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A1.2 Hochschulpolitische Rahmenbedingungen und Entwicklungen in Bezug auf den wissenschaftlichen Nachwuchs

Umfängliche Reform­

initiativen der Karri­

ere- und Qualifizie­

rungsstrukturen Dem Hochschul- und außeruniversitären Forschungssektor und darunter dem wissen­

schaftlichen Nachwuchs kommt wie bereits beschrieben in der Wissensgesellschaft eine Schlüsselfunktion zu

.

Nicht zuletzt deshalb rücken die Karriere- und Qualifizierungsstruktu­

ren des wissenschaftlichen Nachwuchses zunehmend stärker in den Fokus des öffentlichen Interesses (Kapitel A2) . In den vergangenen Jahren gab es vor diesem Hintergrund bereits umfängliche Reforminitiativen der Karriere- und Qualifizierungsstrukturen in Form von Gesetzesnovellierungen und Förderprogrammen, die zumindest indirekt auf die Förderung und Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses abzielen (s . ferner Teil D) .

Die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist insgesamt eingebettet in verschiedene wissenschaftspolitische Bedingungen und Entwicklungen sowohl auf natio­

naler als auch auf internationaler Ebene . Diese Bedingungen und Entwicklungen werden im Folgenden skizziert . Die Darstellung konzentriert sich auf den Hochschulsektor, da die aktuellen Reforminitiativen bezogen auf Deutschland insbesondere auf diesen Bereich abzielen .31 Für den internationalen Vergleich werden nur Hochschulsektoren betrachtet, weil die außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein deutsches Spezifikum sind und sich in dieser Differenziertheit in relevanten Vergleichsländern nicht vorfinden lassen .

31 Auf Ebene der außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist vor allem der bereits erwähnte PFI zu nennen (s. ferner Teil D), in dessen Rahmen einvernehmlich forschungspolitische Ziele vereinbart wurden, unter anderem die Gewinnung der Besten und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK): Pakt für Forschung und Innovation 2011–2015: Erklärung der GWK und Erklärungen der Wissenschaftsorganisationen, S. 3

Trends in den Hochschulsektoren weltweit

Der BuWiN konzentriert sich auf den wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland . Der international vergleichende Blick ist dennoch unverzichtbar, denn sowohl Forschung und Entwicklung als auch Hochschul- und Wissenschaftspolitik einschließlich

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förderung finden zunehmend in einem internationalen Kontext statt . Globale Trends beeinflussen den deutschen Hochschul- und außeruniversitären Forschungssektor und damit auch den hiesigen wissenschaftlichen Nachwuchs zumindest mittelbar . Weltweit unterliegen die Hochschulsektoren gerade in den vergangenen Jahrzehnten dynamischen Veränderungsprozessen . Sechs derartige miteinander in Verbindung stehende Trends stehen im Vordergrund:

Hochschulsektoren weltweit unterliegen dynamischen Ver­

änderungsprozessen

• Zuallererst ist das anhaltende Wachstum des Wissenschaftssystems im Zuge der Ent­

wicklung zur Wissensgesellschaft zu nennen, das sich sowohl in steigenden Studie­

rendenzahlen (in absoluten Zahlen sowie relativ zur Alterskohorte) als auch in einer zunehmenden Zahl an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ablesen lässt . Diese Entwicklung lässt sich auch für Deutschland feststellen (s . Kapitel B1) .

• Mit steigender Zahl an (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und (Nachwuchs-)Wissen­

schaftlern verändert sich tendenziell auch die Organisation wissenschaftlicher Erkennt­

nisproduktion . Zumindest in den Natur- und Technikwissenschaften findet Forschung heute weltweit überwiegend in größeren (disziplinen- und grenzüberschreitenden) Arbeitseinheiten statt .32

32 Havemann, F. (2004): Bibliometrischer Vergleich hochproduktiver universitärer und außeruniversitärer Forschergruppen in der Biomedizin. In: Fischer, K./Parthey, H. (Hg.): Evaluation wissenschaftlicher Institutionen: Wissenschaftsforschung Jahrbuch 2003, Berlin, S. 191–203

• Das Gros der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen und auße­

runiversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland arbeitet in befristeten Be­

schäftigungsverhältnissen (s . Kapitel B2)

.

