Determiniertheit physiologi- scher Aktivität soweit in den Hintergrund treten, dass Frei- heit in der mentalen Selbstbe- stimmung verwirklicht wird.
Der Austausch dieser Zufalls- entscheidung durch einen wunschgesteuerten, techni- schen Produktionsprozess wird durch einen gezüchteten Menschen gedanklich verge- genwärtigt werden. Er wird sich des Artefakts in seinen biogenetischen Grundlagen bewusst werden, wodurch sei- ne Freiheit in der Selbstbe- stimmung irritiert, wenn nicht infrage gestellt wird.
Priv.-Doz. Dr. med. R. Erkwoh, Lütticher Straße 132, 52074 Aachen
Abtreibung
Erfahrungen mit der Schwanger- schaftsvorsorge:
Zur Diskussion
In unserer Schwesternschaft herrscht gerade Betroffenheit über die Erlebnisse einer aus- ländischen schwangeren Frau, bei der eine Ultraschall- untersuchung im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge beim Kind die Diagnose ei- nes Anenzephalus ergab.
Der Frau wurde daraufhin ge- sagt, man wolle die Geburt einleiten. Dieser Ausdruck ist für die Mutter als Ausländerin völlig unverständlich und selbst für Deutsche verschlei- ernd, da es sich ja um eine Ab- treibung handelt.Als die Mut- ter dies begriff, wehrte sie sich gegen den Eingriff und steht nun bei jeder Vorsorge gegen die Meinungen inzwischen mehrerer konsultierter Ärzte.
Alle Ärzte raten zum Schwan- gerschaftsabbruch, unter an- derem mit der Begründung, dass es die Mutter doch so viel leichter haben könnte, wenn sie das Kind nicht austragen würde. Die Frau geht gemein- sam mit ihrem Mann tapfer ihren Weg und sagt „ich bin doch nicht der Herr über Le- ben und Tod“ – und zum Arzt gewandt „und Sie doch auch nicht“. Eine Gruppe von uns Schwestern begleitet die Fa- milie im Gebet. Es ist aber
auch unser Wunsch, dass die Familie gerade in unserem Land noch andere Erfahrun- gen mit Ärzten machen darf.
Dr. med. Elisabeth Lerp, Schwester Damiana,Evangelische Marien- schwesternschaft, Heidelberger Landstraße 107, 64297 Darmstadt
Arzt-Beruf
Zu dem Leserbrief „Zu viel Kapi- täne und zu wenig Ruderer“ von Klaus-A. Ronneberger in Heft 23/2002:
Falsche Aussage
Herr Ronneberger schreibt in seinem Leserbrief: „Die DDR hatte ja den Arzt abge- schafft und durch den Di- plom-Mediziner ersetzt.“
Diese Aussage ist schlichtweg falsch. In der DDR wurde dem Medizinstudenten nach erfolgreichem Abschluss des Studiums, mit bestandenem Staatsexamen, die Approba- tion als Arzt, das heißt die staatliche Genehmigung zur selbstständigen Ausübung des Arztberufes, erteilt. Un- abhängig davon konnte nach der „Verordnung über die akademischen Grade“ vom 6. November 1968 das Di- plom eines Wissenschafts- zweiges als erster akademi- scher Grad erworben wer- den. Dieses Diplom wurde von den Medizinischen Be- reichen der Universitäten und den Medizinischen Aka- demien bei bestandener Hauptprüfung sowie positi- ver Beurteilung und erfolg- reicher Verteidigung einer Diplomarbeit verliehen und berechtigte zur Führung des Titels Diplom-Mediziner (Dipl.-Med.). Die weiteren Stufen waren Promotion A (Dr. med.) und Promotion B (Dr. sc. med.).
Analoges galt für Stomatolo- gen und Apotheker und die spätere Studienrichtung
„Medizinpädagogik“.
Der Arzt ist somit in der DDR weder abgeschafft noch durch den Diplom-Me- diziner ersetzt worden.
Prof. Dr. Edgar R. Steiner,Friedrich- Hegel-Straße 18, 15230 Frankfurt/Oder
A
A2326 Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 366. September 2002 B R I E F E