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Evaluierung von Forschungsberichten

5. POLICY-ZYKLUS

5.3 Programmimplementation

5.3.5 Förder- und Begutachtungsverfahren im PBWU-Projekt

5.3.5.4 Evaluierung von Forschungsberichten

Die Bewertung der in der Regel jährlich vorzulegenden Zwischenberichte bzw. der Schlußbe-richte zu den einzelnen Forschungsvorhaben erfolgt vertragsgemäß durch die PBWU. Sie fer-tigt Stellungnahmen hierzu und legt diese mitsamt einer Billigungsempfehlung dem Bayeri-schen Umweltministerium vor. Inhalt der meist mehrseitigen Stellungnahmen ist eine Darstel-lung der Zielsetzung des Vorhabens und der bisherigen Arbeiten und Ergebnisse vor dem Hin-tergrund des bestehenden Arbeitsprogramms und Zeitplans. Abschließend werden - insbeson-dere im Falle von Schlußberichten - die Ergebnisse hinsichtlich des Beitrags zum Gesamtpro-gramm und des Klärungsbeitrages zu den Waldschadensursachen gewürdigt.

Im Mittelpunkt der Berichtsevaluierung stehen formale Aspekte eines Ist/Soll-Vergleiches zwi-schen Bewilligung/Vertrag und tatsächlich durchgeführten Arbeiten. Dies kann von der Pro-jektgruppe selbst unschwer geleistet werden. Eine weitergehende, wissenschaftliche Überprü-fung der Arbeiten und Ergebnisse findet nicht statt.

Wie aus der Analyse des Förderverfahrens in der Arbeit von STEUER [1997, S. 58-61] hervor-geht, werden die vorgelegten Berichte fast ausnahmslos von PBWU bzw. Umweltministerium gebilligt. In seltenen Fällen (weniger als 10% aller Zwischen- und Schlußberichte) werden Nachbesserungen von den entsprechenden Forschergruppen eingefordert, die jedoch überwie-gend formalen Charakter aufweisen. Dabei steht die PBWU für erforderlich erklärten Pro-gramm-Modifikationen, Zielverschiebungen oder methodischen Neuorientierungen in der Durchführung des Forschungsprogrammes meist positiv gegenüber. Wissenschaftlich begrün-deten Modifizierungswünschen könnte die PBWU ohnehin kaum fundierte Ablehnungsgründe entgegenstellen. Nur in einigen Ausnahmefällen deutlicher Abweichungen vom ursprünglichen Programm, zu deren fachlicher Beurteilung sich die PBWU außerstande sieht, werden Mitglie-der des Wissenschaftlichen Beirats hinzugezogen. In den Fällen, in denen zum Zeitpunkt Mitglie-der Berichtsvorlage die beschriebenen Modifizierungen längst vollzogen waren, wäre eine Ableh-nung zudem wirkungslos.

Häufig sind im Bericht vorgetragene Modifizierungswünsche gleichzeitig mit einem Antrag auf entsprechende Mittelaufstockung oder notwendig gewordene Laufzeitverlängerung verbunden.

Auch hier unterstützt die PBWU - bei entsprechender fachlichen Begründung und in einigen Fällen nach Rücksprache mit dem Wissenschaftlichen Beirat - das Anliegen der Projektleiter gegenüber dem Finanzgeber. In der Regel akzeptiert auch der Finanzgeber die Modifizie-rungswünsche. Insbesondere kostenneutrale Modifizierungen werden ohne weiteres akzeptiert.

Insgesamt unterstützt das gegenüber den Projektleitern wohlwollende Verhalten der PBWU und des Auftraggebers gegenüber fachlichen Modifizierungswünschen die wissenschaftliche Selbststeuerung der Forschung. Sie trägt damit indirekt zu einer Stärkung des bottom up-Ansatzes in der Waldschadensforschung bei. Die strenge Reglementierung der Forschung in Form eines strikten Festhaltens an den vertraglichen Vorgaben aus Arbeits- und Zeitplan wür-de wür-den Charakteristika wür-der Forschung nicht gerecht werwür-den und wür-deren durchaus effektivitäts-steigernden Selbststeuerung zuwiderlaufen [HILL & RIESER 1983, S. 281ff].

Wesentlich kritischer fällt jedoch die Gesamteinschätzung der PBWU zum forschungspolitisch erwarteten bzw. erzielten Ergebnis des jeweiligen Forschungsvorhabens aus. Hier stellt sich die Projektgruppe auf die politische Ebene der Forschung und äußert sich zu dem Klärungsbeitrag im Sinne des auftraggebenden Umweltressorts. Beanstandet werden häufig der überwiegende Anteil an methodischen oder grundlagenforschungsorientierten Arbeiten und Ergebnissen zula-sten eines nur geringen oder stark fachspezifischen Beitrags zur Ursachenklärung der Wald-schäden. Die häufige Kartierung des Kriteriums „Methodik“, „Effektivität der Forschung“ und

„Einpassung in das Rahmenprogramm“ bei der Analyse der PBWU-Berichtsstellungnahmen in der Arbeit von STEUER [1997, S. 56/57 und 60] unterstreicht die forschungspolitische Bedeu-tung, die die PBWU diesen Aspekten beimißt.

