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Archiv "Krankenhausärzte: Protest gegen fachübergreifende Bereitschaftsdienste" (13.05.1983)

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Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen KURZBERICHTE

Krankenhausärzte: Protest gegen fachübergreifende Bereitschaftsdienste

Über überwiegend unbefriedigen- de bis negative Erfahrungen kla- gen die gewerkschaftlich organi- sierten Krankenhausärzte bei der praktischen Umsetzung der ab 1.

Januar 1983 neu geregelten tarif- vertraglichen Bestimmungen über die höchstzulässige Anzahl von Bereitschaftsdiensteinsätzen und Rufbereitschaften von Kranken- hausärzten. Obwohl nach den Buchstaben der neu gefaßten Pa- ragraphen der Sonderregelung 2c zum Bundesangeste lltentarifver- trag (BAT) die Zahl der Bereit- schaftsdienste in der höchstbela- steten Einsatzstufe (D) von früher acht auf heute höchstens sieben pro Monat begrenzt worden ist und sogenannte "Marathon-Ein-

Krankenhauskennzahlen

satzzeiten" rund um die Uhr und bis zu einer maximalen Einsatz- dauer von 32 Stunden (meist an Wochenenden und an Feiertagen) unzulässig und vertragswidrig sind, sind nach einer ersten Über- sicht des Marburger Bundes (Ver- band der angestellten und beam- teten Ärzte Deutschlands e. V.),

Köln, die Krankenhausträger in ih-

rer Eigenschaft als Arbeitgeber und Dienstherren den tarifvertrag- liehen Verpflichtungen bei weitem noch nicht nachgekommen. We- der haben die Krankenhäuser die bereits genehmigten, aber zum Teil noch nicht besetzten Perso- nalsollstellen aufgefüllt, noch sind die Stellenpläne im Hinblick auf die (notwendigerweise) verringer- ten Einsatzzeiten und die erweiter- ten Ruhezeitenregelungen bezie- hungsweise die erforderlichen Freizeitausg Ieiche aufgestockt worden.

Veränderung 1981 gegenüber 1980 in Prozent

Durchschnittliche Verweildauer

Auslastungsgrad (in Prozent)

je Berechnungs- tag und Patient (in DM)

222,90

Quelle: Deutsche Kr:lnkenhausgesellschaft19&3

Das sogenannte Selbstkostendeckungsprinzip, nach dem die Krankenhäu- ser die laufenden Kosten abrechnen, hat sich auch 1981 (letztverfügbare Zahlen) als Hemmschuh einer wirksamen Kostendämpfung im stationären Bereich erwiesen. So ist zwar die Verweildauer von Patienten gegenüber 1980 um 0,2 Prozent auf 16,6 Pflegetage gesunken. Dem stand jedoch kein entsprechender fixkostensenkender Abbau von Kapazitäten- sprich: Kran-

kenhausbetten und Personal- gegenüber iwd

Sprecher der angestellten Ärzte klagen darüber, daß manche Ar- beitgeber 100 Tage nach in kraft- treten des Tarifvertrages über- haupt noch keine Konsequenzen aus den neugefaßten SR-2c-BAT- Bestimmungen gezogen hätten und auch trotz der entspannten Arbeitsmarktsituation weiter untä- tig blieben. Andererseits gibt es vereinzelt Verwaltungsleiter, die offenbar versucht haben, die Ein- satz- und Organisationspläne so zu verändern und zu "manipulie-

ren", daß weitgehend mit der un-

veränderten Personaldecke eine dem Volumen nach gleich hohe Leistung erstellt werden kann. An- dere Krankenhausträger wieder- um haben zusammen mit Chefärz- ten Oiensteinsalzpläne vereinbart, um ohne zusätzlichen Personal- aufwand "über die Runden zu kommen".

So wird über "praktische" Bei- spiele berichtet, in denen zwar for- mal die neuen BAT-Bestimmun- gen eingehalten wurden, die Ein- satzdienstpläne aber unschwer er- kennen ließen, wie haarscharf an die Grenze des rechtlich noch Zu- lässigen gegangen werde. So wür- den Normalarbeitszeiten von sie- ben Stunden und 25 Minuten dienstlich abverlangt werden, nur um die tarifvertragliche Bestim- mung einzuhalten, die dem Ein- satzverpflichteten, nach einer min- destens siebeneinhalb Stunden dauernden Arbeitszeit und einer Bereitschaftsdienstzeit in den bei- den am stärksten belasteten Ein- satzstufen von mindestens 12 Stunden, eine Ruhezeit von min- destens acht Stunden zusichert.

Dem Marburger Bund sind Fälle bekanntgeworden, wonach solche bereitschaftsdienst- und einsatz- leistenden Ärzte zwar nach Hause entlassen, aber unmittelbar nach der geforderten Ruhezeit wieder zurückbeordert worden waren.

~ Eine bedenkliche Verschlech- terung der Patientenversorgung sieht der Marburger Bund in Be- strebungen verschiedener Univer- sitätskliniken, zunehmend fach- bzw. abteilungsübergreifende Be- 90 Heft 19 vom 13. Mai 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A

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reitschaftsdienste gleichsam als Ersatz und Alternativkostendämp- fung einzuführen. Entsprechende Entwürfe von Erlassen kursieren seit geraumer Zeit in Nordrhein- Westfalen, in Niedersachsen und in Bayern.

.... Zudem versuchen viele Arbeit- geber, die Arbeitsleistung wäh- rend der Bereitschaftsdienste da- durch zu reduzieren, indem sie zeitversetzte Dienste oder geteilte Dienste anordnen, um so prak- tisch zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen.

