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Archiv "Gesetzliche Krankenversicherung: Keine Kostenexplosion" (29.11.2002)

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DMP fallen nicht unter diese Begrenzung. Weiterhin kön- nen Veränderungen der Mit- gliederzahl einer Kranken- kasse 2003 berücksichtigt werden; dadurch wird den Kassen zugestanden, dass sie bei sinkenden Mitgliederzah- len aus arbeits- und tarif- rechtlichen Gründen oft nicht sofort Personal entlassen können.

Insgesamt ficht die Kran- kenkassen die Vorgabe nicht allzu sehr an. Es würden doch nur circa fünf Prozent der Beitragseinnahmen für Ver-

waltungskosten verwendet, „ein relativ kleiner Teil“, wie man betont. 70 Pro- zent davon seien Personalkosten.

„Wenn alle Vertragspartner in die Pflicht genommen sind, müssen und werden selbstverständlich auch die Krankenkassen in ihrem eigenen Be- reich ihre Anstrengungen zur Begren- zung der Verwaltungsausgaben ver- stärkt fortsetzen“, teilen die Spitzen- verbände huldvoll mit. Vielleicht kommt es dazu schneller, als sie den- ken. Ulla Schmidt hat unlängst in Talk-

shows und Zeitungsinterviews lauter als sonst darüber nachgedacht, dass ihr auch weniger als 370 Krankenkassen bundesweit genügen würden, vielleicht sogar nur 50. Dazu schweigen die Be- troffenen weithin. Nur die BKK erläu- terte, dass Fusionen in ihrem Segment an der Tagesordnung seien. „Von den rund 530 Betriebskrankenkassen, die es 1996 gab, sind ohnehin nur noch 270 übrig“, erklärte eine Sprecherin An- fang November gegenüber dem „Ta- gesspiegel“.

Mehr Furore hatte Schmidt sowieso damit gemacht, den Kranken- kassen eine Erhöhung ih- rer Beitragssätze schlank- weg zu verbieten. Diese Vorgabe ist zwar Gesetz, doch auch mit vielen Hin- tertürchen. Erfordern Zah- lungen für den Risiko- strukturausgleich derart hohe Überweisungen, dass die Beitragssätze deswe- gen angehoben werden müssen, ist das zulässig.

Weitere Ausnahme ist ei- ne Kassenlage, die nach dem Gesetz nicht mehr zulässig ist, Betriebsmittel und Rücklagen sind auf- gebraucht, Kredite müssen her.

Ohne Beitragssatzerhöhungen wer- den viele Kassen im nächsten Jahr auf keinen Fall auskommen. „Es ist ein er- heblicher Beitragssatzdruck da“, beton- te Robert Paquet vom BKK-Bundes- verband während der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss. 40 von 270 Betriebskrankenkassen wollen dem- nach die Beiträge erhöhen. Er schätzt, dass einige schon jetzt ein Defizit von rund einer Milliarde Euro verbuchen müssen und unzulässigerweise Kredite aufgenommen haben. Franz Knieps, Geschäftsführer vom AOK-Bundesver- band, geht davon aus, dass ein Drittel der Ortskrankenkassen so unter Druck ist, dass sie 2003 die Beiträge erhöhen werden. Betroffen sei davon rund ein Viertel der AOK-Versicherten. Dass Kassen „massiv“ verschuldet seien, sei ihm nicht bekannt.

Bestätigt wird die Tendenz durch das Bundesversicherungsamt, das über die Finanzen und Beitragserhöhungswün- sche all jener Kassen wacht, die in mehr als drei Bundesländern Versicherte ha- ben. Zusammen sind das etwa 185. „Der durchschnittliche Beitragssatz muss auf 14,2 oder 14,3 Prozent angehoben wer- den, das ist unausweichlich“, bekräftigte BVA-Präsident Dr. jur. Rainer Dauben- büchel Mitte November gegenüber der Presse. Er ist überzeugt, dass die meisten Kassen von der im Gesetz eingeräumten Ausnahmeregelung Gebrauch machen müssen. Andere Experten rechnen so- gar mit einem Durchschnittssatz von 14,6 bis 14,7 Prozent. Sabine Rieser P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 4829. November 2002 AA3233

Erklärtes Ziel des Beitragssicherungs- gesetzes ist es, die Ausgaben der Ge- setzlichen Krankenversicherung (GKV) zu begrenzen und so die angebliche

„Kostenexplosion“ im Gesundheits- wesen zu stoppen. Dabei hat es eben jene so nicht gegeben. Denn: Aus- schlaggebend für die GKV-Beitrags- satzsteigerungen der letzten Jahre (sie- he Grafik) war nicht die Ausgaben-, sondern die Einnahmenseite. Ein Blick auf die Entwicklung des Anteils der GKV-Ausgaben am Bruttoinlands- produkt (BIP) zeigt, dass seit 1980 jährlich ein gleich bleibender Teil des gesellschaftlichen Wohlstands für die Finanzierung der Gesetzlichen Kran- kenversicherung aufgebracht wurde.

Wieso können die Beitragssätze der GKV steigen, wenn ihr Ausgabenan-

teil am BIP konstant bei plus/minus sechs Prozent liegt? Die GKV-Beiträ- ge sind nicht Prozentsätze des BIP, sondern der beitragspflichtigen Löh- ne, Gehälter und Sozialeinkommen.

Sinkt der Lohnanteil am BIP (die Lohnquote), dann müssen die Bei- tragssätze auch bei konstantem Aus- gabenanteil steigen. Genau das ist seit Anfang 1982 der Fall. Hauptgrund hierfür ist, dass die Zahl der sozial- versicherungspflichtigen Beschäftigten und damit der Hauptbeitragszahler in der GKV deutlich abgenommen hat.

Was seit 25 Jahren als „Kostenexplosi- on“ bezeichnet und mit Kostendämp- fungsgesetzen bekämpft wird, geht al- so auf Einnahmendefizite vor allem infolge der steigenden Arbeitslosigkeit

zurück. Jens Flintrop

Gesetzliche Krankenversicherung

Keine Kostenexplosion

Entwicklung der Beitragssätze

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