• Keine Ergebnisse gefunden

Beziehungen innerhalb des Prozessmodells von Planungsprotest

Im Dokument „Aber nicht so!“ (Seite 171-175)

Ressourcenmobilisierung und Prozessmodell

5.3.4 Beziehungen innerhalb des Prozessmodells von Planungsprotest

Planerisch-stadtpolitische Möglichkeitsstruktur, Ressourcenmobilisierung und Prozessmodell 171

unterschiedlichen Bewegungsbegriffe zu entgehen, werden als Soziale Bewegungen hier zunächst nur gesamtgesellschaftlich und langfristig bestehende Bewegungen bezeichnet und dabei eine bestehende Aufzählung durch Roth/Rucht verwendet (2008a). Die Protestkomplexe sind hingegen solche vor allem thematischen Zusammenhänge, die innerhalb der quantiativen Erhebung jenseits dieser Aufzählung nachgewiesen werden konnten.

Auch die Protestnetzwerke sind dynamisch und unterliegen Wandlungen, die nicht allein auf ihre Ressourcen wie etwa die Organisationsstruktur beschränkt sind. Neben weiteren struktu-rellen Veränderungen, die sowohl die Beziehungen von Netzwerkmitgliedern (Bildung von Hierarchien, Institutionalisierung, Professionalisierung etc.) als auch die Außenbeziehungen des Netzwerks (Kommunikation, Allianzen etc.) betreffen, werden auch die sozialen, ideologi-schen Kategorien, die zur Bildung des Netzwerks geführt haben (Tilly 1978), weiterentwickelt, eigene Inhalte verfeinert und verändert (etwa Radikalisierung oder Moderation) sowie Grenzen zu anderen Netzwerken gezogen. Je nach Offenheit der Netzwerkgrenzen ändern sich dadurch die Möglichkeiten, Mitglieder zu gewinnen und zu halten.

nungsprozess und ein Protestprozess unterscheiden: Der Planungsprozess beinhaltet alle In-halte, Verfahren, Akteure, Diskurse etc., die an der Planerstellung direkt mitwirken (12.1, 13.1). Der Protestprozess wiederum beschreibt alle Handlungen und Inhalte der Protestforma-tion und -durchführung sowie die daran mitwirkenden Akteure (12.2, 13.2). Beide Prozesse sind in der Regel direkt miteinander verbunden bzw. überschneiden sich (12.3, 13.3). Die sich nicht überschneidenden Teile eines Prozesses stellen jeweils einen Kontext für den anderen dar.

Im Falle des Protestprozesses sind Teile des Planungsprozesses gleichbedeutend mit der plane-risch-stadtpolitischen Möglichkeitsstruktur (12.4, 13.4), aber auch der Protestprozess beein-flusst ggf. die planerische Handlungsfähigkeit (5.3.1, 12.3, 13.3).

Damit wird die alternative Konzeptualisierung von Planung und Protest als zwei vollständig getrennten Subsystemen für diese Untersuchung verworfen. Zusätzlich zu den genannten Grün-den ist damit auch eine bessere Orientierung an sozialwissenschaftlichen Ansätzen möglich und es folgt daraus eine klare Begrenzung der empirischen Untersuchung der Protestprozesse:

Teile des Protests, die nicht als Teil des Planungsprozesses konzeptualisiert werden können, werden allenfalls als Kontext des planungsbezogenen Protesthandelns untersucht, während der Planungsprozess die planerisch-stadtpolitische Möglichkeitsstruktur dynamisch abbildet (5.3.1, 5.3.3).

