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5.1 Die Konstruktion von Zugehörigkeit und Angehörigkeit im Kontext

5.1.1 Deszendenz und Affinalität

5.1.1.3 Ein Konzept von Heirat und Ehe

Wie ich in Kapitel 4.1.2 gezeigt habe, definiert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Institution der Ehe als einen sozialen Kontrakt, als rechtlich anerkannte, auf Lebensdau-er angelegte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, die durch eine WillensLebensdau-er- Willenser-klärung beider Partner zustande kommt und durch die Heirat eine öffentliche Bestäti-gung erfährt. Auch in der Ethnologie versteht man unter Heirat den rechtlich-sozialen Akt, durch den die Gemeinschaft von Mann und Frau als Ehegemeinschaft hergestellt

wird. Oft zählen dazu auch eine kirchliche Zeremonie und ein Fest (Bargatzky 1997:105).129 Eine Heirat bedeutet einen Wandel im Status jeder Person (von „ledig“ zu

„verheiratet“/„Ehemann“ und „Ehefrau“) und führt zu neuen sozialen Beziehungen (Af-finalbeziehungen). Mit dem Ehegatten gilt man in Deutschland per Gesetz weder als verwandt noch als verschwägert, wohingegen die Verwandten des Ehegatten zwar laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) nicht als Verwandtschaft, jedoch als Schwägerschaft anerkannt werden. Mein Datenmaterial zeigt jedoch, dass diese Unterscheidung in der deutschen Alltagssprache nicht gebräuchlich ist.

In Deutschland sowie in den meisten westeuropäischen Gesellschaften wird die Ehe heute als emotionale und freiwillig eingegangene Verbindung anerkannt (vgl. auch Fehlmann-von der Mühll 1978:37). Es existieren zwar bestimmte gesetzliche Regelun-gen für die Partnerwahl (siehe Kap. 4.2), überdies gilt die Ehe jedoch als eine prinzipiell individuelle Angelegenheit. Die ehelichen Verbindungen führen zu neuen rechtlich an-erkannten Zugehörigkeiten (siehe Kap. 4.1 „Schwägerschaft“), jedoch existieren in Deutschland nur wenige gesetzlich festgelegte Regelungen, die das soziale Handeln zwischen diesen Personen bestimmen (Kap. 4.2). Sie beschränken sich auf Unterhalts-pflichten gegenüber den direkten Verwandten und dem Ehepartner sowie auf Erbrechte, die sowohl Verwandte in gerader Linie als auch die Seitenverwandten berücksichtigen.

Egos affinale Beziehungen sind von diesen Bestimmungen nicht betroffen, d.h. morali-sche und ökonomimorali-sche Obligationen können zwimorali-schen den Individuen ausgehandelt werden. Die durch die Schließung einer Ehe rechtlich anerkannten Zugehörigkeiten und Angehörigkeiten müssen somit auch nicht zwangsläufig zu aktiven Handlungsbezie-hungen zwischen den jeweiligen Verwandtschaftsgruppen der Eheleute führen, die – wie in vielen außereuropäischen Gesellschaften – auf dem Prinzip der Reziprozität be-ruhen (Holy 1996:129).

Der Aspekt der Freiwilligkeit ist in Deutschland eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Eheschließung zwischen zwei Personen. Die freiwillige und persönliche Aus-wahl des Ehepartners nach bestimmten Kriterien haben wesentlichen Einfluss auf die Vorstellungen von einer ehelichen Lebensgemeinschaft. Ausschließlich die emotionale Zuneigung zu einer bestimmten Person wurde in den von mir geführten Interviews als Grund genannt, mit dieser das ganze Leben verbringen zu wollen, wie die folgenden Zitate exemplarisch zeigen:

129 In vielen außereuropäischen Gesellschaften gilt die Ehe häufig als ein Kontrakt zwischen den Verwandten des Mannes und denen der Frau, der die gegenseitigen Beziehungen beider Seiten festlegt, die in der Regel über den Tod der Ehepartner hinausgehen. Bestimmungen wie Levirat (der Bruder des verstorbenen Ehemannes oder ein anderer Verwandter heiratet die Witwe) und Sororat (der Witwer heiratet eine Schwester oder andere Verwandte der Frau) sorgen für den Fortbestand dieser Beziehungen. In patrilinearen Gesellschaften gelten beispielsweise die Kinder, die der Bruder des verstorbenen Mannes mit der Witwe zeugt, nicht als seine, sondern als die Kinder seines verstorbenen Bruders, da in dessen Namen der „Brautpreis“ gezahlt wurde (vgl. Holy 1996:128).

