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A3.1 Definition wissenschaftlicher Nachwuchs

Begriff wissenschaft­

licher Nachwuchs aus verschiedenen Gründen umstritten Mit dem Begriff des wissenschaftlichen Nachwuchses sind im engeren Sinne Personen

gemeint, die sich wissenschaftlich qualifizieren, das heißt eine Promotion anstreben oder das Karriereziel der Professur beziehungsweise einer wissenschaftlichen Leitungsposition verfolgen . Der Begriff ist in Deutschland aber durchaus umstritten . Erstens wird unter dem Begriff eine Gruppe von Personen bezeichnet, die hoch qualifiziert ist und in der Regel bereits einer regulären Beschäftigung nachgeht (zum Beispiel als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule) . Der Begriff des Nachwuchses scheint daher per se problematisch . Zweitens ist insbesondere in der Phase nach der Promotion nicht immer klar abzugrenzen, wo noch von Qualifizierung und damit von wissenschaftlichem Nachwuchs gesprochen werden kann und wann „die berufliche Perspektive und die zunehmende Eigenständigkeit bei der Wahrnehmung von Aufgaben in Lehre und Forschung in den Vordergrund“94 rücken . Drittens werden oftmals auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum Nachwuchs gezählt, die keine Pro­

fessur oder wissenschaftliche Leitungsposition anstreben beziehungsweise bei denen das Qualifizierungs- und Karriereziel aufgrund von mangelnden Informationen nicht eindeutig festgestellt werden kann .95 Ein Großteil des wissenschaftlichen Nachwuchses verlässt die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Beschäftigungsverlauf und nimmt anschließend eine Tätigkeit außerhalb des akademischen Bereichs auf (Kapi­

tel B6) . Fraglich ist in diesen Fällen, für welchen Bereich und für welche Position diese Per­

sonen als wissenschaftlicher Nachwuchs gelten. Hinzu kommt, dass bei den promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern – rein statistisch gesehen – der größte Anteil nicht auf eine Professur berufen werden kann, da der Zuwachs an Promovierten die Zahl der freien und frei werdenden Professuren deutlich übersteigt (s . Kapitel B6) . Diese Prob­

lematik in der Verwendung des Begriffs wissenschaftlicher Nachwuchs wird tendenziell umso gravierender, je mehr Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hierunter gefasst werden und je unklarer und diversifizierter die Qualifizierungs- und Karriereziele sind . War es zu früheren Zeiten noch plausibel, so Kreckel, „dass man die vergleichsweise kleine Zahl der nicht auf Professuren berufenen Wissenschaftler an Universitäten (größtenteils Privatdozenten) als ‚wissenschaftlichen Nachwuchs‘ in prekärer Warteposition behandelte, so ist das angesichts der riesigen Zahl von teils promovierenden, teils promovierten und gelegentlich auch habilitierten wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen heute schon sehr erstaunlich, auf jeden Fall aber erklärungsbedürftig“96 .

94 Konsortium Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs (2013): Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013. Statis­

tische Daten und Forschungsbefunde zu Promovierenden und Promovierten in Deutschland, Bielefeld, S. 40

95 Beispielsweise werden in mehreren Studien unter anderem wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschu­

len und außeruniversitären Forschungseinrichtungen pauschal als Nachwuchs definiert. Vgl. zum Beispiel Briedis, K./Jaksz­

tat, S./Preßler, N./Schürmann, R./Schwarzer, A. (2014): Berufswunsch Wissenschaft? Laufbahnentscheidungen für oder gegen eine wissenschaftliche Karriere. HIS: Forum Hochschule, Hannover

96 Kreckel, R. (2012): Akademischer Nachwuchs als Beruf? Symposium „Wissenschaft als Beruf“, Wien, S. 4

Verschiedene Defini­

tionen des Begriffs in der internationalen Literatur

In der internationalen Literatur lassen sich verschiedene Definitionen des Begriffs wissenschaftlicher Nachwuchs mit teils deutlichen Unterschieden auch innerhalb natio­

naler Gegebenheiten finden .97 Grundsätzlich wird bei den verschiedenen Definitionen zwischen Phasenmodellen einerseits und Gruppenmodellen andererseits unterschieden .