Die erstmals von Gamson gezeigte Aufnahme von Protestierenden in die politische Elite, die eine zusätzliche Wirkdimension von Protest bedeutet, ist auch für lokale Proteste anzunehmen (1990 [1975]).494 Fraglich ist allerdings, ob und in welchem Maß dies auch die Planung im en-geren Sinne betrifft, also die planenden Verwaltungen, von ihnen beauftragte Fachbüros oder die kommunalen Planungsgremien (Stadtentwicklungs- bzw. Bauausschüsse, Gestaltungsbei-räte u.Ä.).495

Auf der sozialwissenschaftlichen Grundlage lässt sich aber gleichzeitig auch Ansätzen wider-sprechen, die die Grenzen zwischen Protest und Planung vollends aufheben möchten (vgl. San-dercock 1998, 2.3.3). Hierfür spricht neben den allgemein angeführten Argumenten wie der Unterscheidbarkeit (3.4.3) auch, dass insbesondere die öffentlichen und rechtlichen Aspekte der lokalen räumlichen Planung vernachlässigt und alle strategischen Aspekte politischen Pro-tests, die jenseits des Planungsprozesses liegen, ausgeblendet werden müssten (vgl. Ante 2016). Der Zugang zur Planungselite ist jenseits der Mitgliedschaft in kommunalpolitischen Gremien zudem durch professionelle Schranken begrenzt.

Die Erkenntnisse zur sozialen Konstruktion von kollektiver Identität lassen zudem eine weitere Interpretation der Trennung von Planung und Protest in zwei entgegengesetzte „Lager“ zu (1.4.3, 3.6.3, 5.3.3): Unabhängig von möglichen objektiven Grenzen zwischen „Planungs-elite“ und „außenstehenden“ Protestierenden kann es zumindest für letztere zur Mobilisierung weiterer Anhänger wichtig sein, die Abgrenzung zu verfestigen (Bertram 2014). Ebenso kann die Deutung von Planung als professionellem, öffentlichem und abgewogenem Handeln in Ab-grenzung zum privaten, interessengeleiteten Protest der Legitimation von Planung dienen.

494 So sind Fälle bekannt, in denen Protestgruppen und Bürgerinitiativen sich als Wählergruppen institutionalisiert haben und erfolgreich etabliert haben, ja sogar Bürgermeister/innen stellen konnten.

495 Während sich solche Prozesse im historischen Rückblick andeuten, ist ein Nachweis für aktuelle Proteste schwierig, da entsprechende Übergänge langfristig sein können. Hierzu wäre insbesondere eine Untersuchung der professionellen Basis von Planungsprotesten, also der Mitwirkung von ausgebildeten Planer/innen und angrenzender Disziplinen, in den Pro-testnetzwerken erforderlich, die im Rahmen dieser Arbeit nur sehr begrenzt im Rahmen der Fallstudien möglich ist (11, 12, 13). Vgl. für historische Beispiel aber z.B. Haumann (2011), Bodenschatz et al. (1983) und aktuell Füllner/Templin (2011).

Planerisch-stadtpolitische Möglichkeitsstruktur, Ressourcenmobilisierung und Prozessmodell 173

Relative Machtlosigkeit und Protestneigung

Die zweite Relation bezieht sich auf das Kräfteverhältnis von Protestakteuren und ihren Her-ausforderern. Der Ansatz empirischer Offenheit führt dazu, für die nachfolgende Untersuchung keine Begrenzungen auf bestimmte Bevölkerungsteile vorzunehmen, etwa aufgrund ihrer ge-sellschaftlichen Marginalisierung496 (5.2.4). Dennoch erscheint es nachvollziehbar, dass Protest eine gewisse Machtlosigkeit signalisiert bzw. bedeutet, dass die Protestierenden innerhalb der bestehenden sozialen Ordnung den Objekten ihres Protests bzw. ihren Herausforderern unterle-gen sind oder sich zumindest subjektiv unterleunterle-gen fühlen – mit einem hierarchischen Gesell-schaftsverständnis würde man sie als „untergeordnet“ oder gar „subaltern“

bezeich-nen(3.7.3).497 Ebenso entspricht eine Unterscheidung zwischen „Insidern“ und „Outsidern“ der Politik bzw. politischen Elite nicht selten der kollektiven Idenität vieler Protestierender (s.o.).

Insofern ist es auch innerhalb eines bewusst offenen Analyserahmens sinnvoll, Kräfteunter-schiede zu benennen, um zumindest auf die wahrgenommenen Machtverhältnisse innerhalb ei-ner Gesellschaft hinzuweisen bzw. solche nicht zu verschleiern.498 Macht und Machtlosigkeit bzw. Ressourcenausstattung müssen dabei aber relativ und nicht absolut gesehen werden – und auf der Basis von weitaus unterschiedlicheren Ressourcen als diese der Vorstellung „relativer Deprivation“ zugrunde lagen (Gurney/Tierney 1982, 3.3.1, 5.2.2).

