A 800 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 110|
Heft 16|
19. April 2013 gen großen Operationen werden diePatienten an die Klinik in Kathman- du, der Hauptstadt Nepals, verwie- sen. Oft wird dafür ein Rettungshe- likopter zum klinikeigenen Lande- platz beordert, um akut gefährdeten Patienten eine schnelle Versorgung zu gewährleisten. Allerdings bedeu- tet „schnell“ eine Anflugzeit von 90 Minuten und ein Flug, der auch nur bei guten Wetterverhältnissen möglich ist. Außerdem muss für die Übernahme der Kosten von knapp 7 000 US-Dollar garantiert werden.
Mich hat die Arbeit dieses kleinen Teams, das tagtäglich mit den ein- fachsten Mitteln Menschen aus al- ler Welt versorgt, beeindruckt.
Eine weitere herausragende Er- fahrung war für mich das Leben in Kunde. Die Familie des Bruders eines Teammitglieds des Kranken- hauses nahm mich für die Zeit mei- nes Aufenthalts sehr herzlich bei sich auf. Es dauerte eine Zeit lang, bis ich mich an den Alltag ohne
fließendes Wasser, ohne Strom und an die Kälte gewöhnt hatte. Obwohl dies bereits mein dritter Aufenthalt in Nepal war, ist ein normaler All- tag ohne diese Luxusgüter doch noch einmal anders, als wenn man als Trekkingtourist oder Bergsteiger auf diese Dinge nur kurzzeitig ver- zichten muss. Ich lernte schnell, wie ich mich an den alltäglichen Arbeiten beteiligen konnte. Wasser- holen, Kartoffeln ernten, Yak-Kühe melken, Feuer schüren, Brennstoff aus Yak-Dung herstellen und Raksi (ein lokaler Schnaps) brennen sind nur einige Aufgaben des Lebens in fast 4 000 Meter Höhe, die mir bei- gebracht wurden. Abends half ich den Kindern bei den Hausaufgaben, im Gegenzug versuchten sie, mir ein paar Sätze Nepali beizubringen.
Die ADEMED-Expedition ist eine Gruppe von Professoren, Ärzten und Medizinstudierenden, die im Herbst 2011 zusammen 14 verschiedene rei- semedizinische Fragestellungen bear-
beiteten. Hierbei erhoben wir Studen- ten vor allem Daten für unsere Dis- sertationen. Unter der Leitung von Prof. Dr. med. Thomas Küpper, Insti- tut für Arbeits- und Sozialmedizin an der Rheinisch-Westfälischen Techni- schen Hochschule Aachen, Sport- Flug- und Reisemedizin, beschäftig- ten wir uns mit einer ganzen Reihe unterschiedlicher Themen, beispiels- weise lag ein Schwerpunkt bei der Trinkwasserversorgung und -qualität, zum einen der Trekkingreisenden, parallel aber auch der Sherpadörfer.
Ein sozialmedizinisches Teilprojekt beschäftigte sich mit den Erkran - kungen von einheimischen Trekking - guides und Trägern. Mehrere Frage- stellungen betreffen unmittelbar die Trekker – dabei geht es um Vorer- kranken, Risikoprofile, akute Proble- me unterwegs und ihre Erste-Hilfe- Kenntnisse. Zudem ist ADEMED in ein Lehrprojekt eingebettet, in dem wir lernten, wie Feldforschung und wissenschaftliche Expeditionen in Re gionen mit minimaler Infrastruktur organisiert und durchgeführt werden.
Im Vorfeld der eigentlichen Expediti- on benötigten wir elf Monate intensi- ver Planung und Organisation, um uns schließlich bei einem fast reibungslo- sen Ablauf der Forschung zu widmen.
Mehr Informationen und Neuigkeiten gibt es auch auf unserer Homepage unter: www.ademed.de.
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Christian Kühn Autor Christian
Kühn und Assis- tenzärztin Eliza Bajracharya Rai
Ein Abrechnungsbetrug zulasten privat kran- kenversicherter Patienten beziehungsweise zum Nachteil der entsprechenden Versicherun- gen ist ein ausreichender Grund für den Wider- ruf der Approbation. Dies hat das Bundesver- waltungsgericht entschieden.
Nach Auffassung des Gerichts muss ein zu- sätzlicher behandlungsrelevanter Aspekt für den Approbationswiderruf nicht vorliegen. Der Kläger war mit Strafbefehl rechtskräftig verur- teilt worden. Er hatte gegenüber 33 Patienten in 364 Fällen ärztliche Leistung nach der Amt- lichen Gebührenordnung für Ärzte abgerech- net, obwohl er wusste, dass die Leistungen nicht oder nicht in der bezeichneten Art er-
bracht worden waren. Das Bundesverwal- tungsgericht hat bereits in früheren Verfahren entschieden, dass die korrekte Abrechnung der ärztlichen Leistung gegenüber der gesetz - lichen Krankenversicherung zu den Berufs- pflichten gehört und die Gefährdung der finan- ziellen Basis der Krankenkassen durch be - trügerische oder leichtfertige Falschabrech- nungen im großen Umfang eine gravierende berufsrechtliche Verfehlung darstellt. Dies gilt auch für betrügerische Falschabrechnung unmittelbar gegenüber Patienten.
Die berufsrechtliche Pflicht zur ordnungsge- mäßen Abrechnung der ärztlichen Leistungen besteht unabhängig davon, ob es sich um Kas-
senpatienten oder Privatpatienten handelt.
Falschabrechnung zum Nachteil von Privatpa- tienten verletzt nicht nur deren berechtigte Ver- mögensinteressen. Betrügereien im Bereich pri- vatärztlicher Abrechnung schädigen darüber hin aus das Gesundheitssystem, wenn dadurch die private Krankenversicherung und staatlichen Beihilfestellen nach Vorlage von Rechnungen für Leistungen aufkommen, die nicht angefallen sind oder nicht so wie abgerechnet erbracht wurden. Anlass zu dem Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit ist somit das schwerwie- gende Fehlverhalten des Arztes, welches das Vertrauen der Öffentlichkeit in den ärztlichen Berufsstand nachhaltig erschüttert. (Bundesver- waltungsgericht, Beschluss vom 20. September 2012, Az.: 3 B 7.12) RAin Barbara Berner
RECHTSREPORT
Falsche Privatabrechnung: Widerruf der Approbation als Arzt