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Archiv "Gutachten einer „Unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung der Problematik steigender Beiträge der privat Krankenversicherten im Alter“" (24.01.1997)

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eitdem die auf Beschluß des Bundestages eingesetzte unab- hängige Expertenkommission ihrGutachtenzurBeitragssitua- tion älterer Versicherter in der priva- ten Krankenversicherung (PKV) vor- gelegt hat, hat eine heftige Diskussion auch in der Ärzteschaft stattgefun- den. Manches Mißverständnis ist hier- bei aufgetreten.

Worum geht es?

Die Beiträge älterer Versicher- ter steigen in der PKV überpro- portional. Dies ist zunächst ein- mal im Kalkula- tionsmodell der PKV begründet.

Denn bei der Bil- dung der „Alte- rungsrückstellun-

gen“ werden weder Preissteigerungen noch medizinischer Fortschritt und auch nicht die gestiegene Lebenser- wartung berücksichtigt. Treten diese Faktoren ein, sind überproportionale Beitragssprünge die Konsequenz. Der Gesetzgeber hat hier in der jüngsten Vergangenheit bereits erste Maßnah- men vorgeschrieben, die nach Auffas- sung der Kommission jedoch noch nicht weit genug gehen.

Folgerichtig liegt ein Schwer- punkt der Vorschläge der Kommission darin, die Beitragskalkulation der PKV-Unternehmen weitergehend als bisher zu ändern. Die Kommission fordert insbesondere zum einen, daß die Versicherungen einen größeren Teil ihrer Zinsgewinne den Alterungs- rückstellungen der Versicherten gut- schreiben müssen. Zum anderen schlägt die Kommission vor, daß PKV- Versicherte, die jünger als 60 Jahre sind, einen zehnprozentigen Zuschlag auf ihren Beitrag zahlen sollen, der zur Finanzierung des medizinischen Fort- schritts im eigenen Alter angespart werden soll und dann nach dem 65.

Lebensjahr verbraucht werden kann.

Die Expertenkommission geht allerdings auch davon aus, daß der Gesetzgeber eine Verpflichtung hat, der PKV rechtliche Rahmenbedin- gungen zur Verfügung zu stellen, die eine angemessene Kostenentwick- lung ermöglichen. In diesem Zusam- menhang kommen in erster Linie die rechtlichen Rahmenbedingungen der

Leistungserbringung und ihrer Ab- rechnung ins Spiel.

Der Gesetzgeber hat in der jün- geren Vergangenheit wiederholt Ko- stendämpfung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu La- sten der PKV-Versicherten betrieben – so etwa, wenn zunehmend Teile der Honorare privat liquidierender Kran- kenhausärzte in das allgemeine Kran- kenhausbudget umgeleitet werden.

Die Kommission weist auf die Gren- zen einer solchen Politik hin. Aber auch die Ärzteschaft hat, nach Ein- schätzung der Kommission, zu dieser Kostenverschiebung zu Lasten der PKV beigetragen, indem sie auf Bud-

getierungen im GKV-Bereich mit Mengenausweitungen bei Privatversi- cherten reagiert hat, die wohl kaum medizinisch erklärbar sind.

Im Mittelpunkt der Kritik der Ärzteschaft am Gutachten der Kommission steht die Position der Gutachterkommission zur Hand- habung der GOÄ durch die Ärzte.

Rund 94 Prozent der Arztliquida- tionen lauten auf den „Schwellen- wert“, also den 2,3- bzw. 1,8fa- chen Satz. Damit wird die Intenti- on des Gesetzge- bers verfehlt, die Liquidation nach der Art und Schwere des Ein- zelfalles auszu- richten und entsprechend zwischen dem einfachen und dem 3,5fachen Satz zu liquidieren. Die Kommission hält hier eine Regelung in der GOÄ für erforderlich, die der eigentlichen Zielsetzung der Verordnung besser Rechnung trägt.