Im Sinne des politökonomischen Ressourcenansatzes lässt sich argumentieren, dass Protest stets eine Strategie mit einer vergleichsweise geringen Wirksamkeit und Effektivität ist, bei der also den Erfolgschancen im Vergleich zu anderen politischen Strategien hohe Risiken entge-genstehen (3.5.1, 5.3.2). Es wird nur dann protestiert, wenn die eigenen Ressourcen für keine andere Strategie ausreichen, die eines höheren Maßes an Akzeptanz durch die Gegenpartei, ei-ner besseren Ressourcenausstattung oder erweiterter Kompetenzen bedürfen. Es ist hingegen unwahrscheinlich, dass ein politischer Akteur, der eine Auswahl zwischen mehreren Strategien besitzt, den Protest wählt. Protest erscheint daher vielen als vermeintlich exklusive Strategie der Schwachen und Machtlosen.499 Jedoch ist auch eine Gegenthese möglich und insofern eine Überprüfung erforderlich: Durch die erhöhte Akzeptanz „unkonventioneller Partizipationsfor-men“ (Geißel/Thillman 2006:160) wie Protest ist der Einsatz dieser Strategie so „günstig“ und wenig riskant geworden, dass auch Akteure, denen es nicht an Ressourcen für andere Strate-gien fehlt, protestieren, da sie sich davon einen effektiven Mitteleinsatz erwarten.

Nicht-zivilgesellschaftliche Protestakteure

Durch die relative Bewertung der Ressourcenausstattung und Machtlosigkeit von Protesten

496 Letztlich würde dies nur bedeuten, die von Gamson (1990 [1975]:138) beschriebene „old duality of extremist politics and pluralist politics“ durch eine neue – um etwa mit Priester (2007) zu sprechen, populistische – zu ersetzen: „einfache“ Bür-ger/innen, denen keine anderen Mittel als Protest zur Verfügung stehen auf der einen Seite, Eliten, die solche Politikfor-men nicht nötig haben, auf der anderen.

497 Starre Begrenzungen auf bestimmte soziale Schichten sind jedoch nicht belegbar und würden ungerechtfertigte Aus-schlüsse produzieren.

498 Es dient etwa dazu darzustellen, dass Protestierende im Sinne Tarrows (2011:8) nicht nur trotz begrenzter Ressourcen ge-gen „better-equipped opponents“ kämpfen und manchmal dennoch gewinnen, sondern, dass ihre „Gegner/innen“ neben der besseren Ressourcenausstattung zudem noch über weitere Vorteile verfügen, die sie daraus ziehen, Teil einer gesell-schaftlichen Elite zu sein.

Es ist also empirisch die Frage zu beantworten, ob ein solches „gefühltes“ relatives Machtdefizit besteht und inwiefern es für die Entscheidung, die Proteststrategie zu verfolgen, bestimmt.

499 Zudem bleibt aber darauf zu verweisen, dass Protest – auch wenn von einer relativen Unterlegenheit der Protestierenden ausgegangen wird und somit durchaus die Möglichkeit eingeräumt wird, dass Protest – wiederum in den Worten Tarrows (2011:7f.) – die „only recourse that [...] ordinary people possess to demonstrate their claims“ sein kann – keineswegs einfach zu bewerkstelligen oder voraussetzungslos ist. Protest bedarf bestimmter Ressourcen und Kapazitäten auf der Seite der Protestierenden (3.5.1, 5.3.2) und wird durch gesellschaftliche und strukturelle Rahmenbedinungen wahrschein-licher oder unwahrscheinwahrschein-licher (3.5.2, 5.3.1). Das bedeutet letztlich, dass es durchaus auch Personen geben kann, die nicht einmal die Möglichkeit des Protests besitzen – eine Feststellung, die immer dann besondere Relevanz erhält, wenn über Wirkungen oder auch gesellschaftlichen Nutzen von Protest gesprochen wird.