Aber auch in vergleichbaren Industrieländern findet sich ein hoher Anteil an befristeten Beschäftigungsverhältnissen im Hochschul­

bereich .33

33 Kreckel, R./Zimmermann, K. (2014): Hasard oder Laufbahn. Hochschulforschung Halle-Wittenberg, Leipzig

Die Zahl der unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen steigt nicht im gleichen Maße wie die Zahl der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die befristet beschäftigt sind . Demnach verlassen immer mehr (promovierte) Nachwuchs­

wissenschaftlerinnen und - wissenschaftler die Hochschulen .34 Im Vergleich zu den meisten OECD- Staaten verfolgen Promovierte in Deutschland zu geringeren Anteilen eine akademische Karriere .35 Die hohe Aufnahmefähigkeit für wissenschaftlich qualifi­

ziertes Personal von Institutionen außerhalb der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird dabei durchaus als Stärke des deutschen Wissenschafts­

systems angesehen, ebenso wie die Offenheit des Zugangs zur Promotion und die prinzipielle Unabhängigkeit der späteren Karrierechancen vom konkreten Qualifizie­

rungsweg .36

34 van der Weijden, I./Teelken, C./Boer, M. de/Drost, M. (2016): Career satisfaction of postdoctoral researchers in relation to their expectations for the future. In: Higher Education, 72, 1, S. 25–40, S. 26

35 Auriol, L. (2010): Careers of Doctorate Holders: Employment and Mobility Patterns. STI Working Paper 2010/4; http://dx.doi.

org/10.1787/5kmh8phxvvf5-en (02.08.2016)

36 Konsortium Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs (2013): Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013. Statisti­

sche Daten und Forschungsbefunde zu Promovierenden und Promovierten in Deutschland, Bielefeld, S. 26

• Im internationalen Kontext werden die Vermittlung von Fähigkeiten und Kompetenzen, die auch außerhalb von akademischer Forschung und Lehre gewinnbringend eingesetzt werden können, verstärkt in den Blick genommen, und es wird eine stärkere Orien­

tierung an den Bedarfen des außerakademischen Arbeitsmarkts diskutiert .37 Auch in Deutschland wird eine derartige Diskussion geführt (s Kapitel A2) .

37 Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) (2012): Transferable skills training for researchers, Paris

• Letztlich erhöht sich mit steigender Zahl der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft­

ler sowie mit entsprechendem Anstieg der aufgewendeten (öffentlichen) Ressourcen (s . Tab. A1 sowie Abb. A3) auch die Rechenschaftspflicht der Hochschulen . Zum einen äu­

ßert sich dies bezüglich der Rolle von Wissenschaft und Hochschulen in der Gesellschaft:

Gesellschaftliche und ökonomische Relevanz der Forschung werden im verstärkten Maße gegenüber den Hochschulen eingefordert und haben sich unter anderem in dem

Leitbild der Dritten Mission der Hochschulen38 niedergeschlagen . Zum anderen werden

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innerhalb der Hochschulen aus der Betriebswirtschaft entlehnte Steuerungsinstrumente angewendet, die insgesamt mit einer steigenden Leistungs- und Wettbewerbsorien­

tierung wissenschaftlicher Forschung verbunden sind .39 Hierunter lassen sich sowohl Änderungen in der Governance der Hochschulen mit stärkeren Verwaltungshierarchien, vermehrter Außensteuerung durch Stakeholder und geringerer staatlicher Detailsteue­

rung zusammenfassen40 als auch erhöhte kompetitive Mittelverteilung sowie ein Mehr an Evaluationen und Leistungsmessungen, beispielsweise in Form von Rankings .41 In Deutschland werden diese Entwicklungen unter dem Stichwort des Neuen Steue­

rungsmodells (international: New Public Management) an Hochschulen zusammenge­

fasst .42 Ebenso ist in diesem Zusammenhang die steigende Drittmittelfinanzierung der Hochschulen zu nennen, die im Fall von darüber finanziertem Personal zumindest in Deutschland in der Regel mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen einhergeht (s . Kapitel B1 und B2) .