97 Zu den Kriterien der Definitionen gehören unter anderem: die erreichte Position oder Qualifizierungsstufe im Wissenschaftssystem unterhalb der Professur (im Deutschen z. B. wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Nachwuchsgruppenleiterinnen und -leiter oder Juniorprofessorinnen und -professoren); Sektor und Organisation, an der der Nachwuchs beschäftigt ist (Hoch­

schulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Privatwirtschaft etc.); verschiedene Kriterien zum Beschäftigungsverhältnis (Anstellung oder nicht, Befristung, haupt- oder nebenberuflich); Altersklassen oder zeitliche Dauer für Qualifizierungsphasen;

Aufgabenbereiche, Zuständigkeiten und Erfahrungen in Forschung und Lehre; wissenschaftliche Reputation; Grad der Selbst­

ständigkeit der wissenschaftlichen Tätigkeit; Grad der Vernetzung in der Wissenschaft; Grad an personeller Verantwortung.

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Phasenmodell der

EU- Kommission

Das bekannteste Phasenmodell, das auch eine Grundlage für die Definition im BuWiN bildet, wurde von der EU- Kommission entwickelt und unterscheidet folgende vier Phasen:98

98 European Commission (2011): Towards a European framework for research careers; http://ec.europa.eu/euraxess/pdf/research_

policies/Towards_a_European_Framework_for_Research_Careers_final.pdf (14.07.2015)

• R1 First Stage Researcher (up to the point of PhD)

• R2 Recognised Researcher (PhD holders or equivalent who are not yet fully independent)

• R3 Established Researcher (researchers who have developed a level of independence)

• R4 Leading Researcher (researchers leading their research area or field)

Die Kategorisierung kombiniert die Forschungserfahrung, die Reputation (sowohl über die Bezeichnung der Stufen als auch den Grad der Vernetzung in der nationalen wie internationalen wissenschaftlichen Fachgemeinschaft) und den Grad der Selbstständig­

keit beziehungsweise Unabhängigkeit bei der wissenschaftlichen Tätigkeit . Während die Stufe R1 mit Beginn der Promotion den Einstieg in eine wissenschaftliche Qualifizierung darstellt, wird die Stufe R2 (in Deutschland üblicherweise als Post- doc- Phase bezeichnet) als mittlere und die Stufe R3 (in Deutschland Bewährungsphase) als abschließende Stufe der Qualifizierung bezeichnet . Die Stufe R4 stellt üblicherweise keine Nachwuchsposition mehr dar .

Gruppenmodell aus dem Indikatoren­

modell für die Bericht­

erstattung zum wissenschaftli­

chen Nachwuchs

Bei den Gruppenmodellen ist der Ansatz aus dem „Indikatorenmodell für die Bericht­

erstattung zum wissenschaftlichen Nachwuchs“99 eine wichtige Grundlage für den BuWiN 2017 . Dort werden sechs verschiedene Gruppen des wissenschaftlichen Nachwuchses aufgeführt:

99 Statistisches Bundesamt (2014): Indikatorenmodell für die Berichterstattung zum wissenschaftlichen Nachwuchs. Endbericht 2014, Wiesbaden, S. 11

• Promovierende

• andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ohne Promotion in wissenschaftlicher Lehre und Forschung (bis unter 35 Jahre)

• Habilitierende

• Nachwuchsgruppenleiterinnen und - leiter

• Juniorprofessorinnen und - professoren

• andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Promotion in wissenschaftlicher Lehre und Forschung (bis unter 45 Jahre)

