A902 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 19⏐⏐8. Mai 2009
A K T U E L L
Die Neufassung der EU-Arbeitszeit- richtlinie ist fünf Jahre nach Beginn des Gesetzgebungsverfahrens ge- scheitert. Auch die dritte Runde des Vermittlungsverfahrens zwischen den EU-Regierungen und dem Eu- ropaparlament brachte kein Ergeb- nis. Der Hauptgrund für das Schei- tern: Die Europaabgeordneten ver- langen, dass die bestehende Aus- nahmeregelung (opt out) für die Er- höhung der wöchentlichen Arbeits- zeit über 48 Stunden hinaus auslau- fen muss, während der Rat auf einer unbefristeten Fortsetzung der Rege- lung besteht. Vorerst bleiben somit die derzeit gültigen Arbeitszeitrege- lungen in Kraft.
Unüberbrückbare Differenzen gab es auch hinsichtlich der Defini- tion von Bereitschaftsdienstzeiten sowie zur Frage, inwieweit die Ge- samtarbeitszeit eines Arbeitnehmers auf mehrere Arbeitsverträge verteilt werden kann. EU-Beschäftigungs-
kommissar Vladimir Špidla bedau- erte den Ausgang der Verhandlun- gen. Das Scheitern bedeute, dass es langfristig keine Lösung im Sinne der vom Europäischen Gerichtshof gefällten Urteile geben wird. Špidla geht zudem davon aus, dass künftig mehr und nicht weniger EU-Staaten die Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen werden. Derzeit nutzen 15 der 27 EU-Staaten die Option der individualvertraglichen Arbeitszeit-
Zahl der Woche
12,8
Prozent der Kinder im Alter von acht bis 14 Jahren zeigen laut einer Studie des Umweltbundesamtes eine auffällige Minderung der Hörfähigkeit.
Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geht einvernehmlich davon aus, dass die Einnahmen des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 um 2,9 Milliarden Euro geringer ausfallen, als noch im Ok- tober 2008 geschätzt. Dies sei die Folge des konjunkturellen Ein- bruchs im Jahr 2009 und der damit verbundenen Verschlechterung der Lohn- und Beschäftigungsentwick- lung in Deutschland.
Unabhängig von dieser Entwick- lung zahlt der Gesundheitsfonds den Krankenkassen die bereits zugesag- ten Zuweisungen in voller Höhe. Die Mindereinnahmen werden – wie es
gesetzlich festgelegt ist – durch ein Liquiditätsdarlehen des Bundes aus- geglichen. Die mit der Darlehensge- währung verbundene Rückzahlungs- verpflichtung des Gesundheitsfonds ist mit dem Konjunkturpaket Teil II
von 2010 auf Ende 2011 verschoben worden. Die Einnahmen der Kran- kenkassen aus den für das Jahr 2009 zugesicherten Zuweisungen sind so- mit vollständig abgesichert.
Bei der Schätzung der zu erwarten- den Ausgaben gab es heute gegenüber der Schätzung vom Dezember 2008 keine Steigerungen. Vielmehr kam es zu einer Annäherung der Ausgaben- schätzungen von Bundesministerium für Gesundheit und Bundesversiche- rungsamt einerseits (Ausgabenschät- zung 2009: 166,8 Milliarden Euro) und dem GKV-Spitzenverband an- dererseits (Ausgabenschätzung 2009:
167,8 Milliarden Euro). JF GKV-SCHÄTZERKREIS
Dem Gesundheitsfonds fehlen 2,9 Milliarden Euro
EU-ARBEITSZEITRICHTLINIE
Novelle endgültig gescheitert
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verlängerung. Außerdem werde es keine zusätzlichen Schutzmaßnah- men für Beschäftigte geben, die vom opt out Gebrauch machen.
Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt das Scheitern der Verhand- lungen über eine Neuregelung der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Das Eu- ropäische Parlament habe die Be- schäftigten in den Krankenhäusern vor einer Verschlechterung ihrer Ar- beitsbedingungen bewahrt, sagte BÄK-Vizepräsident Dr. med. Frank Ulrich Montgomery dazu.
Auch der Marburger Bund (MB) wertet das Scheitern als wichtigen Erfolg im Sinne der Patienten und gegen überlange Arbeitszeiten von Krankenhausärzten. „Ich bin erleich- tert, dass auf europäischer Ebene keine Einigung zu den Absichten der EU-Kommission erzielt werden konnte“, erklärte der MB-Vorsitzen- de Rudolf Henke. ps/hil