38 Etzkowitz, H./Webster, A./Gebhardt, C./Terra, B. R. C. (2000): The future of the university and the university of the future. In:

Research Policy, 29, 2, S. 313–330

39 Whitley, R. (2010): Reconfiguring the Public Sciences: The Impact of Governance Changes on Authority and Innovation in Public Science Systems. In: Whitley, R. u. a. (Hg.): Reconfiguring knowledge production. Changing authority relationships in the sciences and their consequences for intellectual innovation, Oxford u. a.

40 Zum Beispiel Kehm, B. M./Lanzendorf, U. (Hg.) (2006): Reforming university governance, Bonn; Hüther, O./Krücken, G. (2016):

Hochschulen. SpringerLink: Bücher, Wiesbaden, S. 122

41 Winterhager, N. (2015): Drittmittelwettbewerb im universitären Forschungssektor, Wiesbaden

42 Bogumil, J./Heinze, R. G. (Hg.) (2009): Neue Steuerung von Hochschulen. Eine Zwischenbilanz. Modernisierung des öffent­

lichen Sektors. Sonderband, Berlin

Steigende Wettbe­

werbsorientierung im Hochschulsektor

Politische Rahmenbedingungen und Entwicklungen in Deutschland43

43 Die folgenden Ausführungen basieren auf der Begleitstudie „Förderlandschaft und Promotionsformen (Begleitstudie B3)“ zum BuWiN 2017. Die skizzierten internationalen Entwicklungen interagieren mit spezifischen politischen

Rahmenbedingungen und Entwicklungen in Deutschland . Zu nennen ist hier zunächst, dass – aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland – die rechtliche und finanzielle Zuständigkeit für den Hochschulbereich grundsätzlich bei den Bundesländern liegt

.

Durch

die Föderalismusreform im Jahr 2006 war die finanzielle Unterstützung der Hochschulen durch den Bund im Rahmen der sogenannten Gemeinschaftsaufgaben auf zeitlich be­

grenzte Programme und Pakte beschränkt (s Teil D)

.

Auch wenn die umfängliche Förderung hilfreich für die Stabilisierung der Hochschulen und den Anschub neuer Entwicklungen war beziehungsweise ist und die Gesamtfinanzierung der Hochschulen erheblich zuge­

nommen hat (s . Abb. A3),44 wurde die zeitliche Begrenzung der Finanzierung oftmals als problematisch angesehen.45

44 Die öffentlichen Ausgaben für Hochschulen stiegen von 17,2 Milliarden Euro im Jahr 2000 auf 28,1 Milliarden Euro im Jahr 2014. Statistisches Bundesamt (2015): Bildungsfinanzbericht 2015, Wiesbaden, S. 67

45 Zum Beispiel German U15 e. V. (2013): Stellungnahme zur Universitätsfinanzierung. GermanU15 – Paper 02/2013; http://www.

german-u15.de/statements/statement_1/index.html (27.10.2016)

