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Archiv "Gesetzliche Pflegeversicherung: Finanzierung, Leistungen" (01.04.1994)

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Aufgaben

Die Tätigkeitsbereiche der Ar- beitsgemeinschaft erstrecken sich auf:

..,.. Abstimmung und Feststellung des Qualitätssicherungsbedarfs in der ambulanten und stationären Ver- sorgung (Situations- und Defizitana- lyse );

.... Abstimmung von Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten zur Qualitätssicherung (Fördermaßnah- men);

..,.. Prüfung der Einführung von Qualitätssicherungsprojekten in der medizinischen Versorgung auf ihre Relevanz für die jeweilige Versor- gungsfunktion (Prioritätenfestle- gung);

..,.. Abstimmung von Qualitätssi- cherungsprojekten im ambulanten und stationären Bereich, auch über- greifend;

.... Unterstützung und organisato- rische Hilfestellung bei der Entwick- lung von Qualitätssicherungspro- grammen und ihrer Einführung in den Routinebetrieb, insbesondere bei der Sicherung der Finanzierung in der Entwicklungs- und Einfüh- rungsphase;

..,.. Überprüfung eingeführter Qualitätssicherungsverfahren auf ih- re Wirksamkeit.

Durch einen Beschluß der Spit- zenorganisationen kann die Arbeits- gemeinschaft weitere Koordinie- rungs- und Unterstützungsaufgaben übernehmen. Sie arbeitet mit Ein- richtungen der Qualitätssicherung und den zuständigen Ministerien und Behörden zusammen.

Finanzierung

Die Kosten der Arbeitsgemein- schaft tragen die Spitzenorganisatio- nen anteilig nach einem Verteilungs- schlüssel. Die Kostenverteilung für Einzelmaßnahmen wird projektbezo- gen festgelegt. Für die "Anschubfi- nanzierung" hat die Bundesärzte- kammer bis zum 31. Dezember 1995 Mittel in Höhe von 650 000 DM be- reitgestellt. Dieser Beschluß wurde mit großer Mehrheit auf dem 96.

Deutschen Ärztetag in Dresden ge- faßt. Auch die Kassenärztliche Bun-

...

AKTUELL

desvereinigung wird sich an der Fi- nanzierung beteiligen. Der Bundes- minister für Gesundheit leistet eben- falls einen Zuschuß zur "Anschubfi- nanzierung" (250 000 DM) und hat weitere Projektfinanzierung zuge- sagt. Damit sind die Voraussetzun- gen geschaffen, die bei der Bundes- ärztekammer vorgesehene Ge- schäftsstelle zu errichten.

Alle Beteiligten gehen davon aus, daß aber auch die Kranken- hausträger und die Krankenkassen einen Kostenbeitrag für die Jahre 1994 und 1995 leisten werden. Von 1996 an wird die Finanzierung nach einem Verteilungsschlüssel im Umla- geverfahren festgelegt.

Die Arbeitsgemeinschaft wird sich zunächst vorrangig dem Thema

"Qualitätssicherung bei Fallpau-

schalen" zuwenden. Beispielhaft sol- len solche Qualitätssicherungsmaß- nahmen vereinbart werden, die bei den immer stärker der Honorierung zugrunde gelegten Fallpauschalie- rungen und Sonderentgelten obliga- torisch sind.

Weitere Themenbereiche sind die Herzchirurgie, der Bandschei- benvorfall und die Qualitätssiche- rung in der Orthopädie, die sich die Arbeitsgemeinschaft, wenn die volle Arbeitsfähigkeit hergestellt ist, als Arbeitsprogramm vorgenommen hat.

Dipl.-Volksw. Franz F. Stobra- wa, Leiter der Abteilung III "Quali- tätssicherung" der Bundesärztekam- mer, Köln

Gesetzliche Pflegeversicherung

Finanzierung, Leistungen

Der am 10. März 1994 gemein- sam gebilligte Vorschlag der Koaliti-

onsparteien und der SPD zur Pflege-

versicherung hat folgenden Wortlaut (vgl. auch Deutsches Ärzteblatt, Heft 12/1994, Leitartikel):

e

Leistungen a) Häusliche Pflege:

Die Leistungen in der häusli- schen Pflege werden nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt.

Als Sachleistung zur Pflege betragen sie monatlich

- für erheblich Pflegebedürftige bis zu 750 DM;

- für Schwerpflegebedürftige bis zu 1800 DM;

- für Schwerstpflegebedürftige bis zu 2800 DM (in besonderen Här- tefällen bis zu 3750 DM monatlich).

Das Pflegegeld im Sinne von Geldleistungen beträgt monatlich für

- erheblich Pflegebedürftige 400 DM;

- Schwerpflegebedürftige 800 DM und für

- Schwerstpflegebedürftige 1300 DM.

Pflegegeld und Pflegesachlei- stungen und können auch kombiniert in Anspruch genommen werden.

Bei Verhinderung der Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse einmal jährlich für vier Wochen die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu 2800 DM.

Über die übrigen Leistungen wie Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- pflege, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zu pflegebedingtem Umbau der Wohnung und unentgeltliche Pflege- kurse für Angehörige und ehrenamt- liche Pflegepersonen besteht eben- falls Einigkeit.

Wer häusliche Pflege leistet, wird in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen, Bei- träge zur gesetzlichen Rentenversiche- rung werden je nach Pflegestufe und Umfang der Pflegetätigkeit zwischen 200 und 600 DM monatlich gezahlt.

b) Stationäre Pflege

In der stationären Pflege werden Leistungen bis zu 2800 DM monat- lich gezahlt.

Für Schwerstpflegebed ürftige stehen zur Vermeidung von Härtefäl- len ausnahmsweise bis zu 3300 DM monatlich zur Verfügung.