Potenzial für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Zusätzlich zu diesen Hauptgruppen betrachtet das Indikatorenmodell für die Berichterstat­

tung zum wissenschaftlichen Nachwuchs die Bevölkerung mit wissenschaftlicher Ausbil­

dung (Hochschulabschluss, bis 35 Jahre), die zwar nicht als wissenschaftlicher Nachwuchs im engeren Sinne zählt, aber ebenso wenig außerhalb der Betrachtung bleiben darf, da „bei­

spielsweise deren Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten die Entscheidungen der Individuen für oder gegen eine Karriere in der Wissenschaft“ beeinflussen und „aus die­

ser Personengruppe Nachwuchskräfte gewonnen werden“100 können . Das Indikatorenmo­

dell legt damit sowohl eine wissenschaftliche Tätigkeit (d . h . Forschung und Lehre) als auch das Alter der Personen als Definitionsmerkmale zugrunde. Die genannten Altersgrenzen von unter 35 und unter 45 Jahren orientieren sich „am Durchschnittsalter der Nachwuchs­

kräfte beim Promotionsabschluss beziehungsweise am durchschnittlichen Eintrittsalter bei Übernahme einer Professur“101 und schließen etwa 75% (3 Quartil) der Personen ein (Tab. A6, Tab. A7) . Die Altersgrenze dient zur Identifizierung von Personen, die „noch in einer signifikanten Anzahl für eine wissenschaftliche Karriere rekrutiert werden können“102 . Sie beruht auf der international üblichen Altersgruppierung in 10- Jahres- Schritten (25–34, 35–44 etc .) und ist damit anschlussfähig an die internationale Berichterstattung .

100 Ebd., S. 11 101 Ebd., S. 13 102 Ebd., S. 13

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Tab. A6: Anzahl der Absolventinnen und Absolventen mit bestandener Promotion 2012 nach Fächergruppen, Durchschnittsalter und Alter (3. Quartil)

Fächergruppe Anzahl Durchschnittsalter Alter 3. Quartil

Sprach- und Kulturwissenschaften 2.890 35,6 36,8

Sport 129 34,6 35,8

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 3.509 32,9 33,5

Mathematik, Naturwissenschaften 8.718 31,4 31,7

Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 7.350 31,6 32,5

Veterinärmedizin 492 31,6 32,9

Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften 573 33,3 34,2

Ingenieurwissenschaften 2.860 33,6 34,0

Kunst, Kunstwissenschaft 256 38,0 40,1

Außerhalb der Studienbereichsgliederung/Sonstige Fächer 30 32,1 32,8

Insgesamt 26.807 32,5 33,0

Quelle: Statistisches Bundesamt (2014): Indikatorenmodell für die Berichterstattung zum wissenschaftlichen Nachwuchs. Endbericht 2014, Wiesbaden, S. 14;

eigene Darstellung

Tab. A7: Anzahl der neu berufenen Professorinnen und Professoren 2012 nach Fächergruppen (fachlicher Zugehörig keit), Durchschnittsalter und Alter (3. Quartil bei Neuberufung) ­

Fächergruppe Anzahl Durchschnittsalter Alter 3. Quartil

Sprach- und Kulturwissenschaften 221 43,1 47,2

Sport 14 46,6 53,5

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 455 41,4 44,8

Mathematik, Naturwissenschaften 296 40,0 43,1

Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 173 43,6 46,0

Veterinärmedizin 7 45,3 47,3

Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften 21 42,1 45,8

Ingenieurwissenschaften 317 43,6 47,0

Kunst, Kunstwissenschaft 109 43,7 47,8

Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 34 45,1 50,3

Insgesamt 1.647 42,3 45,9

Quelle: Statistisches Bundesamt (2014): Indikatorenmodell für die Berichterstattung zum wissenschaftlichen Nachwuchs. Endbericht 2014, Wiesbaden, S. 14;

eigene Darstellung

Definition wissenschaftlicher Nachwuchs im BuWiN 2017

Definition des BuWiN 2017 vereint Elemente der Phasen- und Gruppenmodelle Die für diesen BuWiN verwendete Definition greift sowohl Elemente der Phasen- als auch

der Gruppenmodelle in neuer Zusammenstellung auf . Idealtypisch werden drei Phasen der Qualifizierung unterschieden, zu welchen sich die einzelnen Gruppen des wissenschaftli-chen Nachwuchses zuordnen lassen:

• Die Promotionsphase (R1), die (wie international üblich) als Startpunkt der wissenschaft­

lichen Qualifizierung festgelegt wird: alle Promovierenden in Deutschland unabhängig von institutioneller Anbindung oder Finanzierungsform .

