.

Das fachliche Instrument der Antragsevaluierung durch externe Gutachter wird während der gesamten Implementationsphase eingesetzt. Damit wird zum einen generell die wissenschaftli-che Qualität der Forschungsbeiträge siwissenschaftli-chergestellt, was die Akzeptanz und das Ansehen des Projektes intern und extern verbessert. Zum anderen ist hiermit jedoch auch ein wissenschaftli-cher Steuerungsinput verbunden, der sich nicht zwangsläufig mit der forschungspolitischen Zielsetzung decken muß. Denn die fachliche Ausrichtung der Gutachter ist überwiegend auf Grundlagenforschung orientiert, das Bayerische Umweltministerium beabsichtigt problemlö-sungsorientierte, angewandte Forschung. Der Zielkonflikt kann anfangs dadurch überwunden werden, daß das Ministerium durch relativ großzügige Finanzierung auch allein aus wissen-schaftlicher Sicht zu bevorzugende Vorhaben „mitträgt“, die nicht unbedingt prioritär für einen politisch beabsichtigten, problemorientierten Forschungsansatz sind.

Auf Dauer stellt sich das Bayerische Umweltministerium und die Projektgruppe nicht völlig gegen die Kritik des Wissenschaftlichen Beirats. Ohnehin sind die wichtigsten forschungspoliti-schen Eckpfeiler des PBWU-Programmes - insbesondere in Form des alpinen Forschungs-schwerpunktes zum Thema Photooxidantien - bereits gesetzt. Entgegenkommendes Verhalten des Auftraggebers sowie der GSF-Geschäftsführung gegenüber dem Beirat hinsichtlich dessen künftiger Beteiligung und damit dessen Steuerungseinflusses im Projekt prägt daher zuneh-mend die weitere Programmimplementation.

Der Kompetenzzugewinn des Wissenschaftlergremiums geht zulasten der Projektgruppe. Die Vorauswahl der Anträge sowie die Erstellung von Förderempfehlungen auf Grundlage der ein-geholten Gutachten werden nun vom Beirat durchgeführt. Zwar kann die Projektgruppe eine Interimsphase noch für ihre Rehabilitierung in den Gremien und Beteiligung am Förderverfah-ren nutzen. Spätestens nach der Neuordnung des PBWU-Projektes Ende 1988, in der sich die geschwächte Position der Projektgruppe auch über personelle Veränderungen manifestiert, dominieren jedoch die wissenschaftlichen Steuerungseinflüsse des Beirats das Projekt. Mit die-sem Wendepunkt der PBWU-Neuordnung ist zwar die Konfliktphase zwischen Projektgruppe und Wissenschaftlichem Beirat und damit zwischen Politik und Wissenschaft beendet. Nahezu die gesamte Steuerung des Förderverfahrens erfolgt nun durch das oder zumindest in enger Abstimmung mit dem Wissenschaftlergremium.

5.3.2.5.3 Forschungskoordination

5.3.2.5.3 Forschungskoordination