Kosten für Unterkunft und Ver- pflegung trägt der Pflegebedürftige.

Die Finanzierung der Investiti- onskosten obliegt den Ländern.

A-886 (22) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 13, 1. April 1994

(2)

e

Ansehubfinanzierung Ost Die Finanzierung des investiven Nachholbedarfs für ostdeutsche Pfle- geeinrichtungen erfolgt für acht Jah- re über die Einsparungen in der Kriegsopferversorgung und -fürsor- ge, von denen jeweils 640 Millionen DM auf den Bund und 160 Millionen DM auf die Länder entfallen; folglich steht eine Gesamtleistung von 6,4 Milliarden DM zur Verfügung.

e

Die Pflegeversicherung wird als 5. Säule der Sozialversicherung grundsätzlich durch hälftige Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Die Leistungen der häusli- chen Pflege werden ab 1. April 1995 und die Leistungen der stationären Pflege ab 1. Juli 1996 gewährt. Der Beitrag von 1 Prozent wird ab 1. Ja- nuar 1995 und von 1,7 Prozent ab 1.

Juli 1996 erhoben.

e

Aus wirtschaftlichen Grün- den ist ein Ausgleich (Kompensation) bei den Beitragsanteilen durch den Arbeitgeber notwendig. Dazu strei- chen die Länder im Zusammenhang mit der 1. Stufe der Pflegeversiche- rung einen Feiertag, der stets auf ei- nen Werktag fällt, durch entspre- chende Entscheidungen der Landta- ge. Die Bundesregierung wird er- mächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das lokrafttreten der 2. Stufe zu bestim- men. Voraussetzung ist, daß durch ein Gutachten des "Sachverständi- genrates zur Begutachtung der ge- samtwirtschaftlichen Entwicklung"

die Frage geklärt wird, ob eine weite- re Kompensation durch Abschaffung eines 2. Feiertages notwendig ist.

(Dieser hat inzwischen erklärt, keine Empfehlungen zu tagespolitischen Fragen abgeben zu wollen.) Soweit in einem Land die Kompensation durch Abschaffung von einem oder gegebe- nenfalls zwei Feiertagen nicht er- bracht ist, übernehmen die Arbeit- nehmer zunächst den gesamten Bei- tragsanteil.

e

Im Laufe des Jahres 1995 werden Bundestag und Bundesrat prüfen, ob und gegebenenfalls wel- che gesetzgeberischen Konsequen- zen aus eventuell unterschiedlichen Regelungen in den 16 Ländern zu ziehen sind. Entsprechendes gilt in

der 2. Stufe. EB

...

AKTUELL

, ....

Jena: Laborgebäude fertiggestellt

Nach nur sieben Monaten Bau- zeit ist Anfang März ein Laborgebäu- de für die medizinische Grundlagen- forschung an der Friedrich-Schiller- Universität Jena offiziell eröffnet worden. Der dreiflügelige, zweistök- kige Gebäudekomplex mit insgesamt 1 615 Quadratmeter Fläche wird zu- nächst drei Arbeitsgruppen der Max- Planck-Gesellschaft überlassen.

wak): Hier werden die Reaktionsab-

läufe der Enzymaktivierung von Ge- rinnungsfaktoren des Blutes unter- sucht, um neue Wege zur pharmako- logischen Steuerung der Blutgerin- nung zu finden;

~ "Modulation der Signalüber- tragung von Wachstumsfaktoren"

(Leitung: Dr. Reinhard Wetzker):

Einsichten in Mechanismen des Si-

Das neue Laborgebäude für medizinische Grundlogenforschung in Jena. Foto, hem Nach fünf bis sechs Jahren soll er

vollständig in die Nutzung durch die Universität übergehen.

Die Baukosten in Höhe vön 7,5 Millionen DM wurden vom Land Thüringen (5,25 Millionen) und von der Max-Planck-Gesellschaft getra- gen (2,25 Millionen DM). Der Vize- präsident der Max-Planck-Gesell- schaft, Prof. Dr. Thomas A. Traut- ner, würdigte den raschen Bauab- schluß auch aufgrund ähnlich positi- ver Erfahrungen vor Ort als "Jenaer Modell für schnelles Wissenschafts- bauen".

Er hob aber auch hervor, daß

"gerade in Deutschland, einem Land der Forschungsstrangulierung", eine Thematik Berücksichtigung gefun- den habe, die einer besonderen För- derung bedürfe.

Die drei Arbeitsgruppen der Max-Planck-Gesellschaft befassen sich mit:

~ "Pharmakologischer Hämo- staseologie" (Leitung: Dr. Götz No-

gnaltransports der Wachstumsfakto- ren durch Zellmembranen sind von grundlegender Bedeutung für das Verständnis der zellulären Kommu- nikation. Dysfunktionen der Wachs- tumsregulation sind wesentliche Ur- sache für drei große medizinische Problemkreise: Krebserkrankungen, Arteriosklerose und auch Infektions- krankheiten;

~ "Molekularer und zellulärer

Biophysik" (Leitung: Dr. Stefan Hei- nemann): Da bereits kleinste Verän- derungen von spannungsabhängigen Ionenkanälen, die bei der Signal- übertragung im Nervensystem eine tragende Rolle spielen, zu neurona- len Fehlfunktionen führen können (zum Beispiel bei der Epilepsie), bil- det eine detaillierte Untersuchung dieser Proteine die Grundlage für das Verständnis verschiedener pa- thologischer Erscheinungsbilder so- wie der molekularen Mechanismen der Wirkungsweise diverser Phar-

maka. hem

Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 13, 1. April 1994 (23) A-887

Referenzen

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