• Die Post- doc- Phase (R2) im Anschluss an die Promotion: alle Promovierten, die an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen beschäftigt sind und

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das Karriereziel Professur beziehungsweise eine wissenschaftliche Leitungsposition verfolgen103 .

103 Das Beschäftigungsverhältnis an einer Hochschule/außeruniversitären Forschungseinrichtung wird aus zwei Gründen zu­

grunde gelegt: Erstens ist – anders als in der Promotionsphase – das Qualifizierungsziel in der Post-doc- und Bewährungs­

phase nicht immer eindeutig bestimmbar beziehungsweise ist anzunehmen, dass bei einem relevanten Anteil des wissen­

schaftlichen Nachwuchses das Qualifizierungsziel offen ist. Um aber dennoch Post-docs identifizieren zu können, die sich für eine Professur/Leitungsposition qualifizieren, soll sich dem Qualifizierungsziel über die Beschäftigung an der Hochschule/

außeruniversitären Forschungseinrichtung angenähert werden. Zweitens sind Post-docs an Hochschulen und außeruniversi­

tären Forschungseinrichtungen hochschulpolitisch gesehen die zentrale Personengruppe, wie auch anhand der öffentlichen und hochschulpolitischen Diskussion hinsichtlich der Planbarkeit von Karrierewegen erkennbar wurde (Kapitel A2).

• Die Bewährungsphase (R3) bis zum Erlangen einer Professur oder anderweitigen wis­

senschaftlichen Leitungsposition: Juniorprofessorinnen und - professoren und Nach­

wuchsgruppenleiterinnen und - leiter sowie Habiliterte und Post- docs, die habilitations­

adäquate Leistungen aufweisen, aber noch nicht auf eine Lebenszeitprofessur berufen wurden beziehungsweise eine anderweitige wissenschaftliche Leitungsposition erreicht haben104 .

104 Aufgrund der aktuellen Verbreitung von Tenure-Track-Professuren (W1, W2) können diese zukünftig ebenfalls zur R3-Phase gezählt werden. Es ist ferner diskussionswürdig, ob auch weitere (W2- und W3-)Professorinnen und (W2- und W3-)Professo­

ren gefasst werden, die (zunächst) in einem befristeten Beamtenverhältnis stehen. Selbige werden im Bericht nicht näher analysiert, jedoch wird ihr Bestand im Kapitel B1 aufgeführt.

Ähnlich wie beim Indikatorenmodell wird im BuWiN 2017 bei ausgewählten Fragestellun­

gen zusätzlich das Potenzial für den wissenschaftlichen Nachwuchs betrachtet, das heißt Personen, die (zunächst) kein Qualifizierungsziel verfolgen

.

Aus dieser Personengruppe können potenziell weitere Personen für den wissenschaftlichen Nachwuchs im engeren Sinne gewonnen werden .

Zum Potenzial für den wissenschaftlichen Nachwuchs in der Promotionsphase zählen:

• Hochschulabsolventinnen und - absolventen mit promotionsberechtigendem Abschluss sowie – als Teilmenge davon – Hochschulabsolventinnen und - absolventen mit promoti­

onsberechtigendem Abschluss, die wissenschaftlich (d . h . in Forschung und Entwicklung und/oder wissenschaftlicher Lehre) tätig sind .105

105 Zu promotionsberechtigenden Abschlüssen im Einzelnen siehe Kapitel B1 .

Zum Potenzial für den wissenschaftlichen Nachwuchs in der Post- doc- Phase zählen:

• Promovierte, die außerhalb von Hochschulen und außeruniversitären Forschungsein­

richtungen beschäftigt sind sowie – als Teilmenge davon – Promovierte, die außerhalb von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen beschäftigt sind und die wissenschaftlich (d h in Forschung und Entwicklung und/oder wissenschaftli­

cher Lehre) tätig sind .

Für die Bewährungsphase wird kein Potenzial definiert, da hier bereits spezifische Gruppen festgelegt wurden . Allerdings können Personen aus dem Potenzial für den wissenschaftli­

chen Nachwuchs in der Post- doc- Phase in die Bewährungsphase eintreten . Abbildung A4 fasst die idealtypische Definition grafisch zusammen .

