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Archiv "Aus der pharmazeutischen Industrie" (05.09.1974)

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Hinweise-Anregungen

WIRTSCHAFT

25 Jahre VERLA-PHARM — In die- sen Tagen feierte die VERLA- PHARM, Tutzing, ihr 25jähriges Fir- menjubiläum. Apotheker H. J. v.

Ehrlich hat mit der Firmenbegrün- dung 1949 in der 5. Generation nach der Vertreibung aus der hei- matlichen Löwenapotheke in Rei- chenberg einen neuen Anfang ge- setzt. Der Firmenname erinnert an die einst überregional bekannte Apotheke, die sein Ururgroßvater Apotheker Josef Ehrlich Ende des 18. Jahrhunderts begründete, und die mit ihren 30 Mitarbeitern vor al- len Dingen auch durch die Herstel- lung eigener Spezialitäten bekannt war: von Ehrlich's Reichenberger Löwen-Apotheke. Die VERLA- PHARM ist ein moderner Pharma- betrieb, der sich neben der Erzeu- gung seiner Arzneimittelspezialitä- ten die Synthese verschiedener Grundstoffe und die Herstellung von Mutterkornalkaloiden zur be- sonderen Aufgabe gemacht hat. Ei- nige Patente auf diesem Spezialge- biet sind im Besitz des Unterneh- mens. Neue Ideen und daraus ent- wickelte Kenntnisse in der Magne- siumtherapie haben gleichfalls durch Patente Anerkennung gefun- den. Damit wurde der Beweis er- bracht, daß auch die Mittelindustrie Forschung betreiben kann. kl Cassella: Neuwahl des Aufsichtsra- tes Mit dem Beschluß der Hauptversammlung der Cassella Farbwerke Mainkur AG über die Neuwahl des Aufsichtsrates ergab sich eine Veränderung. Dr. Chri- stoph Kohl, der im 75. Lebensjahr steht, hatte gebeten, von einer Wie- derwahl abzusehen. Er war bis 1965 Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft, zuletzt deren Vorsit- zender. Seit 1966 gehörte er dem Aufsichtsrat an, bis 1970 hatte er dessen Vorsitz. Neugewählt wurde Dr. Otto Ranft, ehemaliges Vor- standsmitglied von Cassella, der seit 1971 dem Vorstand der Farb- werke Hoechst AG angehört. Als Belegschaftsvertreter der Cassella- Gruppe schied Ernst Siebert, Be-

triebsratsvorsitzender der Riedel- de Haen AG, aus. Gleichzeitig be- gann die Amtszeit von Horst Kling- müller, stellvertretender Betriebs- ratsvorsitzender von Cassella. In seiner ersten Sitzung wählte der Aufsichtsrat Dr. Rolf Sammet und Kurt Lanz wiederum zum Vorsit- zenden bzw. stellvertretenden Vor- sitzenden. Statt Dr. Kohl wurde Dr.

Hans Leibkutsch zum weiteren stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. kl

Gehört und notiert

Effektenklubs 1974 ist die Zahl der von Sparkassen und Landes- banken/Girozentralen betreuten Ef- fektenklubs auf 1100 mit 25 000 Mit- gliedern angewachsen. 1972 waren es noch 960 Klubs mit 21 730 Mit- gliedern. Obwohl die Kursentwick- lung an den deutschen und inter- nationalen Börsen ständig neue Talfahrten erlebt, zeigt damit die Entwicklung der Effektenklubs eine positive Tendenz. Im Monat legen die Klubs durchschnittlich 40 DM je Mitglied oder rund 1 Million ins- gesamt in Aktien oder anderen Wertpapieren an. WZ Kreditgabe plus Versicherung — Ein Autofinanzierungspaket bietet die Deutsche Beamten-Versiche- rung gemeinsam mit der Allgemei- nen Beamtenbank allen öffentlich Bediensteten an. Das Besondere daran: relativ günstige Zinsen, Ver- zicht auf Bearbeitungsgebühren, günstige Versicherungsprämien und ein Minimum an Formalitäten (Verhandlungen über Finanzierung und Versicherung nur mit einer Stelle). Der nach persönlichen Wünschen zugeschnittene Rück- zahlplan ermöglicht einen Über- blick über die monatliche Bela- stung durch Kredit und Versiche- rungen. Versicherungsbeiträge und Darlehensrückzahlung (Tilgung und Zinsen) werden in einer Sum- me abgebucht. EB Anspruchsteller erteilt, also dem

Elektrizitätswerk, dem Fernsprech- amt oder sonstigem Rechnungs- steller. Das Verfahren, das sich im- mer mehr ausweitet, hat sich glän- zend bewährt: Der Rechnungsstel- ler schickt der Bank die Lastschrift über den Rechnungsbetrag und dem Arzt die gleichlautende In- formation in Gestalt der Rech- nung.

Keineswegs müssen die Beträge unbedingt variabel sein. Viele Ver- sicherungsgesellschaften, Zeit- schriftenverlage usw. bedienen sich des Lastschriftverfahrens und bitten um entsprechende Ermächti- gung.

Der Vorteil dieses Verfahrens liegt nicht nur darin, daß der Zah- lungsverpflichtete von der gesam- ten Zahlungsabwicklung befreit wird, sondern ein weiterer ist auch, daß die Ermächtigung zur Abbu- chung nicht nur jederzeit aufgeho- ben, sondern der Zahlungsver- pflichtete auch innerhalb von sechs Wochen eine bereits geneh- migte und erfolgte Abbuchung ohne Angabe von Gründen wider- rufen kann.

Wird also nachträglich festgesellt, daß die geleistete Zahlung unbe- rechtigt oder unerwünscht war, so ist der Rückruf, der bei der eige- nen kontoführenden Bank veran- laßt wird, zulässig. Dies ist ein we- sentlicher Vorteil gegenüber der Einzelüberweisung oder dem Dauerauftrag.

Zur Durchführung des geschilder- ten Zahlungsverkehrs ist der Besitz eines Giro-Kontos unerläßlich. Was hierüber gesagt wurde, gilt auch für den Postscheckverkehr. Wäh- rend aber beim Girokonto nach entsprechender Vereinbarung mit der Bank Kontoüberschreitungen

— vor allem zur Sicherung der Er- füllung von Zahlungsverpflichtun- gen — möglich sind, ist dies bei ei- nem Postscheckkonto, wenigstens zur Zeit, nicht zulässig. Hier kann nur im Rahmen des bestehenden Guthabens verfügt werden. KH

Aus der pharmazeutischen Industrie

2616 Heft 36 vom 5. September 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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