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Archiv "Zitat: Das falsche Bild vom „geldgierigen“ Arzt" (17.06.1983)

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Die Information:

Bericht und Meinüng NACHRICHTEN

zum Kinderarzt zu machen. In manchen Fällen komme das einer Vereitelung der Untersuchung gleich, wie es in der Stellungnah- me wörtlich heißt: „Wenn die Mut- ter zum Beispiel an einem Freitag- nachmittag entlassen wird, kann sie frühestens am darauffolgen- den Montag mit dem Baby den Kinderarzt aufsuchen. Für die Screening-Untersuchung ist es dann viel zu spät, und unter Um- ständen ist auch der 10. Lebens- tag überschritten, der als Grenze für die U2 gilt. Außerdem wird der Berechtigungsschein für die U2 von einigen Krankenkassen nicht mehr der Mutter ausgehändigt, mit dem Hinweis, diese Untersu- chung sei mit dem Pflegesatz im Krankenhaus abgegolten". EB

„Zufallstreffer"

bei Versorgung akut vergifteter Menschen

Die Diagnostik von akuten Vergif- tungen läßt nach Ansicht der Deut- schen Forschungsgemeinschaft (DFG) in den meisten Krankenhäu- sern zu wünschen übrig; oft sei sie

„mangelhaft und vergleichbar mit der Behandlung einer Fraktur oh- ne Röntgenbild". In einer Denk- schrift, die von der DFG jetzt veröf- fentlicht wurde, wird die Zahl der akuten Vergiftungen auf rund 200 000 pro Jahr geschätzt. Nach Meinung der Autoren müssen die Patienten aber häufig auf bloßen Verdacht hin behandelt werden, weil toxikologische Analysen in vielen Krankenhäusern — vor allem den kleineren Spitälern — nicht möglich seien: „Bei etwa einem Viertel aller Vergiftungen wird je- doch regelmäßig nicht das vermu- tete, sondern ein ganz anderes Gift aufgenommen, wie entspre- chende Untersuchungen an Klini- ken ergeben haben. Meist überle- ben die Patienten dann trotz man- gelhafter Diagnostik allein auf- grund der hervorragenden klini- schen Entgiftungsmaßnahmen", stellt die DFG-Kommission für kli- nisch-toxikologische Analytik. ck

ZITAT

Das falsche Bild

vom „geldgierigen" Arzt

„Lassen Sie mich an dieser Stelle auch ein Wort zur neuen Amtlichen Gebührenordnung sagen.

Die Kassenärztliche Bundesvereini- gung ist für das Zustandekommen dieser Gebührenordnung und ihre An- wendung nicht zuständig. Für uns ist die Honorierung der Kassenärzte im Sachleistungssystem der gesetzli- chen Krankenversicherung eine Frage der Gestaltung des Bewertungsmaß- stabes Ärzte (BMÄ), der Gesamtver- träge mit den Krankenkassen und des Honorarverteilungsmaßstabes. Den- noch sind kommunikative Wechsel- wirkungen zwischen Amtlicher Ge- bührenordnung und kassenärztlichem Honorar nicht übersehbar. Dies be- trifft sowohl den Umstand, daß der Verordnungsgeber — das sind Bun- desregierung und Bundesrat — sich nun schon zum zweiten Mal bei sei- nem Erlaß einer Gebührenordnung für Ärzte des Vorbildes des von den Ver- tragspartnern im Kassenarztrecht ge- stalteten Leistungsverzeichnisses be- dient hat, als auch das politische Kli- ma, welches in der öffentlichen Mei- nung erzeugbar ist, wenn Ärzte schlechthin in ihrem Honorargebaren mißbilligt werden. Letzteres begegnet uns wiederkehrend seit Monaten bei der Anwendung der neuen GOÄ.

Wenn ich auch volles Verständnis für die Kollegen habe, welche sich über den materiellen Inhalt der neuen Ge- bührenordnung und die politischen Begleitumstände ihres Zustandekom- mens tief enttäuscht zeigen, so muß dennoch nachdrücklich davor ge- warnt werden, in Übermaßreaktionen der Öffentlichkeit das Bild vom „geld- gierigen" Arzt zu bieten. Selbst wenn dies nur bei dem relativ kleinen Teil der Privatpraxis und hier wiederum nur bei einem kleinen Teil der Ärzte der Fall ist, bekommen wir alle — und dies völlig zu Unrecht — die Spritzer der Antipathie ab. Hiergegen muß ich mich als Repräsentant der deutschen Kassenärzte kritisch zur Wehr setzen . "

Dr. Hans Wolf Muschallik vor der KBV-Vertreterversammlung am 9.

Mai 1983.

Kinderärzte kritisieren

„U2-Regelung"

in Krankenhäusern

Eine erhebliche Gefährdung der Kindervorsorge sehen der Berufs- verband der Kinderärzte, die Deut- sche Gesellschaft für Kinderheil- kunde und die Deutsche Gesell- schaft für Sozialpädiatrie in den Auswirkungen des Kostendämp- fungsergänzungsgesetzes auf die U2-Basisuntersuchung für Neuge- borene. „In mancher Entbin- dungsklinik, die keine angestell- ten Kinderärzte beschäftigt und auch nicht mit einer Kinderklinik zusammenarbeitet, werden die Babys nicht mehr von einem quali- fizierten Kinderarzt untersucht. Er muß nämlich", so schreiben die kinderärztlichen Organisationen in einer gemeinsamen Stellung- nahme, „von draußen geholt und für die Untersuchung nunmehr von der Klinik honoriert werden".

Um diese Kosten zu sparen, steht es im Ermessen des Krankenhau- ses, unter Umständen die Untersu- chung auch von einem anderen, dort angestellten Arzt vornehmen zu lassen. Hinzu komme eine nicht mehr lückenlose Dokumentation der acht Vorsorgeuntersuchun- gen: „Die Einsendung der Doku- mentationsbögen aus dem Unter- suchungsheft an die Dokumenta- tionsstelle ist für die U2 seit Ein- führung der Neuregelung dra- stisch zurückgegangen."

Kritisiert werden auch die Labor- untersuchungen: Einige Kranken- häuser ließen die Testblätter „aus falschverstandener Sparsamkeit"

in den eigenen Labors auswerten, statt in den großen Screening-La- boratorien.

Die Neugeborenen-Basisuntersu- chung würde nach Ansicht der Kinderärzte in manchen Kliniken überhaupt nicht mehr vorgenom- men und die Eltern statt dessen an den niedergelassenen Kinderarzt verwiesen. Damit mute man der Mutter zu, kaum aus der Klinik ent- lassen, sich mit ihrem sechs bis acht Tage alten Baby auf den Weg

Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 24 vom 17. Juni 1983 23

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