wird zusätzlich auch die Organisationsform und die Zugehörigkeit der Protestakteure zu einer gesellschaftlichen Sphäre eine relevante Beziehung. In Einklang mit der Beschreibung der Pro-testorganisation als Netzwerk wird in der Theorie zunächst keine besondere Organisationsform als notwendig angesehen (5.3.2) – eine solche Begrenzung passiert allerdings durch die Ab-grenzung der Untersuchung (5.4.2). Die Aufweichung der Grenzen des politischen Systems in-nerhalb demokratischer Gesellschaften (3.4.3, s.o.), die Institutionalisierung von „alten“ wie

„neuen“ Bewegungen (3.6.2) bis hin zur Parteigründung (Mayer 1998) sowie die – bei allen Einschränkungen hinsichtlich wachsender sozialer Disparitäten – insgesamt verbesserte Res-sourcenausstattung innerhalb der Wohlstandsgesellschaft erschweren eine Begrenzung auf

„normale Bürger/innen“ oder „Bewegungsorganisationen“.500 Darüber hinaus ist es fraglich, ob es sinnvoll ist, eine Aufweitung des Spektrums der maßgeblichen Protestakteure vorzunehmen, die über das hinausgeht, was weniger in der Protest- und Bewegungs-, als in der Partizipations- und Planungsforschung als Zivil- oder Bürgergesellschaft verstanden wird. So führen die ver-besserten Erfolgsaussichten durch die breite gesellschaftliche Akzeptanz der politischen Strate-gie des Protests (3.7.3), aber auch die Krise der Institutionen der repräsentativen Demokratie dazu (2.3.3), dass auch staatliche und unternehmerische Akteure protestähnliche politische Praktiken zeigen und diese umgangssprachlich auch mit dem Begriff „Protest“ belegt wer-den.501 Es erscheint aber plausibel, dieses Phänomen Wechselwirkung mit dem zivilgesell-schaftlichen Protest, aber nicht als politischen Protest zu verstehen. Da aber andererseits Insti-tutionalisierungen innerhalb der Zivilgesellschaft durch die Bildung von Verbänden und ggf.

auch Parteien durchaus als Protest angesehen werden (vgl. Rucht 2006:196ff) und dies auch für einzelne Staatsbedienstete wie etwa Wissenschaftler/innen angenommen wird (vgl. etwa Flyvb-jerg 2002), besteht ein erheblicher Graubereich durch Teilnahme, Unterstützung und Organisa-tion von staatlichen InstituOrganisa-tionen einschließlich Parlamentsmitgliedern und ihren Zusammen-schlüssen (insbesondere Fraktionen) an Protesten und ggf. protestähnlichen Handlungen. Dies bedarf einer genaueren Untersuchung, die in dieser Arbeit nicht vorgenommen werden kann.

Das Verhältnis von Protest und Protestforschung – zum Dilemma rationalen Protests Eine vierte an dieser Stelle noch zu ergänzende Relation betrifft Protest und Protestforschung.

An dieser Stelle, an der ein Vorschlag für einen planungswissenschaftlichen Protestbegriff un-terbreitet wird, der anschließend für eine empirische Untersuchung operationalisiert werden soll, soll jedoch nur auf die Interaktion von Definition und Praxis von Protest bzw. von Defini-tion und empirischem Befund eingegangen werden.502

So könnte dem Diskurs um die Machtlosigkeit von Protestakteuren letztlich ein zentrales Di-lemma zu Grunde liegen: Wenn Protest rational, organisiert und relativ ressourcenmächtig ist, ist er zwar potentiell wirkungsvoll, schließt aber zugleich in vielen Fällen bestimmte Gruppen und einzeln handelnde Individuen von dieser politischen Strategie aus (Piven/Cloward 1986:30; vgl. 3.5.1). Dies gilt umso mehr, wenn es ihm obliegt, nicht nur Zurückweisungen,

500 Zudem haben wissenschaftliche wie auch öffentliche Diskussionen zur Einschätzung bzw. Erhebung solcher Daten erheb-liche Zweifel an der Validität aufgezeigt. Neben der medialen Darstellung der Teilnehmer/innen an „Stuttgart 21“-De-monstrationen sei hier insbesondere auf Untersuchungen zu Dresdner „PEGIDA“-De21“-De-monstrationen im Frühjahr 2015 hin-gewiesen, deren Erkenntnisse („In Dresden marschiert die Mittelschicht“) stark bezweifelt wurden. Vgl. u.a. Rucht et al.