Indem man die Zeiten, die wäh- rend des Bereitschaftsdienstes be- sonders arbeitsintensiv waren, als Vollarbeit anordnet, will man eine Verkürzung der Dauer des Bereit- schaftsdienstes erreichen und ei- ne Voraussetzung für die Gewäh- rung von Ruhezeit streichen. Da- neben läßt man nicht aus dem Au- ge, daß sich ein kürzerer Bereit- schaftsdienst gegebenenfalls auf die Stufenzuteilung auswirkt und so die Kosten für den Bereit- schaftsdienst sinken. Dies führt in einigen Fällen dazu, daß der Arzt 7Y2 Stunden Vollarbeit bis 21.00 Uhr abends leistet, anschließend 11 Stunden Bereitschaftsdienst in der Stufe C bis 8.00 Uhr morgens hat und dann wiederum mit einem 7Y2stündigen Arbeitstag beginnt.

Auch kleinere und mittlere Hospi- täler fühlen sich bestärkt, solche Dienste anzuordnen, bei denen Ärzte Patienten in ihnen fachfrem- den Gebieten versorgen müssen.

Rückenwind haben diese Maßnah- men durch ein noch nicht rechts- kräftiges Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Akten- zeichen: 21 B 460/79- M 215 VIV 75) vom 12. November 1981 erhal- ten. Danach wurde entschieden, daß die Krankenkassen Mehrko- sten, die sich aus rein fachspezi- fisch organisierten Bereitschafts- diensten ergeben, nicht durch den Pflegesatz abgelten müssen. Auch der Verwaltungschef der Universi- tätskliniken München, Freiberger, hat bereits Ende 1981 - trotz der Bedenken der Ärzte und des Pfle-

gepersonals - darauf hingewie- sen, daß künftig interdisziplinär organisierte Bereitschaftsdienste aus Kostenersparnisgründen

durchgeführt werden müssen. Nur

diese würden es ermöglichen, die Bereitschaftsdienste und Über- stunden durch Freizeit auszuglei- chen und hohe Überstundenver- gütungen zu vermeiden.

Viele Krankenkassen lehnen es neuerdings unter Berufung auf das angegebene Urteil und die umstrittenen Anweisungen ab, Ko- sten dann in den Pflegesatz einzu- beziehen, wenn Bereitschaftsdien- ste in verschiedenen Abteilungen nebeneinander anstelle von fach- übergreifenden Diensten einge- richtet werden. Demgegenüber moniert der Marburger Bund aus haftungsrechtlichen (zivil rechtli- chen) Gründen solche Dienste. Fachübergreifende Dienste seien häufig schon deshalb nicht zuläs-

sig, weil die durchschnittliche Ar-

beitsbelastung der Diensthaben- den im Bereitschaftsdienst das zu- lässige Maß von 49 Prozent der Bereitschaftsdienstzeit überstei- gen dürfte und die dienstplanmä- ßige Anordnung regelmäßiger Überstundenleistungen nicht zu-

lässig ist. HC

Modellprogramm Psychiatrie:

, , lnstitutsambulanzen''

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat nach Res- sortabsprachen mit dem mitbetei- ligten Bundesministerium für Ju- gend, Familie und Gesundheit so- wie der Finanzen für die nächsten drei Jahre - bis 1985 - die von diesem Ministerium dirigierten Schwerpunkte bei der Umsetzung des im Jahr 1979 unter der "alten"

Koalition verabschiedeten und von der Bundesregierung zusam- men mit fünf Bundesländern 1980 gestarteten "Modellprogramms zur Reform der Versorgung im psychiatrischen und psychothera-

peutischen/psychosomatischen Bereich" neu umrissen.

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen KURZBERICHTE

Bis]ang sind für das sogenannte Modellprogramm 115 Millionen DM Bundesmittel zur Verfügung gestellt worden, und zwar im Haushaltsjahr 1980 20 Millionen DM, 1981 40 Millionen DM und 1982 55 Millionen DM. 1983 betra- gen die Mittel für die Psychiatrie- Modellerprobung 50 Millionen DM. Für die Jahre 1984 und 1985 sind - ·vorbehaltlich der Zustim- mung des Parlaments- 55 Millio-·

nen DM für 1984 und 45 Millionen DM für 1985 veranschlagt worden.

Von diesen Bundesmitteln stehen 20 Prozent für "ergänzende Maß- nahmen im Krankenhausbereich"

zur Verfügung, die ausschließlich vom Bundesarbeitsministerium di- rigiert werden.

Im laufenden Jahr beträgt der An- teil des BMA 11 ,5 Millionen DM, 1984 werden weitere 12,5 Millio- nen DM sowie 1985 9 Millionen DM bereitgestellt. Daneben wer- den für Modellprojekte der berufli- chen Rehabilitation psychisch Kranker und Behinderter fünf Pro- zent der Gesamtmittel eingesetzt, für die ebenfalls das Bundesar- beitsministerium verantwortlich und zutei Iu ngsberechtigt ist.

Anläßlich der jüngsten Arbeitsta- gung der Sektion "Krankenhaus- fragen" des ärztlichen Sachver- ständigenbeirates beim Bundesar- beitsministerium sind vom Bun- desarbeitsministerium für die kommenden drei Jahre die Schwerpunkte im Krankenhausbe- reich umrissen worden:

C> Verbesserung des therapeuti-

schen Angebots, insbesondere im Bereich der Arbeits- und Beschäf- tigungstherapie;

C> Einrichtung und Erprobung

von Institutsambulanzen an psychiatrischen Krankenhäusern;

C> Einrichtung und Erprobung

von sogenannten Tageskliniken als teilstationäre Einrichtungen und

C> sogenannte Humanisierungs-

maßnahmen.

Die vom Bund geförderten Einzel- projekte werden in den Ländern Ausgabe A DEUTSCHES ARZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 19 vom 13. Mai 1983 93

Referenzen

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