Es wird angenommen, dass die zeitlich begrenzte Förderung in der Tendenz unter anderem dazu führte, dass eine steigende Zahl von Nachwuchswissenschaftlerinnen und - wissenschaftlern an Hochschulen zu einem wachsenden Anteil in befristeten Beschäf­

tigungsverhältnissen tätig ist ohne entsprechende anschließende beziehungsweise län­

gerfristige Beschäftigungsmöglichkeiten an den Hochschulen (s . Kapitel B2) . Vonseiten der Hochschulen wird in diesem Kontext seit Längerem eine unzureichende staatliche Grundfinanzierung beklagt, die eine langfristige finanzielle (Personal-)Planung zumin­

dest erschwert .46

46 In der öffentlichen Diskussion wurde das Thema unter anderem aufgegriffen in: Deutschlandfunk (2016): „Das Wichtigste ist, die Grundfinanzierung zu verbessern“. Nachwuchsförderung an Hochschulen; http://www.deutschlandfunk.de/nachwuchs­

foerderung-an-hochschulen-das-wichtigste-ist-die.680.de.html?dram:article_id=349894 (10.11.2016)

Neue Impulse gehen nun unter anderem von der am 23 . Dezember 2014 vom Bundestag beschlossenen und zum 1 . Januar 2015 in Kraft getretenen Änderung des Artikel 91b des GG aus, mit welcher die Kooperationsmöglichkeiten von Bund und

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Ländern im Hochschulbereich deutlich erweitert wurden . So darf der Bund gemeinsam mit den Ländern aufgrund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung auch Hochschulen oder Teilbereiche von Hochschulen dauerhaft fördern . Zuvor war eine Förde­

rung von Hochschulen nur projektbezogen und befristet möglich

.

In der Begründung des Gesetzentwurfs wird explizit darauf hingewiesen, dass der Bund – im Zusammenwirken mit den Ländern – künftig im Rahmen der Grundfinanzierung neue Maßnahmen, zum Beispiel mit Blick auf Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs, fördern kann .47

47 Deutscher Bundestag (2014): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b). Gesetzentwurf der Bundes­

regierung. Drs. 18/2710 vom 02.10.2014

Am 16. Juni 2016 wurde das Bund-Länder-Programm zur Förderung von Spitzenforschung („Exzellenzstrategie“) auf Basis des Art. 91b auf unbestimmte Zeit beschlossen (s. Teil D). Vgl. Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) (2016): Verwaltungs­

vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten vom 16. Juni 2016. „Exzellenzstrategie“; https://www.bmbf.de/files/Verwaltungsvereinbarung­

Exzellenzstrategie-2016.pdf (25.10.2016)

Vor dem Hintergrund der geringen längerfristigen Beschäftigungsperspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses im Anschluss an die Promotion hat sich der Wissen­

schaftsrat in seinen „Empfehlungen zu Karrierezielen und - wegen an Universitäten“ im Juni 2014 für eine grundsätzliche Neuordnung der Personalstrukturen und Karrierewege an Universitäten in Deutschland ausgesprochen .48 Zentrale Aspekte der Empfehlung sind die Einführung von Tenure- Track- Professuren als konzeptionelle Weiterentwicklung der Juniorprofessur, die sukzessive und substanzielle Erhöhung des Anteils der Professuren am wissenschaftlichen Personalbestand sowie eine höhere Zahl unbefristet beschäftig­

ter wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für dauerhaft anfallende wis­

senschaftliche Dienstleistungen (Forschung, Lehre, Forschungsinfrastrukturen, Transfer und Wissenschaftsmanagement), einschließlich Aufstiegsoptionen innerhalb der eigenen Hochschule . Die Empfehlungen wurden in der öffentlichen Diskussion vielfach aufgegriffen und von verstärkten Forderungen nach Dauerstellen im wissenschaftlichen Mittelbau49 an Hochschulen, insbesondere an Universitäten, sowie teilweise auch an außeruniversitären Forschungseinrichtungen, begleitet .50

48 Vgl. Wissenschaftsrat (WR) (2014): Empfehlungen zu Karrierezielen und -wegen an Universitäten. Drs. 4009-14, Dresden, S. 18 49 Mit dem wissenschaftlichen Mittelbau ist in den Debatten in der Regel der wissenschaftliche Nachwuchs im Sinne der

BuWiN-Definition gemeint (s. Kapitel A3.1).