„Ich bin eine Romantikerin. Eine Heirat in Weiß war von klein auf die logische Konse-quenz, wenn ich den entsprechenden Partner dazu gefunden habe. Die Ehe ist mir sehr wichtig. Sie sollte auf Lebenszeit halten und durch dick und dünn gehen. Eine lebens-lange Partnerschaft ohne Rücktrittsrecht. Das ist neben der Familie der Haltpunkt, wo ich mich vollkommen fallen lassen kann, wo ich nichts spielen muss.“ (Yvonne Menge, 36 Jahre)

„Heiraten tut man ausschließlich aus Liebe zum Anderen. Wirtschaftliche Gründe gibt es doch heute keine mehr. Steuern kann man kaum sparen und Zusammenleben tut man doch auch schon. Es ist eine Bestätigung, dass man sich liebt und das ganze Leben zu-sammen verbringen will.“ (Wilfried Stiepel, 38 Jahre)

In Kapitel 4.2 konnte ich außerdem zeigen, dass gesetzlich festgelegte Verpflichtungen für die jeweiligen Ehepartner existieren, die das eheliche Miteinander regeln, wozu un-ter anderem der gegenseitige Anspruch auf Schutz und Versorgung gehört. Dieser Aspekt der Reziprozität sowie das Gefühl der Solidarität finden sich auch in meinen Interviews. Das Gefühl zusammen zu gehören, füreinander da zu sein und das Leben gemeinsam meistern zu wollen, beinhaltet in der Vorstellung auch den Beistand im Falle von Krankheiten oder bei anderen schwerwiegenden Problemen, wie das Ehepaar Britta und Hans Kuschnick (31 und 37 Jahre) erzählte:

B.K.: „Die Ehe ist eine Gemeinschaft, wo der eine für den anderen da ist. Liebe gehört auch mit dazu, aber ich sage immer, je älter man wird, desto weniger bedeutet einem Sex. Es ist die Gemeinschaft, jemanden zu haben, auf den man vertrauen kann, der für einen da ist in allen Situationen. Das ist für mich die Ehe. Man geht ein Leben gemein-sam.“

H.K.: „Das geht mal auf, mal ab, aber man ist füreinander da und hilft sich so gut es geht. Eben auch, wenn man krank ist, dass man sich auf den anderen verlassen kann, dass der einen pflegt oder sich um einen kümmert. Genauso, wie wenn man zusam-menlebt, wenn es einem gut geht. Und wir haben gerade auf uns bezogen schon so viel in unserer Ehe durchgemacht durch das Ganze [die „ungewollte Kinderlosigkeit“]. Und das sind ja alles Belastungen, die an einer Ehe reißen. Und das immer alles durchzuste-hen, da ist es gut, wenn man viel Verständnis füreinander hat. Und den anderen respek-tieren, das ist das Wichtigste. Wenn man sagt, mit dem möchte ich alt werden. Manch-mal in Krisensituationen, wenn man denkt, es geht nicht mehr, hält einen die Ehe auch zusammen. Dass man eben mal geheiratet hat und sich zueinander bekannt hat. Ohne die Ehe wäre es vielleicht bei uns auch schon mal eher auseinandergegangen. Aber ir-gendwas hat uns immer zurückgehalten. Vielleicht so das Ideal, wenn man verheiratet ist, dann kann man das schaffen, dann sollte man eben für den anderen da sein und sich nicht aus dem Staube machen.“