Idealtypische und operationalisierbare Definition

In den Teilen B und C des BuWiN werden Informationen zum wissenschaftlichen Nachwuchs und zum Potenzial anhand verfügbarer Datenquellen zusammengetragen . Die idealtypische Definition lässt sich dabei nicht ohne Weiteres in den Datenquellen ab­

bilden, insbesondere weil das Qualifizierungsziel dort in der Regel nicht erfasst wird . Aus diesem Grund wird unter Hinzunahme von Hilfskonstrukten eine ergänzende Definition des wissenschaftlichen Nachwuchses vorgenommen, die nachfolgend als Grundlage für das Monitoring in Teil B und C dient .

Altersgrenzen und befristete Beschäf­

tigung als Hilfs­

konstrukte

Dabei wird für das Potenzial in der Promotionsphase R1 zusätzlich eine Alters­

grenze von unter 35 Jahren in Anlehnung an das Indikatorenmodell und die ent­

sprechenden Begründungen (s . oben) zugrunde gelegt . Mit der Altersgrenze sollen

Abb. A4: Idealtypische Definition wissenschaftlicher Nachwuchs und Potenzial für den

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Abb. A5: Operationalisierbare Definition wissenschaftlicher Nachwuchs und Potenzial für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Personen in den Datenquellen identifiziert werden, die realistischerweise beziehungsweise noch in einer signifikanten Anzahl eine Promotion aufnehmen.

Beim Potenzial in der Post- doc- Phase R2 wird die Altersgrenze von unter 45 Jahren in Anlehnung an das Indikatorenmodell und die entsprechenden Be­

gründungen (s oben) hinzugezogen, um Personen in den Daten zu identifizie­

ren, die realistischerweise beziehungsweise noch in einer signifikanten Anzahl auf eine Professur berufen werden oder eine wissenschaftliche Leitungsposition aufnehmen .

Beim wissenschaftlichen Nachwuchs in der Post- doc- Phase R2 wird ebenfalls eine Altersgrenze von unter 45 Jahren zugrunde gelegt . Ferner sollen die Personen nicht in einem auf Dauer angelegten Beschäftigungsverhältnis stehen . Befristung und Alters­

grenze sollen bei der Operationalisierung sicherstellen, dass auch tatsächlich ein Qualifi­

zierungsziel verfolgt wird . Personen unter 45 Jahren werden realistischerweise beziehungs­

weise in einer signifikanten Anzahl noch auf eine Professur berufen oder nehmen eine wissenschaftliche Leitungsposition auf . Ferner sind Beschäftigungsverhältnisse, die der

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Qualifikation dienen, an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen stets zeitlich befristet.106

106 Natürlich ist nicht auszuschließen beziehungsweise ist sogar anzunehmen, dass auch unbefristet beschäftigte Post-docs an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein Qualifizierungsziel verfolgen. Allerdings ist das Qualifi­

zierungsziel bei dieser Personengruppe empirisch kaum operationalisierbar. Ferner ist diese Personengruppe empirisch nur von geringer Bedeutung, da es vergleichsweise wenige Post-docs bis unter 45 Jahre an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gibt, die unbefristet beschäftigt sind (Kapitel B2).

Beim wissenschaftlichen Nachwuchs in der Bewährungsphase R3 wird lediglich für die Habilitierten und für Post- docs mit habilitationsäquivalenten Leistungen die Alters­

grenze von unter 45 Jahren hinzugezogen, da habilitierte Professorinnen und Professoren möglichst ausgeschlossen werden sollen .

Mit den angeführten Altersgrenzen beim Potenzial sowie der Altersgrenze und dem Befristungsstatus beim wissenschaftlichen Nachwuchs in der Post- doc- Phase ist die De­

finition zumindest näherungsweise anhand der Datenquellen operationalisierbar . Abbil­

dung A5 stellt – in Erweiterung der Abb. A4 – die Definition des Begriffs wissenschaftlicher Nachwuchs und des Potenzials mit den entsprechenden Operationalisierungen grafisch dar .107

107 Die Altersgrenze von unter 45 Jahren bei den Habilitierten und Post-docs mit habilitationsäquivalenten Leistungen wird in der Abbildung nicht extra grafisch aufgeführt.