Kritisiert worden ist auch die An- regung der Kommission, für den

„Standardtarif“ solle eine Höchstbe- grenzung beim 1,7fachen GOÄ-Satz vorgeschrieben werden. Dies ist eine Konsequenz aus der Tatsache, daß der Gesetzgeber den „Standardtarif“ vor- geschrieben und dort einen Höchst- beitrag vorgesehen hat. Also muß es der Staat auch ermöglichen, daß der

A-138 (14) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 4, 24. Januar 1997

P O L I T I K KOMMENTAR

*) Prof. Dr. rer. pol. Jürgen Wasem, Köln/

Troisdorf, ist Vorsitzender der auf Beschluß des Bundestages eingesetzten „Unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung der Problematik steigender Beiträge der privat Krankenversicherten im Alter“. Er lehrt Gesundheitsökonomie und Sozialpolitik an der Gesundheitswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bielefeld und an der Fach- hochschule Köln.

Das Gutachten einer auf Initiative des Bundestages und unter der Ägide des Bundesfinanzministers eingesetzten „Unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung der Problematik steigender Beiträge der privat Krankenver- sicherten im Alter“, das Anfang Juni 1996 veröffentlicht wurde und das derzeit im Finanzausschuß des Bundestages erörtert wird, stieß in den zentralen For- derungen und Empfehlungen auf Ablehnung der Bundesärztekammer, des Deutschen Ärztetages 1996 und maßgeblicher Ärzteorganisationen. Einige der brisanten Vorschläge der Kommission: Begrenzung des Abrechnungssatzes bei Versicherten mit Standardtarif auf den 1,7fachen Satz und Übertragung des Tarifs auch auf die Beihilfe; Sicherstellung, daß der Gebührenrahmen in der Gebührenordnung auch im unteren Bereich stärker beachtet wird; Abschaf- fung der „Liquidationskette“ für wahlärztliche Leistungen; Aufnahme einer Subsidiaritätsregel in die Gebührenordnung für abweichende günstigere Vereinbarungen zwischen der privaten Krankenversicherung (PKV) und Ärz- ten; Angleichung der Arzneimittelpreise für gesetzlich und privat Versicherte u. a. Der Vorsitzende der Sachverständigenkommission, Prof. Dr. Jürgen Wasem, kommentiert aus seiner Sicht Kernthesen des Gutachtens. HC

Beiträge im Alter

müssen bezahlbar sein

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Z

iel der Hospize ist es, unheil- bar Kranken – besonders in der letzten Lebensphase – ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod zu ermöglichen. „Ihnen soll größtmögliche Humanität, Beistand und Hilfe gewährt werden“, heißt es im vor kurzem vorgelegten „Bericht der Bundesregierung über Hospizein- richtungen“. Einigen Hospizen droh- te vom 1. Januar dieses Jahres an we- gen der ungesicherten Finanzierung die Schließung. Die Koalition hat sich deshalb jetzt nach Angaben des Bon- ner Büros der deutschen Ärzteschaft auf der Grundlage des Berichtes dar- auf geeinigt, die Hospize nach folgen- den Maßgaben zu finanzieren:

1 Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhal- ten einen Anspruch auf eine entspre- chende Leistung. Dabei muß noch ex- akt definiert werden, um welchen Personenkreis es sich handelt.

1 Die Finanzierung soll in Form eines Zuschusses erfolgen, dessen Höhe in das Ermessen der Kasse ge- stellt wird. Der Gesetzgeber wird ei- nen Höchstbetrag nennen, der in den nächsten Wochen noch ermittelt wird.

1 Diese Finanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung er- folgt neben der aus der Pflegeversi- cherung, wobei sichergestellt werden muß, daß sich die Leistungen ergän- zen und nicht mehr bezahlt wird, als an Kosten anfällt.

1Die Krankenkassen werden aufgefordert, bis zum Inkrafttreten des 2. GKV-Neuordnungsgesetzes die bis- herigen Leistungen fortzusetzen. Das Bundesgesundheitsministerium soll als Aufsichtsbehörde gegenüber den Spitzenverbänden der Krankenkassen diese Gesetzesänderung ankündigen und auf die Krankenkassen einwirken, bis zum geplanten rückwirkenden In- krafttreten der Regelung die Finanzie- rung sicherzustellen.