Die Zugehörigkeit und „das Bekennen“ zum Ehepartner kann auch durch einen gemein-samen Ehenamen demonstriert werden. Das bundesdeutsche Recht bietet seit 1993 die Möglichkeit, dass beide Ehepartner ihren vor der Ehe geführten Namen beibehalten und einen der beiden Namen als sogenannten Familiennamen bestimmen können, was im Fall gemeinsamer Kinder von Belang ist. Die im Kontext der Reproduktionsmedizin geführten Interviews zeigen aber, dass die alte Regelung dominiert, bei der der

Ehena-me virinominal bestimmt wird (vgl. Fenner 1984). Die befragten Frauen entschieden sich bewusst dazu, den Namen ihrer Ehemänner anzunehmen und empfanden diesen Schritt als bewusstes Bekennen zum Partner, wie hier bei Britta Kuschnick (31) und Marion Glück (33) deutlich wird:

„Ja, das war eine bewusste Entscheidung. In gewissen Sachen bin ich da vielleicht ein bisschen konservativ, und das ist ein Schritt, den man sich bewusst überlegen sollte.

Name behalten oder Doppelname ist nicht Wasser, nicht Wein, das ist sich irgendwie nicht bekennen können.“ (Britta Kuschnick)

„Schon wie wir das Aufgebot bestellt haben, da wird man danach gefragt. Und das war für mich von vorneherein klar, dass ich den Namen meines Mannes annehme. Da hat es auch keine Diskussionen gegeben wegen Doppelnamen und so. Die mag ich sowieso nicht, muss ich ehrlich sagen. Da muss man soviel schreiben, und manche passen auch nicht so zusammen. Vielleicht dass mein Mann ... aber der wollte das auch gar nicht.

Und mir war das egal. Es ging ja darum, dass wir heiraten, dass wir eine Familie grün-den wollen, und da spielt der Name eigentlich keine Rolle. Wobei es schon ein sich be-kennen zueinander ist, auch nach außen hin. Da ist eben klar, dass man zusammen ge-hört.“ (Marion Glück)

Von 42 interviewten verheirateten Personen im Kontext der Reproduktionsmedizin, trugen nur zwei Frauen ihre jeweiligen Geburtsnamen auch nach der Eheschließung weiter, drei hatten einen Doppelnamen. In keinem Fall nahm der Ehemann den vor der Ehe geführten Namen der Frau an.

Im Zusammenhang mit der Vorstellung von und der Entscheidung für eine Ehe spielt der Aspekt eines gemeinsamen Kindes und damit die Gründung einer Familie für die Paare eine bedeutende Rolle. Wie das folgende Zitat beispielhaft zeigt, empfand Markus Treis (30), dass ein Paar ohne Kind vom sozialen Umfeld nicht als gleichwertige feste Gemeinschaft angesehen wird wie ein Paar mit Kind(ern), definierte jedoch auch per-sönlich eine Partnerschaft ohne Kind nicht als Familie:

„Zu einer Familie gehören für mich Kinder. Als Paar bleibt man doch immer zu zweit, zwei einzelne Personen. Es wird von anderen nie als so etwas Festes und Verbundenes angesehen, als wenn man Kinder hat. Aber mit Kindern wird man zu einer Familie. Man wird zu einer Einheit, man gehört zusammen. Und dieses Gefühl von Zusammengehö-rigkeit als Familie gibt nochmal eine andere Geborgenheit als vorher. Die Situation ver-ändert sich, es beginnt irgendwie ein neuer Lebensabschnitt.“

Maike Schmidt (34) betonte den Aspekt des Fortbestandes der Familie, wobei sich aus dem mir vorliegenden Gesamtinterview ergibt, dass hier im Zusammenhang mit dem Fortbestand der Familie sowohl die Herkunftsfamilien der Ehepartner gemeint sind als auch das Paar selbst, das ihrer Ansicht nach in einem Kind weiterlebe:

„Ich möchte einfach, dass unsere Familie fortbesteht, dass es nicht einfach irgendwann zu Ende ist. Beide Zweige, von ihm und von mir, leben ja in so einem Kind weiter. Und wir beide als Familie auch. Außerdem fragt man sich ja doch, was kommt denn dabei heraus, also ich meine, so von einem selbst. Sieht das Kind vielleicht aus wie ich, oder

wie mein Mann, oder wird es eine Mischung aus uns beiden. Das wünscht man sich doch, dass die Eigenschaften, die man an dem Partner so liebt, dass die sich auch in dem Kind wiederfinden. Ja, und die eigenen natürlich auch. Eben eine Mischung wäre das Optimale. [...] Mit einem eigenen Kind wäre nach einem auch nicht einfach alles vorbei, da kommen vielleicht noch Enkel und so geht die Familie weiter.“

Ein gemeinsames leibliches Kind wird von den Befragten als Ausdruck einer besonders engen affektiven Bindung zwischen den Ehepartnern genannt und als ‚Produkt‘ einer Liebesbeziehung. Der „Kinderwunsch“ resultiert aus dieser Liebesbeziehung, wie das Ehepaar Juliana und Tim Bergmann (33 und 38 Jahre) berichtete:

T.B.: „Das ist der Wunsch, ewig zusammen zu leben und zu bleiben. Wenn man das Gefühl hat, das ist der Partner, mit dem man sich ideal ergänzt, sich gegenseitig einfach gut tut. Das Zusammenleben lohnt sich für jeden. Auch der Zusammenhalt und der Kin-derwunsch, oder diese Möglichkeit, eine Familie zu gründen.“

J.B.: „Eine Ehe ist, Lust zu haben, mit jemandem zusammen zu leben. Im Augenblick, und ich hoffe, dass es so bleibt, dass man zusammen alt werden kann. Möglichst viel Zeit zusammen verbringen. Und der Kinderwunsch entsteht daraus. Ich habe immer gedacht, irgendwann werde ich mal Kinder haben, aber als mein früherer Freund ganz viele haben wollte, da habe ich die Koffer gepackt. Das war nicht der richtige Mann. Ich denke, dieser Kinderwunsch resultiert aus einer Beziehung. Dass man das Vertrauen hat, dass man das wagen kann. Weil man sich ja schon in eine ziemliche Abhängigkeit begibt.“

Weiterhin kristallisiert sich aus den Interviews heraus, dass für die Paare eine ideale Vorstellung von der biologischen und sozialen Einheit der Kernfamilie bestehend aus El-tern und Kind(ern) dominiert. Der individuelle „Kinderwunsch“ ist zwar oftmals schon vor der Heirat vorhanden, jedoch ist die Vorstellung von einem gemeinsamen Kind dem Konzept von Ehe im Kontext der Reproduktionsmedizin inhärent.130 Ein Paar definiert sich mit seinen Nachkommen als „eigene“ Familie, die auch als emotionale Einheit mit engen und intimen Bindungen gilt. Ein gemeinsames Kind wird oft als „Zeichen der Liebe“ bezeichnet und als Erweiterung der Partnerschaft angesehen.

Sa.H.: „Ich wollte schon immer eine Familie mit Kindern. Jemanden, mit dem ich mich ganz tief verbunden fühle. Und dann ein gemeinsames Kind. Also schon eine Erweite-rung, eine Bereicherung. Ich könnte mir nicht vorstellen, ein Kind zu kriegen ohne mei-nen Mann. Für mich ist das eine Erweiterung der Partnerschaft. Ich glaube, mit ihm ein Kind zu haben und von ihm. Das ist es beides. Das ist auch eine Bewusstseinserweite-rung, eine Erweiterung der eigenen Person, sich selber in neuen Räumen erleben. Sich selber auch als Paar erleben.“

St.H.: „Außerdem weiß man dann, wem man sein Haus und all den Kram vererben kann. Das ist doch ein ganz anderes Gefühl, als wenn man weiß, dass alles, was man

130 Siehe dazu auch Nave-Herz (1987:22), die von einer „kindorientierten Ehegründung“ spricht, und die der Auffas-sung ist, dass erst die emotionale kindorientierte Partnerbeziehung gegenwärtig zur Eheschließung führt.