(2010), Walter (2013), Kraushaar (2011), Bertram (2015b), Vorländer (14.1.2015), Spiegel Online vom 14.1.2015, Wöhst (21.1.2015).

501 Stadträte/innen verfassen Resolutionen gegen Entscheidungen höherer politischer Ebenen wie Mittelkürzungen oder Standortschließungen, Behördenvertreter/innen legen Protest ein, sollten sie bei einer Entscheidung übergangen werden etc. Selten nutzen diese Institutionen die gleichen Protestformen wie etwa Demonstrationen oder Hungerstreiks – obwohl dem Autor zumindest der Fall eines Bürgermeisters in lebhafter Erinnerung ist, der eine Demonstration gegen die aus der Sicht der Mehrheit der politischen Entscheidungsträger ungerechtfertigte und die Stadtentwicklung beeinträchtigende Kla-gepraxis eines Naturschutzverbands organisiert hat. Es sind eher Resolutionen, Protestnoten oder auch Klagen – und den-noch werden diese Handlungen gemeinhin als „Protest“ bezeichnet.

502 Auf persönliche Gründe für den Paradigmenwechsel in der Protestforschung aufgrund eigener Protestteilnahme wurde bereits hingewiesen. Vgl. 1.3.4.

Konkreter Untersuchungsgegenstand 175

sondern auch Forderungen oder gar Vorschläge für einen sozialen Wandel zu formulieren (3.7, 5.2.3). Protest ist dadurch zumindest in gewissem Maße innerhalb des aktuellen demokrati-schen Regimes akzeptiert, woraus sich zwar prinzipiell verbesserte Mobilisierungschancen ins-besondere in bislang nicht als protestaffin geltenden, weil stärker in das politische System inte-grierten Bevölkerungsteilen ergeben (3.5.1, 3.7.3). Allerdings führt diese veränderte Möglich-keitsstruktur aufgrund der kurvilinearen Beziehung von Teilhabechancen und Protest nicht un-bedingt zu mehr Protest (3.5.2, 5.3.1): Sie kann sich wiederum insbesondere für diejenigen ver-schlechtern, die als sozial und politisch benachteiligt gelten.

Bislang sind zwei unterschiedliche Ansätze erkennbar, dieses Dilemma zu lösen: Entweder werden Bevölkerungsteile mit regulärem Zugang zu politischen Institutionen definitorisch aus-geschlossen, während gleichzeitig die organisatorischen Anforderungen an Protest hochgehal-ten werden (Tarrow 2011:7). Oder es wird empirisch eine Verbreiterung des Akteursspektrums belegt und daraus eine Ergänzung der bestehenden „alten“ um „neue“ Bewegungen begründet (3.7.3, 3.6.2), die jeweils Protesthandlungen durchführen, ohne dabei die Interaktionen zwi-schen „neuen“, gewandelten Bewegungen und „altem“, ggf. unverändertem – also ggf. zumin-dest unorganisiertem, wenn nicht gar irrationalem – Protest näher zu untersuchen. Diese Erwei-terung des Akteursspektrums und die damit verbundenen geringeren Anforderungen an die Be-wegungsorganisation werden zugleich aber verknüpft mit dem zusätzlichen Kriterium einer

„doppelten Signatur“, die nicht nur positiv formulierte Forderungen gewendete Zurückweisun-gen, sondern zugleich alternative Vorschläge enthält (3.7.2). Das zunächst erweiterte Protest-spektrum wird so – wenngleich an anderer Stelle – wieder begrenzt. Für die empirische Unter-suchung wird hierdurch zunächst wiederum ein offenes Vorgehen begründet.

Im Dokument „Aber nicht so!“ (Seite 171-175)

Outline

ÄHNLICHE DOKUMENTE