Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 109|
Heft 39–DOPPELHEFT|
28. September 2012 [63]Nicht immer ist das Leistungs- recht der gesetzlichen Rentenver - sicherung analog auf das Leistungs- recht der berufsständischen Ver - sorgungswerke der akademischen Heilberufe (auch der Ärzte) an- wendbar. Beim Recht der gesetz - lichen Rentenversicherung (GRV) handelt es sich um Bundesrecht, das auf die landesrechtlich konstituier- ten Versorgungswerke nicht anwend - bar ist. Für das Leistungsrecht der Versorgungswerke ist ausschließl ich die von den Vertreterversammlungen der Versorgungswerke selbst erlas- sene Satzung die Rechtsgrundlage.
Wiederholt wurde von Mitglie- dern ärztlicher Altersversorgungs- werke moniert, dass es Unterschiede in der Leistungsgewährung der Ren- tenversicherung speziell bei der Al- tersrente für schwerbehinderte Men- schen (§ 37 Sozialgesetzbuch VI) im Vergleich zu den Altersversorgungs- werken der Heilberufe gibt. In der GRV ist der Grad der Behinderung (GdB) von 50 Prozent damit verbun- den, dass der Betroffene zwei Jahre früher vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen kann. Die berufsständi- schen Versorgungswerke sehen da- gegen solche Leistungen nicht vor.
Dies hat allerdings nichts mit einer vermeintlichen „Gerechtigkeitslü- cke“ zu tun. Denn: Die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Versicherte in der GRV fällt in den Katalog der sogenannten nichtbei- tragsgedeckten Leistungen, für die der Rentenversicherung die Kosten aus dem Bundeshaushalt erstattet werden. Im Jahr 2009 (letztvorlie- gende amtliche Zahlen) waren dies 47,3 Milliarden Euro, davon 11,3 Milliarden Euro für abschlagsfreie Altersrenten vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Die berufsständi- schen Versorgungswerke erhalten solche Bundeszuschüsse nicht; sie haben stets dagegen votiert, solche Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu erhalten. Deshalb ist es rechtens, dass Versicherte eines Versorgungs- werks keine um zwei Jahre vorgezo- gene abschlagsfreie Rente bei einer GdB von 50 Prozent erhalten. HC VERSORGUNGSWERKE
Was Behinderte beachten sollten
Der Verein Mukoviszidose e.V. hat sich viele Ziele gesetzt. Es geht ihm um Forschungs- und Therapieförde- rung, aber auch um „Hilfe zur Selbsthilfe“. So unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter alle Ratsuchenden unab- hängig von einer Mitglied- schaft im Mukoviszidose e.V.
und beraten in psychosozialen und sozialrechtlichen Belan- gen. Mehrere Arbeitskreise en- gagieren sich für eine bessere Le- bensqualität der Betroffenen. Für diese und weitere Tätigkeiten ist der Verein auf Spenden angewiesen, und er hat mehrere Konzepte entwi- ckelt, um finanzielle Unterstützung zu erlangen. Eines davon ist die Spendendosenpatenschaft. Ziel des Vereins ist es, 1 000 Spendendosen aufzustellen. Bisher stehen bereits 700 Dosen beispielsweise auch in Arztpraxen und Apotheken.
Und wie wird man Spendendo- senpate oder -patin? Mukoviszidose e.V. verschickt auf Anfrage die Do- sen sowie 30 Infoflyer. Die Dosen kann man etwa an der Rezeption aufstellen. Die Aufgabe des Spen- dendosenpaten besteht dann darin, circa alle drei Monate zu überprüfen, ob die Dosen gut gefüllt sind. Falls DOSENPATENSCHAFT
Spenden sammeln in Arztpraxen
dies der Fall ist, kann er gemeinsam mit einer weiteren Person die Plom- be lösen, das Geld zählen und auf das Spendenkonto von Mukovis - zidose e.V. überweisen. Außerdem
muss ein unterschriebenes Öffnungs- protokoll mitgeschickt werden, wor - aufhin der Spendendosenpate eine neue Plombe erhalten kann.
Spendendosenpatenschaften gibt es auch für andere Organisationen, wie zum Beispiel das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar in Olpe oder den Förderverein Kinderhospiz Leuchtturm e.V. in Greifswald. Kli
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Informationen: www.muko.info, www.kinderhospiz-balthasar.de, www.kinderhospiz-leuchtturm.deFoto:
Eberhard Hahne
Viele Selbstständige sowie verarm- te Menschen zahlen ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversiche- rung (GKV) nicht. Ende Juni belie- fen sich die Rückstände durch säu- mige Beitragszahler auf 1,77 Milli- arden Euro, wie der GKV-Spitzen- verband mitteilte. 2011 hatten die Beitragsrückstände zur Jahresmitte noch 1,03 Milliarden Euro betra- gen. Seit der Einführung der Versi- cherungspflicht im April 2007 sei bei den Selbstzahlern „ein spürba- rer Anstieg der Beitragsrückstände wahrzunehmen“, so die GKV.
Bei den säumigen Beitragszah- lern handelt es sich meist um frei- willig versicherte Selbstständige GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Anstieg der Beitragsrückstände
oder um mittellose Menschen, die als Rückkehrer in die GKV kamen.
Gründe für die Beitragsrückstän- de sind Verbraucherinsolvenzen, finanzielle Instabilität bei Selbst- ständigen und Zahlungsunfähig- keit von Menschen mit geringem Einkommen.
Derweil geht die Anzahl der Bürger ohne Krankenversicherungs- schutz zurück. Im Jahr 2011 waren nach Angaben des Statistischen Bun- desamtes in Wiesbaden circa 137 000 Menschen nicht krankenversichert.
2007 waren noch 196 000 Bürger ohne eine Krankenversicherung. In Deutschland besteht seit 2009 eine Krankenversicherungspflicht. EB