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Archiv "Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie: Gesundheitsreform weist in richtige Richtung" (04.07.1997)

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Wirtschaftlichkeit nach dem jeweili- gen Stand der medizinischen Er- kenntnisse über diese Verfahren zu beurteilen. Für Scharlatanerie ist in der GKV kein Platz.

Eine weitere Neuerung betrifft die Gestaltung der ärztlichen Hono- rierung. Ab dem 1. Januar 1998 wird die Gesamtvergütung der Ärzte einer Kassenärztlichen Vereinigung nicht mehr im vorhinein errechnet und dann entsprechend der abgerechne- ten Leistungen auf die einzelnen Ärz- te verteilt; vielmehr werden die Lei- stungen der Ärzte bis zur Grenze ei- nes sogenannten arztgruppenbezoge- nen „Regelleistungsvolumens“ mit ei- nem festen, dem Arzt vorher bekann- ten Punktwert vergütet. Auch ober- halb dieser Grenze erfolgt keine voll- ständige Kappung, sondern eine ab- gestaffelte Vergütung. Nicht abgestaf- felt werden Leistungen eines beson- deren medizinischen Versorgungsan- liegens (zum Beispiel Hausbesuche, präventive Leistungen). Diese Berei- che sind unabhängig vom abgerech- neten Leistungsumfang mit dem ver- einbarten Punktwert zu vergüten. Mit diesem in sich geschlossenen Vergü- tungssystem endet die Ära der starren Budgets.

Ein weiteres wesentliches Ele- ment ist die Ablösung der kollektiven Arznei- und Heilmittelbudgets durch arztgruppenbezogene Richtgrößen. So erfolgreich die Kollektivbudgets unter Kostendämpfungsaspekten auch ge- wesen sind: in den vergangenen Jah- ren hat sich zunehmend gezeigt, daß Kollektivbudgets für mehrere tausend Kassenärzte vor allem dann nicht steuerbar sind, wenn den KVen die notwendigen Instrumente fehlen. Mit Richtgrößen für den einzelnen Arzt wird dieser systematische Fehler der Kollektivbudgets überwunden, da die Verantwortung für eine wirtschaftli- che Arznei- und Heilmittelverord- nung auf die Ebene des einzelnen Arz- tes zurückgeholt wird. Die Selbstver- waltung ist aufgerufen, die Richt- größen so festzulegen, daß Spielraum für die Weitergabe des medizinischen Fortschritts an die Versicherten bleibt.

Ein notwendigerweise hoher Versor- gungsaufwand (etwa Chemotherapie, insulinpflichtiger Diabetes mellitus) sollte besonders berücksichtigt wer- den. Wolfgang Zöller MdB

A-1855

P O L I T I K AKTUELL

Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 27, 4. Juli 1997 (23) Als Schritt in die richtige Rich-

tung hat der Vorsitzende des Bundes- verbandes der Pharmazeutischen In- dustrie (BPI), Prof. Dr. med. Hans Rüdiger Vogel, die dritte Stufe der Gesundheitsreform gewertet. Auf der Hauptversammlung seines Verbandes Mitte Juni in Bonn bezeichnete er die Ablösung der Arzneimittelbudgets durch arztgruppenspezifische Richt- größen als wesentliches Element der Neuordnungsgesetze zur Gesetzli- chen Krankenversicherung. Die neue Regelung verhindere, daß Patienten aus Kostengründen Medikamente vorenthalten würden oder es zu dra- stischen und therapeutisch unerklärli- chen Schwankungen im ärztlichen Verordnungsverhalten komme.

Keine Ausgrenzung von Arzneimitteln Der BPI begrüßte, daß die ge- planten Richtgrößen keinen Indikati- onsbezug haben und somit eine Aus- grenzung bestimmter Arzneimittel aus dem gesetzlichen Leistungskata- log über die Richtgrößen nicht mög- lich sei. Kritik übte Vogel an der Hal- tung der Krankenkassen. Deren teil- weise „monströsen und perfektionisti- schen Vorstellungen“ zur Ermittlung von Richtgrößen dienten dazu, das Konzept in Frage zu stellen und zu de- monstrieren, daß Richtgrößen nicht gefunden und schon gar nicht vom Arzt gehandhabt werden könnten.

Daß die Einführung dieses neuen Instruments, wie Kritiker behaupte- ten, ein Geschenk an die Pharmaindu- strie sei, bestritt Vogel. Auch Richt- größen, deren Volumen Krankenkas- sen und Kassenärztliche Vereinigun- gen aushandelten, nähmen nicht den Druck von den Arzneiverordnungen.

Als weiteres positives Element der beiden Neuordnungsgesetze wer- tete der BPI die erhöhte Selbstbeteili- gung der Versicherten. Diese zusätzli-

chen Finanzmittel vermieden Ratio- nierungen und Leistungsausgrenzun- gen. Die Staffelung der Zuzahlungen nach Packungsgröße hält der BPI- Vorsitzende Vogel jedoch für „verun- glückt“. Er befürchtet, daß Therapie- treue und Therapieerfolg darunter leiden könnten. Einer Emnid-Umfra- ge zufolge, die der Verband im Mai in Auftrag gegeben hatte, wollen es 44 Prozent aller Patienten nach der Er- höhung der Zuzahlung von ihrer Krankheit abhängig machen, ob sie ihr Rezept einlösen oder nicht. Für Vogel ist dies die Konsequenz einer wenig sinnvollen Selbstbeteiligungs- regelung. Er rechnete vor, daß künftig rund 21 Prozent aller verordneten Arzneimittel mit einem Gesamtwert von 1,3 Milliarden DM von den Versi- cherten selbst bezahlt werden müß- ten. Jede dritte Kleinpackung koste weniger als der niedrigste Zuzah- lungsbetrag von neun DM, darunter rezeptpflichtige Arzneimittel wie An- tibiotika oder Herzmedikamente. Der BPI-Vorsitzende plädierte daher er- neut für eine einheitliche prozentuale Selbstbeteiligung. Sie habe den Vor- teil, daß der Versicherte vom Zuzah- lungsbetrag auf den Preis des Arznei- mittels schließen könne und die Kas- sen sich finanziell auch an preiswerten Medikamenten beteiligten.

Wirschaftlich hat sich nach An- sicht des BPI die Lage auf dem deut- schen Arzneimittelmarkt im April entspannt. Nachdem die Umsätze in den Apotheken im Januar um 0,1 Pro- zent, im Februar um 2,9 Prozent und im März um 5,6 Prozent zuückgegan- gen waren, konnte im April erstmals wieder ein Plus von 8,6 Prozent ver- zeichnet werden. Der Umsatz der er- sten vier Monate des Jahres erreichte mit 8,5 Milliarden DM das Niveau des Vorjahres. Der Verband schränkte je- doch ein, daß in den Zunahmen Vor- zieheffekte im Hinblick auf die anste- henden Zuzahlungserhöhungen ent- halten sein könnten. HK

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie

Gesundheitsreform weist

in richtige Richtung

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