sich aufgebaut hat, an andere Leute geht.“ (Ehepaar Sabine und Stefan Hiller, 33 und 38 Jahre)

An obigen Aussagen wird deutlich, dass hier Kinder als Teil der Liebesbeziehung der Erwachsenen gelten, aus der der „Kinderwunsch“ entspringt. Kinder zu bekommen mit dem Partner wird auch als Teil eines neuen Lebensabschnittes bezeichnet, der häufig nach beruflicher Qualifikation, langjähriger Arbeit, nach dem Kauf einer Wohnung oder einem Hausbau beginnen soll, wobei letzteres eng verknüpft ist mit der Vorstellung von Vererbung und Weitergabe von Eigentum an Nachkommen.131 Anhand meines empiri-schen Materials zeigt sich allerdings, dass gerade die Frauen ein Konzept von einer Mutter- und Familienrolle internalisiert haben, das oftmals in direktem Widerspruch zu ihrer Erwerbstätigkeit zum Zeitpunkt der Interviews steht, welches aber eine zentrale Bedeutung für ihre Lebensplanung zu haben scheint: Die Eheschließung wird als Vor-aussetzung für die spätere Geburt von Kindern angesehen, die wiederum eng verknüpft ist mit der Vorstellung einer ganzen oder zumindest teilweisen Berufsunterbrechung in einer neuen Lebensphase als Mutter. Insbesondere bei den Frauen, die sich schon länger in einer reproduktionsmedizinischen Behandlung befinden, lässt sich eine zunehmende Orientierung an einer ‚traditionellen‘ Mutterrolle feststellen. Nur wenige Frauen halten den Willen beispielsweise nach einer Teilzeitbeschäftigung aufrecht, im Gegenteil äu-ßern viele den Wunsch, bei ‚erfolgreicher‘ Therapie ganz auf die Berufstätigkeit zu ver-zichten.132 Es wird jedoch deutlich, dass bei den meisten der interviewten Frauen eine

‚traditionelle‘ Familienorientierung schon zu Beginn der reproduktionsmedizinischen Behandlung vorhanden ist, die durch die Reproduktionstechnologien noch verstärkt wird und eine individuelle Lebensplanung ohne Kind kaum noch zulässt. Kinder blei-ben somit individuell und gesellschaftlich ein zentrales Moment im Leblei-ben der von mir interviewten Personen, insbesondere der Frauen. Dies widerspricht den Aussagen von Beck-Gernsheim (1988:110, 113), die davon ausgeht, dass Kinder in den letzten Jahren eine immer geringere Bedeutung erhalten, d.h. nicht mehr das vorrangige Lebensziel darstellen. Mein Datenmaterial zeigt jedoch, dass es primär eher um den ‚richtigen Zeit-punkt‘ des Kinder bekommens als neuen Lebensabschnitt mit neuen Erfahrungen, ver-knüpft mit dem Bedürfnis nach einer bürgerlichen Kleinfamilie geht, in der sich die beiden Verwandtschaftsprinzipien von Deszendenz bzw. Filiation und Affinalität ver-binden (vgl. Schütze/Wagner 1998:7).133

131 Siehe dazu auch den Kontext von Adoptionen und Pflegschaften in Kapitel 5.2.

132 Stein und Sproll sind der Ansicht, dass viele Frauen durch Kinder eine Aufgabe zu finden meinen, die ihnen ein Abwenden von der leistungs- und konkurrenzorientierten Männerwelt ermöglicht. Somit würden Kinder funktionali-siert zur (Neu-)Bestimmung weiblicher Lebensentwürfe entweder außerhalb der Berufswelt oder durch Schaffung neuer Berufsperspektiven, wie z.B. durch Berufswechsel oder Arbeitszeitverkürzung (1995:68). Ich möchte diesen Aspekt hier erwähnen, kann dazu aber aufgrund meines empirischen Materials keine eigenen Aussagen dazu machen.

133 Siehe dazu auch Kapitel 5.1.4.2.

5.1.1.4 Die Beendigung einer Ehe und die Auswirkungen auf Vorstellungen von