Damit unterscheidet sich die Einschätzung der PBWU zum Forschungsergebnis in ihrer Stel-lungnahme von der des Projektleiters im Zwischen- oder Schlußbericht. Während die PBWU den politisch verwertbaren Beitrag des Forschungsergebnisses herausfiltriert, ist es in der Regel das Anliegen des Forschers, auch und gerade den wissenschaftlichen Erfolg der Forschung in der Berichtsdarstellung hervorzuheben. Gerade weil die Forschungsvorhaben häufig in Form von Dissertationen bearbeitet werden, die dann zentralen Bestandteil des Schlußberichtes bil-den, ist der Erfolgsmaßstab der Forschung stärker wissenschaftlich gegenüber der scientific community, als forschungspolitisch gegenüber dem Ministerium formuliert. War noch im For-schungsantrag der Inhalt des Vorhabens auf das Ziel des Forschungsförderers focussiert, einen politisch verwertbaren Beitrag zur Waldschadensforschung zu liefern, verliert sich dieser Aspekt in den Berichten häufig immer mehr zugunsten des wissenschaftlichen Forschungser-folges. Die Diskrepanz zwischen forschungspolitischem Anspruch und Wirklichkeit kann von der PBWU bereits im Rahmen eines Ist/Soll-Vergleiches des Forschungsergebnisses dokumen-tiert werden.

Nahezu zwangsläufig muß das Forschungsergebnis von PBWU wie Bayerischem Umweltmini-sterium jedoch akzeptiert werden. Auch wenn die Zahlung der Schlußrate von der Billigung des Berichtes abhängig gemacht wird, bestehen erforderlichenfalls kaum noch Nachbesse-rungsmöglichkeiten. Das Untersuchungsprogramm ist bei Schlußberichtsvorlage meist längst abgeschlossen, die Mittel verausgabt, das durchführende und vom Bayerischen Umweltministe-rium finanzierte Personal (Doktoranden, technische Angestellte etc.) bereits nicht mehr auf dem Projekt beschäftigt. Lediglich formalen, redaktionellen Änderungswünschen des Schluß-berichtes könnte noch nachgekommen werden.

Letztlich kann das Evaluierungsobjekt der Forschungsberichte für eine Steuerung und Kon-trolle des Forschungsprozesses in der gegebenen Form nicht sinnvoll eingesetzt werden. Den

Befunden aus der Untersuchung der schweizerischen Forschung vergleichbar [HILL & RIESER

1983, S. 200 ff und 280 ff], können damit überwiegend nur formale Aspekte der Forschung wie zeitliche und thematische Einhaltung bzw. Abweichungen im Forschungsplan berücksich-tigt werden. Abweichungen von der Programmplanung können i.d.R. kaum rechtzeitig ent-deckt werden. Der erste Zwischenbericht dokumentiert ohnehin meist nur die Erarbeitung me-thodischer Grundlagen. Steuernde Einflußmöglichkeiten auf den weiteren Forschungsverlauf sind im Falle erfolgter oder vermuteter Abweichungen nur gering, auch wenn die Zuteilung der jeweils nächsten Mittelrate die Billigung des fälligen Berichtes zur Voraussetzung hat.

Während bei Einphasenprojekten (d.h. ohne Fortsetzungsphase) dem Schlußbericht überwie-gend nur dokumentarischer Charakter zukommt, ist dieser im Falle von Fortsetzungsanträgen beurteilungsrelevant [HILL & RIESER 1983, S. 243/244]. Zwar waren im PBWU-Projekt die Vorlagetermine für Schlußberichte erst auf einige Monate nach Laufzeitende festgesetzt, was die Möglichkeiten einer ex post-Einflußnahme ohnehin stark reduziert. In den Folgeanträgen wurden allerdings die im Schlußbericht zu dokumentierenden Ergebnisse vorweggenommen und damit zum wesentlichen Bestandteil fachlicher Beurteilung gemacht.

Von der naheliegenden Möglichkeit, die externen Gutachter der Forschungsanträge - wie bei der Bewertung von Fortsetzungsanträgen - auch im Verlauf des Vorhabens zur Beurteilung der betreffenden Forschungsberichte einzusetzen, oder fachlich kompetente Mitglieder des Wissen-schaftlichen Beirats regelmäßig zu beteiligen, wurde im PBWU-Projekt nicht Gebrauch ge-macht. Gründe hierfür können sein, daß die wissenschaftliche Feinabstimmung, Steuerung und Beurteilung des Forschungsverlaufes über eine grundsätzliche Förderentscheidung aus politi-schen Gründen nicht für erforderlich gehalten wurde, oder daß man sich der generell geringen Steuerungswirkung des Kontrollinstrumentes Forschungsberichte bewußt war und daher auf seinen Einsatz verzichtete.

Die Weitergabe des gebilligten Schlußberichtes an die PBWU-Gremien, die an der Begutach-tung beteiligten Gutachter, die Geschäftsstelle der Interministeriellen Arbeitsgruppe des Bun-des und der Länder zum Thema Waldschäden/Luftverunreinigungen sowie verschiedene Zen-tralbibliotheken war nicht als Forschungskontrollinstrument angelegt, sondern diente nur zur Dokumentation und Information.

Den politischen Anforderungen des Auftraggebers an die Forschung war mit Billigung des Be-richtes Genüge geleistet. Abgesehen von marginalen Berichtsmodifizierungen wurde der Schlußbericht als das Ergebnis und der Nachweis der Forschung akzeptiert. Die für den Auf-traggeber relevanten, in der Berichtsstellungnahme sowie in den jährlichen PBWU-Ergebnis-berichten zusammenfassend bewerteten Forschungsergebnisse stellen somit das Gesamtergeb-nis und den Forschungserfolg des PBWU-Projektes dar und bilden die Grundlage für eine Um-setzung in politisches Handeln.