50 Burchard, A. (2016): SPD will feste Stellen im Mittelbau. In: Der Tagesspiegel (31.08.2016); http://www.tagesspiegel.de/wissen/

gute-arbeit-an-hochschulen-spd-will-feste-stellen-im-mittelbau/14480992.html (15.09.2016)

Ferner wurde eine Erhöhung der Zahl unbefristeter Professuren und Tenure- Track- Professuren51 gefordert . Mit der Verwaltungsvereinbarung vom 16 . Juni 2016 haben Bund und Länder in der Folge dieser Diskussionen das „Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“52 beschlossen . Im Programm werden 1 .000 zusätzliche Tenure- Track- Professuren an Universitäten gefördert, die nach Auslaufen des Programms dauerhaft erhalten bleiben sollen, sowie im selben Umfang zusätzliche unbefristete Professuren (s . ferner Teil D).

51 Zum Beispiel Deutscher Hochschulverband (DHV) (2015): DHV will Qualifikationsweg zur Universitätsprofessur neu ordnen;

https://www.hochschulverband.de/pressemitteilung.html?&cHash=82976f088df5cc57e75396523d22c7fe&tx_ttnews%5Btt_

news%5D=212#_ (26.10.2016)

52 Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) (2016): Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über ein Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vom 16. Juni 2016; http://

www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/Verwaltungsvereinbarung-wissenschaftlicher-Nachwuchs-2016.pdf (25.10.2016)

Die Befristung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird grundsätzlich durch das Wissen­

schaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) geregelt

.

Das Gesetz besagt in § 2, dass die Befris­

tung von Arbeitsverträgen bis zu einer Dauer von sechs Jahren vor der Promotion und von erneut sechs Jahren nach der Promotion (in der Medizin von neun Jahren) zulässig ist, wenn die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung erfolgt .53

53 Deutscher Bundestag (2016): Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG) vom 12. April 2007 (BGBl. I S. 506), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 442) geändert worden ist

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und

SPD zur 18 . Legislaturperiode54 ist eine Änderung des WissZeitVG vereinbart worden, um

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Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis beim wissenschaftlichen Nachwuchs an Hoch­

schulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen entgegenzuwirken, ohne dabei die in der Wissenschaft erforderliche Flexibilität und Dynamik zu beeinträchtigen (s . Teil D) . Mit der am 17 . März 2016 in Kraft getretenen Gesetzesänderung sollte insbesondere auf die hohe Zahl kurz laufender Arbeitsverträge reagiert werden (s . Kapitel B2) . Die Gesetzesände­

rung legt unter anderem fest, dass bei Qualifizierungsbefristung die Dauer der Befristung so bemessen sein muss, dass sie der angestrebten Qualifizierung angemessen ist . Bei der Befristung aufgrund von Drittmittelfinanzierung soll sie dem bewilligten Projektzeitraum entsprechen

.

55 Hinzu kommen weitere klarstellende Regelungen, die die Anwendung des Gesetzes künftig erleichtern sollen . So gilt die familienpolitische Komponente des Ge­

setzes nun auch für die Betreuung von Stief- oder Pflegekindern – die Befristungsdauer verlängert sich bei der Betreuung von Kindern unter 18 Jahren um zwei Jahre pro Kind . Zudem wird auch für Nachwuchswissenschaftlerinnen und - wissenschaftler mit einer Behinderung oder einer schweren chronischen Erkrankung künftig eine um zwei Jahre längere Höchstfrist gelten.

54 CDU, CSU, SPD (2013): Deutschlands Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 18. Legislaturperiode.

55 Deutscher Bundestag (2015): Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissen­

schaftszeitvertragsgesetzes. Drucksache 18/6489

Befristung muss der Qualifizierung angemessen sein

A2 A2 Zentrale Themenfelder in der Qualifizierung