Auch bisher wurden Kosten für die Hospize durch eine Mischfinanzie- rung von den Krankenkassen, der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe, durch Spenden und durch Eigenlei- stungen der Patienten getragen. Strit- tig war dabei vor allem die Beteiligung durch die Krankenkassen, die bisher ohne Rechtsgrundlage Hospize durch Festzuschüsse finanziert haben. Dies war vom Bundesgesundheitsministe- rium beanstandet worden, weshalb die Schließung von Hospizen ab Anfang dieses Jahres zu befürchten war.

In Deutschland gibt es, so der Be- richt der Bundesregierung, 268 ambu- lante Hospizdienste, 31 stationäre Hospize (davon 13 mit Hausbetreu- ungsdienst) und sechs Tageshospize.

Darüber hinaus seien rund hundert Hospizinitiativen bekannt, „die den Aufbau eines ambulanten Hospiz- dienstes mit festem Versorgungsange-

bot beabsichtigen oder Krankenbesu- che mit vorwiegend psychosozialen Versorgungsangeboten durchführen“.

Die ambulanten Hospizdienste sind Hausbetreuungsdienste, welche die palliative Versorgung sicherstel- len. Die erforderliche medizinische Behandlung werde in der Regel durch Sozialstationen sichergestellt. Sta- tionäre Hospize versorgen schwer- kranke und sterbende Menschen rund um die Uhr. Im Vordergrund stehen dabei die medizinische Behandlungs- pflege, qualifizierte Schmerztherapie und Symptomkontrolle sowie gegebe- nenfalls die Grundpflege. Die ärzt- liche Behandlung wird nach Angaben des Berichts durch niedergelassene Ärzte sichergestellt. Die Bundes- regierung begrüßt es, „wenn der Hospizgedanke auf verschiedenen Ebenen der Gesellschaft an Ver- breitung und Einfluß gewinne“. Kli

A-139

P O L I T I K KOMMENTAR/AKTUELL

Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 4, 24. Januar 1997 (15)

Hospizeinrichtungen

Finanzierung vorerst gesichert

Höchstbeitrag von der PKV eingehal- ten werden kann. Da der Standardta- rif erkennbar auf das GKV-Leistungs- niveau ausgerichtet ist, ist die ge- bührenrechtliche Anlehnung an ein der gesetzlichen Krankenversiche- rung vergleichbares Honorarniveau eine schlüssige Konsequenz.

Auch die Ärzteschaft müßte ein Interesse an einer befriedigenden Kostenentwicklung bei den PKV- Versicherten im Alter haben. Star- ke Beitragssprünge bei Privatver- sicherten schwächen das Gewicht der PKV auf dem Gesundheitsmarkt.

Daß ein Marktanteil von mehr als

zehn Prozent der PKV bei den Vollversicherten keineswegs eine Selbstverständlichkeit ist, haben ge- rade in den letzten Wochen wie- der gesundheitspolitische Forderun- gen einflußstarker Beteiligter deut- lich gemacht.

Prof. Dr. rer. pol. Jürgen Wasem*)

Mehr als 80 Prozent aller Opfer von Krieg, Flucht, Verfolgung und anderen Menschenrechtsverletzun- gen sind Frauen und Kin- der, wie aus einer Mittei- lung des Behandlungszen- trums für Folteropfer in Berlin hervorgeht. Der An- teil der weiblichen Patien- ten sei auch im Behand- lungszentrum deutlich an- gestiegen. Hinzu kämen

auffällig viele dringende Behandlungswünsche von gefolterten Minderjährigen. Es sei deshalb wün-

schenswert, ein spezielles Projekt für traumatisierte Flüchtlingskinder am Be- handlungszentrum einzu- richten. Dem Zentrum ist im Januar der mit 10 000 DM dotierte „Annette Barthelt- Preis für die Auseinander- setzung mit Terror und Ge- walt 1997“ verliehen wor- den. Kürzlich ist auch der Jahresbericht 1995 des Zentrums erschienen. Spen- denkonto: Deutsche Apotheker- und Ärztebank, BLZ 100 906 03, Kontonummer 020 3074234. HK

JAHRESBERICHT 1995

Referenzen

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